Die Blamage mit Herrn Fränkel
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| Karriere eines furchtbaren Juristen |
Wie ich auf einen "liberalen" Generalbundesanwalt hereinfiel
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Wolfgang Fränkel
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Justizminister Wolfgang Stammberger, ein liberaler Mann mit FDP-Parteibuch, machte Wolfgang Immerwahr Fränkel im März 1962 zum Nachfolger des hoch angesehenen Generalbundesanwalts Max Güde, der für die CDU als Abgeordneter in den Bundestag eingezogen war. Bundespräsident Heinrich Lübke berief Fränkel mit einmütiger Zustimmung von Bundesrat und Bundesregierung. Stammberger wusste nicht, wen er da ausgewählt hatte: einen furchtbaren Juristen, dem in der NS-Zeit beim Reichsgericht der Rekord gelungen war, in fünfzig Fällen Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen, womit er politisch nicht genehme Freiheitsstrafen verschärfen oder in Todesurteile umwandeln lassen wollte.
Fränkels schauderhaften Rekord kannte so gut wie niemand in der Bundesrepublik. Bei der Welt, für die ich damals als Korrespondent arbeitete, fand sich im Redaktionsarchiv kein Hinweis auf seine belastete Vergangenheit. Auch mir bekannte Juristen, die ich fragte, Richter, Anwälte, Justizbeamte, wussten nichts Nachteiliges über den Mann zu sagen. Einer der Befragten hielt ihn sogar für einen Gegner der Todesstrafe. Nach einem Besuch in seinem Amtszimmer in Karlsruhe schrieb ich für die Welt am Sonntag diesen Bericht:
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Der oberste Ankläger der Bundesrepublik
Karlsruhe, 7. April
In dem vom Generalbundesanwalt als Dienstraum benutzten Eckzimmer wird man vor leichtfertigem Optimismus gewarnt: "Ich kann nicht begreifen, daß die Masse der Bevölkerung die Gefahren nicht sehen will, denen die Bundesrepublik ausgesetzt ist. Wie groß kann unsere Widerstandskraft, sein, wenn unser öffentliches Leben nur noch aus Tarifstreitigkeiten zu bestehen scheint?"
Der schlanke, grauhaarige Mann, der vor wenigen Tagen vom Bundesjustizminister als Nachfolger für den in den Bundestag gewählten Max Güde in das Amt des Obersten Anklägers eingeführt wurde, fürchtet den wirtschaftlichen Rückschlag. Er fürchtet, daß es wieder mehr Arbeitslose geben könnte. Dann, so meint er, werde es auch wieder mehr Kommunisten in der Bundesrepublik geben, oder auch mehr Rechtsradikale.
Generalbundesanwalt Wolfgang Fränkel fürchtet diese Entwicklung deshalb so sehr, weil es nicht zuletzt Sache seiner Behörde ist, mit den Feinden des demokratischen Rechtsstaates fertig zu werden. Denn die Bundesanwaltschaft vertritt, nicht nur den Standpunkt der Anklage in Revisionssachen, die von den Landgerichten nach Karlsruhe gelangen. Sie muß bei schwerwiegenden politischen Straftaten auch selber anklagen.
In dieser Position hängt es auch vom Generalbundesanwalt ab, wie der Staat sich gegen seine Feinde schützt. Er hat Umfang und Richtung der Anklagepraxis in Staatsschutzsachen zu verantworten. Seine Persönlichkeit ist ein wichtiges Indiz für die Bürger, wenn sie eine Antwort auf die Frage suchen: Wie hält es unser Staat mit der politischen Justiz? Kein Wunder, wenn man nach einem Wechsel in diesem Amt mit gespannter Erwartung auf den neuen Mann blickt.
