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aus der Website von  Gerhard E. Gründler


Erinnerung an Adolf Arndt
(12. 3. 1904 - 13. 2. 1974)


Anwalt der Demokratie

Wenn jemals Macht und Recht in der Geschichte unserer zweiten Republik personifiziert aneinander geraten sind, dann in den Gestalten des ersten CDU-Kanzlers und jenes SPD-Mannes, der dem wenig republikanischen Titel eines "Kronjuristen" nicht entgehen konnte: Dr. Adolf Arndt, langjähriger Rechtsexperte und Geschäftsführer der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, später, 1963/64 Berliner Kultursenator. Als er kurz vor seinem siebzigsten Geburtstag starb, nannten ihn Parteivorstand und Bundestagsfraktion einen "großen und menschlichen Juristen" und "einen Anwalt humanitärer Demokratie".

Sein Politisches Wirken galt dem Prinzip der Machtkontrolle durch das Recht. Mit seinem Namen sind einige der seltenen Erfolgserlebnisse verbunden, die den Sozialdemokraten unter Adenauer in der Bundespolitik vergönnt waren: das Ende der skandalösen Begünstigung der Rechtsparteien durch die Steuerfreiheit riesiger Parteispenden (1958) und das Verbot des Adenauerschen Regierungsfernsehens (1961) - zwei Urteile, die Arndt für die Opposition beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstreiten konnte. Für Adenauer und seine Partei waren es schwere Niederlagen; gesiegt hatte nach Amdts Verständnis in beiden Fällen die vom Grundgesetz geforderte politische Chancengleichheit.

In der Aufbauzeit der Bundesrepublik war es Adolf Arndt, der immer wieder warnte, die Demokratie werde unterlaufen und ausgehöhlt. Ohne das Parlament zu fragen und zu unterrichten, hatte Adenauer mit den drei westlichen Besatzungsmächten das sogenannte Petersberg-Abkommen abgeschlossen - ein Verfahren, das Arndt autoritär nannte. Die Politik des Kanzlers, ohne Grundgesetzänderung die Wiederbewaffnung zu betreiben, versuchte er vom Verfassungsgericht stoppen zu lassen. Aber damals konnte er gegen den Regierungschef wenig ausrichten.

Der Verfassungsstreit um die Wiederbewaffnung verlief Im Sande. Und der Vorwurf autoritären und selbstherrlichen Herrschens mit "einsamen Beschlüssen" stieß ins Leere. Die Parlamentsmehrheit der Rechten wollte diesen Regierungsstil, sie war ja ein Spiegelbild der Mehrheit der Deutschen, die politisch erschöpft und vordemokratischen Traditionen verhaftet, den Regierenden "nicht ins Handwerk pfuschen wollte".

Die Erfolglosigkeit seines damaligen Strebens führte ihn, der keine politische Hausmacht besaß, nach dem Tode des SPD-Vorsitzenden Schumacher, von dem er nach Bonn geholt worden war, vorübergehend in eine gewisse Isolierung.
Als
Ihm hörte der Bundestag zu
besonders undankbar empfand er es, dass ihm einige Kritiker die Mitschuld an der schweren Wahlniederlage der SPD Im Herbst 1953 gaben: Mit seinen juristischen Gefechten habe er die SPD in eine Sackgasse geführt. Welch Missverständnis, welch Kleinmut!

Doch Resignation war nicht seine Sache. In Aufsätzen, Vorträgen und Parlamentsreden wurde er zum großen Lehrer vom richtigen Verständnis des Grundgesetzes. Über allem stand seine Sorge, daß ein politisches System, das ins Autoritäre verfällt, keine sozialstaatliche Kraft entfalten kann. Er prägte das Wort vom "nicht erfüllten Grundgesetz". Unvergessen sind seine Plädoyers gegen die Todesstrafe. Aktuell geblieben ist seine Warnung vor einer Entwertung des Rechtsgedankens zum schieren Ordnungsbegriff, wodurch die Fähigkeit gelähmt werde, die Minderwertigkeit totalitärer Herrschaftssysteme zu erkennen. Nicht zu überschätzen ist sein Beitrag für das Godesberger Grundsatzprogramm der SPD mit der entschiedenen Absage an alle ideologische Rechthaberei. (...)

Als Adenauer sich im Bundestag aus der Spiegel-Affäre herauszuwinden suchte, wollte Arndt ihn durch Zwischenfragen wieder auf den Kern der Sache zurückbringen. Vergeblich: "Sie haben es ja noch nicht verstanden!" Darauf Adenauer gänzlich unbekümmert: "Doch Herr Arndt ich verstehe Sie ... Ich weiß ganz genau, wie Sie die Sachen, den Kern einzuwickeln verstehen in andere Dinge ..."

Das sollte wohl ein Kompliment sein. Es galt einem - so, wie Adenauer es verstand - Rechtsverdreher, der ihn einige Male aufs Kreuz gelegt hatte. Schade, dass der Mann in der falschen Partei war. Verstanden, begriffen gar hat Adenauer diesen großen Juristen nie. Freilich: Manchen Sozialdemokraten ging und geht es da nicht besser. Wer's mit dem Recht ernst meint, kommt der Macht in die Quere. Solange aber in der SPD Notstandsgesetze und Extremistenbeschlüsse leidenschaftlicher und ausdauernder diskutiert werden als in anderen Parteien, solange bleibt Adolf Arndts Vermächtnis lebendig.

