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Das "Gericht der Sieger" fand bei Zeitungen und Zeitschriften lebhaftes Interesse. Die Hamburger Wochenzeitung Die Zeit druckte bei Erscheinen des Buches auf zwei Seiten einen umfangreichen Auszug aus dem Abschnitt über die Vorgeschichte des Prozesses unter der Schlagzeile "Die Inquisition der Alliierten". Kritiken aus der Tagespresse und aus Zeitschriften werden auf dieser Seite dokumentiert. Das "Institute of Jewish Affairs" in London veröffentlichte eine Kurzkritik, deren Autor das Buch offenbar nicht gelesen hatte: "History and analysis of the Nuremberg Trial of war criminals treated from the Right-radical viewpoint in an attempt of whitewash the Nazis." Dieser Irrtum wurde von der jüdischen Publizistik umgehend korrigiert. Selbstverständlich hatte die rechtsradikale Presse kein gutes Haar an dem Buch gelassen - typisch der Tenor der Deutschen Nachrichten aus Hannover (3. 11. 1968): "Nach üblicher Illustriertenmanier versuchen die beiden stern-Journalisten den Nürnberger Prozeß nachträglich vor den Deutschen zu rehabilitieren...Ein Buch, das auf Grund seiner Tendenz nicht ernst genommen werden kann."
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Süddeutsche Zeitung, 8. 11. 1967; Autor: W. E. Süskind
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Dieses Buch über den Nürnberger Prozeß geht auf journalistische Bemühung zurück. Die Verfasser haben es ursprünglich als Artikelreihe für den Stern konzipiert. Jetzt, zwischen Buchdeckeln, macht es dem Journalismus Ehre: sorgfältig recherchiert, unvoreingenommen und mit guter Einfühlung in die außergewöhnlichen Umstände des Verfahrens, wäre es trefflich geeignet, die historische wie die rechtsgeschichtliche Bedeutung des Nürnberger Ereignisses der unguten Vergessenheit zu entreißen, in die es in 21 Jahren, noch nicht einem Menschenalter, geraten ist. "Recht oder Rache?", steht auf der Bauchbinde. Eben diese Frage aber überwindet das Buch aufs glücklichste, indem es den geschichtlichen Augenblick wachruft, zu dem den Menschen die Untrennbarkeit von Recht und Sühne (wie es wohl besser geheißen hätte, oder Verantwortung?) jenseits aller juristischen Finasserie demonstriert wurde. Das hat damals für alle Teilnehmer, ja für alle Parteien des Prozesses das viel verlästerte Verfahren, so quälend es in vielem war, schließlich beschwingt, und die beiden Verfasser, die wohl nicht zugegen waren, haben das empfunden.
Ihr Vorteil war, daß sie außer den Gerichtsakten die gesamte seither erschienene Literatur überblickten und namentlich über die Vorgeschichte des Prozesses und über die im Richterzimmer gepflogenen, zum Teil harten Auseinandersetzungen mehr Erfahrung zur Hand hatten, als an Ort und Stelle zugänglich war. Vor allem aus den Erinnerungen der Richter Biddle (USA) und Birkett (England) fallen da scharfe Lichter auf den Gang der Dinge. Was der Prozeßberichterstatter spürte oder ahnte, die latente Anfangsgereiztheit des späteren Kalten Kriegs, entlud sich bei den Beratungen über die Begriffe Verschwörung und Angriffskrieg und über die daraus herzuleitenden Schuldsprüche in aller beschränkten Öffentlichkeit des Richterzimmers, und vorher hatten sich dort schon entladen die Kämpfe zwischen einer mehr rechtspositivistischen, einer mehr rechtsschöpferischen und einer mehr politisch ausgleichenden Auffassung des Richteramts. Da gab es zwischen den vier Nationen die erstaunlichsten Meinungsverschränkungen. Die drei individuellen Freisprüche hatten hier ihren Ursprung; ebenso die Abstufungen im Urteil über die Organisationen, und manche Konzession, die der Verteidigung gewährt wurde, entgegen dem Wort, das Lordrichter Lawrence am Anfang in den Vordergrund schob, daß es gelte, den Prozeß "with expediency", mit zweckmäßiger Eile unter Dach zu bringen.
Den eigentlichen Verfahrensablauf erzählen die Verfasser korrekt und wohl belegt. Mag sein, daß sie die Höhepunkte nicht etwa unsachgemäß, aber doch etwas zu sehr nach dem Vorbild der damaligen aktuellen Berichterstattung anordnen: konzentrisch gruppiert um solch markante Punkte wie Görings sich in die Brust werfende, machiavellistisch brillante Zeugenaussage, die Katyn-Affäre, das Auftreten des Feldmarschalls Paulus, das Gaus-Affidavit über ein Geheimabkommen zum Ribbentrop-Molotow-Pakt - nun, das waren in der Tat Wendepunkte. Als ein Abgleiten in den Sensationsjournalismus mag man es empfinden, daß die Verfasser mit einer quälenden Sekundentreue die Hinrichtungsnacht in Nürnberg einschließlich Görings Selbstmord beschreiben. Das ist heute nicht angenehmer zu lesen, als es damals in Stars and Stripes zu lesen war; entweder Brutalität oder falsche Märtyrerverehrung können dabei entstehen.
Lassen wir uns lieber aus der Vorgeschichte und aus dem Nachspiel des Buches an zwei friedliche Begleiterscheinungen des Nürnberger Prozesses erinnern. Da haben wir einmal des Anklägers Robert H. Jackson in Amerika sicher nicht vergessenes Wort, er werde nicht "Strafgesetze gegen andere machen, die wir auf uns selbst nicht angewandt wissen wollen". Und wir haben die Tatsache, daß unser Grundgesetz die Verbindlichkeit des Völkerrechts als innerdeutsches Recht stipuliert, verbindlich "auch für den einzelnen Bürger". Es hängt nur davon ab, was wir daraus machen.
Stuttgarter Zeitung, 9.12.1967; Autor: Hans Otto Binder
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Bücher, die einen breiten Leserkreis ansprechen und dennoch einer kritischen Prüfung standhalten, sind nicht allzu häufig. Um so erfreulicher ist das Buch über den Nürnberger Prozeß, über eine recht problematische Materie. Aus einer Artikelserie des stern erwachsen, macht es dem Journalismus alle Ehre und kann vielleicht dazu helfen, daß der Nürnberger Prozeß in breiten Kreisen unvoreingenommener betrachtet wird.
