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Otto von Bismarck
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Friedrich Heinrich Geffcken
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Kaiser Friedrich III.
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Beste Tage hinter sich
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99 Tage unschuldig in Haft
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Nur 99 Tage auf dem Thron
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Dieser Text ist ein Auszug aus dem Taschenbuch
"Bismarck auf Treibjagd - Die missglückte Strafaktion gegen Geffcken und die Deutsche Rundschau",
Hamburg 2009, 132 S., € 12,50.
ISBN 9783837084788
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Es geschah im düsteren Dreikaiserjahr 1888. Der greise Monarch Wilhelm I. wurde zu Grabe getragen. Dem Sohn und Nachfolger blieben 99 Tage, dann starb Friedrich III. am Kehlkopfkrebs. Wilhelm II., der Enkel und Thronerbe, gab dem Kanzler freie Hand, um die Affäre Geffcken loszutreten, einen schlagzeilenträchtigen Presse- und Justizskandal: Kaiser Friedrichs geheime Tagebuchnotizen abgedruckt - Deutsche Rundschau verboten - Hamburger Studienfreund des Kaisers wegen Landesverrats verhaftet - Nach neunzig Tagen außer Verfolgung gesetzt - Erste Zeichen einer Kanzlerdämmerung. Was steckte hinter den Schlagzeilen? Anderthalb Jahre vor seiner Entlassung ließ Otto von Bismarck den Hamburger Juristen und Publizisten Friedrich Heinrich Geffcken einsperren. Dieser Studienfreund des Kronprinzen und späteren Kaisers Friedrich hatte Eintragungen aus dessen Kriegstagebuch von 1870/71 veröffentlicht, und damit angeblich Staatsgeheimnisse verraten.
Mit seinem Vorgehen gegen die Deutsche Rundschau beging der erste Reichskanzler einen ebenso fatalen Fehler wie 74 Jahre später der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer beim Zugriff auf den Spiegel. Beide Kanzler wollten mit dem Schlag gegen eine Zeitschrift ihre Machtstellung sichern, beschleunigten aber nur ihren Abgang. Auch die Gründe, mit denen der erste Strafsenat des Reichsgerichts den "Landesverräter" außer Verfolgung setzte, erinnerten daran, wie der Bundesgerichtshof den Spiegel entlastete: Schon möglich, dass etwas verraten wurde, wir müssen das nicht aufklären; denn sollten Staatsgeheimnisse preisgegeben worden sein, waren dieVerantwortlichen sich dessen jedenfalls nicht bewusst. Die Verdächtigen kommen davon - dem Ankläger wird bescheinigt, dass sein Verdacht vielleicht doch eine objektive Grundlage hatte. Für jede Seite etwas, politische Justiz der ganz feinen Art.
Kaum waren die lachsroten Hefte der Deutschen Rundschau am 20. September 1888 mit den kaiserlichen Tagebuchnotizen in die Buchläden gekommen, witterte Bismarck einen Abgrund von Landesverrat. Da wurde der tote Monarch mit nachgelassenen Notizen zum Gegenspieler seiner Politik gemacht und das Andenken an den Kaiser, so sein Verdacht, "zur Erschütterung der Stellung des Kanzlers" ausgebeutet. Und all das unter schrillem Beifall freisinniger Blätter. In seiner Empörung hielt er die Veröffentlichung der Tagebuchnotizen für das Werk einer Fronde aus dem Freundeskreis des Kronprinzen- und späteren Kaiserpaares, die, wie er argwöhnte, seit langem gegen ihn intrigiert hatte. Freisinnige Verschwörer sah er am Werk, die unter Mitwirkung der Witwe des Kaisers seinen Sturz betreiben wollten. Geffcken hatte die Aufzeichnungen, die ihm vom damaligen Kronprinzen 1873 in Wiesbaden zur vertraulichen Lektüre überlassen worden waren, ohne Erlaubnis kopiert.
Der Abdruck der Tagebuchnotizen lieferte Bismarck den Anlass, rigoros zuzupacken. Aufgebracht, fast blind vor Wut ließ er den Staatsapparat von der Leine, um die Verantwortlichen und die von
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Julius Rodenberg
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ihm vermuteten Hintermänner dingfest zu machen. Geffcken wurde unter dem Verdacht des Landesverrats verhaftet und als Reichsfeind denunziert. Die Oktober-Ausgabe der Deutschen Rundschau mit den Tagebuchnotizen durfte nicht mehr vertrieben werden, zweitausend unausgelieferte Exemplare wurden beschlagnahmt, und Deutschland erlebte abermals, dass die Obrigkeit ihre Polizei und Justiz für eine rüde Gesinnungsschnüffelei einspannte - so wie in den Tagen des Kulturkampfes und des Sozialistenverbots. Diesmal traf es keine ultramontanen Aufsässigen, keine Revolutionäre und Umstürzler, sondern adlige Honoratioren und eine gutbürgerliche Zeitschrift, die der Publizist und Schriftsteller Julius Rodenberg gegründet hatte und seit 1874 in der Reichshauptstadt herausgab.
