EEinführung

aus der Website von  Gerhard E. Gründler

Der Nürnberger Prozess

International Military Tribunal (IMT), Nürnberg 1945 - 1946

Einführung.html Die hier online veröffentlichte Fassung entspricht der erweiterten und überarbeiteten französischen Ausgabe, die 1968 als Taschenbuch bei Laffont in Paris erschienen ist.


Beste Adresse für eigene Recherchen:
Project Avalon der Yale University


"Dieses Buch über den Nürnberger Prozeß geht auf journalistische Bemühung zurück. Die Verfasser haben es ursprünglich als Artikelreihe für den Stern konzipiert. Jetzt, zwischen Buchdeckeln, macht es dem Journalismus Ehre: sorgfältig recherchiert, unvoreingenommen und mit guter Einfühlung in die außergewöhnlichen Umstände des Verfahrens, wäre es trefflich geeignet, die historische wie die rechtsgeschichtliche Bedeutung des Nürnberger Ereignisses der unguten Vergessenheit zu entreißen."
Süddeutsche Zeitung
Rezensionen

Fürther Straße 110: Justizpalast, Nürnberg 1945
Inhaltsverzeichnis
Vorwort der Verfasser

Geleitwort von Lord Shawcross
Seitenende


Das Verfahren gegen die Hauptkriegsverbrecher

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Inhaltsverzeichnis


Vorwort der Verfasser
Geleitwort von Lord Shawcross


I. Vorgeschichte

1. Das Ärgernis der internationalen Rechtlosigkeit
2. Die Alliierten drohen mit Strafe
3. Erschießung bei Morgengrauen oder Prozeß?
4. Der Streit um Morgenthaus Rezept
5. Drei Hauptverantwortliche richten sich selbst
6. Die Sieger gründen den Gerichtshof
7. Vom Palasthotel in die Nürnberger Zelle

II. Prozeß

8. Alle Angeklagten sagen: »Nicht schuldig«
9. Millionen ermordet - und sie reden von Ehre


10. Kopfhörer ab, der Russe spricht
11. Ankläger Jackson verliert eine Runde
12. Kalter Krieg am Richtertisch
13. Göring: Wer gesteht, ist ein Feigling
14. Strafe für sechs Millionen Deutsche?

III. Urteil

15. Abstimmung im Richterzimmer:
keine Kollektivschuld
16. Zwölf Todesurteile sind den Sowjets nicht genug
17. Auch vor dem Henker noch: "Heil Hitler!"
18. Kann über Galgen Gras wachsen?

Anhang

Der Urteilsspruch
Anmerkungen
Literaturverzeichnis


"Aber wir, die wir guten Willens sind, wollen keine Solidarität mit denen, die nicht nur auf sich, sondern auf uns alle so unermeßliche Schuld luden, wir warten auf die Solidarität ... aller, die guten Willens sind."

Adolf Arndt , Leserbrief an die amerikanische "Neue Zeitung" (10.12.1945)





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Vorwort der Verfasser
(1967)

Als die Verfasser vor bald zwei Jahren im STERN eine zehnteilige Dokumentation über den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß veröffentlichten, haben sich viele Leser darüber beklagt, daß die zuvor von ausländischen Zeitschriften verbreiteten Fotos der Hingerichteten fehlten. Andere Leser boten die angeblich so »seltenen« oder gar »einmaligen« Aufnahmen zum Abdruck an.

Dieses starke Interesse an den Bildern von elf Leichen im Zusammenhang mit einem Prozeß, bei dem es um millionenfachen Mord und um die Verantwortung für einen Weltkrieg ging, der über fünfzig Millionen Menschenleben gekostet hat, beweist, wie unterentwickelt das Gefühl für moralische Proportionen hierzulande geblieben ist. Von dem primitiven Geschäftssinn und der Sensationslust, die sich da regten, ganz zu schweigen. Und als Beweis für den Tod der Verurteilten braucht man diese Fotos nicht mehr.

Hinter dem Interesse an diesen Bildern steht ein fragwürdiges Interesse an den darauf gezeigten Toten, steht die ganze Skala dumpfer Gefühle und Ressentiments - vom Mitleid mit vermeintlich Unschuldigen bis zur Märtyrerverehrung. In diesem Seelenklima gedeihen die Patentrechtfertigungen: Nürnberg war nur Rache der Sieger; die anderen haben die gleichen, wenn nicht noch schlimmere Verbrechen begangen.