Darüber, welche Richtung unser Staatsschutz einschlagen sollte, gingen während der Amtszeit des Vorgängers von Fränkel die Ansichten der Beteiligten weit auseinander. Max Güde war immer für eine maßvolle politische Justiz aus der Überzeugung, daß die Demokratie zwar ihre gefährlichen Gegner entschlossen und hart anpacken, in harmlosen Fällen aber zu Großmut neigen sollte. Der Dritte Strafsenat jedoch plädierte für ein schärferes Vorgehen.
Diese unterschiedlichen Auffassungen hatten das Verhältnis zwischen Generalbundesanwalt und Drittem Strafsenat in letzter Zeit immer gespannter werden lassen. Nach dem Ausscheiden Güdes, während noch ein Nachfolger gesucht wurde, steigerte sich die Spannung zur öffentlich ausgetragenen Kontroverse.
Der Präsident des Dritten Strafsenats, Heinrich Jagusch, warf Güde einmal vor, er habe Senatsentscheidungen nicht konsequent, genug zur Richtschnur genommen und deshalb nicht oft genug Anklage erhoben. Güde konterte mit dem Hinweis, "daß die Tatbestände des. politischen Strafrechts einen gewissen Spielraum enthalten, den nach meiner Meinung mit rechtspolitischen Überlegungen auszufüllen dem Generalbundesanwalt zukommt, der dabei nicht nur das Recht selneä Amtes wahrnimmt, sondern das legitime Interesse der Staatsführung".
In dieser Situation hat nun Wolfgang Fränkel das schwere Amt übernommen. Auf meine Frage, wie er vor dem Hintergrund dieser Kontroverse sein Amt zu führen gedenke, antwortet der neue Generalbundesanwalt: "Ich glaube, daß die Differenzen hinsichtlich der praktischen Rechtsprechung gar nicht so bedeutend waren. Mir, liegt daran, daß hier eine Beruhigung eintritt, um das zu fördern, möchte ich in enge Fühlung mit dem Senat kommen."
Fränkel, über dessen rechtspolitische Ansichten die Öffentlichkeit bisher kaum mehr weiß, als daß er strikter Gegner der Todesstrafe ist, bittet um Verständnis dafür, daß er seine Amtsführung nicht heute schon durch grundsätzliche und programmatische Erklärungen belasten will. Er möchte sich zunächst in seine neue Aufgabe einarbeiten. Aber ein Satz fällt doch - und der läßt aufhorchen: "Ich bin nicht um jeden Preis liberal, wenn es gilt, Gefahren von der Bundesrepublik abzuwenden."
Aber wie weit reichen die Möglichkeiten der politischen Justiz? Darf der. Bürger sich der bequemen Gewißheit hingeben, daß "die in Karlsruhe" rechtzeitig alle politischen Radikalinskis und Umstürzler hinter Schloß und Riegel bringen werden, falls eines Tages unserer Konjunktur die Luft knapp werden sollte?
Fränkel kann nicht nachdrücklich genug vor Illusionen warnen: "Wir müssen zwar alles tun, um unsere rechtsstaatliche Ordnung auch in solchen Situationen zu erhalten. Aber wir als Justiz können dabei nur rechtsstaatliche Mittel anwenden. Die Justiz darf sich nicht noch einmal zum Büttel des Staates machen lassen."
Der 57 Jahre alte Generalbundesanwalt hat erlebt, wie nach 1933 versucht worden ist, Richter und Staatsanwälte zu Bütteln des Staates zu degradieren, wie die Nazis den Rechtsstaat planmäßig demontiert haben. Aber er weiß auch von Beispielen zu berichten, wie Juristen, die fest in rechtsstaatlichen Traditionen wurzelten, dem Unrecht entgegenzutreten versuchten.
Gegen die Diktatur als Staatsform hegt Fränkel eine so starke Abneigung, daß er sich bis jetzt nicht hat entschließen können, auf seinen alljährlichen kunstgeschichtlichen Studienreisen auch Spanien zu besuchen. Dabei reizt ihn Spanien sehr. "Aber", so versichert er, "freiwillig gehe ich nicht in ein Land, das diktatorisch regiert wird."
