Die bürokratische Variante eines Elitenwechsels
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Ach, wär's überall so einfach gegangen ...
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Sie hatte das Dokument gut aufbewahrt. Es stammt aus der Zeit, als es die Deutsche Mark schon gab, aber die Bundesrepublik noch nicht. In der britischen Besatzungszone war die Entnazifizierung am 1. Januar 1949 abgeschlossen worden, in Bayern erst 1954. Meine Mutter war 46 Jahre alt, als ihr der Entnazifizierungshauptausschuss für den Kreis Plön unter dem 27. Januar 1949 bestätigte, daß sie "auf Grund der Vorschriften des Gesetzes zur Fortführung und zum Abschluss der Entnazifizierung, §§ 2, 6, als entlastet in die Gruppe V eingereiht" worden ist. Als einfaches Mitglied der NSDAP und der NS-Frauenschaft hatte sie sich nicht durch belastende Aktivitäten hervorgetan. [Auch mein Vater war Parteimitglied, wie er in seinem Fragebogen angab, aber nur von 1937 bis 1939. Er wurde ebenfalls in Gruppe V "eingereiht" und kam ohne Sanktionen davon.]
Eigentlich sollte die Entnazifizierung den Deutschen ja bewusst machen, daß es mit dem Einreihen nun vorbei sei, in welche Gruppen und Kategorien auch immer. Stattdessen förderte sie zwangsläufig neuen Konformismus: den der Opportunisten. Das Wort selbst, eine fragwürdige Übersetzung der englischen denazification, klang ohnehin nach dem unmenschlichen Vokabular, das der Entlausung die Entjudung nachgebildet hatte. Aber die deutsche Sprache gleich mitzureinigen, hätte die Entnazifizierer vollends überfordert.
Sie mussten auf dem Verwaltungswege erledigen, was die Besatzungsmächte mit militärischen Mitteln bei ihrer Eroberung Deutschlands nicht auch noch leisten konnten: den politischen Einfluss der Nationalsozialisten ein für alle mal auszuschalten. Karl Kraus hatte nach dem Ersten Weltkrieg das Verlangen der Sieger nach
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21.4.1952 vor der Berliner Spruchkammer:
Die Filmregisseurin Leni Riefenstahl
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Auslieferung der deutschen Artillerie als Wahnsinn bezeichnet; logisch erschien ihm nur das Verlangen nach Auslieferung der deutschen Weltanschauung, das aber sei unerfüllbar. Die Entnazifizierung nach dem Zweiten Weltkrieg war der Versuch, das Unmögliche möglich zu machen.
Die Militärbefehlshaber unternahmen ihn, ohne im Besitz genauer Direktiven oder gar ausgearbeiteter Verfahren zu sein. Acht Millionen Mitglieder gehörten der NSDAP an, weitere vier Millionen den Unterorganisationen der Partei. Wie sollte man ein Fünftel der erwachsenen Bevölkerung von jeder Machtausübung und jedem öffentlichen Einfluss ausschließen? Der Nationalsozialismus konnte doch nicht so ausgerottet werden, wie seine Machthaber den Bolschewismus und das internationale Judentum hatten ausrotten wollen: mit Mord und Totschlag. Also machte man sich daran, den Nazis den Nazismus auszutreiben und all jene, die sich ihn nicht austreiben lassen wollten, ins politische Abseits zu stellen. Für eine gewisse Zeit jedenfalls. Das war eine ersatzrevolutionäre, eine politische Aufgabe, einige Nummern zu groß für Militärs. Selbstverständlich dachten die Besatzungsmächte bei der Entnazifizierung auch an ihre eigene Sicherheit:
- Zu allererst mussten sie jene Deutschen, die immer noch dem Nationalsozialismus anhingen und die Alliierten auch nach der Kapitulation als Feinde betrachteten, von wichtigen Posten in der Verwaltung, im Verkehrs- und Versorgungswesen entfernen oder fernhalten und um ihren öffentlichen Einfluss bringen. Nazis wurden als Sicherheitsrisiken betrachtet und durch Personen ersetzt, die als demokratisch oder kooperativ galten. Die Internierungslager dienten nicht nur dazu, Kriegsverbrecher oder politische besonders Belastete zu identifizieren und am Untertauchen zu hindern, sie waren auch Sicherheitsverwahrung von möglichen Saboteuren und Widerständlern.