Von kaum geringerer Verwirrung zeugt die immer noch nicht verstummte Ansicht, man hätte mit den Verantwortlichen »kurzen Prozeß« machen, sie standrechtlich erschießen oder ohne Verfahren kurzerhand aufknüpfen sollen. »Kurzer Prozeß« - das hört sich für viele deutsche Ohren gut an; man wünscht es den Mördern von Taxifahrern und würde es an Sittlichkeitsverbrechern am liebsten selber praktizieren. Daß so aber nur Unrecht mit Unrecht vergolten werden kann, das wird vergessen.

Die Sieger von 1945 jedenfalls wollten mit den Hauptschuldigen anders verfahren. Wenn heute das Gegenteil behauptet wird, so beweist das nur: Der größte Strafprozess unserer Geschichte - seine Entstehung, sein Verlauf und seine Bedeutung - ist immer noch eine der großen Unbekannten der jüngsten Vergangenheit. (Größer noch war der Prozeß vor dem »Internationalen Militärtribunal für den Fernen Osten« in Tokio gegen 25 japanische Politiker und Militärs. s. Fußnote.) *

Als am 20. November 1945 der Prozeß gegen die überlebenden Parteiführer, Minister und Militärs des Dritten Reiches begann, lag Deutschland am Boden. Die Sieger eröffneten das Verfahren gegen die Besiegten. Sprachen die alliierten Richter in Nürnberg Recht oder übten sie nur Rache - in den Formen der Justiz? Gab es für die Angeklagten eine Chance? Oder war es nur ein Schauprozeß, war über ihr Schicksal schon entschieden, als das Internationale Militärtribunal zusammentrat? Wollten die Sieger in Nürnberg das ganze deutsche Volk kollektiv verurteilen?

Damals erfuhren die Deutschen nicht alles. Die Zeitungen erschienen nur zweimal in der Woche und wurden von den Gerichtsherren, den Besatzungsmächten, kontrolliert. Die »Siegerjustiz« von damals steht bei vielen Deutschen in schlechtem Ansehen. Die deutsche Bundesregierung hat bis heute zu dem Urteil von Nürnberg jedes deutliche Wort vermieden. Neuformierte Kräfte der politischen Rechten versuchen, gestützt auf die Argumente eines allzu positivistischen Flügels der Jurisprudenz, aus der Stimmungsmache gegen den Nürnberger Prozeß politisches Kapital zu schlagen. Als »Bewältigung unserer jüngsten Vergangenheit« getarnt, vollzieht sich die Rehabilitierung einiger der als Hauptkriegsverbrecher Verurteilten - sei es durch eigene Rechtfertigungsversuche, sei es durch Apologeten, die sich Historiker nennen. Die interessierten Zeitgenossen, besonders die der jüngeren Generation, haben es schwer, das Dickicht der Schlagworte und Vorurteile zu durchdringen.

Auch wer sich die Mühe macht, die in vielen Bibliotheken stehenden 42 Protokoll- und Dokumentenbände des Nürnberger Prozesses zu studieren, bekommt nur einen Teil der Wahrheit zu fassen - freilich einen ungeheuerlichen. Was dort in Aussagen und Dokumenten über die von Deutschen begangenen Verbrechen festgehalten worden ist, kann nur auf Unbelehrbare und Verstockte seinen Eindruck verfehlen.

Was sich aber vor Beginn des Prozesses und auf Seiten der alliierten Ankläger und Richter abgespielt hat, das Prozeßgeschehen, die Urteilsfindung, der politische Hintergrund des heraufziehenden kalten Krieges, die Diskussion über den Prozeß im Nachkriegsdeutschland das alles ist bisher noch nicht im Zusammenhang dargestellt worden.

Die in den ersten Nachkriegsjahren erschienene wenig umfangreiche Literatur über den Prozeß ist heute kaum noch zugänglich. Die juristischen Diskussionen haben sich meist in Fachzeitschriften und Fachbüchern niedergeschlagen. Dem deutschen Leser von heute stehen nur das »Nürnberger Tagebuch« des amerikanischen Gefängnis-Psychologen Gilbert, die scharfsinnigen Prozeßbeobachtungen des Publizisten W. E. Süskind und die Taschenbuchausgabe des Nürnberger Urteils zur Verfügung sowie die verdienstvolle Arbeit von Heydecker und Leeb, die in ihrem Buch »Der Nürnberger Prozeß« vor allem das in Nürnberg zutage geförderte historische Tatsachenmaterial für eine breite Leserschaft zusammengefasst haben.

