EII. Prozeß

aus der Website von  Gerhard E. Gründler

International Military Tribunal (IMT), Nürnberg 1945 - 1946


8. Alle Angeklagten sagen :
"Nicht schuldig"

9. Millionen ermordet
- und sie reden von Ehre

10. Kopfhörer ab, der Russe spricht

11. Ankläger Jackson
verliert eine Runde


12. Kalter Krieg am Richtertisch

13. Göring: Wer gesteht,
ist ein Feigling

14. Strafe für sechs Millionen
Deutsche?


Seitenende


Erste Reihe: Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walther Funk, Hjalmar Schacht; zweite Reihe: Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Franz von Papen, Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer, Konstantin von Neurath, Hans Fritzsche; davor die Verteidiger.






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8. Alle Angeklagten sagen: »Nicht schuldig«

Freispruch erwartet: Hjalmar Schacht
In den Gefängniszellen von Nürnberg lesen die überlebenden Führer des zerschlagenen Großdeutschen Reiches die Anklageschrift der Sieger. Der Angeklagte Hjalmar Schacht ist erschüttert, als er zum erstenmal schwarz auf weiß erfährt, »welch ungeheure Verbrechen gegen die Menschlichkeit, in erster Linie gegen die Juden, von Hitler selbst und auf seinen Befehl begangen worden« sind. Er zweifelt aber keinen Augenblick daran, daß er nach dieser Anklageschrift, die ihm nur die Teilnahme an einer Verschwörung und die Vorbereitung zum Angriffskrieg vorwirft, mit einem Freispruch rechnen kann, »wenn nach Recht und Gesetz und nicht nach Haß und Gefühl geurteilt« wird. Er ist sicher, beweisen zu können, daß er den Krieg niemals gewollt hat1.

Der Angeklagte Robert Ley hingegen betrachtet seine Lage als hoffnungslos. In den ersten Haftmonaten hatte er sich noch Illusionen gemacht und versucht, mit einer Denkschrift das Wohlwollen der Amerikaner zu erlangen. Er unterbreitete Vorschläge zur Lösung der sozialen Frage. Auf diesem Gebiet fühlte sich der ehemalige Führer der »Deutschen Arbeitsfront« besonders berufen: Als Reichsorganisationsleiter habe er bei der Führung von Arbeitermassen großes Geschick bewiesen, und das sollten sich die Amerikaner doch zunutze machen; aus dem Kreis der internierten Deutschen könne er leicht einen Arbeitsstab von Experten für Massenbehandlung zusammenstellen2. Die Amerikaner nahmen das nicht ernst.

Bei der Einlieferung in Nürnberg machte Ley als einziger Schwierigkeiten. Er weigerte sich, in eine Einzelzelle zu gehen, und lamentierte:

Solche Behandlung brauche er sich als Unschuldiger nicht gefallen zu lassen3. Als er aber die schrecklichen Vorwürfe der Anklageschrift erfährt, bricht der Reichsorganisationsleiter völlig zusammen4.

Dr. Gilbert, der amerikanische Gefängnispsychologe, besucht Ley am 23. Oktober. Der Angeklagte ist erregt, er läuft auf Filzpantoffeln in der Zelle hin und her. Der Amerikaner fragt ihn, wie er sich die Verteidigung vorstelle. Ley überschüttet ihn mit einem Redeschwall:

»Wie kann ich eine Verteidigung vorbereiten? Soll ich mich gegen diese Verbrechen, von denen ich nichts wußte, verteidigen? Wenn nach all dem Blutvergießen dieses Krieges noch ein paar mehr Opfer gebraucht werden, um die Rache der Sieger zu befriedigen, alles schön und gut...«

Ley gerät ins Stottern, stellt sich mit dramatischer Gebärde, mit ausgebreiteten Armen wie ein Gekreuzigter an die Wand und zetert weiter:

»Stellt uns an die Wand und erschießt uns! Alles schön und gut - Ihr seid die Sieger. Aber warum soll ich vor einen Gerichtshof geschleppt werden wie ein V ..., V ..., wie ein V ...«

Am Wort »Verbrecher« bleibt er hängen, bis Dr. Gilbert es ergänzt.

»Ja«, faßt er sich wieder, »ich kann das Wort nicht einmal aussprechen5

In der Nacht zum 25. Oktober fällt dem Posten vor der Zellentür auf, daß Ley verdächtig lange in der Toilettennische bleibt. Der Posten ruft - keine Antwort. Er schließt hastig die Zellentür auf und schlägt Alarm. Der herbeigerufene Gefängnisarzt Dr. Pflücker sieht, daß Leys Kopf in einer Schlinge steckt, die einmal der Reißverschluß einer Windjacke war. Die Schlinge hängt am Hebel der WC-Spülung. Der Körper ist noch warm. Dr. Pflücker versucht, Robert Ley mit Spritzen und künstlicher Atmung wiederzubeleben. Aber es ist alles vergeblich6.

Fußnote: Nach anderen Berichten benutzte Ley für den Selbstmord ein Handtuch.

Leys Selbstmord versetzt die Gefängnisleitung in Unruhe. Bislang gab es auf dem Gefängnisflur vor den 22 Zellen nur zwei Posten. Jetzt muß vor jeder Zellentür ein Posten stehen und durch die offene Klappe den Gefangenen ständig beobachten7. Oberst Andrus befürchtet, dieser Selbstmord könne ansteckend wirken. Zunächst wird er geheimhalten, was sich in der Nacht abgespielt hat. Aber die Mitgefangenen haben doch mitbekommen, daß etwas Ungewöhnliches vorgefallen ist. Dr. Pflücker verbreitet die Version, er habe Ley wegen eines Herzanfalls ins Hospital bringen lassen.

Oberst Andrus gibt am 29. Oktober eine gewundene Erklärung ab: Ley sei durch ein an Selbstmord grenzendes Verhalten zu Tode gekommen8. Der Psychologe Dr. Gilbert besucht gerade Göring in der Zelle, als die Bekanntmachung hereingebracht wird.

»Gut, daß er tot ist«, sagt Göring zu dem Amerikaner, »ich hatte meine Zweifel, wie er sich im Prozeß benehmen würde. Er war immer so zerfahren - hielt immer so merkwürdige und bombastische Reden. Ich bin sicher, er hätte sich bei den Verhandlungen lächerlich gemacht. Nun, ich bin nicht überrascht, daß er tot ist, denn er trank sich sowieso zu Tode...«

Solche Bemerkungen hört Gilbert auch von anderen Angeklagten. Nur Streicher scheint den Tod Robert Leys zu bedauern. Ley war der einzige Mitgefangene gewesen, der sich während der Internierung mit dem antisemitischen »Stürmer «-Herausgeber abgegeben hatte. Dennoch findet Streicher es jetzt feige, daß Ley mit Selbstmord abgetreten ist. Er nimmt ihm auch das hinterlassene »politische Testament« übel, in dem Ley die antisemitische Politik der Nationalsozialisten als »schweren Fehler« bezeichnet hat9.

Die übrigen Angeklagten reagieren auf die Vorwürfe der Anklage sehr unterschiedlich. Gilbert bittet sie, auf seine Kopie der Anklageschrift einen kurzen Kommentar zu schreiben10. Der einzige, der sich nicht schriftlich festlegen will, ist Großadmiral Raeder. Schacht und Dönitz geben an, daß sie sich überhaupt nicht betroffen fühlen. Sauckel, v. Neurath und v. Papen deuten ihren Abscheu über die in der Anklage angeprangerten Verbrechen an, wollen aber nichts damit zu tun gehabt haben. Funk bezeichnet seine mögliche Mittäterschaft als »eine menschliche Tragödie und kein Verbrechen«. SD-Chef Kaltenbrunner und OKW-Chef Keitel berufen sich auf Pflicht und Befehl. Ostlandminister Rosenberg und Seyß-Inquart, der frühere Reichskommissar in Holland, begnügen sich mit ausweichenden Sätzen.