Die Autoren verschleiern die Problematik dieses Prozesses nicht - sowohl seine rechtliche wie seine politische Seite werden auf lange Zeit noch Unbehagen auslösen -, aber durch die mit sehr viel Verständnis geschriebene Vorgeschichte des Prozesses ermöglichen sie eine bessere Würdigung. Diese Vorgeschichte kam bisher immer zu kurz; sie aus den verschiedenen Memoiren rekonstruiert zu haben ist nicht das kleinste Verdienst der Autoren. Schon 1942 hatte sich die amerikanische Regierung Gedanken gemacht über die strafrechtliche Behandlung der Führer des Dritten Reiches, aber erst am 8. August 1945 wurde Abkommen und Statut über den internationalen Militärgerichtshof' unterzeichnet. Bis dahin war die Frage, was mit den Nazigrößen zu geschehen habe, sehr umstritten und sie blieb es auch während des Prozesses, wie aus den Erinnerungen der Richter Biddle und Birkett deutlich hervorgeht.
Die gemeinsame Basis mit der Sowjetunion erwies sich als schmal und brüchig. Das hatte sich schon in Teheran angekündigt, als Stalin forderte: "Fünfzigtausend müssen erschossen werden." Auch der amerikanische Außenminister Cordell Hull hielt eine standrechtliche Erschießung für richtiger, und Roosevelt neigte zunächst diesem Gedanken zu, der auch in den Morgenthau-Plan aufgenommen wurde. Danach wäre eine Liste der Hauptkriegsverbrecher aufgestellt worden, die nach Gefangennahme und Identifizierung sofort zu erschießen gewesen wären. In diesem Punkt widersetzte sich vor allem der amerikanische Kriegsminister Stimson dem Morgenthau-Plan und trat wie Justizminister Biddle und der spätere Hauptankläger Jackson für ein internationales Tribunal ein. In Jalta war es dann Churchill, der für die sofortige Erschießung der Hauptkriegsverbrecher eintrat. Er, der in Teheran Stalins Forderung auf Erschießung von 50 000 Offizieren energisch widersprochen hatte, war sich auch später noch nicht sicher, ob eine "politische Lösung", also Liquidation der Führer, nicht ihre Vorteile gehabt hätte.
Selbst Bundesrichter Jackson, die treibende Kraft für das Zustandekommen eines internationalen Gerichtshofes, kamen kurz vor dem Ziel schwere Bedenken. Diesen Prozeß einwandfrei zu führen, erschien ihm jetzt als so schwierig, daß er plötzlich zu erwägen gab: "Ob wir wirklich einen förmlichen Prozeß vorbereiten oder uns besser mit einem gemeinsamen Exekutiv-Ausschuß begnügen sollen, der nur die Anklagen gegen diese Leute hört, sie dann zu einer Stellungnahme auffordert, aber nicht in eine Verhandlung eintritt, sondern eine politische Entscheidung ausführt".
Nicht nur rechtliche Argumente, die vor allem von den Franzosen gegen den Anklagepunkt der Verschwörung zum Angriffskrieg gemacht wurden, erschwerten das Zustandekommen eines gemeinsamen Abkommens. Die Russen hatten andere Vorstellungen vom Zweck eines solchen Prozesses. Sie wollten einen Schauprozeß aufziehen, denn über die Schuld selbst müsse ja gar nicht mehr verhandelt werden. Schwierigkeiten machten auch die Unterschiede zwischen kontinentalem und anglo-amerikanischem Rechtsdenken. Vielleicht hätten die Autoren auf diese Punkte noch etwas ausführlicher eingehen sollen, aber auch so wird deutlich, wie groß das Wagnis dieses Prozesses war, ganz abgesehen von den vielen technischen Schwierigkeiten.
Bei der Schilderung des Prozesses selbst beschränken sich die Autoren auf die wichtigsten Punkte: Görings Versuche, eine Solidarität der Angeklagten herzustellen, die Katyn-Affäre, das Bekanntwerden des Geheimabkommens zum Hitler-Stalin-Pakt. Hervorgehoben wird, daß der Prozeß fair war, und daß die Verteidigung eine echte Chance hatte. Die drei Freisprüche, gegen das Votum der Russen, sind der beste Beweis dafür.
Im Schlußkapitel kommen die Autoren zu dem Ergebnis, daß der Nürnberger Prozeß der Vergeltung, wie sie in Italien durch die Partisanen geübt wurde (hier ließen sich noch sehr viele Beispiele anführen) weit vorzuziehen war. Dem ist zweifellos zuzustimmen. Ob ein deutsches Gerichtsverfahren politisch heilsamer gewesen wäre, ist weniger leicht zu widerlegen. Das Argument, ein deutsches Urteil wäre mindestens genauso hart ausgefallen und hätte sogar zu innerem Unfrieden geführt, ist auf jeden Fall beachtenswert.
| Die Bücherkommentare, Dezember 1967; Autor: Robert M. W. Kempner*) |
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Dieses Buch, mit einem Geleitwort des britischen Hauptanklägers, Lord Shawcross, ist inhaltsreich, ausgezeichnet geschrieben und gut bebildert Es vermittelt in packender Weise die Geschichte des Prozesses vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg, einem .der größten Prozesse der Weltgeschichte. Das besondere Verdienst der Verfasser liegt darin, daß sie, über frühere Veröffentlichungen hinausgehend, eine Reihe wichtiger amerikanischer und englischer Quellen herangezogen haben, die In Deutschland bisher, unbekannt waren. So wird die so wichtige Vorgeschichte des Prozesses durch die Darstellung des amerikanischen Hauptanklägers Robert H. Jackson aus "Nazi Conspiracy and Agression" bekannt. Die Öffentlichkeit erfährt, wie es in harten Auseinandersetzungen unter den Alliierten dazu kam, daß in Nürnberg ein echtes Gerichtsverfahren mit allen Kautelen für die Angeklagten durchgeführt wurde und die Hauptnaziverbrecher nicht bereits nach einem eintägigen "kurzen Prozeß" am folgenden. Morgengrauen vor einem Erschießungs-Peleton standen.