Die Verfasser haben deshalb, ausgehend von der STERN-Dokumentation, nach Umfang und Inhalt aber um ein Vielfaches darüber hinausgehend, Vorgeschichte, Verlauf und Bedeutung des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses auf der Grundlage aller bisher veröffentlichten und vieler bis heute der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Quellen neu dargestellt.

Sie haben dabei versucht, Verhalten und Haltung aller Beteiligten vor und hinter den Nürnberger Kulissen zu schildern: der alliierten Politiker und Juristen, die gegen die Verfechter einer Standgerichtsrache für diesen internationalen Prozeß stritten, der Richter, der Ankläger, der Verteidiger und der angeklagten deutschen Führer und Verführer auf der Anklagebank, in ihren Zellen und am Schafott. Die Memoiren des amerikanischen Richters Biddle haben es ermöglicht, deutschen Lesern zum erstenmal einen Einblick in die richterliche Beratung zu verschaffen. Man erfährt, wie hartnäckig und langwierig das Ringen um das Urteil war, und erkennt, daß Nürnberg kein Schauprozeß mit vorausbeschlossenem Urteil gewesen ist.

In der Vorgeschichte wird Schritt für Schritt die Entwicklung vom Vergeltungsgedanken bis zum Prozeßstatut geschildert. Eine chronologische Darstellung des Prozeßverlaufes mit seinen 218 Sitzungstagen hätte den Rahmen dieses Buches gesprengt. Exemplarische Szenen, Längs- und Querschnitte machen am Beispiel bestimmter Angeklagter und bestimmter Prozeßthemen den Prozeßalltag, die Verhandlungstechnik und die Beweisführung dieses Riesenverfahrens deutlich.

Die Verfasser wenden sich gleichermaßen an die Interessierten der jüngeren Generation, die vom Nürnberger Prozeß kaum etwas wissen, wie an die Älteren, deren Kenntnis oft von Vorurteilen und vernebelnden Parolen belastet ist. Anmerkungen und Literaturverzeichnis mögen dem kritischen, wissenschaftliche Genauigkeit erwartenden Leser beweisen: Jedes Zitat, jedes Darstellungsdetail ist belegt. Mit diesem Buch soll die revisionistische Literatur zum Nürnberger Prozeß nicht vermehrt werden. Leser, die die eingangs erwähnten Leichenbilder interessieren, werden sie und die dazugehörigen Rehabilitierungsversuche auch in diesem Buch nicht finden.

Ausgangspunkt und Einstellung der Verfasser sind mit dem als Motto gewählten Gedanken *Adolf Arndts bezeichnet. Kein gutwilliger und informierter Deutscher kann eines leugnen: Angesichts der Toten und der Trümmer von 1945 wäre die Alternative zu einem Prozeß nur die standrechtliche Erschießung der überlebenden Führer des Dritten Reiches gewesen. Daß aber ein Standgericht ohne Verteidigungsmöglichkeit für die Betroffenen fairer und für unser Wissen von unserer jüngsten Vergangenheit besser gewesen wäre als jener Prozeß der 218 Tage, ist schwer einzusehen.

Allen Kollegen, allen Mitarbeitern von Instituten und Bibliotheken, die den Verfassern bei der Vorbereitung und Ausführung ihrer Arbeit geholfen haben, sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Besonderer Dank gilt dem Chefredakteur des STERN, Henri Nannen, seinem Stellvertreter Victor Schuller und dem Kollegen Jochen von Lang, ohne deren verständnisvolle Unterstützung das Vorhaben nicht hätte zu Ende geführt werden können.

Hamburg, Sommer 1967

Die Verfasser


* Dem Gerichtshof in Tokio gehörten elf Richter aus elf Nationen an (Australien, Kanada, China, Frankreich, Philippinen, Niederlande, Neuseeland, UdSSR, Großbritannien, USA und Indien). Den Anklagestab bildeten 72 Vertreter dieser Länder. Als Verteidiger wirkten 25 amerikanische und 79 japanische Juristen. Der Prozeß, der am 29. April 1946 eröffnet wurde, schloß nach siebentägiger Urteilsverkündung am 12. November 1948. Das Tribunal verhängte - zum Teil gegen die abweichende Meinung der französischen, holländischen, philippinischen und indischen Richter sieben Todesurteile, sechzehn lebenslange Haftstrafen, eine zwanzigjährige und eine siebenjährige Haftstrafe.