Vorwärts, 21. 2. 1974

*

Sein Sohn Claus hat - in einem Brief an die FAZ vom 1.2.1974 - daran erinnert, für welche bedeutsame Aufgabe der erste SPD-Vorsitzende der Nachkriegszeit Adolf Arndt gewinnen wollte: Kurt Schumacher hatte 1949 geplant, im Falle seiner Wahl zum Bundeskanzler "meinen Vater zum Chef des Bundeskanzleramtes im Ministerrang zu berufen".

    Was konservative Gegner ungern von ihm hörten:

"Unter dem Grundgesetz kann nicht mehr Staat sein, als die Verfassung hergibt."

"Es gibt kein Recht außerhalb der Verfassung. Insbesondere: es gibt keine 'Staatsraison' unabhängig von der Verfassung. Einzig und allein die Verfassung ist 'Raison' dieses Staates. Also existiert keine Entscheidungsmacht irgendeines Staatsorgans jenseits der Verfassung. Nie und nirgends ist ein Primat der Politik vor dem Recht zulässig."

"Misstrauen ist eine demokratische Tugend. Wo Misstrauen nicht wacht, wächst kein Vertrauen. Ohne Vertrauen kann ein Staat den Tag nicht überdauern."

"Die Grundrechte sind (...) keine Freiheiten vom Staat, keine Abwehrrechte gegen den Staat, sondern staatsbegründende Gemeinschaftsrechte, Staatsleitsätze, Definition des Staates: geistige Staatswirklichkeit, von der her er seinen Wert empfängt."

"Die Meinungsfreiheit (...) ist dem Bürger nicht vom Staat eingeräumt und nicht dazu da, um ihm ein 'privates' Dasein zu gestatten, sondern sie ist zur Begründung des Staates, weil ohne sie mitmenschliche Gemeinschaft im humanen Staat nicht möglich ist, als ein uverfügbarer Grundwert anerkannt."

"...das Kronrecht des freien Menschen in der Demokratie ist sein Recht auf Widerspruch, ist seine Fähigkeit, ein schöpferisches Nein zur führenden Meinung zu sagen als sein Ja zur Zukunft."

"Eine Kritik, die nicht zersetzt, hat ihren Sinn verfehlt."

*

    Goldene Worte zur Rolle der Massenmedien:

  • Ich bitte alle, denen es liebgeworden ist, von einem Verfassungsauftrag oder von öffentlichen Aufgaben der Massenmedien zu sprechen (...), von dieser lebensgefährlichen Sprachverwirrung Abstand zu nehmen. Ein Auftrag ist eine imperative Weisung. Wer als Beauftragter tätig wird, handelt nicht freiwillig aus Eigenem. Ein Auftrag setzt einen Auftraggeber voraus, dem das Bestimmen und Kontrollieren zusteht.
  • ...einer Zeitungs-Verlagsgsellschaft (kann) nicht - wie es das Bundessozialgericht geringschätzig getan hat - entgegengehalten werden, die Pressefreiheit sei nicht dazu da, um private Gewinne zu erzielen... Dabei sollte man auf einen legitimen Bedarf auch nach Ablenkung oder Zerstreuung nicht zu hochmütig herabsehen, steht er doch in der Kontinuität mit dem Bedarf, den die Tagespresse z. B. durch ihren in Fortsetzungen veröffentlichten Roman mindestens schon seit vielen Jahrzehnten befriedigen mußte und wollte. (...) Auch das Sensationelle ist ein Vehikel der Information
  • ... die unerträgliche Rechtsprechung zur Frage des Warentests ... entwickelt (...) aus einer angeblich der Meinungsfreiheit immanenten Wahrheitspflicht so strangulierende Einengungen, daß zuletzt die Meinungsfreiheit auf die Befugnis reduziert wird, die beweisbare Wahrheit zum Ausdruck bringen zu dürfen.
  • Besonders bedauerlich ist, daß sich sogar das Bundesverfassungsgericht (Entscheidungssammlung Bd.12, 113) hat verführen lassen, aus der Hochschätzung des Rechts der Pressefreiheit auf eine Rechtspflicht zur Wahrheit in der Berichterstattung zu schließen. Richtig trifft dagegen der amerikanische Supreme Court den Sinn dieser Freiheit, indem er sagt, die Wissensfreiheit kann sich gar nicht entfalten, ohne daß auch Falsches mitunterliefe und erst an der böswillig das Recht eines Dritten verletzenden Lüge finde die Freiheit ihre Grenze. (...) Sollte Lügen strafbar werden, müsste man statt Wohnungen Strafanstalten bauen.
  • Darum gibt es keinen Irrweg, der für Recht und Freiheit verhängnisvoller wäre als das Unterfangen, die sittlichen und politischen Anforderungen an einen guten Publizisten gesetzlich zu kodifizieren.

    Aus einem Vortrag über "Die Rolle der Massenmedien in der Demokratie", den Adolf Arndt bei der 6. Arbeitstagung der Deutschen Studiengesellschaft für Publizistik (14./15.06.1965) in Frankfurt am Main gehalten hat.


© Gerhard E. Gründler
www.gerdgruendler.de
16.12.2011
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