Einige wollen selber anklagen. Etwa Göring: »Der Sieger wird immer der Richter und der Besiegte stets der Angeklagte sein!« Oder Außenminister v. Ribbentrop: »Die Anklage ist gegen die verkehrten Personen gerichtet.« Oder Innenminister Frick: »Die gesamte Anklage beruht auf der Annahme einer fingierten Verschwörung.« Oder Generaloberst Jodl, der ehemalige Chef des Wehrmachtführungsstabes: »Ich bedaure die Mischung gerechtfertigter Anklagen und politischer Propaganda.«

Zwei Angeklagte lassen erkennen, daß sie von den aufgezählten Verbrechen wirklich erschüttert sind. v. Schirach, der frühere Reichsjugendführer und Gauleiter von Wien: »Das ganze Unglück kam von der Rassenpolitik.« Hans Fritzsche, der Rundfunkkommentator: »Es ist die schrecklichste Anklage aller Zeiten. Nur eines wird noch schrecklicher: die Anklage, die das deutsche Volk für den Mißbrauch seines Idealismus erheben wird.«

Zwei andere versuchen, dem bevorstehenden Gerichtsverfahren einen Sinn zu geben. Polen-Gouverneur Hans Frank: »Ich betrachte diesen Prozeß als ein gottgewolltes Weltgericht, das bestimmt ist, die schreckliche Leidenszeit unter Adolf Hitler zu untersuchen und zu beenden.« Rüstungsminister Albert Speer: »Der Prozeß ist notwendig. Eine Mitverantwortlichkeit für solch grauenvolle Verbrechen gibt es sogar in einem autoritären Staat.«

Einer sieht auch in der Anklage nur den Rassenwahn bestätigt - Julius Streicher: »Dieser Prozeß ist ein Triumph des Weltjudentums.«

Einer aber demonstriert seinen Gedächtnisschwund - Rudolf Heß: »I can't remember.«

Die amerikanischen Ankläger wollen wissen, ob Heß simuliert. Am 8. November lassen sie den »Stellvertreter des Führers« in einen Vorführraum bringen und zeigen ihm Filmaufnahmen aus seinen Glanzzeiten an der Spitze der Partei. Mit Handschellen an zwei neben ihm sitzende Wachsoldaten gefesselt sieht Heß den Film vom Nürnberger Parteitag 1934. Der Angeklagte beugt sich gespannt vorwärts, erhebt sich sogar ein wenig vom Stuhl, als der Führerstellvertreter im Film schreit: »Unser Führer, Adolf Hitler: Sieg-Heil! Sieg-Heil!« Hauptankläger Jackson und sein Stellvertreter General Donovan verfolgen aufmerksam jede Reaktion des Angeklagten. Aber ihnen fällt nichts Außergewöhnliches auf.

»Erinnern Sie sich?«, fragt Oberst Amen, der erste amerikanische Vernehmungsoffizier, als der Film abgelaufen ist.

Heß fährt mit der Hand über die Augen und antwortet langsam:

»Ich habe Hitler und Göring erkannt. Ich habe auch die anderen erkannt, aber nur, weil ich gehört habe, wie ihre Namen fielen ...«

»Erinnern Sie sich nicht, dabeigewesen zu sein?« bohrt der Oberst weiter.

»Ich kann mich nicht erinnern«, sagt Heß. »Ich muß dabeigewesen sein, denn ich habe ja gesehen, daß ich da war. Aber ich kann mich nicht daran erinnern11

Das Experiment mit dem Parteitagsfilm ist fehlgeschlagen. Die Ankläger wissen immer noch nicht, ob Heß nur simuliert oder ob er wirklich das Gedächtnis verloren hat. Auch psychiatrische Untersuchungen bringen keine Klarheit12.

Erfolgreicher verläuft eine technische Probesitzung, die Jackson im Gerichtssaal aufzieht. Er will sich davon überzeugen, ob die Obersetzungsanlage funktioniert. Mitglieder der Anklagebehörde agieren dabei als Doubles für Richter, Anwälte und Zeugen. Nach einem Übungsmanuskript müssen sie in die Mikrophone sprechen13. Jackson kann zufrieden sein; im ersten viersprachigen Prozeß der Geschichte wird - dank der von IBM kostenlos14 bereitgestellten Simultananlage - nicht jeder Satz viermal nacheinander gesprochen werden müssen.

Ein amerikanischer oder britischer Ankläger fragt etwa einen deutschen Zeugen: »What is your profession?« Am Dolmetschertisch wird die englisch gestellte Frage sofort deutsch, französisch und russisch wiederholt; jeder Prozeßbeteiligte hört die Frage durch seine Kopfhörer in der Sprache, auf die er die Wählscheibe seines Empfängers eingestellt hat. Das System läßt - zumal bei Kreuzverhören - denjenigen Zeugen eine Frist zum Nachdenken, die der Sprache dessen mächtig sind, der sie verhört; sie verstehen die Fragen schon in der Originalsprache, können sich aber - ohne daß ihr Zögern verdächtig wirkt - mit der Antwort so lange Zeit lassen, bis die Fragen übersetzt sind.

Die Nachteile der Simultananlage beschreibt ein Mitglied des deutschen Verteidigerstabes so: »Die Übersetzungen werden etwa einen halben bis einen Satz nachhinken. Hinsichtlich Schnelligkeit ein vorzügliches Verfahren, hinsichtlich Genauigkeit von Form und Inhalt jedoch wenig befriedigend. Alle Nuancierungen müssen verlorengehen, sollen die Dolmetscher nicht geradezu Übermenschliches leisten. Sicherlich werden auch Unmittelbarkeit und Dramatik des Verfahrens leiden. Wie aber sollte man das Sprachenproblem anders meistern15

Mit Rücksicht auf die Dolmetscher müssen sich alle Prozeßbeteiligten eine etwas langsamere Sprechweise angewöhnen. Weil das nicht allen gelingt, werden bald neben den Mikrofonen auf dem Richtertisch, am Pult der Ankläger und Verteidiger sowie im Zeugenstand zwei farbige Lampen installiert, die immer dann aufleuchten, wenn die Dolmetscher nicht mitkommen. Leuchtet die rote Glühbirne auf, muß der Sprecher einhalten und warten, bis sie wieder erlischt. Blinkt die gelbe Birne, so heißt das: langsamer sprechen.

Fußnote: In einer vorbereitenden Sitzung erläutert Lordrichter Lawrence den Verteidigern, »daß Nr. 1 auf der Wählscheibe es Ihnen ermöglicht, alle Reden der Beweisrührung in der Originalsprache zu hören; Nr. 2 in der englischen, Nr. 3 in der russischen, Nr. 4 in der französischen und Nr. 5 in der deutschen Sprache16

Die Vorbereitungen gehen weiter. Als sich die Richter zum erstenmal am Nürnberger Richtertisch zu einer nichtöffentlichen Vorverhandlung versammeln, machen sie die Entdeckung, daß zwar die Lederpolsterung ihrer acht Sessel gleich ist, daß aber die vier Stellvertretersitze kleiner und niedriger sind als die Sitze der stimmberechtigten Mitglieder des Gerichtshofes. Der stellvertretende US-Richter John J. Parker fühlt sich diskriminiert. Schon bei seiner Berufung hat Parker befürchtet, er könne in diesem Prozeß nur die Rolle einer Nebenfigur spielen und müsse womöglich, wie ein amerikanischer Vizepräsident ohne Aufgaben und Befugnisse, darauf warten, daß sein Vormann ausfällt.

Im Beratungszimmer der Richter nimmt er dann die Sesselgröße zum Anlaß, den Status der stellvertretenden Richter zur Diskussion zu stellen: Ob die Stellvertreter - abgesehen von ihrem fehlenden Stimmrecht - denn eine mindere Stellung hätten? Mit erhobenem Zeigefinger macht er sich dafür stark, den Stellvertretern das Recht zu geben, im Beratungszimmer ihre Meinung äußern und im Gerichtssaal an die Zeugen Fragen stellen zu dürfen. Ein Stellvertreter müsse notfalls sogar eine andere Ansicht als sein stimmberechtigter Landsmann äußern können. Professor Donnedieu de Vabres stimmt ihm begeistert zu. Der Franzose erklärt es sogar für die Pflicht der Stellvertreter, ihre abweichende Meinung zum Ausdruck zu bringen. Die beiden Briten lassen durchblicken, sie würden solche Uneinigkeit unter zwei Landsleuten nicht zur Schau tragen. Der amerikanische Richter Biddle unterstützt seinen Stellvertreter Parker. Für die beiden Russen ist es ohnehin unvorstellbar, daß sie in Gegenwart der anderen oder gar in der Öffentlichkeit Meinungsverschiedenheiten äußern könnten.

Bei der nächsten Sitzung stehen acht gleich große und gleich hohe Sessel hinter dem Richtertisch17.

Für die Auswahl der Verteidiger ergibt sich ein heikles Problem: Sollen Anwälte zugelassen werden, die Mitglieder der NSDAP waren? Polemisch zugespitzt: Dürfen sich Nazis von Nazis verteidigen lassen? Die russischen Richter wollen das nicht. Aber sie werden von ihren Kollegen in nichtöffentlicher Beratung überstimmt18.

Das Gericht vermeidet dadurch den Eindruck, es wolle die Verteidigungsmöglichkeiten der Angeklagten einengen. (Von 34 Hauptverteidigern sollen sechs Mitglieder der NSDAP gewesen sein21.)