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Geleitwort von Lord Shawcross


Obwohl ich der britische Hauptankläger vor dem Internationalen Gerichtshof in Nürnberg war, habe ich mich bisher nicht entschließen können, ein Buch über den Prozeß zu schreiben oder mich kommentierend zu dem Verfahren zu äußern - abgesehen von allgemeinen völkerrechtlichen Ausführungen. Im Gegenteil. Als der russische Hauptankläger mich vor einiger Zeit bat, eine öffentliche Kampagne zu unterstützen, mit der die westdeutsche Regierung gezwungen werden sollte, die Verjährungsfrist für Kriegsverbrechen aufzuheben, habe ich mich geweigert, das zu tun. Denn ich war und bin der Meinung, daß dies ausschließlich eine Angelegenheit der Regierung und des Parlaments in Bonn ist. Die westdeutsche Regierung hat schließlich das Kriegsverbrecherproblem außerordentlich verantwortungsbewußt behandelt, und die westdeutsche Justiz hat in ganzen Serien beispielhafter Verfahren auch die Nürnberger Prinzipien angewandt.

Ich bin heute der Meinung, daß es an der Zeit ist, das alles hinter uns zu lassen. Jahrzehnte sind vergangen, seit diese schrecklichen Dinge geschahen, und in Deutschland ist eine neue Generation junger Menschen herangewachsen, unbefleckt von der Schuld, die manche ihrer Eltern tragen. Ein neuer deutscher Staat - die Bundesrepublik hat eine echte und stabile Demokratie aufgebaut. Dieser Staat erkennt die Gleichberechtigung aller Menschen an und leistet seinen Beitrag zu Frieden und Wohlfahrt.

Die Welt sieht sich noch großen Schwierigkeiten und Gefahren gegenüber. Deshalb heißt das Gebot der Stunde: nicht neue Vorwürfe und neue Bitternis, sondern Verständigung und Brückenschlag zwischen allen Ländern, besonders zwischen den freien Ländern Europas.

Ich bin in Deutschland geboren, wo mein Vater damals Englischprofessor an einer kleinen Universität war. Während des kurzen Aufenthaltes in Deutschland begegneten die Menschen meinen Eltern mit größter Freundlichkeit. Ich bin später viel in Deutschland gereist, habe seine Schönheiten gesehen und viele Freunde gefunden. Ich weiß, welch großen Beitrag Deutschland sowohl für Literatur, Musik und bildende Künste als auch für seinen eindrucksvollen wirtschaftlichen Aufstieg geleistet hat. Über die schlimmen Zeiten, die zum Krieg führten und schließlich im Nürnberger Prozeß ihren Abschluß fanden, sähe ich für meinen Teil gern einen Vorhang fallen.

Ich habe mich jedoch davon überzeugen lassen, daß die Lehren der Geschichte nicht vergessen werden sollten. Einer neuen Generation, die den Schrecken jener Tage nicht selbst miterlebt hat, könnte es vielleicht helfen, wenn ihr in aller Nüchternheit gesagt wird, wohin es führt, wenn aus Machtstreben Angriffskriege vorbereitet und ausgetragen werden und wenn sich Völker gegen Völker erheben, um sich gegenseitig zu vernichten. Allein aus diesem Grunde bin ich der Bitte der Verfasser gefolgt, einiges zu ihrem Thema zu schreiben.

* * *

Keinen Augenblick lang würde ich bestreiten, daß in einem totalen Krieg Grausamkeiten begangen werden. Selbstverständlich geschieht Unrecht auf beiden Seiten; Kampf und Krieg mögen zwar häufig Mut und Opfersinn entwickeln, zugleich wecken sie aber auch die brutalen Instinkte im Menschen. Ich möchte ebensowenig bestreiten, daß auf beiden Seiten Kriegsverbrechen begangen werden. Ich halte jeden Krieg für ein Unrecht, und wenn die eine Seite verbrecherisch handelt, um die andere Seite zu unterwerfen, dann wäre es zuviel verlangt, würde man von dieser anderen Seite erwarten, sie werde nicht mit gleichen Mitteln zurückschlagen. Eine Untat kann die andere nicht rechtfertigen, daran gibt es keinen Zweifel. Aber genauso sicher ist, daß zwei Untaten kein Recht schaffen.