Als "resourceful" Reporter, die ursprünglich das Nürnberger Verfahren in einer stern-Serie behandelt hatten, haben sie dem deutschen Leser auch solche unbekannten Quellen erschlossen, wie die wichtigen Aufzeichnungen des stellvertretenden britischen Hauptanklägers Sir David Maxwell Fyfe oder die der amerikanischen und britischen Richter Francis Biddle, Lord Justice Lawrence und Norman Birkett sowie die aus der Biographie über Justice Robert H. Jackson von Eugene Gerhart. Und schließlich ist das Werk auch deshalb für die deutsche Öffentlichkeit von Bedeutung, weil durch seinen Inhalt die noch immer verbreitete rechtsradikale Propagandalüge zerstört wird - und zwar besonders durch die Zitierung der Geständnisse das "Polengouverneurs" Hans Frank und des "Reichsjugendleiters" Baldur von Schirach - daß nämlich die furchtbaren an den Juden und anderen Minderheiten Im Osten begangenen Massenverbrechen übertrieben seien. Die Verfasser kommen im Verlaufe ihrer eingehenden Darstellung zu dem Schluß, daß in Nürnberg ein gerechtes Verfahren geübt wurde, ohne gewisse Mängel zu übersehen. Die neue Veröffentlichung über den IMT-Prozeß ist daher besonders zu begrüßen.
Für die Geschichtsforschung und politische Meinungsbildung in Deutschland und der Welt bleibt jedoch noch ein großes Vakuum auszufüllen: langjährige Nürnberger Prozeßteilnehmer aus der Anklagebehörde und der Verteidigung sollten endlich authentisch und offen aus ihrer persönlichen Kenntnis noch viele - wichtige Fragen beantworten, die bisher niemals behandelt wurden, wie zum Beispiel: Warum standen gerade diese Angeklagten in Nürnberg vor Gericht? Was dachten Ankläger und Verteidiger über bestimmte Angeklagte? Warum stellten sich einzelne Angeklagte nicht dem Kreuzverhör? Welche juristischen "Vorteile und Nachteile" genossen die Alliierten auf der einen und die deutschen Prozeßteilnehmer auf der anderen Seite? Wie war die Taktik der Prozeßparteien? Wie die Auswahl der Dokumente? Wie arbeitete die deutsche Lobby für die Angeklagten? - und manches andere, das bisher noch geheimnisumwittert in unserer politischen Welt herumgeistert. Dieses endgültige Werk über Nürnberg steht noch aus.
*) Mitglied der amerikanischen Anklagebehörde in Nürnberg
konkret, Januar 1968; Autor: Gösta von Uexküll
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Über den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozeß zu schreiben, ist ein halsbrecherisches Unternehmen. Wer den Prozeß gegen die von den Siegern als "Hauptschuldige" eingestuften Koryphäen des sogenannten Dritten Reichs in Ordnung findet, kommt in Verdacht, den Okkupanten und ihren Bonner Trabanten nach dem Munde zu reden, wer über Nürnberg den Stab bricht, muß mit Beifall von der falschen Seite rechnen und mit dem Vorwurf, ein Apologet der Nazis und ihrer Verbrechen zu sein.
Beide Gefahren haben Gerhard E. Gründler und Arnim von Manikowsky glücklicherweise nicht abschrecken lassen ihr Buch "Das Gericht der Sieger" zu schreiben. Ohne Angst, der einen oder anderen Partei Munition zu liefern oder sich das Stirnrunzeln der "Experten" (Juristen, Historiker und Moralisten) zuzuziehen, sind sie ans Werk gegangen. Sie haben sich nicht durch die erdrückende Menge des zu bewältigenden Materials entmutigen lassen und auch nicht durch die Schwierigkeit der Materie. Eine Materie, die sowohl juristische wie politische und historische Kenntnisse erfordert und überdies bis zum Rand mit Emotionen geladen ist. Das Ergebnis ihrer Bemühungen ist das erste, sowohl gründliche wie lesbare Buch über den Nürnberger Prozeß in deutscher Sprache.
Jedes nicht nur referierende Buch über einen Prozeß ist selbst ein Gericht. Es kann freisprechen oder verurteilen. "Das Gericht der Sieger" ist ein wohlüberlegter und sorgfältig begründeter "Freispruch" des Internationalen Militärtribunals von Nürnberg in allen wesentlichen Punkten. "War Nürnberg Siegerjustiz?" fragt der britische Hauptankläger Lord Shawcross in dem Geleitwort und antwortet selbst: "Zweifellos, das war es." Dieser Ansicht sind auch die Verfasser, aber sie betonen, ebenso wie Lord Shawcross, wesentlich sei, daß "in Nürnberg überhaupt Justiz stattfand". Dieser Meinung bin auch ich. Nur: die Justiz, die dort stattfand, hätte anders und besser sein können und müssen. (...)
Zwölf Jahre lang hatte Hitler das Recht mit Füßen getreten, zwölf Jahre lang war sein verbrecherischer Wille Gesetz gewesen. Jetzt bot sich eine Chance, dem deutschen Volk zu zeigen, daß Recht kein leerer Wahn ist, sondern die erhabenste Idee und das höchste Prinzip der menschlichen Gesellschaft überhaupt.
Die Nürnberger Richter haben diese Aufgabe gesehen und sie bejaht. Sie meinten jedoch, in Deutschland etwas ganz Neues aufbauen zu müssen. Sie trauten weder dem deutschen Recht noch den deutschen Richtern. Ihrem Mißtrauen gegen alles "Deutsche" und ihrer Unkenntnis kontinentaler, auf römischem Recht fußender Rechtstraditionen fiel auch der Grundsatz "nulla poena sine lege" zum Opfer, der besagt, daß niemand nach einem Gesetz bestraft werden kann, das es noch nicht gab, als er die Tat beging.