Auch über die Besetzung der Anklagebank gibt es noch Auseinandersetzungen. Soll der Gerichtshof über die Schuld eines Angeklagten urteilen, der körperlich und geistig nicht in der Lage ist, an der Verhandlung teilzunehmen, der überhaupt nicht weiß, daß und wessen er angeklagt ist?

Anfang November beantragt Dr. Klefisch, der Verteidiger des Rüstungsindustriellen Gustav Krupp von Bohlen und Halbach, das Verfahren gegen seinen verhandlungsunfähigen Mandanten auszusetzen und gegen ihn auch nicht in Abwesenheit zu verhandeln. Das paßt dem US-Hauptankläger Jackson nicht. Er verlangt sogar - mit ausdrücklicher Zustimmung des amerikanischen Außenministers, aber vorerst gegen die Stimmen der drei anderen Ankläger -, das Verfahren auf den Krupp-Sohn Alfried auszudehnen19.

Als Klefisch den Gerichtshof in der vorbereitenden Verhandlung am 14. November20 wieder um Vertagung des Verfahrens gegen Gustav Krupp bittet, wollen zum Erstaunen der Richter weitere Ankläger Alfried Krupp als Ersatzmann.

Jetzt tritt der amerikanische Hauptankläger zugleich im Namen der Russen und Franzosen dem Vertagungsantrag für Gustav Krupp entgegen: »Wir vertreten drei Nationen dieser Erde; eine von ihnen wurde dreimal mit Kruppschen Waffen überfallen, eine andere hat im Verlauf des Krieges im Osten unter der Wucht des Krieges gelitten wie nie ein Volk zuvor, und eine von ihnen hat zweimal den Atlantik überquert, um, soweit es in ihren Kräften stand, Streitigkeiten zu beenden, die durch den deutschen Militarismus entfacht waren.«

Wegen der »Mithilfe an den deutschen Vorbereitungen zum Angriffskrieg« wollen diese Ankläger auf jeden Fall einen Krupp auf der Nürnberger Anklagebank sehen: »Drei der anklagenden Mächte bitten um die Erlaubnis des Gerichtshofes, die Anklageschrift unverzüglich derart abzuändern, daß der Name Alfried Krupp von Bohlen und Halbach jedesmal in der Anklageschrift hinter dem Namen Gustav Krupp von Bohlen erscheine, und bitten ferner, daß der Gerichtshof die Anklageschrift sofort Alfried zustellen lassen möge ... Falls diesem Ansuchen der Vereinigten Staaten von Amerika, der Sowjetunion und der Französischen Republik stattgegeben wird und Alfried Krupp mitangeklagt wird, würden wir keinen Einspruch gegen die Entlassung des älteren Krupp erheben.«

Lordrichter Lawrence hält dem Ankläger vor, daß eine Anklage gegen Krupp jr. den Prozeßbeginn verzögern müßte: »Darf ich Sie fragen, wie lange die Frist sein würde, die Ihrer Meinung nach gewährt werden sollte, falls Ihrem Antrag für die Einbeziehung Alfried Krupps stattgegeben würde? ... Ist er nicht gemäß dem Statut und der Verfahrensordnung zu 30 Tagen Frist berechtigt nach Einreichung der Anklageschrift von ihrer Zustellung an ihn?«

Aber Jackson, der zu den Vätern des Statuts gehört, schert das nicht: »Ich glaube, daß das Statut keine derartigen Forderungen stellt und bin weiterhin der Meinung, daß die Verfahrensordnung der Kontrolle des Gerichtshofes selbst unterliegt.«

Der Vorsitzende will es ganz genau wissen: »Schlagen Sie vor, daß ihm eine kürzere Frist gewährt werde als den anderen Angeklagten?«

Jackson: »Ich habe keine Bedenken ...«

Doch sein britischer Kollege Shawcross erinnert daran, daß man mit der Justiz nicht nach Belieben umspringen darf: »Es handelt sich hier um ein Gerichtsverfahren, nicht um ein Spiel, bei dem man einen erkrankten Spieler durch einen anderen ersetzen kann.«

Genau das aber verlangt nun der stellvertretende Hauptankläger Frankreichs, Charles Dubost: »Wir sind stark daran interessiert, daß der Sohn Krupps unter Anklage gestellt wird ... Wir sind der Überzeugung, daß der Prozeß gegen den älteren Krupp im Augenblick nicht möglich ist. Ein Gerichtsverfahren gegen einen sterbenden alten Mann, der der Verhandlung nicht beiwohnen kann, ist unmöglich. Es liegt uns jedoch daran, daß Krupps Sohn angeklagt werde ...«

Der Vorsitzende kann es nicht fassen: »Wollen Sie damit sagen, daß Alfried Krupp seinen Vater ersetzen soll?«

Dubost wiederholt: »Ja, das ist richtig.«

Da erteilt ihm sein Landsmann, der französische Richter Donnedieu de Vabres eine Abfuhr: »Sie haben vorhin die Ansicht vertreten, daß der Name des Sohnes Krupp den Namen des Vaters Krupp ersetzen sollte. Meinten Sie tatsächlich ersetzen?... Glauben Sie tatsächlich, daß Sie den Gerichtshof auffordern können, einen Namen in der Anklageschrift durch einen anderen zu ersetzen ...?«

Im Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher gibt es keinen Angeklagten Krupp. Schon vor Prozeßbeginn merken die Verteidiger, daß sie es mit einem unabhängigen Gericht und nicht mit Befehlsempfängern der Anklage zu tun haben. Gleichzeitig wird offenbar, daß auch innerhalb der Anklagebehörde nicht eitel Harmonie herrscht. Vom tatsächlichen Ausmaß der Spannungen unter den alliierten Anklägern haben aber Verteidiger und Angeklagte keine Ahnung22.

Fußnote: Am 15. November gibt das Gericht dem Vertagungsantrag der Verteidigung statt, zwei Tage später weist es den Antrag der drei Ankläger, das Verfahren auf Alfried Krupp auszudehnen, zurück23. Der russische Richter stimmt als einziger für die »Ersatzlösung«, besteht aber nicht darauf, daß sein abweichendes Votum im Gerichtssaal verkündet wird. Genauso wird fortan mit allen abweichenden Richtermeinungen verfahren - außer bei den Urteilen. Auf Vorschlag der Sowjets werden aber die abweichenden Voten in einem geheimen Protokoll festgehalten; die russischen Richter - so vermutet US-Richter Biddle24 - wollen sich damit gegenüber ihren Vorgesetzten in Moskau absichern. - Alfried Krupp wurde von den Amerikanern in einem späteren Prozeß, am 31. Juli 1948, zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt, aber bald begnadigt.

Die vielen tausend erbeuteten Dokumente, mit denen die Amerikaner die Angeklagten überführen wollen, erregen das Interesse der Russen. Ihnen geht es neben der Vorbereitung des Prozesses auch darum, für ihren Geheimdienst Nutzen aus dem amerikanischen Dokumentenschatz zu ziehen. Der amerikanische Hauptankläger verbietet den Sowjets den Zugang zum amerikanischen Dokumentenraum im Nürnberger Justizgebäude. Sie sollen erst einmal ihren Beitrag zur Dokumentensammlung und zur Kanzleiorganisation leisten. General Rudenko, der russische Hauptankläger, verspricht Abhilfe. Erst kurz vor Prozeßbeginn bessert sich die Zusammenarbeit mit den Sowjets.

Auch die Franzosen haben Ärger: Der stellvertretende französische Hauptankläger Dubost erscheint wutentbrannt bei seinem britischen Kollegen Sir David Maxwell Fyfe. Er beklagt sich, daß Jackson ihm den Zutritt zum Dokumentenraum verwehrt habe. Der Amerikaner macht Schwierigkeiten, weil die Franzosen - wie übrigens die Russen auch - ihre Belastungsdokumente noch immer nicht in deutscher Übersetzung vorgelegt haben. Sir David hilft den Franzosen und Russen mit deutschen Übersetzungen aus seinem Dokumentenschatz aus. Jackson beruhigt sich wieder. Er wollte schon das Außenministerium in Washington bitten, in Noten an Paris und Moskau die Unfähigkeit der französischen und russischen Ankläger zu rügen.

Vier Wochen lang wird über Rundfunk, Presse und durch Plakatanschläge - zusammen mit der Anklage gegen die Organisationen - folgende Bekanntmachung des Internationalen Militärgerichtshofs veröffentlicht:

»Martin BORMANN ist angeklagt, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit begangen zu haben, wie sie in der Anklageschrift, die bei diesem Gerichtshof niedergelegt ist, aufgezählt sind. Die Anklageschrift kann im Justizpalast in Nürnberg, Deutschland, eingesehen werden. Martin BORMANN, sollte er auftauchen, hat das Recht, selbst gehört oder von seinem Rechtsvertreter verteidigt zu werden. Sollte er nicht erscheinen, so kann sein Fall vom 20. November 1945 an in seiner Abwesenheit im Justizpalast in Nürnberg, Deutschland, verhandelt werden. Sollte er als schuldig befunden werden, so wird das Urteil gemäß den Befehlen der Kontroll-Kommission für Deutschland ohne weitere Verhandlung an ihm vollstreckt werden, nachdem er gefunden worden ist26

Er meldet sich nicht, und die Anklagebehörde bleibt bei ihrer Ansicht, sie könne »nicht mit Bestimmtheit sagen, es sei ausgeschlossen, daß Bormann tot ist. Es besteht noch eine ausgesprochene Möglichkeit, daß er am Leben ist«.