Bismarcks Schlag gegen dieses Blatt sollte auch den toten Monarchen treffen; der Kanzler hasste dessen politische Ideale und dessen Freundeskreis, hätte seine Thronbesteigung nur zu gerne verhindert. Mit Vorbedacht sorgte er für eine hochpolitische, explosive Dimension der Affäre. Auf seinen Vorschlag, genauer: auf sein Drängen hin befahl der junge Kaiser Wilhelm II., den "Immediatbericht", das amtliche Regierungspapier zur Veröffentlichung des Tagebuchs, im Reichsanzeiger abzudrucken. Dort konnte alle Welt lesen, was der Kaiser seinem toten Vater nachsagen ließ: Der preußische Kronprinz, so die von Bismarck eigenhändig formulierte Bosheit, sei doch während des deutsch-französischen Krieges über intimere politische Fragen gar nicht unterrichtet worden, weil sein Vater ihn von "Ratgebern zweifelhafter Befähigung" umgeben sah und auch "Indiskretionen an den von französischen Sympathien erfüllten englischen Hof fürchtete".
Mit dem vergifteten Kommentar bemühte der Kanzler den alten König Wilhelm als Zeugen, um das Kronprinzenpaar und seinen Freundeskreis in den Verdacht des Treuebruchs und des Landesverrats zu bringen. Er wollte die Galionsfigur einer ihm verhassten liberalen Konkurrenzpolitik denunzieren, obwohl er doch seit der Erkrankung, spätestens seit dem Tode des Kaisers Friedrich einen freiheitlichen oder gar freisinnigen Wandel des Reichs gar nicht mehr befürchten musste. Friedrichs liberale Einstellung war ohnehin stets höher eingeschätzt worden, als sie es
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Die Mutter vermisst Sohnesliebe
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Vicky, Kaiserin Friedrich
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Kaiser Wilhelm II.
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verdiente. Seine frühere Nähe zu den Freisinnigen wurde vor allem auf den starken Einfluss seiner Frau Vicky zurückgeführt, der Tochter der britischen Queen Victoria und des Prinzgemahls Albert. Bismarck wusste das sehr wohl, er befürchtete aber, die Freisinnigen und die ihnen verbundene Presse könnten mit der Legende vom liberalen Kronprinzen und Kaiser ihre Attraktivität und ihren Einfluss stärken. Und kein Zweifel - versucht haben sie es.
Wilhelm aber stand nun als jemand da, der die eigenen Eltern indirekt zu Verrätern hatte stempeln lassen. Die seit langem gestörte Beziehung zu seiner Mutter erreichte einen Tiefpunkt, und Vicky machte ihrem Sohn in einem Brief vom 29. Oktober 1888 schwere Vorwürfe: "Ich bin traurig für Dich, dass Du nicht genug Gefühl für Sohnesliebe und Ehrfurcht gegenüber Deinem geliebten Vater gehabt hast, um jenen Satz aus dem Immediatbericht des Fürsten Bismarck nicht veröffentlichen zu lassen. (...) Es tut mir leid für Dich, denn es hat Dich in den Augen aller rechtdenkenden und unparteiischen Leute ins Unrecht gesetzt und zerstört die Ehrerbietung, die man Dir als Herrscher entgegenbringen soll. Ich bitte Dich zu bedenken, dass, wenn Du schon keine Verpflichtung und Achtung vor uns, Deinen Eltern, fühlst, es doch Deine Pflicht als Kaiser und König bleibt, dergleichen in Deinem Volke zu erhalten und zu pflegen, (...) das ist der sicherste Grundstein für einen Staat, und Du sollst in Deinem Interesse der letzte sein, der diesen zerstört."