Und so haben am Ende jenes Tages, an dem die eine Seite gewinnt - wenn es überhaupt einen Sieger gibt -, selbstverständlich die Besiegten zu bezahlen. Zweifellos kann das Nürnberger Verfahren auch als ein Beispiel für jenes uralte Vae victis! - Wehe den Besiegten! gesehen werden; das ist eben eine der Strafen für die Entfesselung des Krieges. Ich teile jedoch nicht die zynische Ansicht Hitlers, der gesagt hat: »Bei Beginn und Führung des Krieges kommt es nicht auf das Recht an, sondern auf den Sieg!«

Der Nürnberger Gerichtshof trat nicht zusammen, um sich mit Vorgängen zu befassen, die - beklagenswert auch sie - nur Begleiterscheinungen der totalen Kriegführung waren. Viel unheilvoller als das Verbrechen des Angriffskrieges oder die damit verbundenen Kriegsverbrechen war die mit allen Mitteln der Massenpropaganda eingehämmerte Lehre von der rassischen Überlegenheit, mit der die Naziführer eine ganze Generation des deutschen Volkes zu verführen suchten. Der Krieg war ja auch eine Folge dieser Rassenpolitik. Der Nürnberger Prozeß zeigte aller Welt, wie hassenswert und schrecklich die Ergebnisse waren, die eine solche Politik der Menschheit bringen kann.

Der Zweck des Prozesses lag sicherlich nicht darin, an einigen Männern Rache zu nehmen, deren Macht, Böses zu tun, damals schon gebrochen war. Vielmehr sollte für alle Zeit die Geschichte jener Schrecken festgehalten werden, denen die Menschheit gerade noch einmal entkommen war. Auch galt es, am eindringlichen und abschreckenden Beispiel gerade dieser Männer auf der Anklagebank eines klarzumachen: Wenn Staaten böse und verbrecherische Wege gehen, können sich jene Personen, die dabei die Führung haben, sowie jene, die sie dabei unterstützen, nicht hinter dem Staat verstecken und ihrer persönlichen Verantwortung entziehen. Herr Speer, einer der Angeklagten, hat es selber vor Gericht gesagt: »In einem autoritären System muß es auch eine Gesamtverantwortung der Führenden geben. Und es ist ausgeschlossen, sich nach der Katastrophe der Gesamtverantwortung zu entziehen; denn wenn der Krieg gewonnen worden wäre, hätte wahrscheinlich die Führung auch Anspruch darauf genommen, daß sie gesamtverantwortlich gewesen wäre.«

Schon am Anfang des Krieges, lange bevor der Sieg der Alliierten sicher war, dachten einige daran, die wichtigsten Naziführer öffentlich zu ächten und - falls man sie finge - sogleich erschießen zu lassen. Andere wiederum waren für Standgerichtsverfahren mit anschließender Exekution. Diese Möglichkeiten wurden ernsthaft diskutiert. Schon zu einer Zeit, als der Sieg noch in weiter Ferne lag, wurde klargestellt, daß man diese Männer für Handlungen zur Rechenschaft ziehen werde, die von Anfang an das Zeichen des Verbrechens trugen.

Schließlich kamen die alliierten Mächte darin überein, daß nur ein richtiger Prozeß mit gründlicher Prüfung aller Dokumente und der übrigen bei Kriegsende zu findenden Beweismittel die Herrschaft des Rechts in den Beziehungen der Völker untereinander würde stärken können. Nur in einem solchen Prozeß konnte all das, was geschehen war, für die Geschichte festgehalten werden, damit die Wahrheit darüber niemals mehr von Verharmlosern und Unbelehrbaren verdunkelt oder in Vergessenheit gebracht werden kann.

War Nürnberg Siegerjustiz? Zweifellos, das war es. Die entscheidende Frage jedoch ist, ob in Nürnberg überhaupt Justiz stattfand. Läßt man für einen Augenblick alle Argumente beiseite und auch den Streit über die genaue Völkerrechtslage, über die Verfassung und Zuständigkeit des Tribunals, über die Neuartigkeit einiger Verfahrensregeln dann kann derjenige, der das Nürnberger Beweismaterial angesehen oder gar kritisch geprüft hat, eines jedenfalls nicht bezweifeln: Hätte man die in Nürnberg Hingerichteten nur wegen Beteiligung an gewöhnlichem Mord angeklagt, so wären sie der Verurteilung auch nicht entgangen. Diese Männer unterschieden sich von gewöhnlichen Mördern nur dadurch, daß sie nicht den Mord an Einzelpersonen, sondern an Millionen veranlaßten oder unterstützten. In einem meiner Nürnberger Plädoyers zitierte ich Lord Acton, einen großen Europäer, der gesagt hat: »Das größte Verbrechen ist Mord. Der Helfershelfer ist nicht besser als der Mörder. Der Mordtheoretiker ist der schlimmste.«