- Auf lange Sicht sollte die Entnazifizierung den demokratischen Aufbau - Gründung von Parteien, Verbänden, Gewerkschaften, Parlamenten, Verwaltungen, Magistraten und Regierungen - absichern. Es galt, Störungen durch unbelehrbare und unbekehrbare Nationalsozialisten auf absehbare Zeit so gut wie unmöglich zu machen. Ohne vorherige Umerziehung, so die Überzeugung vor allem der Amerikaner und Briten, werde der Übergang von der Diktatur in die Demokratie nicht gelingen; ohne den Aufbau einer gefestigten Demokratie in Deutschland könne die Welt vor den Deutschen nicht sicher gemacht werden.
Die Entnazifizierung war, was von ihren einäugigen Kritikern gern übersehen wird, ein logischer Schritt zur Demokratisierung und Pazifizierung von Feindesland und die Garantie gegen eine neuerliche Kriegspolitik der Deutschen. Sicherlich schuf sie - wie ein Zeitgenosse schrieb - ein "echt bürokratisches Schema für die Behandlung einer durchaus revolutionären Situation". Aber die Besetzung Deutschlands hatte ja einer Revolution jeden Boden entzogen. Und der bürokratische Ersatz für den Elitenwechsel war denn doch wohl jenen Ausschreitungen vorzuziehen, bei denen in Italien 100.000 Faschisten ums Leben kamen. Die Entnazifizierung war die Protektion der westlichen Besatzer beim Aufbau einer rechtsstaatlichen Demokratie, der sich nach und nach als die wirksamste Säuberungsmaßnahme erwiesen hat.
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Flugzeugkonstrukteur Ernst Heinkel vor der Spruchkammer
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Vielleicht wäre die Entnazifizierung von den Deutschen mit mehr Verständnis hingenommen worden, wenn sie sich auf die Sicherheit der Besatzungsmächte hätte beschränken oder wenigstens konzentrieren können. Das aber konnte sie gerade nicht. Sie sollte auch Strafe und Maßregel sein, Vergeltung für die von aktiven, fanatischen Nationalsozialisten samt ihren Anhängern begangenen und von ihren Mitläufern unterstützten, zumindest geduldeten Verbrechen. Sie war eines der wichtigsten Kriegsziele der gigantischen Koalition, die Hitlerdeutschland nur wegen seiner Schandtaten gegen sich aufgebracht hatte. Insofern erweisen sich manche der auch nach fünf Jahrzehnten anhaltenden Ressentiments gegen die Entnazifizierung schlechthin als nachträgliches Ausweichen vor den Konsequenzen der Niederlage, die ja nicht allen Deutschen als Befreiung in Erinung ist.
Noch vor der Kapitulation erging am 25. April 1945 die Weisung JCS 1067 der Vereinigten US-Stabschefs, in der die amerikanischen Vorstellungen für eine Entnazifizierung konkretisiert wurden: "Alle mehr als nominellen Mitglieder der Nazipartei, alle aktiven Anhänger des Nazismus oder Militarismus und alle anderen den Zielen der Alliierten feindlichen Personen sind aus öffentlichen Ämtern und aus wichtigen Stellungen in halböffentlichen und privaten Unternehmen zu entlassen..." Wer aber war mehr als nominelles Parteimitglied? Alle diejenigen, hieß es in der Direktive, die in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen ein Amt innehatten, an NS-Verbrechen, rassischen Verfolgungen oder Diskriminierungen teilgenommen, sich offen zum Nationalsozialismus bekannt oder ihn freiwillig in besonderer Weise moralisch oder materiell unterstützt haben.
Es gab aber keine verbindlichen Richtlinien, nach denen in allen vier Besatzungszonen mit gleichen Maßstäben und gleicher Strenge, mit einheitlichen Verfahrensregeln und einheitlicher Praxis hätte entnazifiziert werden können. Jede Besatzungsmacht verfuhr nach ihren Interessen, nach ihren administrativen und politischen Verhaltensmustern. Unterschiedliche Ziele ihrer Deutschlandpolitik erschwerten es schon den drei westlichen Alliierten, sich auf ein einheitliches Vorgehen bei der Entnazifizierung zu verständigen. Die Sowjetunion zeigte überhaupt kein Interesse an einem abgestimmten Verfahren.