Wilhelm begriff denn auch bald, dass die harte Reaktion auf die Veröffentlichung der Tagebuchauszüge und das Scheitern der Anklage gegen die für den Abdruck Verantwortlichen seinem eigenen Ansehen schadete. Vor allem beunruhigte ihn, was von konservativer Seite zu hören und in regierungstreuen Blättern zu lesen war, wie sehr nämlich Bismarcks Angriffe auf Kaiser Friedrich dem Königshaus der Hohenzollern und dem monarchischen Gedanken überhaupt geschadet hätten. Wer nach dem Anfang der Entfremdung zwischen dem jungen Monarchen und seinem alten Regierungschef sucht, der kann hier fündig werden. Einige Historiker vermuten, Bismarcks Überreaktion habe dazu beigetragen, dass ihn der Sohn und Erbe des von ihm geschmähten Kaisers Friedrich, knapp anderthalb Jahre später unter unrühmlichen Umständen aus dem Amt entließ.
Bismarcks Hass auf den "liberalen" Beraterkreis des Kaisers Friedrich hatte seine Überreaktion ausgelöst. Zwei Männern galt sein besonderes Misstrauen: dem Freiherrn Franz von Roggenbach und dem General Albrecht von Stosch. Den Kronprinzen verband mit Stosch eine alte Kriegskameradschaft, begründet auf den Schlachtfeldern Frankreichs. Bismarck betrachtete Stosch als möglichen Rivalen, weil er zeitweilig als Kanzlerkandidat des Kronprinzen galt. Von Roggenbach, dem ehemaligen Premier- und Außenminister Badens, hieß es, er hätte "ein unter liberalen Vorzeichen geeintes Deutschland" angestrebt. Er gehörte seit langem zum
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Zwei Männer, denen Bismarck nicht traute
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Albrecht von Stosch
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Franz von Roggenbach
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Freundeskreis des Kronprinzenpaares. Mit dem Aufbau der neuen reichsländischen Kaiser-Wilhelms-Universität im annektierten Straßburg beauftragt, hatte er Geffcken dort 1872 zu einer Professur für Staatswissenschaften und öffentliches Recht verholfen. Manche sahen in ihm einen "deutschen Whig", einen liberalen Parlamentarier nach englischem Vorbild. Er hatte sich schon vor der Reichsgründung mit Bismarck überworfen, dessen lange Amtszeit er für ein Unglück hielt.
Mochten also Friedrichs Freunde und Ratgeber mit dem Tod ihres Lieblingsherrschers auch jeden politischen Einfluss verloren haben, die Veröffentlichung der Tagebuchnotizen deutete Bismarck als ihren letzten Versuch, mit Hilfe des toten Kaisers seine Position zu unterhöhlen. Und da sah er rot. Auf solche Feinde und ihre Verfolgung wollte er nicht verzichten. Sein auch persönlich motivierter Rachefeldzug gegen den toten Kaiser, dessen Witwe, dessen Freunde und Gefolgsleute konnte beginnen. Der Erbe ließ ihm dafür freie Hand.
Das Tagebuch, das die Rolle des Kronprinzen bei der deutschen Einigung höher und die Bismarcks und des alten Königs Wilhelm um einiges niedriger hängte, ließ den Kaiser Friedrich als die liberale und zukunftsträchtigere Alternative zu der konservativen Junkerherrschaft seines Sohns erscheinen, der noch ganz unter dem Einfluss des Bismarck-Lagers stand. Was der Kronprinz, der so hoch gerühmte Heerführer von Königgrätz, damals notiert hatte, musste beim Kanzler stärksten Unwillen auslösen: dass eigentlich ER es war, der seinen Vater und Bismarck überhaupt erst zur Vision von Kaiser und Reich bekehrt habe, dass eigentlich nur ER die erforderliche Härte beim Umgang mit den der deutschen Einheit unter Preußens Führung abgeneigten süddeutschen Königen und Fürsten an den Tag gelegt habe, dass nur ER wegen seiner verfassungstreuen und liberalen Grundsätze vom Volk als zukunftsgemäßer Herrscher betrachtet werde. Geradezu als Enthüllung wurde empfunden, wie kritisch der damalige Kronprinz die bismarcksche Lösung der deutschen Frage beurteilte.
Legationsrat Paul Kayser, Bismarcks Aufpasser in der Politischen Abteilung des Auswärtigen Amtes, schickte die Oktober-Ausgabe der Deutschen Rundschau, versehen mit eigenen Anmerkungen und einer Aufstellung der von ihm für besonders brisant gehaltenen Zitate, umgehend nach Friedrichsruh, dem Landsitz des Kanzlers. Der beflissene Beamte wusste nur zu genau, was seinem Chef bei der Lektüre der Tagebuchnotizen sauer aufstoßen würde. Als Repetitor hatte er einst Bismarcks Söhne Bill und Herbert fürs juristische Examen getrimmt, war nach richterlicher Tätigkeit später vom Kanzler ins Auswärtige Amt geholt und in seiner Karriere gefördert worden.