Solche und andere Bedenken und Vorwürfe gegen den Prozeß von Nürnberg werden auch von den beiden Autoren erwähnt und gewürdigt. Wenn sie ihnen weniger Gewicht beimessen als der Rezensent und auch den Gedanken, deutsche Richter hinzuzuziehen als politisch undurchführbar bezeichnen, wenn sie die Möglichkeit, "gewöhnliches" deutsches Strafrecht und die deutsche Strafprozeßordnung anzuwenden, nicht erwähnen, wohl weil sie sie für utopisch halten, wenn sie schließlich in dem Urteil doch eine Warnung an die Adresse künftiger Aggressoren sehen, so kann ich ihnen zwar auf diesem Wege nicht folgen, aber es mindert in keiner Weise den Wert ihrer Arbeit.
Wer wissen will, wie "es in Nürnberg wirklich gewesen", und es sollte jeder wissen wollen, der muß dieses notwendige, noch dazu spannende Buch lesen. Der Nürnberger Prozeß mag für das deutsche Selbstbewußtsein noch so schmerzlich sein, aber er ist unleugbar der grausigste und größte Kriminalfall dieses Jahrhunderts.
Bücher und Bildung, Januar 1968; Autor: Gerhard Kempf
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In der Bundesrepublik reichen die Ansichten über den »größten Prozeß in der deutschen Ge- schichte« von einer »Rache der Siegermächte« bis zur »Liquidierung der Naziführer ohne Prozeß«. Zwei Redakteuren des stern ist es mit diesem Buch gelungen, dem Leser die Überzeugung zu vermitteln, daß der Prozeß notwendig war und trotz vieler Mängel mit größtmöglicher Objektivität durchgeführt wurde.
Die rechtlichen und politischen Fakten und ihreVerzahnung, das Tauziehen der alliierten Politiker seit Kriegsbeginn um das Für und Wider eines solchen Prozesses, das ebenso heftige Ringen der Richter hinter verschlossenen Türen um Todesurteile und Freisprüche der Hauptangeklagten werden ebenso anschaulich, spannend und in allen Einzelheiten geschildert wie das Verhalten aller übrigen Beteiligten vor und hinter den Kulissen des Nürnberger Tribunals. Jede Einzelheit wird aus den Quellen belegt. Besonders hervorzuheben ist die rechtliche Würdigung des Prozesses, ausgehend von den 4 Punkten der Anklage, insbesondere dem völkerrechtlichen Novum des »Verbrechens gegen den Frieden«.
Waren alle'bisherigen Veröffentlichungen zum »Nürnberger Prozeß« rein dokumentarisch (Hey u. Leeb: »Der Nürnberger Prozeß«, BuB T959, 5, 391 und das Taschenbuch »Das Urteil von Nürnberg«) oder einseitig psychologisch (Gilbert: »Nürnberger Tagebuch«, BuB 1962, 7, 535), so liegt hier das erste brauchbare Sachbuch zu diesem Thema vor, wobei als Gütemarke das empfehlende Vorwort des ehemaligen Britischen Anklägers Sir Hartley Shawcross gelten kann. Mittleren und großen Büchereien ist der Band sehr zu empfehlen.
Das Parlament, 17. 1. 1968; Autor: Reimer Hansen
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Obwohl inzwischen mehr als zwei Jahrzehnte vergangen sind, ist der Nürnberger Prozeß immer noch ein hochaktuelles Thema der politischen und völkerrechtlichen Diskussion. In der öffentlichen Meinung ist "Nürnberg" überdies zu einem widerspruchsvollen und vieldeutigen Schlagwort geworden, das bald Recht, bald Unrecht bezeichnet und die Gemüter gleichermaßen erhitzt wie verwirrt. Gewiß, das internationale Militärtribunal, das in Nürnberg über führende Personen und Organisationen des Dritten Reiches zu Gericht saß, war völkerrechtlich ein Novum, und es war - mit dem Titel des vorliegenden Buches - "Das Gericht der Sieger". Aber war der Nürnberger Prozeß deshalb auch - wie seine heftigsten Kritiker behaupten - ein Schauprozeß, in dem das Urteil bereits vor der Verhandlung feststand, lediglich ein Akt der Rache und des Unrechts in den Formen der Justiz? Gründler und v. Manikowski haben die Vorgeschichte, den Prozeß selbst und das Urteil an Hand der vorliegenden Quellen und Sekundärliteratur eingehend beschrieben und - um das Resultat vorwegzunehmen - überzeugend dargelegt, "daß Nürnberg kein Schauprozeß mit vorausbeschlossenem Urteil gewesen ist".
Die Autoren weisen mit Recht darauf hin, daß sich in der interalliierten Diskussion über die Behandlung der deutschen Kriegsverbrechen die Forderung nach einem internationalen Militärtribunal gegen die Auffassung durchsetzte, man solle "kurzen Prozeß" machen und die führenden Politiker und Militärs kurzerhand standrechtlich erschießen. Aber auch der Gang des Prozesses selbst und schließlich die schwerwiegenden Differenzen des interalliierten Richtergremiums bei der Abfassung des Urteils sprechen eindeutig gegen die Annahme eines von vornherein beschlossenen Vergeltungaaktes der Alliierten. Am eindringlichsten werden Gründler und v. Manikowski wohl durch die Worte des amerikanischen Anklägers Telford Taylor bestätigt, der nach Abschluß sämtlicher Nürnberger Kriegsverbrecherprtozesse rückschauend folgende Bilanz zog: Vier Jahre, Millionen von Dollar und die Arbeit von Tausenden seien investiert worden, um rund 200 Angeklagten den Prozeß zu machen. "Wenn das Rache war, dann war es die langsamste, kostspieligste, penibelste und unergiebigste, die menschlicher Erfindungsreichtum bisher zustande gebracht hat."