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| Ausgabe der Fragebögen in Bayern |
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Die Amerikaner versuchten zunächst, mit einer gigantischen Fragebogenaktion Nazis dingfest zu machen. Die Antworten auf über 130 Fragen sollten ihnen darüber Aufschluss geben, ob jemand nur nominell der Partei angehörte oder als Aktivist, ob jemand aus seiner Stellung zu entfernen war oder für die Übernahme einer Funktion in Frage kam. Wer den Fragebogen fälschte oder belastende Umstände verschwieg, musste mit schweren Strafen rechnen. Dank der erbeuteten Mitgliederkartei der NSDAP konnten wichtige Angaben in den Fragebögen kontrolliert werden. (Ein authentischer Fragebogen liegt der Ausgabe 4/2002 der Westermann-Zeitschrift "Grundschule" bei.)
Ernst v. Salomon hat in seinem autobiographischen Buch Der Fragebogen den Schematismus und die bürokratischen Auswüchse des Verfahrens lächerlich gemacht, ohne damit die Notwendigkeit einer Ausschaltung der wirklich Belasteten widerlegen zu können. Das revolutionäre Ziel, die diskreditierte Führungselite auszuwechseln, war freilich mit Hilfe von Fragebögen allein kaum zu erreichen. Der Versuch scheiterte schon an der Dimension, auf die ihn der Perfektionismus der Amerikaner hatte anschwellen lassen. Schließlich musste jeder den Fragebogen ausfüllen, der sich um irgendeine gehobene Position bewarb. Ein System zur Bearbeitung dieser vielen Unterlagen gab es nicht.
Die Sache wuchs den US-Besatzern bald über den Kopf. Sie sahen sich gezwungen, in Millionen von Fällen individuell zu entscheiden, und spürten bei wachsender öffentlicher Kritik, daß sie ohne deutsche Mitwirkung die Arbeit nicht würden bewältigen können. Abgesehen davon, daß sie - mit den deutschen Verhältnissen wenig vertraut - zwangsläufig zu ungerechten und auch unzweckmäßigen Entscheidungen kommen mussten. Deshalb übertrugen sie mit dem für die Länder der US-Zone geltenden "Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" vom 5. März 1946 die Entnazifizierung weitgehend den Deutschen. Das Gesetz ging den deutschen Länderregierungen immer noch viel zu weit; vergeblich hatten sie die Amerikaner gedrängt, den Kreis der Betroffenen zu beschränken.
Alle über 18 Jahre alten Deutschen mussten einen Meldebogen abgeben, wenn sie Lebensmittelkarten oder einen Arbeitsplatz erhalten wollten. Wer Anhaltspunkte für eine Belastung lieferte, wurde vor der Spruchkammer seiner Stadt oder seines Landkreises angeklagt. Eine dem Gesetz beigefügte Liste nannte Personengruppen, gegen die automatisch Anklage zu erheben war. In den Spruchkammern saßen auch Vertreter der von den Besatzungsmächten lizenzierten politischen Parteien. Die
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| " Wir wollen dafür sorgen, daß nicht wieder durch die Hintertür dieselben alten ... Kreise aus der Versenkung auftauchen, die von der komischen Vorstellung besessen sind, als ob immer nur sie allein imstande wären, unser Land zu vertreten." |
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ERNST REUTER auf dem
SPD-Parteitag in Berlin 1947
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prozessähnlichen Verwaltungsverfahren stuften die Betroffenen in eine von fünf Gruppen ein: als Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, als Mitläufer oder als Entlastete.
Zur Sühne konnten Hauptschuldige und Belastete für maximal zehn Jahre in Gefängnisse oder in Arbeitslager eingewiesen, mit dem Verlust ihres Vermögens, ihrer Pensionen und ihrer staatsbürgerlichen Rechte belegt sowie langjährigen Berufsbeschränkungen unterworfen werden. Minderbelastete und Mitläufer hatten zumindest eine Geldbuße an einen Wiedergutmachungsfonds zu leisten, konnten - als Angehörige des öffentlichen Dienstes - vorzeitig in den Ruhestand geschickt werden. Einstufungen und Sühnemaßnahmen trafen häufig die Falschen und schonten wirklich Belastete, die sich dank guten Rechtsbeistands spätestens von der Berufungskammer mit einem "Persilschein", einer aus Gefälligkeit gelieferten Ehrenerklärung unverdächtiger Gönner, ihre weiße Weste bescheinigen ließen.