Daraufhin beschließt das Gericht am 17. November, gegen Bormann in Abwesenheit zu verhandeln und einen Verteidiger für diesen Angeklagten zu bestimmen26. Dann vertagt sich das Gericht bis zum Beginn der Hauptverhandlung am 20. November 1945, 10 Uhr.

Jetzt versuchen die deutschen Verteidiger, einen Aufschub zu erreichen. Am 19. November stellt Görings Anwalt, Dr. Stahmer, im Namen aller Verteidiger den Antrag: »Der Gerichtshof möge von international anerkannten Völkerrechtsgelehrten Gutachten über die rechtlichen Grundlagen dieses ... Prozesses einholen27.« Die Begründung:

Dieser Antrag verzögert den Beginn des Prozesses nicht. Es gibt aber noch andere, die verschieben wollen: die Sowjets. Bis zuletzt bleiben sie ihrer hinhaltenden Taktik treu.

Die russische Anklage setzt sich jetzt, wie der amerikanische Oberst Storey berichtet, »entschieden dafür ein, den Prozeß zu verschieben, weil General Rudenko in Berlin an Malaria erkrankt sei.. Wir versuchten, den Sowjets klarzumachen, daß General Rudenkos Anwesenheit vorläufig nicht unbedingt erforderlich sei... Der Prozeß begann tatsächlich am nächsten Morgen. General Rudenko ließ nicht lange auf sich warten, und niemals wurde irgend etwas über seine rasche Genesung von der Malaria gesagt28

Fußnote: Sir Norman Birkett, der stellvertretende britische Richter, schreibt am Abend des 19. November in sein Tagebuch: »In letzter Minute versuchte man, den Prozeß wegen Krankheit Rudenkos zu verschieben. Ich glaube nicht, daß dieser Grund der Wahrheit entsprach .. .30

20. November 1945: Die Uhr im Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizgebäudes zeigt wenige Minuten nach zehn. Oberst Charles W. Mays, der Gerichtsmarschall, ruft: »Attention, the Court« - Achtung, das Gericht. Die Angeklagten, die Verteidiger, die Ankläger, die Zuschauer und über 200 Presseleute erheben sich von ihren Plätzen. Die vier Richter und ihre vier Stellvertreter betreten den Saal.

»Wir Angeklagten«, so hat Hans Fritzsche später berichtet, »sahen mit größter Spannung den Männern entgegen, in deren Hand unser Schicksal lag ... Die Franzosen schritten voran. Sie trugen große Roben. Es folgten Amerikaner und Engländer im schlichten Talar. Den Schluß bildeten die Russen in der Uniform der Roten Armee29

Bevor die Richter ihre Plätze einnehmen, verbeugen sie sich leicht zu den Zuschauern und den Anklägern. Ihr Blick geht auch zu den Verteidigern und den Angeklagten. Die ehemaligen Minister, Marschälle, Admirale und Gauleiter stehen in zwei Reihen in der Angeklagten-Box. Sie werden bewacht von Soldaten der US-Army mit weißen Helmen, weißem Koppelzeug, weißen Schlagstöcken und weißen Handschuhen. Die Wachmannschaften tragen auf ihren Uniformärmeln ein Symbol: das Schwert mit den Waagschalen der Gerechtigkeit.

Die Fenster hinter dem Richtertisch sind verhängt und können nicht geöffnet werden. Der Gerichtssaal wird künstlich beleuchtet. Die Belüftungsanlage arbeitet in den ersten Tagen noch nicht. Vor den blaßgrünen Fenstervorhängen stehen die Flaggen der Siegermächte: das rote Tuch mit Hammer und Sichel, der Union Jack, das Sternenbanner, die Trikolore.

Lordrichter Geoffrey Lawrence, dessen kahler Schädel Beteiligte und Zuschauer beeindruckt und dessen ständig auf die Nasenspitze rutschende Brille bei den amerikanischen Anklägern Wetten auslöst, wann sie endlich herunterfallen werde31, eröffnet das Verfahren. Als Vorsitzender gibt er im Namen des Gerichts eine Erklärung ab, die sein Stellvertreter, Sir Norman Birkett, entworfen hat32. Darin heißt es:

»Der Prozeß, der nunmehr eröffnet wird, steht einzig in der Geschichte der Rechtspflege der Welt da und ist von größter Bedeutung für Millionen von Menschen auf der ganzen Welt. Aus diesem Grund ruht auf jedermann, der daran teilnimmt, die feierliche Verantwortung, seiner Pflicht furchtlos und unparteiisch nachzukommen, gemäß den geheiligten Grundsätzen von Recht und Gerechtigkeit.«

Dann wird die Anklageschrift33 verlesen. Das dauert fünf Stunden und beherrscht den ganzen ersten Verhandlungstag. Beim Vorlesen wechseln amerikanische, britische, französische und russische Anklagevertreter einander ab. In vier Abschnitte gegliedert, wirft die Anklageschrift den Angeklagten folgende Straftaten vor:

Den Angeklagten ist der Text bekannt. Sie mustern Richter, Ankläger und Zuschauer, probieren die Dolmetscheranlage aus und leiden wie alle übrigen Beteiligten und Zuschauer unter schlechter Luft und dem heißen Licht der Wochenschau-Scheinwerfer. Sie dürfen in den kurzen Pausen nicht zum Luftschnappen vor die Tür. Nur Rudolf Heß wird wegen seiner Magenkrämpfe in die Zelle zurückgebracht. Für die anderen bleibt die Mittagspause die einzige Unterbrechung.

Am Nachmittag passiert, was Fritzsche so beschrieben hat: »Infolge der Hitze, des Lichtes und unseres geschwächten Allgemeinzustandes wurden wir Angeklagten von einer unwiderstehlichen Schlafsucht befallen. Einer nach dem anderen nickte ein. Wer noch wach war, ermunterte verzweifelt seine Nachbarn, denn jeder wußte, daß diese scheinbare Gleichgültigkeit verhängnisvoll mißdeutet werden konnte. Aber es nützt alles nichts. Auch die Guards gaben es auf, uns ebenso diskret wie vergeblich anzustoßen. Schließlich hockten und hingen wir alle so, daß wenigstens unsere Köpfe nicht sanken. Man griff nur noch ein, wenn jemand schnarchte. Sicher war auch die Presse nicht ganz auf dem Posten. So kamen wir leidlich und ohne besonderen Tadel über den ersten Tag unserer öffentlichen Schaustellung hinweg34

Während ein russischer Ankläger vorliest, was Deutsche an Grausamkeiten und Verbrechen im Osten begangen haben, wird Ribbentrop bleich, bekommt Ohrensausen und muß hinausgeführt werden35.

Am Abend des ersten Verhandlungstages notiert der britische stellvertretende Richter Sir Norman Birkett befriedigt: »Alle sind sich einig, daß die Sache überaus würdig vonstatten ging36

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages teilt der Vorsitzende mit, daß der Antrag der Verteidigung vom 19. November vom Gericht nicht berücksichtigt werden könne. Gegen die Zuständigkeit des Gerichts seien nach dem Londoner Statut keine Einwände möglich. Die übrigen Bedenken könnten später vorgetragen werden37. Zur Verbitterung der Verteidiger läßt der Vorsitzende ihre Eingabe nicht einmal verlesen38.

Dann ruft Lordrichter Lawrence die Angeklagten auf, sich im Sinne der Anklage als schuldig oder nicht schuldig zu bekennen39.