Im Zentrum des Buches steht der Prozeß selbst. Gründler und v. Manikowski geben hier weniger eine historische Darstellung als eine - anschaulich, flüssig und spannend geschriebene - historische Reportage. Ein Geleitwort des britischen Hauptanklägers Hartley Shawcross, ein Anmerkungsapparat, in dem die zahlreichen Zitate der Arbeit belegt sind, ein ausführliches Literaturverzeichnis und acht Bildtafeln unterstützen und ergänzen den Text. Das Buch ist besonders geeignet, einen breiten historisch-politisch interessierten Leserkreis über dieses vieldiskutierte Kapitel der jüngsten deutschen Geschichte zu unterrichten.
| Frankfurter Rundschau, 2. 3. 1968; Autorin: Barbara Blechschmid |
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Zwei Journalisten haben es unternommen, die Ereignisse vor und während des Hauptkriegsverbrecher-prozesses in Nürnberg einem breiteren Publikum nahezubringen. Sie wollten, wie sie schreiben, Verhalten und Haltung aller Beteiligten vor und hinter den Nürnberger Kulissen schildern, und das ist ihnen gelungen. Man erfährt von den langen Verhandlungen der Alliierten, die mit der Entscheidung zugunsten eines regulären Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher endeten, statt sie, wie es zunächst der britische Wunsch war, einfach bei Morgengrauen zu füsilieren, erfährt, wie die Franzosen sich immer wieder als die kritischsten Rechtsdenker erwiesen und welche Schwierigkeiten es bereitete, die verschiedenen Rechtsordnungen miteinander in Einklang zu bringen. Man erfährt weiter, wie sehr das Gericht, entgegen den Erwartungen aller Beteiligten, stets darauf bedacht war, den Angeklagten und ihren Verteidigern Gelegenheit zur Stellungnahme und Entlastung zu geben, während die Anklage versuchte, die Angeklagten in Zeitnot zu bringen.
Es entsteht das Bild eines, gemessen an den tatsächlichen Möglichkeiten, fairen Prozesses. Unabhängig von Zweifelsfragen, wie die Zuständigkeit des Gerichts, die alliierten Angriffe auf Wohngebiete, das Geheimabkommen zwischen Deutschland und der Sowjetunion über die Aufteilung Polens oder der Massenmord von Katyn, die immer wieder gegen die Nürnberger Prozesse angeführt werden, schält sich die Schuld der später Verurteilten an über alle Zweifel erhabenen Untaten wie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit heraus. Der Blick in das Beratungszimmer, wo das Urteil gefällt wird, muß den letzten Zweifler überzeugen, daß der Prozeß kein von vornherein abgekartetes Spiel war.
Es werden die Angeklagten vorgeführt, an ihrer Spitze Göring, der mit einer an ihm bislang unbekannten Energie der Anklage manch schwere Stunde bereitet hat, bis er schließlich als der brutale Machtmensch entlarvt wird, der er tatsächlich war. Atemberaubend ist die Schilderung, wie die Angeklagten auf die Vorführung von Filmmaterial über die Greueltaten in den Konzentrationslagern reagieren, wie sie, je nach Temperament, Abscheu oder Verlegenheit ausdrücken - mit Ausnahme Streichers, des "Stürmer"-Herausgebers, der sich bis zu seinem letzten Atemzug als Antisemit erweist - und wie sie sich dennoch bald wieder auf Ehrbegriffe und Treueversprechen zurückziehen. Diese Passagen sind, besonders für junge Menschen, ein einzigartiger Ansatzpunkt, darüber nachzudenken, wie alles ge¬schehen konnte.
Die mit zahlreichen Zitaten untermauerte Tatsachenschilderung ist wohl das eigentliche Metier der Autoren. Sie hätten sich besser darauf beschränkt, statt auf dreizehn Seiten .- so lang ist das Schlußkapitel - sich mit der Problematik der Nürnberger Prozesse auseinanderzusetzen. Ein solcher Versuch musste fehlschlagen. Es mag hingehen, daß dem Buch das Geleitwort des ehemaligen britischen Hauptanklägers vorangestellt wurde, sauber ist auch diese Lösung nicht. Warum die Autoren angesichts des Ergebnisses, zu dem sie gelangen, ihr Werk "Das Gericht der Sieger" nennen, ist nicht recht einzusehen. - Vielleicht ist es gerade der Titel, der dem Buch seinen Platz sichert.
| Allg. unabhg. jüdische Wochenzeitung, 22.3. 1968; Autor: D. Marcus |
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Die 'Siegerjustiz' von damals steht bei vielen Deutschen in schlechtem Ansehen. Die deutsche Bundesregierung hat bis heute zu .dem Urteil von Nürnberg jedes deutliche Wort vermieden. Neuformierte Kräfte der politischen Rechten versuchen, gestützt auf die Argumente eines allzu positivistischen Flügels der Jurisprudenz, aus der Stimmungsmache gegen den Nürnberger Prozeß politisches Kapital zu schlagen. Als .Bewältigung unserer jüngsten Vergangenheit getarnt, vollzieht sich die Rehabilitierung einiger der als Hauptkriegsverbrecher Verurteilten - sei es durch eigene Rechtfertigungsversuche, sei es durch Apologeten, die sich Historiker nennen. Die interessierten Zeitgenossen, besonders die der jüngeren Generation, haben es schwer, das Dickicht der Schlagworte und Vorurteile zu durchdringen."
In diesem Zitat aus dem Vorwort der Verfasser klingt an, welche Diskussionen der Nürnberger Prozeß seither ausgelöst hat, aber auch, welche Ziele die Veröffentlichung, der beiden deutschen Journalisten verfolgt, nämlich die historischen Tatsachen zurechtzurücken und insbesondere der jungen Generation eine faktische Orientierung zu diesem Komplex anzubieten. Es mag zwar stimmen, daß die Nürnberger Urteile von den meisten Deutschen hingenommen und akzeptiert werden, aber der Prozeß gegen die Hauptverantwortlichen des Naziregimes läßt die Gemüter noch lange nicht zur Ruhe kommen. Dafür sorgen in erster Linie die Kritiker und jene revisionistischen Kreise, für die Nürnberg gleichbedeutend bleibt mit Sieger- und Vergeltungsjustiz, als solche unberechtigt und unmenschlich.
Da sind ferner andere, die bemängeln, daß Nürnberg ein einmaliger Rechtsakt geblieben ist, nichts anderes also als ein Ausnahmerecht gegen die Deutschen, weil seither kein Staat sich an die dort aufgestellten Rechtsnormen gehalten habe und der angebliche völkerrechtliche Fortschritt selbst, von denen mißachtet werde, die damals hauptverantwortlich zeichneten für die Verurteilung, der Naziführer.