Briten und Franzosen übernahmen das Spruchkammerverfahren, betrieben aber die Entnazifizierung weder so umfassend noch so intensiv wie die Amerikaner. Die Briten sahen sich angesichts großer Versorgungsschwierigkeiten gezwungen, bei gewissen Berufen und lebenswichtigen Betrieben ein Auge zuzudrücken, beschäftigten sogar Nazis in der Verwaltung von Städten, Kreisen und Gemeinden. Die Franzosen amnestierten und begnadigten besonders großzügig. Sie erhofften sich mehr Sicherheit durch eine Dezentralisierung Deutschlands als durch eine Bestrafung auch noch des letzten Nationalsozialisten. Für sie gab es nach diesem Krieg zwischen Nazis und anderen "boches" ohnehin kaum Unterschiede. Außerdem hatten sie zuhause bei der "èpuration", der Säuberung von den Kollaborateuren, zu viel Willkür und Ungerechtigkeit erlebt.
In den Besatzungszonen der drei Westmächte befassten sich die Behörden mit insgesamt 3.660.648 Fällen. Dabei ermittelten sie 1.667 Hauptschuldige, 23.060 Belastete, 150.425 Minderbelastete und 1.005.874 Mitläufer. Ein Entlastungszeugnis erhielten 1.213.873 Personen. Die restlichen Fälle wurden nicht aufgegriffen, vorzeitig eingestellt oder amnestiert. In der sowjetischen Zone erklärte die Militäradministration die Entnazifizierung schon Ende Februar 1948 für beendet, nachdem etwa 520.000 Personen zur Verantwortung gezogen worden waren.
Die Sowjets zielten mit der politischen Säuberung auf die wirtschaftliche Entmachtung der alten Führungsschicht und der besitzbürgerlichen Kreise, die den neuen Machthabern ablehnend oder oppositionell gegenüberstanden. Zwischen Unbequemen und Kriegsverbrechern unterschieden sie extrem willkürlich, wenn es ums Verhaften, Deportieren und Liquidieren ging. Der Großgrundbesitz wurde mit der Bodenreform, die Großindustrie durch die Sozialisierung enteignet. Entnazifizierung hieß vor allem: "Junkern" und "Kapitalisten" die materielle Basis zu entziehen. Aus Verwaltung, Justiz und Bildungswesen entfernte man nicht nur Nazis, sondern auch alle "Reaktionäre" und "Klassenfeinde". Nach der rigorosen Umwälzung der gesellschaftlichen Verhältnisse, gab es für die Sowjets und die SED keinen Grund mehr auf die Mitarbeit ehemaliger Nazis zu verzichten; man schuf für sie sogar eine eigene Blockpartei, die NDPD.
In den westlichen Besatzungszonen schleppte sich die Entnazifizierung noch über Jahre hin. Je länger sie dauerte, desto mehr Nachsicht konnten die Betroffenen erwarten, mit der Folge, daß gravierende Fälle, die sowohl von ihren Anwälten als auch - weil sie kompliziert waren - von den Spruchkammern hinausgezögert wurden, billiger davonkamen als anfänglich viele Minderbelastete. Die Amerikaner, in deren Zone die wirklichen Nazis besonders systematisch ausgesiebt worden waren, verloren im Laufe des Jahres 1948 an diesem bisher wichtigsten Thema ihrer Besatzungspolitik das Interesse. Der Kalte Krieg führte dazu, daß sie den Akzent von der Bestrafung vieler auf die Zusammenarbeit mit allen Deutschen verlagerten. Im Oktober 1948 verzichteten sie auf die Überwachung der Spruchkammern und beteiligten sich auch nicht mehr an den Verfahren.