Warum, so mag gefragt werden, hat man diese Männer nicht den deutschen Gerichten übergeben, damit ihnen nach den deutschen Gesetzen der Prozeß gemacht würde? Aber wäre das damals wirklich eine praktikable oder sinnvolle Lösung gewesen? Durch das Naziregime und auch durch die - vielleicht falsche - alliierte Politik der bedingungslosen Kapitulation war 1945 der ganze deutsche Regierungs- und Justizapparat zusammengebrochen. Die Sieger hatten eine Militärregierung eingesetzt. Nach und nach wurden auch neue deutsche Gerichte und neue Richter berufen. Wenn damals eines dieser deutschen Gerichte aufgefordert worden wäre, jenen den Prozeß zu machen, die wenige Monate zuvor noch die Führer des deutschen Staates waren, hätte dann irgend jemand in diesem Gericht etwas anderes sehen können als eine Marionette, ein Instrument der alliierten Politik? Dann war es doch weit besser, ein Gericht aus anerkannten, bedeutenden Richtern einzusetzen, die sich im hellen Licht der Öffentlichkeit wochen- und monatelang der gewissenhaften Prüfung des Beweismaterials widmen konnten.

Doch war das nicht der einzige Grund dafür, daß man den Fall nicht vor ein deutsches Gericht bringen wollte, wenn es ein solches gegeben hätte. Diese Männer standen zwar alle unter Mordanklage und hatten sich auch nach deutschen Gesetzen strafbar gemacht. Aber es ging um das Verbrechen des Krieges, denn der Krieg war zugleich der Boden und die Saat ihrer anderen Verbrechen. Die alliierten Mächte wollten sich nicht einfach auf deutsche Gesetze verlassen und diese Männer wegen gewöhnlichen Mordes belangen. Sie wollten das Völkerrecht heranziehen und für alle Zeit klarmachen, daß das Völkerrecht kein Trugbild ist und daß Verträge keine - wie Hitler sie genannt haben soll - »Abkommen sind, die man nur so lange zu halten braucht, wie sie dem eigenen Nutzen dienen«. Wenn überhaupt der Friede in Zukunft bewahrt und das friedliche Zusammenleben der Menschen gefördert werden sollten, dann mußte dem Völkerrecht mit seinen Pflichten für die einzelnen Menschen aufs neue Geltung verschafft werden. Nur ein Gerichtshof, dem international weiteste Anerkennung sicher war und der sich auf das Völkerrecht stützte, konnte dem Prozeß eine praktische Bedeutung für die Menschheit geben, eine Warnung für die Zukunft.

Und so war es. Viel ist über das Statut und über die völkerrechtliche Legalität des Tribunals geschrieben worden. Meiner Meinung nach kommt es mehr auf die Tatsachen an, die das Tribunal festgestellt hat. Die klügsten juristischen Argumente verblassen bis zur Bedeutungslosigkeit, wenn die Tatsachen, die mit größter Zuverlässigkeit aus den offiziellen Dokumenten der Nazis bewiesen wurden, richtig verstanden werden. Dieses Geschehen ging das Gewissen aller zivilisierten Nationen an, Deutschland eingeschlossen, und schrie nach Verurteilung. Das Auslösen eines Angriffskrieges ist in feierlichen Verträgen, einige auch mit deutscher Unterschrift, international als Verbrechen bezeichnet worden. Oft wiederholte Erklärungen bewiesen, daß sich mit der Gründung des Völkerbundes die rechtliche Beurteilung des Krieges gewandelt hatte. Früher galt der Krieg als legitimes Instrument nationaler Politik. Jetzt, und mit Sicherheit seit 1928, war er verboten - »ein internationales Verbrechen«. Sollten diese Worte keinerlei Bedeutung haben?

Fußnote: Im Kriegsächtungspakt vom 27. August 1928 (Briand-Kellogg-Pakt) verzichteten 15 Staaten - darunter Deutschland, die USA, Großbritannien, Frankreich - auf den Krieg als Mittel zur Lösung internationaler Streitfälle und als Werkzeug nationaler Politik. Bis Ende 1929 traten insgesamt 54, bis 1939 sogar 63; Staaten diesem Abkommen bei. - Auch Hitler-Deutschland hat den Kriegsächtungspakt ausdrücklich anerkannt, als es sich im Nichtangriffspakt mit Polen vom 26. Januar 1934 auf ihn bezog: "Beide Regierungen ... sind ... entschlossen, ihre gegenseitigen Beziehungen auf die im Pakt von Paris vom 27. August 1928 enthaltenen Grundsätze zu stützen ..."