Doch ist der Prozeß der 218 Tage das eine Problem und seine spätere Mißachtung und Nichtbefolgung ein ganz anderes. In Anbetracht der Kritik an Nürnberg bemühten, sich die Verfasser um eine faire Antwort auf die Frage, ob vom .Gericht der Sieger in Wirklichkeit Recht oder Rache geübt wurde. Sie trieben ein intensives Quellenstudium, wobei sie vor allem der Vorgeschichte des Prozesses ihre Aufmerksamkeit widmeten. Zweifellos war auf alliierter Seite bereits in den Kriegsjahren der Ruf nach, einem "kurzen Prozeß", nach dem Standgericht, nach kollektiver Bestrafung der nazistischen Verbrecher laut geworden. Das war nach allem Geschehenen durchaus verständlich.
Tatsache bleibt aber, daß. in führenden Kreisen der Siegermächte lange und heftig über das Vorgehen gegen die deutschen Führer gestritten wurde und daß man schließlich die Bildung eines internationalen Gerichts beschloß. Rechtsdenken und Vernunft setzten sich also gegen Rachedenken durch. Auch der Verlauf und das Ende des Prozesses mit der Urteilsfindung und -begründung bewiesen, daß der Spruch des Gerichts keineswegs eine von vornherein beschlossene Sache war und daß die Welt es nicht mit einem Schauprozeß in des Wortes fataler Bedeutung zu tun hatte. Der amerikanische Ankläger Telford Taylor meinte rückblickend auf Nürnberg sowie auf die Millionen von Dollar und die Arbeit von Tausenden, die von den Alliierten in den Prozeß investiert worden waren: "Wenn das Rache war, dann war es die langsamste, kostspieligste, penibelste und unergiebigste, die menschlicher Erfindungsreichtum bisher zustande gebracht hat."
Nürnberg war in der Tat ein Reinigungsakt, der, trotz aller Kritik damals und seither, nicht nur ein, Novum in der juristischen Behandlung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuf, sondern darüber hinaus auch den Grundstein für die politische Läuterung Deutschlands und seine spätere, schnelle Rückkehr in die internationale Völkergemeinschaft legte. Die sorgfältige Untersuchung der beiden Autoren, vermag das ressentimentgeladene Gerede von der Nürnberger Rachejustiz wirkungsvoll zu widerlegen. Ihre Breitenwirkung wurde dadurch erhöht, daß das Thema nicht in Form einer trockenen wissenschaftlichen Darstellung behandelt wird, sondern als flüssige, dabei aber exakte sachliche Reportage. Ein umfangreiches Literaturverzeichnis unterstreicht die Sorgfalt des Studiums. Beachtung verdient auch das bemerkenswerte Geleitwort aus der Feder des einstigen britischen Anklägers in Nürnberg, Lord Shawcross.
Nordwest-Zeitung, Oldenburg, 5. 4. 1968; Autor: Siegfried Johannsen
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Vorurteile trüben die Optik, und je weiter die Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft zurückliegt, um so schwerer wird es, sich die damaligen Verbrechen vorzustellen. Und so ist es nicht weiter verwunderlich, daß heute schon wieder manche Zeitgenossen glauben, die Verurteilung der Haupt-Kriegsverbrecher in Nürnberg sei mehr ein "Theater der Sieger" als eine juristisch einwandfreie Rechtsprechung gewesen.
An diese Unverbesserlichen, die den Schatten des Tausendjährigen Reiches noch immer nicht beiseite schieben, aber auch an die jetzige junge Generation, richtet sich die Publikation von Gründler und Manikowsky. Wie ein Mosaikbild setzten die Autoren ihre Dokumentation aus zahlreichen kleinen Stückchen zusammen. Der Leser erlebt nicht nur den. Prozeß von Nürnberg noch einmal Phase für Phase mit. Er erhält auch Einblicke in die Streitigkeiten, die es hinter den Türen des hohen Gerichtes gab und erfährt, daß es sich die alliierten Richter keineswegs so. einfach mit ihren Urteilen machten, wie heute schon wieder gerne behauptet wird.
Die Vorgeschichte der Nürnberger Verhandlungen macht deutlich, mit welchen Schwierigkeiten die Richter der Sieger zu kämpfen hatten, da es noch kein internationales Recht gab. Schon bei den Vorberatungen wur den damals die Spannungen zwischen westlichem und östlichem Lager deutlich. Oft sah es so aus, als ob ein Verfahren gegen die Hauptkriegsverbrecher des Dritten Reiches gar nicht mehr stattfinden würde und die jeweiligen Sieger mit den Nazis ohne Verfahren, ohne Ankläger und Verteidiger abrechnen wollten.
Der Prozeß, im zweiten Teil des Buches behandelt, läßt noch einmal deutlich werden, mit welcher Arroganz beispielsweise ein Göring vor seihen Richtern erschien. Deutlich wird aber auch, wie man den Angeklagten die Möglichkeiten zur Verteidigung einräumte und keineswegs von vornherein nur noch eine Verhandlung führte, um das schon vorher festgelegte Urteil zu untermauern.
"Jeder als Opfer politischer Justiz verurteilte Deutsche wird ein Hindernis sein für die so dringend notwendige Versöhnung zwischen dem deutschen und westlichen Völkern", schrieb einer der in Nürnberg zum Tode Verurteilten in seiner Zelle. Beide Autoren kommen zum Schluß ihres Buches zu der Ansicht, daß dieser Gedanke falsch sei, und eher jeder gar nicht oder zu milde bestrafte Kriegsverbrecher die Versöhnung mit den anderen Völkern erschwert. In Wahrheit begann der Weg nach Westeuropa und in die atlantische Gemeinschaft im Justizpalast von Nürnberg, wo deutsche Anwälte den: Wiedereintritt Deutschlands mit vorbereiteten und den alliierten Juristen bewiesen, daß zwölf Jahre Hitler-Barbarei Geist und Formen zivilisierten Umgangs und internationaler Zusammenarbeit nicht verschütten konnten.
Sicherlich würde der Prozeß von Nürnberg, wollte man ihn heute wiederholen, anders verlaufen. Aber aus der Sicht der Verhältnisse von 1945 sollte man sich hüten, die Urteile als "Siegerjustiz" abzutun und so den Mythos einer unverdient harten Strafe systematisch großzuziehen.