Zwei Jahre später, am 15. Oktober 1950, verabschiedet der Bundestag Richtlinien für Abschlussgesetze der Länder: Neue Verfahren sollten nicht mehr eingeleitet, laufende Verfahren, soweit es nicht um Hauptschuldige und Belastete ging, eingestellt, Berufsbeschränkungen und Vermögenssperren aufgehoben und Hauptschuldige sowie Belastete, soweit keine strafrechtlichen Verfehlungen vorlagen, auch amnestiert werden. Ein eigener Grundgesetzartikel sicherte ein halbes Jahr später auch schwer belasteten Personen die Rückkehr in den öffentlichen Dienst. Was als Massenbestrafung begonnen hatte, endete - so der Historiker Lutz Niethammer - mit einer Massenrehabilitierung. Meiner Mutter war es ja recht, als "Entlastete" ohne Sühnezahlung davongekommen zu sein. Dass sie "Mitläuferin" gewesen war, hätte sie nicht geleugnet.
| --Post vom alten Chef aus Kiel: "Mein Gott, waren wir glücklich!" |
Karl Rickers, früher Chefredakteur der Schleswig-Holsteinischen Volks-Zeitung, schrieb mir Ostern 1996 über seine Erinnerungen an die Entnazifizierung:
"Bruno Kreisky [der spätere österreichische Bundeskanzler] erläuterte einmal, man habe die Frage beantworten müssen, ob die Anzahl der irgendwie etikettierten Nazis so klein war, daß man auf ihre Mitarbeit im öffentlichen Leben verzichten könne, und kam zu dem selbstverständlichen Schluß, daß dies unmöglich sei.
Ja, richtig, und ein Beispiel in Schleswig-Holstein war, daß der von den Engländern eingesetzte und zweifelsfreie Antinazi Dr. Emcke, Kiels erster Oberbürgermeister nach dem Kriege, sich nachdrücklich gegen die Aufforderung der Besatzer wehrte, alle, auch nominelle NSDAP-Mitglieder aus den städtischen Diensten zu entlassen. Das gab dann heftige Auseinandersetzungen im Rahmen der deutschen politischen Kreise und endete doch wohl in einem nicht mehr auflösbaren Durcheinander, bei dem sich auch eindeutige Hitlergetreue wieder sesshaft machten. Und gerade hier im Norden lief so manches nachhaltig daneben, man weiss es und registrierte es allgemein besonders im Rahmen der Justiz.
Und sehr froh war ich keineswegs, als Helmut Lemcke von der CDU zum Ministerpräsidenten gemacht wurde, er war ja Nazi-Bürgermeister [in Eckernförde und Schleswig] gewesen. Aber er hatte, na, ich will nicht sagen soviel Charme, aber doch ein so umgängliches Wesen, eigentlich unwiderstehlich. Und ich konnte es keineswegs übers Herz bringen, ihm pauschal böse zu sein, als er mir das Bundesverdienstdings anheftete; die Kollegen sagten, ich dürfe das nicht ablehnen, es ginge nicht um mich sondern um die Zeitung. (..) Jedenfalls meine ich doch, daß die ganze Sache in den Sand gegangen ist, nur, es war nicht anders zu machen, und der Ersatz des Naziregimes in der Sowjetzone durch ein Stalinsystem war ja keineswegs besser.
In der britischen Zone, so erinnere ich, erhielt ich eine geheimnisvoll verbrämte Einladung des obersten Militärs nach Bielefeld in die Stadthalle, es muß kurze Zeit nach der Währungsreform gewesen sein.(...) Der General verkündete im Ton tiefster Beglückung, daß nunmehr die weitere Entnazifizierung ganz in deutsche Hände gelegt werde. Mein Gott, waren wir glücklich! ..."
| - General Clay, der amerikanische Militärgouverneur, ist enttäuscht |
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Lucius D. Clay
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Auf der 14. Tagung des Länderrates der amerikanischen Besatzungszone kritisierte Militärgouverneuer General Clay am 5. November 1946 die zögerliche Umsetzung des Gesetzes Nr.104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946:
"Es ist der Zweck des Gesetzes, dass, mit ihm als Basis, dem deutschen Volk die Selbstregierung wiedergegeben werden sollte. Auch sollte an ihm erprobt werden, ob das deutsche Volk von dem wirklichen Wunsche nach einer Demokratie beseelt ist.
Die Größe der Aufgabe wurde damals nicht und wird heute nicht unterschätzt. Die Registrierung von elf Millionen Menschen war eine sehr große Aufgabe. Die Eingruppierung der Registrierten machte die Prüfung all dieser Registrierungen sowie die Untersuchung und Einleitung von Verfahren gegen schätzungsweise zweieinhalb Millionen Menschen notwendig. Von dieser technischen Seite aus betrachtet, war der Fortschritt unter Berücksichtigung der offenbaren physischen Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Personal, der notwendigen Apparatur und des Beweismaterials durchaus zufriedenstellend.