Als erster erhebt sich Hermann Wilhelm Göring. Der ehemalige Reichsmarschall, den die Alliierten lange Zeit, die Deutschen bis zuletzt für den mächtigsten Mann nach Hitler gehalten haben, sagt: »Bevor ich die Frage des Hohen Gerichtshofes beantworte, ob ich mich schuldig oder nicht schuldig bekenne ...«

Mit einem Schlag seines Holzhämmerchens unterbricht der Vorsitzende den Angeklagten Nr. 1: »Ich habe dem Gerichtshof bekanntgegeben, daß die Angeklagten nicht das Recht haben, eine Erklärung abzugeben. Sie müssen sich schuldig oder nicht schuldig bekennen.«

Göring in seiner viel zu weit gewordenen taubengrauen Luftwaffenuniform, die - ohne die Tressen und Orden-jeden Glanz verloren hat, fügt sich: »Ich bekenne mich im Sinne der Anklage nicht schuldig.«

Görings Banknachbar, der ehemalige Stellvertreter Hitlers, Rudolf Heß, wird als nächster gefragt. Heß sagt nur: »Nein.«

Weil das dem Vorsitzenden unklar erscheint, ordnet er an: »Dies wird als nicht schuldig protokolliert.«

Auf den Zuschauerbänken wird gelacht. Nicht ohne Schärfe warnt der Vorsitzende: »Wer die Gerichtsverhandlung stört, hat den Gerichtssaal zu verlassen.«

Als dritter folgt Ribbentrop: »Ich bekenne mich im Sinne der Anklage für nicht schuldig.«

Keitel ist der vierte: »Ich bekenne mich nicht schuldig.«

Den fünften kann der Vorsitzende nicht aufrufen. Ernst Kaltenbrunner hat kurz vor Prozeßbeginn eine Gehirnblutung erlitten und nimmt vorläufig an der Verhandlung nicht teil.

Fußnote: Kaltenbrunner kann erst am 16. Verhandlungstag seinen Platz in der Anklagebank einnehmen. Vom Vorsitzenden befragt, erklärt er am 10. Dezember: »Ich bekenne mich nicht schuldig. Ich glaube, mich nicht schuldig gemacht zu haben40

Der Vorsitzende ruft die Namen der übrigen Angeklagten auf.

Rosenberg: »Ich bekenne mich im Sinne der Anklage nicht für schuldig.«

Frank: »Ich bekenne mich nicht für schuldig.«

Frick, Streicher, Dönitz und Speer sagen einfach: »Nicht schuldig.«

Funk: »Ich bekenne mich nicht als schuldig.«

Schacht: »Ich bin in keiner Weise schuldig.«

Raeder: »Ich bekenne mich nicht schuldig.«

Schirach: »Ich bekenne mich im Sinne der Anklage nicht schuldig.«

Sauckel: »Ich bekenne mich im Sinne der Anklage, vor Gott und der Welt und vor allem vor meinem Volke nicht schuldig.«

Jodl: »Nicht schuldig. Was ich getan habe und auch tun mußte, kann ich reinen Gewissens vor Gott, vor der Geschichte und meinem Volke verantworten.«

Papen: »Keinesfalls schuldig.«

Seyß-Inquart: »Ich bekenne mich nicht schuldig.«

Neurath: »Ich beantworte die Frage mit Nein.«

Fritzsche: »Dieser Anklage gegenüber nicht schuldig.«

Kaum hat Fritzsche sich hingesetzt, da steht Göring auf und versucht ein zweites Mal eine Erklärung abzugeben. Aber der Vorsitzende schneidet ihm wieder das Wort ab: »Sie können jetzt nicht zum Gericht sprechen, außer durch ihren Verteidiger. Ich wende mich nun an den Hauptanklagevertreter der Vereinigten Staaten von Amerika.«

Robert H. Jackson, braunhaarig, einen Kneifer vor den kurzsichtigen Augen, im dunklen Anzug mit Weste, großes Ziertaschentuch in der Brusttasche, tritt mit der ruhigen Sicherheit des prozeßerfahrenen Juristen an das Pult, das für die Ankläger und Verteidiger bestimmt ist.

Für den 53 Jahre alten amerikanischen Hauptankläger, der als Provinzanwalt begonnen und den Präsident Roosevelt erst zu seinem Justizminister und dann zum Richter am Obersten Gerichtshof in Washington gemacht hatte, ist dies der Höhepunkt seiner Karriere41. Seit seiner Ernennung zum Hauptankläger am 2. Mai hat Jackson genau 203 Tage gebraucht, um diese Angeklagten vor Gericht zu bringen.

Rückblickend auf die mühseligen Vorarbeiten beschreibt er Mitarbeitern seine Rolle so: »Dies ist der erste Fall, bei dem ich gezwungen war, erst einmal andere Leute zur Gründung eines Gerichtshofes zu überreden, dessen Gründung mit auszuhandeln, anschließend meine Anklage vorzubereiten und außerdem noch einen Gerichtssaal für das Verfahren zu suchen42

Jackson beginnt seine Anklagerede43 mit der feierlichen Erklärung, hier werde zum erstenmal in der Geschichte über Verbrechen gegen den Weltfrieden Gericht gehalten, und betont: »Daß vier große Nationen, erfüllt von ihrem Siege und schmerzlich gepeinigt von dem geschehenen Unrecht, nicht Rache üben, sondern ihre gefangenen Feinde freiwillig dem Richtspruch des Gesetzes übergeben, ist eines der bedeutsamsten Zugeständnisse, das die Macht jemals der Vernunft eingeräumt hat.«

Er nennt die Angeklagten »gebrochene Männer« und »armselige Gestalten«, beschuldigt sie der Weltbrandstiftung und entsetzlicher Bluttaten.

Seine Zuhörer merken auf, als sie den Amerikaner inmitten seiner düsteren Abrechnung mit den Verbrechen Hitler-Deutschlands etwas sagen hören, das beinahe versöhnlich klingt und eine eindeutige Absage an die Kollektivschuld ist:

»Wir möchten ebenfalls klarstellen, daß wir nicht beabsichtigen, das ganze deutsche Volk zu beschuldigen ... Wenn die breite Masse des deutschen Volkes das nationalsozialistische Parteiprogramm willig angenommen hätte, wäre in den früheren Zeiten ... die SA nicht nötig gewesen und man hätte auch keine Konzentrationslager und keine Gestapo gebraucht ... Wahrlich, die Deutschen - nicht weniger als die Welt draußen - haben mit den Angeklagten eine Rechnung zu begleichen.«
Jackson macht auch klar, daß er keinen Anlaß zu übertriebener Selbstgerechtigkeit der Siegermächte sieht. Er erinnert daran, daß sich die Alliierten am Aufkommen des Hitler-Regimes mitschuldig gemacht haben: »Die demokratischen Teile dieses [deutschen] Volkes, die an der Entwicklung ... der Weimarer Republik arbeiteten, wurden von den demokratischen Kräften der übrigen Welt, einschließlich meines eigenen Landes, nur unzureichend unterstützt.«

Der amerikanische Hauptankläger hat gerade eine Stunde gesprochen und kündigt an: »Ich komme nun zu den 'Verbrechen gegen die Juden'.« Da unterbricht ihn der Vorsitzende:

»Wir werden nun unsere Mittagspause einlegen.«

Die Zuhörer merken, daß sich dieses Haupt- und Staatsverfahren zumindest in einem Punkt nicht von normalen bürgerlichen Kriminalprozessen unterscheidet: Das Ungeheuerliche, über das Gericht gehalten wird, droht von den unvermeidlichen Banalitäten der Verfahrenspraxis um seinen Ernst gebracht zu werden. Ungewollt wird hier der Judenmord zum Stichwort für die richterliche Mittagspause.

Nach dem Essen drängt Mrs. Elsie Douglas, Jacksons Sekretärin, ihren Chef zu einer kurzen Mittagsruhe. Sie hat ein paar bequeme Sessel und Stühle aufgetrieben und zu einer provisorischen Liegestatt zusammengerückt44. Der US-Hauptankläger ruht sich ein paar Minuten aus. Er hat am Nachmittag noch lange zu sprechen.






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9. Millionen ermordet - und sie reden von Ehre


»Drehen Sie sich 'rum!« ruft der Posten vor Zelle 47 durch die vergitterte Öffnung in der Tür. Der ehemalige Reichskanzler Franz v. Papen fährt aus dem Schlaf und blinzelt wütend in den grellen Schein der auf ihn gerichteten Lampe. Papen hat auf der falschen Seite gelegen. Der Posten konnte sein Gesicht nicht sehen45.

Die 21 Angeklagten im Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher dürfen nur mit dem Gesicht zur Tür schlafen. Der Posten muß ihnen ständig ins Gesicht sehen können. In der Klappe der Zellentür hängt die ganze Nacht eine Lampe, deren heller Schein den Gefangenen genau ins Gesicht fällt. So hat es Oberst Burton C. Andrus befohlen. Der Gefängnis-Kommandant ist dafür verantwortlich, daß niemand dem Beispiel Robert Leys folgt und sich in der Nacht das Leben nimmt. Oberst Andrus nimmt seine Aufgabe pedantisch genau, er ist den meisten Angeklagten verhaßt. Göring nennt ihn verächtlich den »Feuerwehrhauptmann«46. Andrus' auf Hochglanz polierter Helm fordert den Vergleich heraus.