Mit wachsendem Unmut studierte Bismarck die Tagebuchnotizen, wurde da doch enthüllt, dass der Kronprinz eine ganz andere Verfassung wollte; die vom Kanzler schließlich durchgesetzte erschien dem Thronfolger als "künstlich hergestelltes Chaos". Der Kanzler begriff die Veröffentlichung als Eingriff der Rundschau in den Wahlkampf um das preußische Abgeordnetenhaus zu seinen Lasten und als eine Publikation "im Interesse des Umsturzes und des
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Heinrich von Friedberg
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inneren Unfriedens". Nach einer Audienz bei Hofe berichtete er dem preußischen Justizminister Heinrich von Friedberg, der Kaiser habe den Abdruck des Immediatberichts im Reichsanzeiger befohlen und der Strafverfolgung der für die Veröffentlichung Verantwortlichen zugestimmt. Friedberg verfügte am 26. September eine strafrechtliche Untersuchung wegen des Verdachts auf Landesverrat. Zudem verbot er die Verbreitung der Oktober-Ausgabe der Deutschen Rundschau.
Der Minister ließ sich nur unter großen Bedenken auf dieses Unternehmen ein. Lange Zeit hatte er die besondere Gunst des Kaisers Friedrich genossen und es war ihm höchst zuwider, Geffcken, Roggenbach und Stosch, Männer, die wie er dem Thronfolger nahe standen, in ein Strafverfahren zu verwickeln. Zudem waren er und die ihm unterstehende preußische Staatsanwaltschaft für Landesverrat gegen das Reich gar nicht zuständig. Dieses Delikt gehörte vors Reichsgericht, und der zuständige Ankläger dafür war der Oberreichsanwalt Hermann Tessendorff. Der Kanzler als dessen einziger Vorgesetzter - einen Reichsjustizminister gab es damals noch nicht - hätte also die notwendige Weisung unmittelbar erteilen können. Friedberg wurde von Bismarck als Befehlsüberbringer eingespannt. Da ihn eine Verweigerung das Amt gekostet hätte, fügte er sich, verzichtete auch darauf, dem Kanzler darzulegen, warum er den Fall für aussichtslos hielt. Seiner jüdischen Herkunft wegen konnte er auf Rückhalt beim Kaiser nicht bauen.
Zunächst herrschte großes Rätselraten über den Unbekannten, der das Tagebuch bearbeitet und veröffentlicht hatte. Dass Geffcken der Bösewicht war, kam bei der Durchsuchung der "Geschäftslokale" des Rundschau-Verlags im Hause Lützowstraße 6 zutage. Bei ihrer Suche nach dem Manuskript fragten die Polizeibeamten am 26. September zunächst den Redakteur Paul Lindenberg, wer der Urheber sei. Doch der kannte ihn nicht. Erst der aufgeregte Verleger Elwin Paetel, im Impressum auch als verantwortlicher Redakteur genannt, gab den Namen schließlich preis. Um ihn einzuschüchtern, genügte der Hinweis, es gehe um ein Verbrechen des Landesverrats.
Der Gesuchte, Prof. Dr. Friedrich Heinrich Geffcken aus Hamburg, war ein - überhaupt nicht geschätzter - alter Bekannter des Kanzlers, einst Diplomat und Senatssyndikus seiner Heimatstadt, dann Geheimer Justizrat, emeritierter Hochschullehrer und Publizist.
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Geffcken mit seiner Frau Karoline, geb. Immermann
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Gewiss kein Liberaler, sondern ein christlich-konservativ eingestellter Mann. Trotz dieser Gesinnung stand er immer in enger Verbindung mit jenen Männern im Freundeskreis des Kronprinzen, die von Bismarck als Gegenspieler betrachtet wurden. Der Kanzler hielt Geffcken seit langem für einen "Reichsfeind", der lieber partikularistische Interessen Hamburgs oder der Augustenburger mit ihren Ansprüchen auf Schleswig-Holstein vertrat, dazu noch eine höchst verdächtige Vorliebe für die parlamentarische Regierungsform Englands hegte und auch für britische Zeitungen schrieb.