Ich wünschte, ich könnte dasselbe von den Ergebnissen des Verfahrens sagen, das Sie eingeschlagen haben. Ich kann aber nur sagen, dass wir heute von den Ergebnissen schwer enttäuscht sind, weil Sie bis jetzt nicht den politischen Willen und den politischen Entschluss finden konnten, diejenigen zu strafen, die Strafe verdienen. Es wird mehr und mehr offenbar, dass das ganze Verfahren dazu benutzt wird, um so viele wie möglich ihren alten Berufen wiederzugeben, anstatt die Schuldigen festzustellen und ihrer Strafe zuzuführen.
Ich weiß nicht, wie Sie Ihre Fähigkeit zur Selbstregierung und Ihren Willen zur Demokratie unter Beweis stellen wollen, wenn Sie der ersten unangenehmen und schwierigen Aufgabe, vor der Sie stehen, aus dem Wege gehen...
Auch die ungleiche Wertung bei den Eingruppierungen durch den öffentlichen Ankläger und die Spruchkammern gibt mir Anlass zur Beunruhigung...
Ich könnte es verstehen, wenn die Eingruppierung von Klasse II auf Klasse III herabgestuft würde. Es fällt mir aber außerordentlich schwer zu verstehen, wie Menschen, die willens waren, ein hohes Amt in der Nazi-Partei zu übernehmen, jetzt als Mitläufer eingruppiert werden können. Es ist schwer zu glauben, dass diese Leute, die ein so hohes Amt bekleidet haben, nicht den festen Glauben an die Nazi-Doktrin besaßen oder deren Ideologie zumindest gebilligt haben sollen."
| - Und das Recht auf politischen Irrtum wurde zur Entlastungsnorm |
Welche innenpolitischen Konsequenzen die Entnazifizierung haben konnte, zeigte sich Ende November 1946 in Stuttgart. Dort amtierte als öffentlicher Ankläger bei der Spruchkammer der Mitherausgeber der Stuttgarter Zeitung, Rechtsanwalt Franz Karl Maier. In einem Leitartikel seines Blattes attackierte er seinen Namensvetter, den Ministerpräsidenten von Württemberg-Baden, Reinhold Maier (FDP), weil der im März 1933 als Reichstagsabgeordneter der Deutschen Staatspartei mit seinem Ja zum Ermächtigungsgesetz dabei geholfen habe, Hitlers Diktatur zu etablieren. Den gleichen Vorwurf erhob Franz Karl Maier in seiner fragwürdigen Doppelfunktion als Ankläger und Leitartikler gegen ein weiteres Kabinettsmitglied, den Kultusminister Wilhelm Simpfendörfer (CDU), sowie gegen mehrere Landtagsmitglieder, die 1933 ebenfalls dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt hatten, darunter auch Theodor Heuss (FDP), der 1949 erster Bundespräsident wurde.*)
Die Thesen seines Leitartikels baute Franz Karl Maier zu Klageschriften aus, die er bei der Spruchkammer Stuttgart einreichte. Er beantragte, Kultusminister Simpfendörfer solle als "Hauptschuldiger", Ministerpräsident Reinhold Maier als "Belasteter" eingestuft werden. Theodor Heuss bezeichnete den leitartikelnden Ankläger deshalb als "Robespierre von Ochsenhausen". Die von Franz Karl Maier Angegriffenen waren keine Nationalsozialisten gewesen, und es war umstritten, ob ihr Abstimmungsverhalten im Reichstag im Sinne der Vorschriften zur Entnazifizierung überhaupt als belastendes Verhalten gewertet werden konnte. Denn die Entnazifizierung bezweckte ja nicht, politische Irrtümer zu bestrafen, sondern sie sollte die Besatzungspolitik und die Demokratisierung Deutschlands absichern, indem sie Nationalsozialisten aus Schlüsselpositionen des öffentlichen Dienstes, der Wirtschaft und der Kultur entfernte und aktiven Anhängern des NS-Regimes eine Sühne auferlegte. Allerdings hieß es in einem Artikel der von den Amerikanern herausgegebenen Neuen Zeitung, Politiker, die dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt hätten, seien "als politische Führungskräfte für die neue Demokratie ungeeignet" (3. 2. 1947). Doch war das nicht die offizielle Ansicht der Militärregierung; andernfalls hätte sie Reinhold Maier kaum als Ministerpräsidenten im Amt gelassen.