Dauerbeleuchtung und dazu die ständigen Ermahnungen, richtig zu liegen, gönnen den gefangenen deutschen Führern kaum mehr als einen Halbschlaf. Und dann der Lärm. Alle zwei Stunden werden die vor jeder Zelle wachenden Posten abgelöst, was mit großem Getöse vor sich geht. In den vierstöckigen Hallen des sternförmig angelegten Gefängnisses tobt ein hundertfaches Echo.

»Als die Gefängnisuhr mit ihrem blechernen Klang schon vier schlug«, so erinnert sich der angeklagte Rundfunkkommentator Hans Fritzsche47 an eine dieser Nürnberger Gefängnisnächte in Zelle 30, in der er sich im Schlaf immer wieder auf die falsche Seite drehte, »als ich mit Entsetzen daran dachte, daß ich in wenigen Stunden einem gut ausgeschlafenen Ankläger gegenübertreten sollte, als ich um die fünf Sinne bangte, die man dann beieinander haben mußte, scheuchte mich der Stecken [des Wachtpostens] wohl zum zwanzigsten Male auf. In diesem Moment war es aus mit meiner Selbstbeherrschung.«

»Heulend vor Wut«, so berichtet Fritzsche weiter, »schleuderte ich die Decken beiseite und sprang mit beiden Beinen vom Lager. Der Posten, der jetzt wirklich Veranlassung hatte, mein Tun genau zu beobachten, hob die Lampe ... und preßte seine Nase ans Lukengitter. Ich bekam die Waschschüssel zu packen und schwenkte ihren Inhalt in Richtung des Störenfrieds, gegen den sich aller Groll meines Herzens richtete. Die Lampe verlöschte klirrend. Der Posten fluchte.«

Fritzsche rechnet mit Bestrafung. Andere Wachsoldaten kommen an seine Tür. Zu seiner Überraschung gratulieren sie ihm, daß er so gut getroffen habe. Ihr Kamerad sei pudelnaß. Sie bieten dem erfolgreichen Wasserwerfer Zigaretten an.
Auch Hjalmar Schacht, der ehemalige Reichsbankpräsident, wehrt sich gegen die nächtlichen Ruhestörungen. Er läßt sich nur ein einziges Mal so unsanft aus dem Schlaf reißen. Sogleich verlangt er nach dem Offizier vom Dienst. Vor seiner Zellentür hört er eine lautstarke Auseinandersetzung. Fortan kann er liegen, auf welcher Seite er will48. Offenbar spüren die Amerikaner, daß der intelligenteste und widerspenstigste Angeklagte nicht der Typ des Selbstmörders ist.

Fußnote: Die Gefängnispsychologen Gilbert und Kelley haben mit den Nürnberger Angeklagten zahlreiche Intelligenz-Tests durchgeführt (Gedächtnisübungen, Zahlenspiele, Begriffsdefinitionen, Zusammensetzspiele, Ausdeutung von Tintenklecksen u. a. m.). Aus den Ergebnissen wurde der I. Q. (»Intelligence Quotation« Intelligenz-Quotient) der Versuchspersonen nach Punkten errechnet. Schacht hatte mit 143 Punkten den höchsten I. Q. vor Seyß-Inquart, Göring, Dönitz, Papen und Raeder. Mit nur 106 Punkten rangierte Streicher nach Kakenbrunner und Sauckel am Ende der Liste49.

Über das Leben der Angeklagten außerhalb der öffentlichen Gerichtsverhandlungen dringt nur wenig nach draußen. Frau Luise Jodl, die während des ganzen Prozesses als Sekretärin von Professor Exner an der Verteidigung des Generalobersten mitwirkt, findet einen Weg, der ihr über die offiziell zugelassenen Briefe (jede Woche einen) hinaus einen täglichen Gedankenaustausch mit ihrem Mann ermöglicht. Weil die Verteidiger im Gerichtssaal ihren Mandanten Akten und Dokumente aushändigen dürfen, schreibt sie auf ein Blatt Papier mit der Überschrift »zu Dokument Nr. ...« einige Sätze über das Dokument, fügt dann private Mitteilungen an und gibt das Blatt dem Verteidiger. Diesen Zettel bringt der Posten, der kein Deutsch lesen kann, vom Verteidiger zum Angeklagten. In der Anklagebank schreibt Jodl seine Antwort darauf. Die bekommt dann der Verteidiger. So liest Frau Jodl die Notizen ihres Mannes über einen typischen Gefängnismorgen:

»6.30 wechseln die Posten, Stühle werden gebracht, durch den Lärm wache ich auf, dreh mich um und schlafe weiter. Auf die Stühle werden Brille, Bleistifte, Füllhalter und Hosenträger gelegt. Der Wiener Maier legt das Brot auf das Türbrett. Ist der Posten erkältet, hustet er es an. Kurz darauf schreckt Mandant durch den Ruf 'Trinkbecher' auf, übernimmt Stuhl mit Inhalt, macht das Bett, wäscht sich und frühstückt. Dann kommt der Friseur zum Rasieren. Um 8 Uhr wird Wasser in Gießkannen gebracht, dann der Besen. Mandant macht sauber, putzt Stiefel, bürstet Uniform, die inzwischen gebracht wird50

Die Kleiderpflege spielt eine große Rolle im Nürnberger Gefängnis. Der gestrenge Gefängniskommandant ist stets besorgt, daß seine »Schutzbefohlenen« nur in ordentlichem Aufzug vor Gericht erscheinen. Oberst Andrus, der sich sogar um die Länge des Haarschnitts kümmert, hat für diejenigen Angeklagten, die keine geeignete Uniform oder Zivilkleidung mehr besaßen, im Gefängnis neue Anzüge anfertigen lassen. Aber der billige Stoff knittert leicht. Deshalb müssen die Anzüge jeden Abend nach der Rückkehr aus dem Gerichtssaal abgeliefert und aufgebügelt werden. Jeden Morgen nach der Zellenreinigung läßt Andrus Anzug, Oberhemd, Schlips und Schuhe wieder ausgeben51.

Das stundenlange Sitzen auf der harten und schmalen Anklagebank ist unbequem, außerdem könnten die kostbaren Hosen abgewetzt werden; deshalb bringen viele Angeklagte ihre Schlafdecken als Sitzkissen mit in den Gerichtssaal. So mancher schmuggelt in der Decke Unterhaltungslektüre für die langen Verhandlungsstunden ein52.

Wie Frau Jodl finden auch gewitzte Reporter einen Weg, mit den Angeklagten in Verbindung zu treten. Jedes Interview mit einem Hauptkriegsverbrecher ist ein »Knüller«. Der Vertreter der »Associated Press« überreicht dem Verteidiger Görings eine Fragenliste, die Dr. Stahmer seinem Mandanten vorlegt. Der Anwalt, der mit Göring nur im Angeklagtensprechraum in Gegenwart eines Postens durch die vergitterte Trennwand sprechen kann, schreibt Görings Antworten auf und übermittelt sie dem Journalisten. Die von den amerikanischen Besatzungsbehörden herausgegebene »Neue Zeitung« druckt Auszüge aus diesem »schriftlichen Interview« ab53. Darin erklärt Göring:

»Als Vertreter des von Hitler eingesetzten Regierungssystems bin ich bereit, von dem Internationalen Tribunal abgeurteilt zu werden. Ich halte es für unrichtig, wenn hohe deutsche Beamte sich jetzt darauf hinausreden wollen, daß sie nie richtige Nazis gewesen seien ... Ich habe vollstes und uneingeschränktes Vertrauen zu den Mitgliedern des Hohen Tribunals. Der Präsident führt die Verhandlungen in beispielgebender Art und zeigt, daß er über allen Parteien steht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß der Gerichtshof einseitig aufgestellt ist, da er nur aus Mitgliedern der Siegernationen besteht. Von einem wirklich internationalen Tribunal hätte ich erwartet, daß es auch Mitglieder der neutralen und besiegten Staaten einschließt. Dies wäre gerechter gewesen. Da aber der Gerichtshof nunmehr seinen Standpunkt bekanntgegeben hat, beuge ich mich seinen Entscheidungen. ... Ich leugne ... nicht, an der Aufrüstung gearbeitet zu haben, aber ich leugne den Sinn der Anklage, daß ich nämlich den Angriffskrieg vorbereitet habe. Ich habe nur aufgerüstet, weil ich der Überzeugung war, daß ein Volk nur stark sein kann, wenn es eine starke Wehrmacht hat.«

Auf die Frage, ob Göring das »Führerprinzip« aufrechterhalten würde, wenn er wieder an die Macht käme, antwortet der Reichsmarschall: »Einige Dinge würde ich ändern, ansonsten glaube ich, daß das Führerprinzip und der Nationalsozialismus für Deutschland die einzig mögliche Lösung waren.«