Als die Berliner Verlagsräume der Deutschen Rundschau durchsucht wurden, befand sich Geffcken auf der damals zu Großbritannien gehörenden Insel Helgoland. Er hatte sich vorsorglich auf ausländisches Terrain begeben, um dort die Wirkung der Publikation abzuwarten. Als er von den Ermittlungen gegen ihn erfuhr, kehrte er freiwillig nach Hamburg zurück, wurde verhaftet und ins Untersuchungsgefängnis Moabit geschafft. Bei der Durchsuchung seines Hamburger Hauses beschlagnahmten die Beamten mehrere Schreiben, darunter auch zwei Briefe Franz von Roggenbachs, der mit Geffcken darüber korrespondierte, wie man mit Kritik am Kanzler auf den jungen Kaiser Wilhelm politischen Einfluss ausüben könne. Bismarck betrachtete das als versuchtes Komplott zu seinem Sturz und verlangte, das Verfahren auf die Verfasser der bei Geffcken gefundenen Briefe auszudehnen, was der Untersuchungsrichter aber ablehnte.
Vergeblich beantragte Geffckens Verteidiger, der Hamburger Rechtsanwalt Albert Wolffson, beim Reichsgericht in Leipzig, den Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufzuheben, eventuell gegen Stellung einer hohen Kaution. Der Erste Strafsenat wies in nicht öffentlicher Sitzung nach Anhörung des schriftlichen Antrags des Oberreichsanwalts den Antrag am 16. Oktober 1888 zurück; Geffcken sei nach wie vor dringend verdächtig, durch die Veröffentlichung des Tagebuchs "vorsätzlich Staatsgeheimnisse bez. Nachrichten, von denen er wusste, dass ihre Geheimhaltung anderen Regierungen gegenüber für das Wohl des Deutschen Reiches erforderlich gewesen wäre, öffentlich bekannt gemacht zu haben"; außerdem seien "die im Haftbefehle angenommenen Flucht- und Kollusions-Gefahr als fortbestehend zu erachten". Doch was konnte noch verdunkelt werden? Was gab es noch aufzuklären? Offenbar, so der Verdacht der oppositionellen Presse, zogen die Ankläger das Ermittlungsverfahren in die Länge, um Zeit für die Suche nach weiterem Belastungsmaterial zu gewinnen.
Tatsächlich war Bismarck an der Verzögerung schuld. Erst am 5. November - Geffcken saß schon über einen Monat im Gefängnis - stellte der Kanzler dem Untersuchungsrichter Georg Hirschfeld sein ausführliches Gutachten zu, in dem er detailliert aufführte, welche Staatsgeheimnisse die Rundschau preisgegeben hatte. Und dann dauerte es noch einmal sechs Wochen, bis der Oberreichsanwalt dem Gericht endlich die Anklageschrift schicken konnte. Er beantragte, gegen Geffcken vor dem vereinigten II. und III. Strafsenat das Hauptverfahren zu eröffnen, die Fortdauer der Haft zu beschließen und sein Vermögen bis zur rechtskräftigen Beendigung der Untersuchung mit Beschlag zu belegen. Außerdem stellte er ein wenig gewunden fest, dass auch für die Mitangeschuldigten Rodenberg und Paetel "kein genügender Anhalt" vorliege, sie außer Verfolgung zu setzen. Da hatte der weisungsgebundene Oberreichsanwalt seine Haltung inzwischen korrigieren müssen. Am 5. Dezember, als er das Reichsjustizamt vom Abschluss der Voruntersuchung unterrichtete, hatte er noch darauf hingewiesen, dass sich gegen die beiden "eine Anklage wegen Landesverrats mit einiger Aussicht auf Erfolg nicht erheben" lasse. Auf höheren Befehl wurden die beiden nun doch angeklagt.
Die Veröffentlichung des Tagebuches, so befand der oberste Reichsankläger, "verstößt in ihrem gesamten Inhalt gegen den § 92 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs". Danach hatte er dann nur noch die inkriminierten Stellen aus dem Gutachten des Kanzlers aufgelistet und der Hauptteil seiner Anklageschrift war fertig. Für die Öffentlichkeit blieb die Strafsache Geffcken ein Geheimverfahren. Einer der wenigen Eingeweihten, der preußische Justizminister von Friedberg, meinte Ende Dezember 1888 in einem Privatgespräch, "er könne sich nicht denken, wie man Geffcken verurteilen könnte".