Fränkels Lehrzeit bei den Reichsanwälten, seine geistige Aufgeschlossenheit, sein überaus liberaler Bildungsweg - all dies mag dazu beigetragen haben, daß der neue Justizminister Stammberger nach der ersten Begegnung mit Fränkel die Gewißheit gewann: "Das ist mein Mann." Er hat in Wolfgang Fränkel einen Menschen: gefunden, der seinen festen Überzeugungen zu folgen versucht, der die rechtsstaatlichen Grundsätze über alles stellt. Keine schlechte Wahl für das Amt des obersten Anklägers einer freiheitlichen Demokratie.
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Wenige Tage nach Erscheinen meines Artikels wurde ich vom Berliner Bürochef der Welt, Hans-Joachim Kausch, unsanft auf die Peinlickeit vorbereitet, dass mich der neue Generalbundesanwalt in die Irre geführt und blamiert haben könnte. Kausch schickte mir einen Artikel aus der Berliner Zeitung vom 17. 4. 1962, in dem der DDR-Generalstaatsanwalt Josef Streit, unter Berufung auf Reichgerichtsakten von einer Mitwirkung Fränkels an der Nazi-Blutjustiz berichtete. "Das", schrieb Kausch dazu, "wird Sie interessieren. Die haben drüben vielerlei Akten." Der DDR-Generalstaatsanwalt verwies - weil die ihm vorliegenden Strafakten des 3. Strafsenats des ehemaligen Reichsgerichts noch nicht ausgewertet seien - zunächst nur auf einen konkreten Fall:
"Am 5. Oktober 1940 wurde der evangelische Pastor Class Wiltfang aus Grimmasum, Kr. Norden, von der Anklage eines Vergehens nach § 2 des sogenannten Heimtückegesetzes freigesprochen. Selbst der berüchtigte Blutrichter von Prag, Dr. Bellmann, der den Vorsitz der damaligen Sondergerichtsverhandlung führte, sah sich auf Grund des eindeutigen Sachverhalts außerstande, den Pastor Wiltfang zu verurteilen. Fraenkel hatte aber bereits 10 Tage später seine reichsgerichtliche Fleißaufgabe erfüllt und eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen dieses freisprechende Urteil bei dem berüchtigten Strafsenat des Reichsgerichts mit dem Ziel eingelegt, das Urteil aufzuheben und dem Sondergericht die Weisung zu erteilen, den Pfarrer Wiltfang nach dem Heimtückegesetz zu bestrafen. Diese Nichtigkeitsbeschwerde ließ Fraenkel in Abschrift dem Pfarrer in das Konzentrationslager Dachau zustellen, in das er nach dem Freispruch durch das Sondergericht gebracht worden war."
Im Juni 1962 legte Ostberlin aus seinen vielerlei Akten nach. Das SED-Zentralorgan Neues Deutschland berichtete über weitere Nichtigkeitsbeschwerden Fränkels, die auf seine Beteiligung an fragwürdigen Todesurteilen während seiner Zeit als Hilfsarbeiter bei der Reichsanwaltschaft hindeuteten. Als Fränkel von Justizminister Stammberger mit diesem Material konfrontiert wurde, konnte er dessen Authentizität nicht bestreiten und wurde am 2. Juli 1962 zunächst beurlaubt. Eine Untersuchung dreier Rechtsexperten des Bundestages, Thomas Dehler (FDP), Gerhard Jahn (SPD) und Hans Wilhelmi (CDU), kam dann zu dem Ergebnis, Fränkel sei zwar eine Verletzung von Amts- oder Dienstpflichten bei der Reichsanwaltschaft nicht nachzuweisen, aber wegen seiner Tätigkeit dort fehle es ihm aus politischen Gründen an der Eignung, das Amt des Generalbundesanwalts zu bekleiden. Deshalb wurde er am 24. Juli 1962 von Stammberger zwangspensioniert und in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Die Mitwirkung Fränkels bei Verfahren, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, führten zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, das aber im September 1964 vom Oberlandesgericht Karlsruhe eingestellt wurde: Ihm sei nicht nachzuweisen, dass er "während des Krieges ... die Gültigkeit der genannten Bestimmungen auch nur bezweifelt, geschweige denn ihre Ungültigkeit erkannt" habe. Diese Begründung entsprach der damals herrschenden Auffassung zum Straftatbestand der Rechtsbeugung. Der Bundesgerichtshof hat noch 1968 dem Richter Hans-Joachim Rehse im Hinblick auf dessen Beteiligung an über 200 Todeurteilen des Volksgerichtshofs seine damalige Rechtsblindheit und Verblendung zugute gehalten und damit bewirkt, dass Amtsjuristen für ihre unmenschlichen Urteile im Dienste der Nazijustiz straflos geblieben sind.