Göring behauptet, »von den furchtbaren Vorfällen« in den Konzentrationslagern keine Ahnung gehabt und »den Ausmaßen des in Deutschland ausgeübten Antisemitismus« nie zugestimmt zu haben. Er erwähnt Namen jüdischer Künstler, denen er geholfen habe, und verteidigt sich: »Ich habe nach Möglichkeit versucht, arge Ungerechtigkeiten zu verhindern.«

So sehr sich der Gerichtshof dafür einsetzt, daß den Angeklagten alle ihnen zustehenden Rechte gewährt werden - solche Propaganda kann er nicht dulden. In der Verhandlung vom 17. Dezember 1945 erklärt deshalb Lordrichter Lawrence in unmißverständlicher Schärfe:

»Der Gerichtshof ist darauf aufmerksam gemacht worden, daß in der Presse Erklärungen über anscheinend mit einigen Angeklagten dieses Prozesses aufgenommene Interviews erschienen sind, die von Verteidigern vermittelt worden sein sollen. Der Gerichtshof hält es für notwendig, mit größtem Nachdruck zu erklären, daß dies ein Vorgang ist, der nicht zugelassen werden kann und wird. Die Verteidiger werden daher verwarnt, daß sie die höchste Berufsauffassung in diesen Dingen beobachten und die Gelegenheit des freien Verkehrs mit ihren Klienten nicht dazu benützen sollen, als Vermittler zwischen den Angeklagten und der Presse zu fungieren. Auch bei der Abgabe von Erklärungen sollen sie in ihrem eigensten Interesse größte berufliche Diskretion walten lassen ...

Die Weltpresse erweist uns durch die Veröffentlichung des Verfahrens vor diesem Gerichtshof einen großen Dienst. Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß er mit Recht von allen Beteiligten eine Mitarbeit verlangen kann, die alles vermeidet, was im Widerspruch zu einer unparteiischen Rechtsfindung stehen könnte54

Hinter den Kulissen der Rechtsfindung aber sind die Andenkenjäger am Werk. Alle Posten wollen Autogramme von den gestürzten Größen des Hitler-Reiches, von den Männern, die sich selbst für Patrioten, die die Ankläger für Verbrecher halten. Schacht, dem die große Nachfrage lästig wird, verlangt bald für jeden Namenszug eine amerikanische Zigarette. Damaliger Wert für Deutsche: sieben bis acht Mark. Das einst viel bewunderte Finanzgenie sammelt für seine Frau diese wertvollen Stücke jener Währung, die seine Reichsmark abgelöst hat55.

Papen gibt grundsätzlich keine Autogramme. Am Tage seines Freispruchs, so sagt er den Posten, könnten sie so viele Autogramme haben, wie sie wollten.

Einer bettelt hartnäckig weiter: »Aber alle anderen haben uns doch Autogramme gegeben - nur Sie nicht! Sie werden doch zuallererst aufgehängt werden.«

»Das ist dann Pech für euch - dann werden Sie eben von mir kein Autogramm besitzen«, antwortet Papen56.

Besonders beliebt sind Unterschriften auf dem Prospekt, der für Besucher des Internationalen Militärtribunals ausgegeben wird. Er zeigt das alte und das zerstörte Nürnberg, die Zellen der Angeklagten, den Night-Club und die Bar für die Alliierten. Im Anhang sind die Anklagen gegen die deutschen Minister, Militärs, Parteiführer und Propagandaleute zu lesen. Fritzsche schreibt seinen Namen nur dann auf den Prospekt, wenn ihm gestattet wird, neben die gegen ihn erhobenen Vorwürfe »Unsinn« oder »Nonsense« zu setzen57. Und Jodl macht sich einen Spaß daraus, »alles erlogen« draufzuschreiben58.

Die Dokumente und Zeugen der Anklagebehörde stellen die 21 Männer vor ernstere Probleme. Am 26. November 1945, sechs Tage nach Prozeßbeginn, legen die Amerikaner dem Gericht ein Schriftstück vor, mit dem sie einigen Angeklagten Mitwisserschaft an Hitlers Angriffsund Kriegsplänen nachweisen wollen: das Hoßbach-Protokoll59.

In diesem Protokoll hatte der Wehrmachtsadjutant bei Hitler, Oberst Hoßbach, Ausführungen des »Führers« in einer geheimen Besprechung in der Reichskanzlei am 5. November 1937, zwei Jahre vor Kriegsausbruch, festgehalten. Zu den Teilnehmern gehörten die jetzigen Angeklagten Göring, Raeder und v. Neurath, die ehemaligen Chefs von Luftwaffe, Marine und AuswärtigemHitlers Worte wurden schneller und radikaler als damals angekündigt in die Tat umgesetzt. Laut Hoßbach hatte er gesagt: »Die deutsche Zukunft sei ... ausschließlich durch die Lösung der Raumnot bedingt ... Die einzige ... Abhilfe läge in der Gewinnung eines größeren Lebensraumes ... das deutsche Volk mit seinem starken Rassekern finde hierfür die günstigsten Voraussetzungen inmitten des europäischen Kontinents... Zur Lösung der deutschen Frage könne es nur den Weg der Gewalt geben, dieser kann niemals risikolos sein ... Sollte der Führer noch am Leben sein, so sei es sein unabänderlicher Entschluß, spätestens 1943/45: die deutsche Raumfrage zu lösen ... Zur Verbesserung unserer militärisch-politischen Lage müsse in jedem Fall einer kriegerischen Verwicklung unser erstes Ziel sein, die Tscheche! und gleichzeitig Österreich niederzuwerfen ... Die Einverleibung der Tscheche! und Österreichs [könne] den Gewinn von Nahrungsmitteln für 5-6 Millionen Menschen bedeuten unter Zugrundelegung, daß eine zwangsweise Emigration aus der Tschechei von zwei, aus Österreich von einer Million Menschen zur Durchführung gelange ... wobei der Überfall auf die Tschechei 'blitzartig schnell' erfolgen müsse ...«

Fußnote: Hoßbach hat die Niederschrift einige Tage nach dieser Führerbesprechung angefertigt und mit dem Datum 10. November 1937 versehen. Als Grundlage dienten ihm nur sein Gedächtnis und bei der Besprechung notierte Stichworte. Es ging ihm in erster Linie um »die möglichst vollständige Erhaltung der Hitlerschen Ausführungen«. Im Winter 1943/44 hat ein Offizier beim Sichten von Wehrmachtsakten Hoßbachs Gedächtnisprotokoll, von dem es keine Kopie gab, gefunden und eine Abschrift von ihr anfertigen lassen, die er einem Verwandten zu treuen Händen übergab. Dieser hat die Abschrift im Herbst 1945 den britischen Besatzungsbehörden ausgehändigt 60.

In der Mittagspause zeigen sich viele Angeklagte von diesem Dokument überrascht, wie der amerikanische Gefängnispsychologe Dr. G. M. Gilbert berichtet61. Schirach, der ehemalige Reichsjugendführer, spricht von »konzentriertem politischen Wahnsinn«.

»Wartet nur, bis das deutsche Volk das gelesen hat und den Dilettantismus erkennt, mit dem der Führer sein Schicksal besiegelte«, meint Hans Frank, der einst Generalgouverneur in Polen war.

»Ach Unsinn«, unterbricht ihn Göring, der an alle Angeklagten die Parole ausgegeben hat, daß »nicht ein Wort gegen Hitler« laut werden dürfe62. »Wie steht es um die amerikanische Einverleibung von Texas und Kalifornien? Das war auch reiner Angriffskrieg . . .«

Vor dem Assistenten seines Verteidigers versucht Göring, die Bedeutung des Dokuments abzuschwächen: »Dieses Dokument ist für die Anklage darum so wirkungsvoll, weil durch einen politischen Zufall die späteren Ereignisse zu bestätigen scheinen, daß in der deutschen Politik von 1937 ab ein ursprünglich gefaßter Plan ausgeführt wurde. Auf mich machten dergleichen Äußerungen des Führers seit 1934 keinen Eindruck mehr. Denn seit jener Zeit kannte ich den Führer persönlich besser und wußte, daß ihn häufig reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte zu solchen Reden veranlaßten. Hätte der Führer etwa eine Stunde nach dieser Rede, die lediglich darauf abzielte, den Herren etwas Dampf zu machen, zu einem Außenpolitiker über die Richtlinien der Politik sprechen müssen, so wäre wahrscheinlich etwas ganz anderes herausgekommen. Übrigens hat Hoßbach diese Aufzeichnungen fünf Tage nach der Rede angefertigt ... Wenn ... niemand wußte, daß er so etwas aufschrieb und seine Aufzeichnungen niemand zur Genehmigung oder Kontrolle vorgelegt wurden, so kann man ihren Inhalt auch nicht ohne weiteres dem Redner zur Last legen63

Fußnote: Tatsächlich ist das Dokument Hitler vorgelegt worden. Er hat sich aber geweigert, die Niederschrift durchzulesen, obwohl Hoßbach ihn - »angesichts ihrer Bedeutung« - zweimal darum gebeten hatte. Das ablehnende Verhalten fiel Hoßbach sofort auf, weil Hitler am Tage der Besprechung seine Ausführungen ausdrücklich als »politisches Testament« bezeichnet hatte65.