Dass die Voruntersuchung längst abgeschlossen war, erfuhr sogar der Verteidiger Wolffson erst nach gut zwei Wochen. Der Untersuchungsrichter teilte es ihm amtlich nicht mit, und sein gesundheitlich angeschlagener und zerstreuter Mandant, dem es mitgeteilt worden war, hatte vergessen, ihn davon zu unterrichten. Der ihm inzwischen zugestellten Anklageschrift konnte der Anwalt endlich entnehmen, auf welche konkreten Vorwürfe die Verteidigung sich einzustellen hatte. Die
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Geffcken-Zeichnungen in der Presse
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aus der Leipziger Illustrierten
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aus einer französischen Zeitung
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Untersuchungsakten hatte man dem Angeklagten und seinem Verteidiger allerdings nicht zugänglich gemacht, so dass sie völlig darüber im Unklaren gehalten wurden, in welche Richtung der Landrichter Hirschfeld die Voruntersuchung gelenkt hatte. Am 31. Dezember resümierte der Verteidiger das Belastungsmaterial, das die sich so lange hinschleppende Voruntersuchung erbracht hatte: es sei so dürftig, dass es sich für ihn erübrige, Beweisanträge zu stellen.
Das Kalkül des Verteidigers: Es müsste reichen darzulegen, dass Geffcken die fraglichen "Nachrichten" schon aus früher erschienenen Büchern bekannt waren und er sie deshalb gar nicht für geheim oder schädlich halten konnte. Nur so gab es eine Chance, eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden, weil die Richter dann wegen des offensichtlich fehlenden Vorsatzes die Anklage zurückweisen und das Verfahren einstellen würden. Geschickt appellierte er nun darüber hinaus an die Richter, nicht nur in Geffckens Interesse, "sondern vornehmlich im Interesse der deutschen Nation" eine gerichtliche Verhandlung zu vermeiden. In einem öffentlichen Verfahren müsse das monarchische Gefühl schweren Schaden erleiden und das Andenken des verstorbenen Kaisers Friedrich, auf das Empfindlichste getrübt werden. Damit zielte er vor allem auf Bismarcks harsche Kritik an einigen Äußerungen aus dem Tagebuch:
"Jedem Vaterlandsfreund muss bangen, wenn er an eine Verhandlung denkt, in welcher die Anklagebehörde des Reiches von dem Höchsten Gerichtshofe Deutschlands die Feststellung verlangt, dass Kaiser Friedrich Gedanken gehabt und ausgesprochen habe, welche der Reichskanzler in dem von dem regierenden Kaiser genehmigten und auf Befehl Sr. Majestät veröffentlichten Immediatberichte als vom Standpunkt des Ehrgefühls, wie von dem der Politik gleich »verwerflich«, als »unehrlich« und »ungeschickt« bezeichnet. Möge der Welt das Schauspiel erspart werden, dass neben dem von dem Oberreichsanwalt namhaft gemachten Angeschuldigten der Schatten des Kaisers Friedrich auf der Anklagebank Platz nimmt! Ich beantrage das Hauptverfahren nicht zu eröffnen und den Angeschuldigten außer Verfolgung zu setzen."
Soweit die schriftliche Argumentation Wolffsons; die Möglichkeit, sie dem Senat direkt vorzutragen, war in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen. Am 2. Januar 1889 wandte er sich noch einmal an das Gericht: "Da Geheimrat Geffcken sehr leidend und in Bezug auf die Beförderung derjenigen Schriftstücke, deren Kenntnis für mich notwendig, sehr unzuverlässig ist, so bitte ich höflichst von den über die Eröffnung des Hauptverfahrens ergehenden Beschlüssen mir, als dem Verteidiger, ebenfalls Mitteilung zu machen." Als dieser Brief die Richter erreichte, hatten sie über den Antrag der Verteidigung, das Verfahren nicht zu eröffnen, schon entschieden - am 4. Januar 1889.
In nichtöffentlicher Sitzung hatte es der Erste Strafsenat abgelehnt, die Anklage zuzulassen und das Hauptverfahren zu eröffnen. Eine öffentliche Verhandlung vor dem Reichsgericht, die sich für die Hohenzollernfamilie und für den Kanzler peinlich hätte gestalten können, blieb dem Reich erspart. Ob bei der Richtermehrheit die Argumente des Verteidigers oder Gesichtspunkte der Staatsräson oder gar, wie von Geffcken Jahre später vermutet, eine allerhöchste Intervention den Ausschlag gaben, darüber könnte nur spekuliert werden. Dass Majestät selber hätten intervenieren lassen, ist jedenfalls für den Zeitraum, in dem das hätte geschehen können, auszuschließen; die Zweifel an dem rigorosen Vorgehen seines Reichskanzlers kamen Wilhelm erst später.