Die Welt, 4. 7. 1968; Autor: Hans Schueler
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Über die Gerechtigkeit des Urteils und den Sinn des Verfahrens ist die Auseinandersetzung bis heute lebendig geblieben. Die erhoffte sittenbildende Kraft im Völkerrecht hat es nicht erzeugen können. Und in der Bundesrepublik gibt es inzwischen so etwas wie eine Mehrheitsmeinung: Der Sieger hat immer recht! Also hatte er auch in Nürnberg recht nur kraft seiner Macht, also brauchte er sich keine Mühe zu geben und hat sie sich nicht gegeben, den Angeklagten Gerechtigkeit widerfahren zu lassen?
Das Buch (...) stellt nicht darauf ab, die Vorbehalte gegen das Urteil aufzuheben. Es ist nur bemüht, sie an Hand nachprüfbarer Tatsachen zu relativieren (...): Siegerjustiz ja, aber darum nicht nur ein justizförmiges Schauspiel von der Sorte, wie Freislers Volksgerichtshof es inszeniert hatte.
Die Darstellung der 218 Prozeßtage und ihrer Vorgeschichte ist im Stil einer Reportage geschrieben. Das Buch erhebt nicht den Anspruch, ein Geschichtswerk zu sein; wer dergleien sucht, muß die 42 Protokoll- und Dokumentenbände des Prozesses studieren. Aber die Arbeit der beiden Journalisten erfaßt durchweg das Wesentliche. Sie leuchtet die politischen Hintergründe des Verfahrens aus und gibt viele interessante Einblicke in die Psyche der Beteiligten. Die NS-Führer - und neben ihnen die später freigesprochenen Schacht, v. Papen und der Rundfunkkommentator Fritzsche - wurden wegen Verletzung von drei Tatbeständen angeklagt, die im Londoner Abkommen vom 6. 8.1945 eigens für diesen Prozeß geschaffen worden waren: Verbrechen gegen den Frieden (Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges), Kriegsverbrechen (Verletzung der Kriegsgesetze und Kriegsbräuche) und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (genauer: Verbrechen gegen die Menschheit - Mord, Ausrottung, Versklavung und Deportation ziviler Bevölkerungen).
Der Vorwurf gegen den Prozeß gründet sich denn bis heute darauf, er habe gegen den Grundsatz "nulla poena sine lege" verstoßen. Das ist nur mit erheblichen Einschränkungen richtig, und es ist das Verdienst des Buches, dies noch einmal klargemacht zu haben. Mord, Massenmord war auch in Nürnberg schon der Hauptanklagepunkt. Mord rechtfertigte in der Mehrzahl der Fälle den Schuldspruch, auch bei einem Militär wie dem Generalfeldmarschall Keitel. Daß gegen Mord nicht mit dem Mord anderer - etwa dem russischen Verbrechen von Katyn, das zur Sprache kam - aufgerechnet werden konnte, denaturiert das Gericht der Sieger keineswegs zu einem bloßen Scheingericht.
| Monatsschrift für Deutsches Recht, 4/1968, S.359; Autor: Claus Seibert |
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Das gewandt geschriebene Buch ist gut ausgestattet und bebildert, enthält auch ausführliche Literaturangaben und Einzelbelege. Für den Juristen ist interessant, daß von den acht Richtern des Nürnberger Prozesses (1945/46) nur vier (Sir Geoffrey Lawrence, Biddle, Donnedieu de Vabres und Nikitschenko) Stimmrecht hatten. Zu einer Verurteilung waren also mindestens drei Stimmen erforderlich; bei 2:2 mußte freigesprochen werden. Die große Verteidiger-Leistung von Alfred Seidl, München, (für Heß) und Otto Kranzbühler (für Dönitz) kommt einigermaßen zum Ausdruck, dagegen kaum das Verdienst von Lordrichter Lawrence, der diesen komplexen Riesenprozeß mit Gelassenheit über alle Klippen hinweg zu Ende gebracht hat. Man vermißt auch die gebührende Herausstellung des ehrwürdigen Münchner Ordinarius Franz Exner (für Jodl), des elegant fechtenden Walter Siemers, Hamburg, (für Raeder) und des souveränen Rudolf Dix, des Verteidigers von Schacht. Der übrigens verurteilt worden wäre, wenn nicht der französische Richter (Donnedieu) sein Votum nachträglich zugunsten Schachts geändert hätte (so sagt es das Buch S. 205).
Das Werk der Verfasser beruht ausschließlich auf sorgfältig ausgewerteten Quellen, nicht auf persönlichen Eindrücken. Daher fehlt das persönliche Fluidum, das die Publikationen von W. E. Süskind und Frhr. von der Lippe sowie den sehr umfassenden Report von Heydecker und Leeb auszeichnet (MDR 1959, 159). Bücher, die ich immer wieder lese. Bezeichnend ist die spätere Äußerung des gütigen, frommen Donnedieu: "Das Urteil gegen die großen Kriegsverbrecher ist der Ausdruck einer menschlichen, also relativen und fehlbaren Justiz aber nicht einer rachsüchtigen" (S. 252, 253). Der umstrittene Trinkspruch Andrej Wyschinskis (S. 22, 280) beim Eröffnungs-Bankett: "A quick way to the ropes!" ist bezüglich der Prozeßdauer gar nicht und auch sonst nur teilweise in Erfüllung gegangen. Das endgültige Urteil wird die Geschichte sprechen. Mehr ist hier nicht zu sagen.
Gewerkschaftliche Monatshefte Nr.5/1969; Autor: Dr. Richard Schmid*)
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War Nürnberg Siegerjustiz? Zweifellos, das war es. Die entscheidende Frage jedoch ist. ob in Nürnberg überhaupt Justiz stattfand." Das sagt Lord Shawcross, der englische Hauptankläger in Nürnberg, in dem sehr gescheiten Geleitwort zu dem hier angezeigten Buch. Er bejaht die entscheidende Frage. In diesem Geleitwort sind ein paar konzentrierte Erkenntnisse zur Nürnberger Problematik enthalten. Lord Shawcross meint, dass die klügsten juristischen Argumente bis zur Bedeutungslosigkeit verblassen, wenn die Tatsachen, die mit größter Zuverlässigkeit aus den offiziellen Dokumenten der Nazis bewiesen wurden, richtig, verstanden werden. Auch die Bedeutung Nürnbergs für die Nachkriegszeit, darunter die hochaktuelle für Vietnam, erkennt Lord Shawcross ausdrücklich an, indem er auch für diesen Fall von einer zynischen Verletzung des in Nürnberg geschaffenen Völkerrechts spricht.