Wie es zu dem Fall Fränkel kommen konnte, darüber beklagte sich der damalige Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Heinrich von Brentano, mit bitteren Worten bei Walter Strauß, dem Staatssekretär des Bundesjustizministeriums*): "Ich kann Ihnen nur sagen, dass mich die Sache in höchstem Maße anekelt." Mit Fränkel sei jemand befördert worden, der "auf die Anklagebank gehört" und nicht in eines der höchsten Ämter der Republik. Brentano war empört über das solidarische Schweigen ehemaliger Reichsgerichtsräte im Bundesgerichtshof: "In Karlsruhe waren und sind doch zahlreiche Richter tätig, die dem früheren Reichsgericht angehört haben. Dass keiner von diesen Leuten sich moralisch verpflichtet fühlte, auf die makabre Vergangenheit dieses Herrn Fränkel hinzuweisen, spricht dafür, dass der Geist an diesem Gericht ein schlechter ist. Ich glaube, daß das Justizministerium gut beraten wäre, wenn es Ermittlungen darüber anstellen würde, wer zu gleicher Zeit mit Herrn Fränkel in Leipzig tätig war, und damit auch klären würde, warum diese Zeitgenossen geschwiegen haben."
Es war dieser schlechte Geist eines kollektiven Gedächtnisverlusts hoher Richter und Justizbeamter, die dem Minister diesen Wolfgang Fränkel in der irrigen Annahme empfohlen hatten, dass keine Akten über seine Tätigkeit bei der Reichsanwaltschaft mehr vorhanden seien. Wer mir damals erzählt hat, Fränkel sei ein Gegner der Todesstrafe, weiß ich nicht mehr. In Wahrheit war er ja - jedenfalls bis Kriegsende - ihr fanatischer Befürworter. Warum habe ich Fränkel gar nicht danach gefragt, warum ihn überhaupt nicht auf seine Tätigkeit im Kriege angesprochen? Weil er mir so vehement beteuert hatte, die Justiz dürfe nicht noch einmal zum Büttel des Staates werden? Hätte ich ihm nicht einfach geglaubt, sondern hinterher ein wenig genauer nachgeprüft, wäre ich vielleicht doch mißtrauisch geworden.
Hätte, wäre, wenn und vielleicht... Jedenfalls kann ich lasche Recherche nicht damit entschuldigen, dass sogar ein Bundesjustizminister auf diesen Mann hereingefallen ist.
*) An Brentanos Brief vom 2. Juli 1962 (Bundesarchiv Koblenz, NL 239, Bd.50, Bl.96 f.) erinnert KLaus-Detlev Godau-Schüttke in seinem Buch Der Bundesgerichtshof. Justiz in Deutschland. (Verlagsgesellschaft Tischler, Berlin 2005)
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© Gerhard E. Gründler
www.gerdgruendler.de
12.10.2010
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