Das Spruchkammerverfahren brachte die beschuldigten Regierungs- und Landtagsmitglieder so sehr unter Druck, dass der Landtag von Württemberg-Baden einen zehnköpfigen Untersuchungsausschuss einsetzte. Der sollte klären, weshalb die Betroffenen 1933 als Reichstagsabgeordnete des Zentrums, der Deutschen Staatspartei und des Christlich-Sozialen Volksdienstes, dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt und dadurch die Hitler-Regierung zum Gesetzgeber gemacht hatten. Die Ausschussmehrheit (sechs Mitglieder der CDU und der FDP) konzedierten den "Jasagern" ein Recht auf politischen Irrtum; die Minderheit (drei Sozialdemokraten, ein Kommunist) kritisierte zwar deren "Ja" im Reichstag, sah aber davon ab, dieses Abstimmungsverhalten ausdrücklich zu verurteilen. Der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Alex Möller freilich, der spätere Bundesfinanzminister, übte in den Beratungen scharfe Kritik - er hatte 1933 als Mitglied der SPD-Reichstagsfraktion gegen das Ermächtigungsgesetz gestimmt. Der nach langem hin und her formulierte Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses ließ die unterschiedlichen Positionen von Mehrheit und Minderheit nur an einigen wenigen Punkten deutlich werden.
Die Spruchkammerverfahren gegen Reinhold Maier und Theodor Heuss wurden eingestellt, Wilhelm Simpfendörfer kam als "Minderbelasteter" davon, musste aber als Minister zurücktreten. Erst im Berufungsverfahren erklärte man ihn für "nicht betroffen". Von 1953 bis 1958 war er wieder Kultusminister. Immerhin hatte er sich einige Sätze vorhalten lassen müssen, die Franz Karl Maier zu recht als "Werbung für Hitler" rügte. In seiner Zeitung druckte der Ankläger einen Artikel ab, den Simpfendörfer 1933 geschrieben hatte. Darin war zu lesen, Hitler habe in "revolutionärem Elan das faule System von 1918 beseitigt und sich nun als Führer (...) das freiwillige Vertrauen aller erworben". Aus einem anderen Artikel von Simpfendörfer wurde der Satz zitiert, jede Stimme für Adolf Hitler sei ein Bekenntnis zu echter Volks- und Schicksalsgemeinschaft.
Ein Mitherausgeber der Stuttgarter Zeitung besaß selbstverständlich jedes Recht, in seinem Blatt den Ministerpräsidenten Reinhold Maier und die anderen ehemaligen Reichstagsabgeordneten wegen ihrer Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz anzugreifen. Dass Franz Karl Maier aber in seiner Funktion als öffentlicher Ankläger der Stuttgarter Spruchkammer seine Anklagen und sogar Beweismaterial vorab in seiner Zeitung ausbreitete, verriet schlechten Stil. Statt nun daran Kritik zu üben, nahmen die Landespolitiker die Zeitungsattacke des Anklägers zum Anlass, für Personen des öffentlichen Lebens Sonderschutzrechte gegen Herabsetzungen in der Öffentlichkeit zu fordern. Nach einem Gesetzesvorschlag der SPD vom September 1947 sollte mit mindestens sechs Monaten Gefängnis bestraft werden, wer falsche oder übertriebene - was immer darunter zu verstehen war - Anschuldigungen gegen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens erhob. Doch aus diesem Ehrenschutzprivileg wurde nichts. Es passte ohnehin nicht zu den amerikanischen Vorstellungen von Pressefreiheit.
Jedenfalls bestätigte die Stuttgarter Untersuchung des Abstimmungsverhaltens beim Ermächtigungsgesetz das Recht auf politischen Irrtum als Entlastungsnorm in der Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit. Die individuelle Verantwortung für das Aufkommen des Nationalsozialismus und für die Durchsetzung seiner Politik trat in den Hintergrund, und selbst für Unrechtshandlungen mit mehr oder weniger kriminellem Gehalt führte das Recht auf politischen Irrtum zu einer in manchen Fällen unangebrachten Nachsicht und Milde. Viele Hauptschuldige und Belastete in den Entnazifizierungsverfahren glaubten ohnehin, sich damit entschuldigen zu können - wenn schon nicht vor den Spruchkammern, so doch vor sich selbst sowie vor ihren Angehörigen und Freunden.