Es stimmt, daß sich das Völkerrecht nach früherer Tradition nur mit Staaten und nicht mit Einzelpersonen beschäftigte. Aber der einzelne Kriegsverbrecher konnte seit langem vor den Gerichten jener Staaten abgeurteilt werden, deren Bürger mißhandelt worden waren; denn da nun einmal Staaten durch Menschen handeln, wäre es höchst seltsam, wenn ausgerechnet jene Männer, die persönliche Verantwortung für internationale Verbrechen tragen, gegen jede Strafe immun sein sollten.

Gleiches gilt für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die den Nürnberger Angeklagten zur Last gelegt wurden. Das Recht anderer Staaten auf Wiederherstellung grausam unterdrückter Menschenrechte gilt längst als Bestandteil des Völkerrechts. Die Humanitätsverbrechen nach dem Nürnberger Statut unterschieden sich dadurch von landläufigen Untaten, daß sie Raub und Mord in internationalem Ausmaß waren. Das Statut des Internationalen Gerichtshofs schuf nur die richterliche Zuständigkeit für ihre Aburteilung. Die Bestimmungen des Statuts über die Verbrechen selbst waren ja schon Teil des Völkerrechts, und erst recht waren solche Untaten nach den Gesetzen aller zivilisierten Länder strafbar. Neu war nur die Gründung eines internationalen Tribunals, das Einzelpersonen für Verbrechen bestrafen konnte, die das Gewissen der Menschen in Deutschland und anderswo als Verbrechen schlimmster Art empfand.

Ich wage die Behauptung, daß der erste Mensch, den man wegen Mordes belangt und verurteilt hat, den Einwand erhoben haben dürfte, solch ein Verfahren habe es zuvor noch nie gegeben; doch einmal mußte es zum erstenmal geschehen - das ist nun mal der Weg, auf dem sich neues Recht entwickelt. Vielleicht war Nürnberg ein solcher Präzedenzfall. Seine Warnung richtet sich an alle, auch an jene Nationen, die das Nürnberger Tribunal eingesetzt haben.

* * *

Man hat auch von der Unfairneß gesprochen, die darin gelegen habe, daß einige Nürnberger Richter oder Ankläger schon vorher in London am Statut des Tribunals mitgearbeitet haben; daß sie also Strafgesetze und eine Gerichtsverfassung geschaffen hätten, die ihren Bedürfnissen entsprachen, die Verteidiger aber benachteiligten. Diese Kritik wäre sehr ernst zu nehmen, wenn bewiesen werden könnte, daß die im Statut bezeichneten Verbrechen überhaupt keine Verbrechen waren oder daß das Verfahren tatsächlich unfair geführt wurde.

Meine Ansicht über die Verbrechen habe ich schon dargelegt. Und das Verfahren war nun wirklich fair. Grundsätzlich folgte es angelsächsischen Regeln. Diese Regeln wurden aber soweit wie möglich der allgemeinen juristischen Arbeitsweise angeglichen. Mit der Methode freilich, Zeugen für die Anklage und Zeugen für die Verteidigung vorzuladen und sie ins Verhör und ins Kreuzverhör zu nehmen, sind die angelsächsischen Juristen besonders gut vertraut. In Frankreich und Deutschland verfährt man etwas anders. Die Nürnberger Angeklagten waren jedoch nicht verpflichtet, in den Zeugenstand zu treten. Ihre Verteidiger hatten, soweit ich unterrichtet bin, freien Zugang zu den Belastungsdokumenten. Wenn sich die deutschen Anwälte irgendwie behindert fühlten, dann konnten sie sich beim Gerichtshof beschweren, was sie auch mit Erfolg taten. Ich weiß, daß die Aufgabe der deutschen Verteidiger -wegen der ungeheuren Anzahl der zu prüfenden Dokumente - äußerst schwierig war. Sie haben ihre Aufgabe in Ehren und mit Würde erfüllt.

Am Ende wurden weder alle, die angeklagt waren, verurteilt noch erhielten alle, die verurteilt wurden, die Todesstrafe. Es wäre wenig sinnvoll, die Umstände jedes einzelnen Falles zu kommentieren oder die Gründe zu erörtern, die bei drei Angeklagten zum Freispruch, bei sieben zu Gefängnisstrafen und bei den anderen zum Todesurteil führten. Aber eines möchte ich betonen: Alle zum Tode Verurteilten wären unter dem Strafrecht jedes Staates wegen Teilnahme am Mord verurteilt worden. In den meisten Rechtssystemen - auch dem deutschen - war für dieses Verbrechen damals der Tod die übliche Strafe.