Die Arbeit der beiden Autoren des Buches ist dieses bemerkenswerten Geleitworts durchaus würdig, Sie ist eine Darstellung der Vorgeschichte des Prozesses und des Prozesses selbst, die den unschätzbaren Vorzug hat. nicht nur lebendig und gemeinverständlich geschrieben, sondern auch in der Wiedergabe der Fakten und der rechtlichen Probleme, die sich der Anklage, der Verteidigung und dem Gericht stellten, durchaus zuverlässig, wohl formuliert und wohl belegt zu sein. Das Buch ist mit starker sachlicher Leidenschaft und Anteilnahme geschrieben, was sich dem Leser bald mitteilt.
Obwohl es eine Gesamtdarstellung auf Grund der Quellen ist und nicht von einem am Prozess Beteiligten oder sonst wie von einem subjektiven Standpunkt aus geschrieben ist, wind doch die menschliche und politische Atmosphäre des Prozesses ungemein deutlich. Die Autoren verstehen zu erzählen, wobei manchmal allerdings der Versuch, einen Vorgang mit Spannung auszustatten, nicht ganz gelingt. Aber zu rühmen ist, wie sie - was längst hätte geschehen sollen - die vorhandenen wertvollen Quellen einem breiten Publikum erschließen: vor allem die 42 Bände Protokolle und Dokumente des Internationalen Militärtribunals IMT, die in den Bibliotheken und Ämtern der Bundesrepublik verstauben und verschimmeln: die "Bewältigung der Vergangenheit" ging bekanntlich überwiegend ohne Kenntnis der Tatsachen vonstatten. Weiter sind unter anderem verwertet die bei uns kaum bekannt gewordenen Memoiren des amerikanischen Richters Francis Biddle "In Brief Authority" das Nürnberger Tagebuch des Gefängnispsychologen Gilbert, der die Angeklagten täglich nach der Verhandlung besucht hat (um nur ein paar der ergiebigsten Quellen zu nennen). Ein wohlgeordnetes, viel ausländische Literatur umfassendes Literatur- und Quellenverzeichnis fehlt nicht.
Die Darstellung hat ein paar Höhepunkte und besonders gut geratene Passagen. So wird, was gegenüber dem Vorwurf: Sieger Justiz! besonders wichtig ist, sehr deutlich die durchaus echte Unabhängigkeit des Gerichts im ganzen und besonders die des großartigen Vorsitzenden Lord Justice Lawrence gegenüber den Anklagevertretern aller vier beteiligten Mächte, sowohl bei der Verhandlungsführung wie bei der Urteilsfindung. Vermutlich auch in der Beratung gegenüber den Sowjetrussen, für die auch heute noch das Spannungsverhältnis von Staatsanwalt und Richter nicht die Bedeutung hat. wie in Westeuropa oder gar in den angelsächsischen Ländern. Das Gericht ist mehrfachen Versuchen der Anklagevertreter, des amerikanischen und des russischen, den Angeklagten das Wort zeitlich oder sachlich zu beschränken, nicht gefolgt.
Sehr gut ist die Darstellung, wie in der Beweisaufnahme das bis dahin der Öffentlichkeit gänzlich unbekannte geheime Zusatzprotokoll des Hitler-Stalin-Paktes vom August 1939 auftaucht, jener Vertrag über die vierte polnische Teilung zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion. Ribbentrop wollte sich - aus ungeklärten Gründen - nicht darauf berufen. Sein Verteidiger hat hier die Pflicht, an der Wahrheitsfindung mitzuwirken, vorzüglich erfüllt. Interessant ist auch das, was man über den internen Konflikt zwischen dem amerikanischen Hauplankläger Justice Jackson und seinem Vertreter Donovan erfährt, dem offenbar die endlose Verlesung von Nazidokumenten auf die Nerven ging, während Jackson - mit Recht - diese Urkunden für die wertvollsten Beweise hielt. Nicht vergessen sei auch die witzige Episode von dem falschen Goethezitat über die Deutschen im Plädoyer von Lord Shawcross, das, wie sich ergab. nicht von Goethe stammte, sondern von Thomas Mann, in dessen Roman "Lotte in Weimar" Goethe in den Mund gelegt [wurde]. Lord Shawcross war durchaus guten Glaubens gewesen, und Thomas Mann war ja als Quelle auch nicht schlecht. Das Buch ist sehr zu empfehlen.
*) von 1953-1964 Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart
| Politische Studien, 11/12, 1970; Autor: Gerhard Grimm |
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Den juristischen Epilog des Zweiten Weltkrieges in Europa bildete der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg. Darüber gibt es schon eine Fülle von Erlebnisberichten und Analysen, aber eine zusammenfassende Darstellung seines Ablaufes, der Vorgeschichte und seiner juristischen Grundlagen, sowie der Rolle von Angeklagten, Richtern, Anklägern und Verteidigern hat bisher gefehlt. Zwei Redakteure des stern haben sich jetzt dieser Aufgabe unterzogen. Ihr Buch stützt sich auf eine breite Grundlage z. T. sehr entlegener Literatur, einschließlich von Pressestimmen. Jedes Zitat ist einwandfrei belegt, die Auswahl der Prozeßgegenstände überlegt vorgenommen (der Gesamtablauf entzieht sich natürlich der darstellerischen Wiedergabe).
Der Prozeß und seine Durchführung bot für alle Beteiligten zahlreiche Schwierigkeiten, gleichwohl kann man den Autoren zustimmen, daß zumindest die westlichen Siegermächte um ein faires Verfahren bemüht waren. Wenn der Versuch, das Völkerrecht in diesem Prozeß weiterzubilden, bis heute nicht zu einer Verbesserung der internationalen Sitten geführt hat, so war es jedenfalls nicht die Schuld der Richter. So lehrreich das Buch der beiden Journalisten ist, so fehlt uns doch noch eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Nürnberger Quellenmaterial, das die Anklage vorlegte und nicht selten, weil aus dem Zusammenhang gerissen, falsch bewertet wurde.
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