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*) neben Theodor Heuss und Reinhold Maier stimmten auch die anderen drei Fraktionsmitglieder der Deutschen Staatspartei, Hermann Dietrich, Heinrich Landahl und Ernst Lemmer dem Ermächtigungsgesetz zu. Dietrich, Reichsfinanzminister im Kabinett Brüning, betätigte sich nach 1945 politisch nur noch als Mitbegründer der Demokratischen Volkspartei, die später zum Landesverband der FDP in Baden-Württemberg wurde. Gegen Landahl, nach dem Krieg SPD-Schulsenator in Hamburg, und Lemmer, zwischen 1956 und 1965 CDU-Bundesminister in verschiedenen Ressorts, sind wegen ihrer Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz kaum politische Vorwürfe laut geworden. Heuss wird sein Ja von linken Kritikern bis heute verübelt. Er hatte sich - vom früheren Reichskanzler Heinrich Brüning auf verfassungsrechtliche Garantien Hitlers hingewiesen - nur zögernd zu einem Ja entschlossen. Hitler aber wollte schon am Tage nach der Abstimmung von solchen Garantien nichts mehr wissen.
| -Golo Mann hielt das Unternehmen für "so notwendig wie unmöglich" |
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Golo Mann
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Das Unternehmen, welches unter dem hässlichen Namen »Denazifizierung« ging, war so notwendig wie unmöglich. Notwendig: wie sollte Demokratie sein, wenn die Offiziellen, die Männer der Verwaltung, der Justiz, der Erziehung, dieselben blieben, die unter Hitler sich so sehr gelehrsam erwiesen hatten? Unmöglich: wie sollte ungefähr die Hälfte der Nation über ungefähr die andere Hälfte zu Gericht sitzen, wie die Mehrzahl derer, die etwas Spezielles konnten, aus der Sphäre ihres Berufes verbannt werden? Selbst eine eigentliche »Revolution« hätte das nicht zuwege gebracht, und die Stimmungen der Deutschen waren nichts weniger als revolutionär. Die Vergangenheit war, wie sie war, und beschämend genug für solche, die Scham hatten; unmöglich war, alle ihre Träger in das Nichts ungelernter Arbeit zu verstoßen. Dazu kam, daß die Herren von den Besatzungsmächten selber in ihrem Willen zur »Denazifizierung« nicht ganz ehrlich waren. Sie selber fühlten sich sachlich angezogen von denen, die etwas konnten, fühlten sich menschlich von denen angezogen, die in intakten Häusern wohnten, gute Manieren zeigten, fremde Sprachen sprachen und den Kommunismus verabscheuten. Von der Oberschicht also, zumal der industriellen. Aber diese, mit oder ohne Parteibuch, war sehr tief in das Abenteuer des Dritten Reiches verwickelt gewesen. Sie hatte Hitlers Regime nicht gemacht, aber sie hatte es unterstützt und, soweit sie es unterstützte, keine Nachteile von ihm erfahren. - Im Resultat war es zufällig, ob man auf die Anklagebank geriet oder in ein vertrauliches Verhältnis zu den Militärregierungen.
Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Frankfurt/M. 1966, S. 972 f.
Mit seiem differenzierten Urteil über die Entnazifizierung korrigierte Golo Mann die durchweg negative Einschätzung seines Vaters. Thomas Mann hatte in einem Brief vom 12.2.1949 geschrieben: Alle wissen, dass die Entnazifizierung Deutschlands vollständig fehlgeschlagen ist - wenn man von Fehlschlag sprechen kann, wo es einen Willen zum Erfolg niemals gab. ("Everybody knows that the denazification of Germany has failed completely - if there can be talk of failure where no earnest disire for success ever existed.")
Tagebücher 1949-1950, hrsg. von IngeJens, Frankfurt/M. 1991, S. 643 f.
© Gerhard E. Gründler
www.gerdgruendler.de
21.06.2010
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