Ich war immer ein Gegner der Todesstrafe, in meinem Land ist sie aber erst 1965 abgeschafft worden; bis dahin mußte ich wie alle anderen praktizierenden Juristen das Recht so hinnehmen, wie es war. Das Weltgewissen hätte eine geringere Strafe für diese Männer kaum als angemessen empfunden. Mußte es aber der Tod am Galgen sein? In Militärkreisen gilt Erschießen als ehrenhafter Tod. Indes, diese Männer wurden nicht etwa wegen »ehrenhafter« Verbrechen verurteilt. Es gab keinen Grund, ihr Ende, wenn es nur der Tod sein konnte, ehrenvoller zu gestalten als das Sterben ihrer Opfer. Über die Galgen von Nürnberg vermochte ich keine Genugtuung zu empfinden: Die Erinnerung an sie bleibt so schrecklich wie die an Auschwitz, Dachau, Treblinka, Buchenwald, Maidanek, Mauthausen und Oranienburg.

Letztlich kommt es aber weniger auf das Schicksal von Männern an, deren Schuld durch erbeutete Dokumente und durch ihre eigenen Geständnisse über jeden denkbaren Zweifel hinaus festgestellt worden ist. Die Rechtfertigung des Prozesses liegt in den historischen Tatsachen, die er zutage gebracht hat.

* * *

Worum es jetzt geht, das ist die Wirkung dieses Prozesses auf den künftigen Lauf der Geschichte. Und insofern muß ich von einer großen Enttäuschung sprechen. Während des Prozesses hatten wir enge und freundschaftliche Beziehungen zu unseren russischen Kollegen; und das, obwohl wir schärfsten Einspruch dagegen erhoben, daß die Russen das Massaker von Katyn in die Anklageschrift aufnehmen wollten. (Das Gericht stellte nicht fest, wer dafür verantwortlich war.)- Fußnote: Bei Katyn, in der Nähe von Smolensk, fanden deutsche Soldaten im April 1943 Massengräber von 4143 polnischen Offizieren, die im September 1939 beim Einmarsch der Roten Armee in Ostpolen in sowjetische Gefangenschaft geraten und aller Wahrscheinlichkeit nach bereits im März/April 1940 von den Sowjets ermordet worden waren. Wir glaubten, mit den Russen auf vertrautem Fuße zu stehen und sie für Freunde halten zu dürfen. Aber als der Prozeß vorüber war und sie nach Rußland zurückgingen, verloren wir jeden Kontakt mit ihnen. Alle Versuche, wieder Verbindung aufzunehmen, schlugen fehl. Dieses Veto der Kommunisten gegen normale menschliche Beziehungen ist eine traurige Sache.

Noch trauriger stimmen die zynischen Verletzungen des in Nürnberg geschaffenen Völkerrechts, die wir inzwischen erleben mußten: Korea, Ungarn, Kaschmir, Algerien, Kongo, Vietnam. Unsere Hoffnung von Nürnberg, wir hätten beim Übergang in eine friedliche Welt unter der Herrschaft des Rechts mitgeholfen, hat sich nicht erfüllt. Doch folgt daraus nicht, das Nürnberger Verfahren habe im Völkerrecht keine Spuren hinterlassen, und erst recht nicht, es müsse verworfen werden.

In allen Ländern gibt es Gesetze gegen Mord und Raub, und Menschen, die solcher Verbrechen schuldig sind, werden verurteilt. Und doch geschehen die Verbrechen weiter, nehmen sogar noch zu. Was aber sagt das gegen die Gesetze, die solche Verbrechen verbieten? Gar nichts. Es sagt nur etwas über die Schwäche des Menschen, den Gesetzen Geltung zu verschaffen, oder über seine Bosheit, mit der er die Gesetze mißachtet. Das Nürnberger Urteil hat Bestand als eine klare Entscheidung des Völkerrechts, die sich die Vereinten Nationen voll zu eigen gemacht haben. Wenn die Menschheit überleben soll, müssen die Prinzipien von Nürnberg am Ende den Sieg davontragen.

Lord Shawcross*)



*) im Juli 2003 im Alter von 101 Jahren gestorben


© Gerhard E. Gründler u.
Arnim v. Manikowsky

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