Begründet wurde der Beschluss mit folgender Erwägung: Die Untersuchung liefere zwar hinreichende Verdachtsgründe für die Annahme, dass Geffcken mit Beteiligung seiner beiden Mitbeschuldigten Paetel und Rodenberg Nachrichten öffentlich bekannt gemacht hat, "deren Geheimhaltung für das Wohl des Deutschen Reichs erforderlich war"; es fehle jedoch an genügenden Gründen für die Annahme des Bewusstseins der Beschuldigten, dass der fragliche Artikel derartige geheim zu haltende Nachrichten enthalte. Deshalb setzte das Gericht die drei Beschuldigten außer Verfolgung, entließ Geffcken aus der Haft und belastete die Reichskasse mit den Kosten des Verfahrens. Damit entschied es so, wie der Oberreichsanwalt schon einmal befürchtet hatte. Die angeblichen Landesverräter konnten nicht belangt werden, er und seine Behörde, vor allem aber der Reichskanzler waren blamiert.
Nach 90 Tagen Untersuchungshaft durfte Geffcken am Tage darauf das Gefängnis Moabit verlassen. Zurück in Hamburg verordnete ihm der Arzt erst einmal Bettruhe. Mehr als unter den Nachwirkungen der Moabiter Haft litt Geffcken darunter, dass ihm so viele, auf die er sonst glaubte zählen zu können, den Rücken gekehrt hatten. Auch seine Mitarbeit an der Rundschau, darüber war er sich im klaren, würde er nicht wieder aufnehmen können. Das dürfte ihn besonders hart getroffen haben. Aber er wusste, dass er für Rodenberg zu einer Belastung geworden war. Auch bekümmerte ihn, dass sein ältester Sohn Johannes, ein Gymnasiallehrer, den Antrag stellte, das schon früher einmal von seiner Familie betriebene Entmündigungsverfahren gegen ihn wieder aufzunehmen. Der Antragsteller gehöre, wie von Amtswegen registriert wurde, "einer andern Richtung an als sein Vater". Auch dieser Versuch scheiterte. Doch war Geffcken damit noch nicht erlöst. Zwar saß ihm die Strafjustiz nicht mehr im Nacken, aber der Kanzler hatte noch alte Rechnungen zu begleichen; suchte schon nach einem "Ersatz" für die öffentliche Gerichtsverhandlung, prüfte die Möglichkeit, die Anklageschrift publik zu machen.
Der Mann, der das Strafverfahren angeordnet hatte, konnte sich mit dessen peinlichem Ausgang nicht abfinden. Zu Beginn der Affäre war in den Hamburger Nachrichten der Satz zu lesen: "Eine Angelegenheit, welche Fürst Bismarck mit dem Aufgebot solcher Mittel betrieben hat, kann nicht
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Hermann von Schelling
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ausgehen wie das Hornberger Schießen." Aber so, wie sie ausgegangen war, brachte sie dem Fürsten wahrlich keine Ehre. Er erhielt nicht einmal die Genugtuung, seine Gegner in öffentlicher Verhandlung vorführen zu lassen. Darum war es ihm ja in erster Linie gegangen. Wobei er offensichtlich das Risiko verkannte, dass in öffentlicher Verhandlung ein objektiver Landesverrat hätte unbeweisbar bleiben können; dann hätte er kein Hornberger Schießen, sondern ein Waterloo erlebt.
Nun also ließ er die Frage prüfen, ob es zulässig sei, eine Anklageschrift zu veröffentlichen, die für eine Eröffnung des Hauptverfahrens nicht ausgereicht hatte, die das höchste Strafgericht verworfen und die gar kein amtlich verwertbares Dokument mehr war. Sein gehorsamer Diener Kayser von der politischen Abteilung des Auswärtigen Amtes riet dazu, den Chef des Reichsjustizamtes als Gutachter zu bemühen. Und der Staatssekretär Hermann von Schelling sah überhaupt keinen Hinderungsgrund: Nur so könne der Öffentlichkeit gezeigt werden, wie unparteiisch das Reichsgericht in dieser Sache verfahren und entschieden habe. Der preußische Justizminister von Friedberg hingegen, der um seine Meinung nicht gefragt worden war und bald danach - wie allerdings vom jungen Kaiser schon vor dem Thronwechsel beabsichtigt - aus dem Amt entlassen wurde, hielt die Veröffentlichung einer gerichtlich verworfenen Anklageschrift für unzulässig; Oppositionelle Juristen nannten sie bei einem parlamentarischen Nachspiel im Reichstag sogar ungesetzlich.
Dennoch gab der Kaiser am 13. Januar 1889 Order, die Anklageschrift gegen Geffcken und seine Mitangeschuldigten mit den aus dem Auswärtigen Amt stammenden Materialien im Reichsanzeiger zu veröffentlichen. Mit dieser offiziellen Publikation des vom Reichsgericht verworfenen und damit gegenstandslos gewordenen Dokuments belegte die Regierung nicht nur die außer Verfolgung gesetzten Angeschuldigten, sondern auch den Freundes- und Beraterkreis des Kaisers Friedrich mit einer Art Ersatzstrafe. Wozu Bismarck den Monarchen überredet hatte: In der "reichsfeindlichen Presse des In- und Auslandes" würden Tatsachen und das gerichtliche Verfahren sowie die Gründe seiner Einleitung und seiner Einstellungen entstellt, "um die Unparteilichkeit und das Ansehen der Kaiserlichen Justizverwaltung im Reich zu verdächtigen"; den verbündeten Regierungen und auch der öffentlichen Meinung müsse die Möglichkeit eines eigenen, durch die "reichsfeindliche Presse nicht gefälschten Urteils" verschafft werden.
Als die Zeitungen die bevorstehende Publikation der Anklageschrift meldeten, versuchte Rechtsanwalt Wolffson das mit einem Protest beim Reichsgericht zu verhindern. Der Verteidiger verwies auf das von Geffcken und ihm zu der Akte beigebrachte Material, dessen unbefugter Nachdruck ihre Urheberrechte verletze. Doch war es dafür viel zu spät. Als die Eingabe am 16. Januar nach Leipzig abging, erschien
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Chlodwig Hohenlohe- Schillingsfürst
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die Anklageschrift abends im Reichsanzeiger. Schon drei Tage später konnte die Kölnische Zeitung aus den beschlagnahmten Privatbriefen zitieren, die zu den nur dem Bundesrat zugänglich gemachten Unterlagen gehörten. Damit war nach dem Urheberrecht auch das Briefgeheimnis aufs Gröbste verletzt worden.
Für Bismarck war aber die Verfolgung Geffckens immer noch nicht beendet. Er wollte ihm sogar in einem Disziplinarverfahren die Straßburger Professur, von der er seines nervösen Leidens wegen seit 1882 beurlaubt war, und damit die Besoldung von jährlich 7.500 Mark aberkennen lassen. Doch als der Kanzler dem Statthalter von Elsass-Lothringen, Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst, diese Idee am 25. Januar 1889 vortrug, winkte der nur ab. "Onkel Chlodwig" - wie Wilhelm II. ihn zu nennen pflegte - sah dafür keine rechtliche Handhabe; die Universität stehe ja nicht unter dem Beamtengesetz. Bismarck erläuterte ihm [der 1894 sein zweiter Nachfolger wurde] seine Sicht der Geffcken-Affäre und bekräftigte seine Absicht, die von der Fortschrittspartei propagierte Legende vom liberalen Kaiser Friedrich zu zerstören. Wozu sich Hohenlohe notierte: "Er hat sich augenscheinlich in die Sache verbissen und will sie nicht loslassen. (...) Er machte mir den Eindruck eines geistig nicht ganz gesunden Mannes. Die Erbitterung in allen Kreisen wächst, und Fürst Bismarck schadet sich mehr als dem toten Kaiser."
Gut ein Jahr später, am 18. März 1890 schickte der Kanzler dem Monarchen sein Rücktrittsgesuch. Der ihm von Wilhelm erteilte Befehl, auf die Vorlage eines verschärften Sozialistengesetzes zu verzichten, gab den zwingenden Anlass. Zu den vielen Ursachen, die zur Entfremdung der beiden geführt hatten, gehörte gewiss auch die Geffcken-Affäre. Der von Bismarck verfolgte Hamburger Professor verbrachte seine letzten Jahre als Autor und Journalist in München; zunehmend machte ihm sein altes nervöses Leiden zu schaffen. Im Alter von 65 Jahren erfüllte er sich noch den Wunsch, die heiligen Stätten zu besuchen, an denen Christus gelebt und gewirkt hat. Wieder zurück in München stieß er schlaftrunken - vermutlich benommen vom Veronal - seine Petroleumlampe um. Das Zimmer geriet in Brand, und er starb an Rauchvergiftung. Man schrieb den 1. Mai 1896.
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Ich danke den Damen und Herren des Bundesarchivs, Berlin, die mir für die Arbeit an diesem Text Einsicht in die Akten des Reichsjustizamtes ermöglicht haben. - Frau Helga Saes-Geffcken und Frau Waltraut Siebeck, Urenkelinnen Heinrich Geffckens, halfen mir bei der Illustration.
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