Dr. Gilbert fragt Ribbentrop, ob er von Hitlers Ankündigung des deutschen Kriegsprogramms gewußt habe. »Nein, er erzählte mir nie davon«, antwortet der ehemalige Reichsaußenminister.
Fritzsche erkennt die Bedeutung dieses Dokuments für die Anklage und den Prozeß verlauf. Er sagt zu Gilbert: »Jetzt verstehe ich, warum von einer Verschwörung die Rede ist; ich werde meine Stellungnahme zur Anklageschrift ändern müssen64

Nach der Mittagspause - die »Führerworte« aus dem Hoßbach-Protokoll sind noch frisch im Gedächtnis - legt der amerikanische Anklagevertreter die Protokolle der Oberbefehlshaberbesprechungen vom 23. Mai und 22. August 1939 vor66. Die Generale und Admirale auf der Anklagebank hören jetzt wieder, was ihr Führer und Oberster Befehlshaber ihnen vier Monate und was er wenige Tage vor Kriegsbeginn verkündet hat.

So am 23. Mai 1939: »Es darf nicht der Grundsatz gelten, sich durch Anpassung an die Umstände einer Lösung der Probleme zu entziehen. Es heißt vielmehr, die Umstände den Forderungen anzupassen. Ohne Einbruch in fremde Staaten oder Angreifen fremden Eigentums ist dies nicht möglich ... Danzig ist nicht das Objekt, um das es geht. Es handelt sich für uns um die Erweiterung des Lebensraumes im Osten ... Das Problem 'Polen' ist von der Auseinandersetzung mit dem Westen nicht zu trennen ... Es entfällt also die Frage, Polen zu schonen, und bleibt der Entschluß, bei erster passender Gelegenheit Polen anzugreifen ... Es wird zum Kampf kommen. Aufgabe ist es, Polen zu isolieren ... Ist es nicht sicher, daß im Zuge einer deutsch/polnischen Auseinandersetzung ein Krieg mit dem Westen ausgeschlossen bleibt, dann gilt der Kampf in erster Linie England und Frankreich ... England ... ist unser Feind, und die Auseinandersetzung mit England geht auf Leben und Tod ... Die holländischen und belgischen Luftstützpunkte müssen militärisch besetzt werden. Auf Neutralitätserklärungen kann nichts gegeben werden ... Anzustreben bleibt, dem Gegner zu Beginn einen oder den vernichtenden Schlag beizubringen. Hierbei spielen Recht oder Unrecht oder Verträge keine Rolle ... Wichtig ist der rücksichtslose Einsatz aller Mittel...«

Oder am 22. August 1939: »Es war mir klar, daß es früher oder später zu einer Auseinandersetzung mit Polen kommen mußte. Ich faßte den Entschluß bereits im Frühjahr, dachte aber, daß ich mich zunächst in einigen Jahren gegen den Westen wenden würde und dann erst gegen den Osten ... Wesentlich hängt es von mir ab, von meinem Dasein, wegen meiner politischen Fähigkeiten. Dann die Tatsache, daß wohl niemand wieder so wie ich das Vertrauen des ganzen deutschen Volkes hat ... Niemand weiß, wie lange ich noch lebe. Deshalb Auseinandersetzung besser jetzt. Die Gründung Großdeutschlands war politisch eine große Leistung, militärisch war sie bedenklich, da sie erreicht wurde durch einen Bluff der politischen Leitung. Es ist notwendig, das Militär zu erproben ... Ich habe nur Angst, daß mir noch im letzten Moment irgendein Schweinehund einen Vermittlungsplan vorlegt ... Ich werde propagandistischen Anlaß zur Auslösung des Krieges geben, gleichgültig, ob glaubhaft. Der Sieger wird später nicht danach gefragt, ob er die Wahrheit gesagt hat oder nicht. Bei Beginn und Führung des Krieges kommt es nicht auf das Recht an, sondern auf den Sieg.«

Die Männer, mit deren Hilfe Hitler auf solche Weise den Sieg erringen wollte, sitzen jetzt auf der Anklagebank. Sie werden vom Sieger nach Recht und Wahrheit gefragt. Dabei kommen auch vergleichsweise angenehmere Erinnerungen zur Sprache, so am 29. November 1945 der »Anschluß« Österreichs. Die Anklage will Görings Rolle bei diesem Coup des Jahres 1938 beleuchten. Vor Gericht wird das Protokoll eines Telefongesprächs verlesen67, das Göring von Berlin aus mit Ribbentrop geführt hat.

Ribbentrop: »Sagen Sie, Herr Göring, wie ist das eigentlich mit Wien, ist da alles klar jetzt?«

Göring: »Ja. Gestern waren von mir Hunderte von Flugzeugen mit einigen Kompanien zur Sicherung des Flughafens gelandet, und die sind mit Jubel empfangen worden. Heute zieht die Spitze der 17. Division ein, zusammen mit den österreichischen Truppen ...«

Ribbentrop: »Ich komme dann heute nachmittag zu Ihnen.«

Göring: »Das Wetter ist prachtvoll hier, blauer Himmel. Ich sitze hier in Decken gehüllt auf meinem Balkon in der frischen Luft und trinke meinen Kaffee. Nachher muß ich reinfahren, die Rede halten, und die Vögel zwitschern, und durch das Radio hört man ab und zu von drüben Stimmung, die ungeheuer ist. Das heißt in Wien.«

Ribbentrop: »Das ist wunderbar.«

Die Angeklagten von Nürnberg amüsieren sich über diese freundliche Erinnerung an die Zeit ihrer großen Triumphe. Göring lacht68. Doch das heitere Zwischenspiel erstirbt unter einer Ankündigung der amerikanischen Anklage. Fregattenkapitän Donavan: »Die Vereinigten Staaten unterbreiten nun als Beweismaterial einen offiziellen Tatsachenfilm über die Nazi-Konzentrationslager69

Fußnote: Der etwa einstündige Film wurde zusammengesetzt aus Filmen alliierter Kriegsberichterstatter, die bei der Befreiung der Konzentrationslager durch alliierte Truppen aufgenommen wurden. Der Film ist der Verteidigung auf ihren Wunsch schon zwei Tage vorher gezeigt worden; nur acht Verteidiger kamen zur Vorführung. - Ein anderer Film mit Aufnahmen aus Konzentrationslagern ist einem Teil der Angeklagten schon im Internierungs-Hotel in Bad Mondorf vorgeführt worden. Göring tat ihn damals als Fälschung ab: »So etwas hat es in Deutschland nicht gegeben. Es müssen Aufnahmen sein, die uns Deutschen jetzt in die Schuhe geschoben werden sollen70

Im Gerichtssaal wird es dunkel. Nur auf die Gesichter der Angeklagten fällt schwaches Licht71. Die Psychologen wollen die Reaktionen der Angeklagten beobachten. Schacht, der zuletzt selbst KZ-Häftling war, wendet sich brüsk von der Leinwand ab. Der Film läuft. Dr. Gilbert macht sich hastig Notizen72:

»... es werden Berge von Toten in Zwangsarbeitslagern gezeigt... Schirach gespannt aufmerksam, atmet schwer, flüstert mit Sauckel ... Funk weint jetzt... Göring trübsinnig, lehnt auf Ellbogen . .. Dönitz' Kopf gesenkt, schaut nicht mehr zu ... Sauckel schaudert bei Bild vom Krematoriumsofen in Buchenwald ... Streicher sagt: 'Ich glaub' das nicht.'... Göring hustet... Anwälte stöhnen ... Keitel läßt jetzt Kopf hängen ... Ribbentrop schaut auf, als englischer Offizier zu sprechen beginnt: 17 000 Leichen habe er schon begraben ... Frank kaut an Nägeln ... Frick schüttelt ungläubig den Kopf, als Ärztin Behandlung und Experimente mit Frauen in Belsen beschreibt ... Als Kramer (der ehemalige Kommandant des Konzentrationslagers Bcrgen-Belsen) gezeigt wird, Funk mit erstickter Stimme: »Das dreckige Schwein !« ... Funk weint bitterlich, schlägt Hände vor den Mund, als nackte Frauenleichen in Grube geworfen werden ... Keitel und Ribbentrop blicken auf bei Erwähnung von Traktor, der Leichen wegräumt, sehen es, senken Köpfe...«

Das Licht geht wieder an. Heß sagt: »Ich glaube es nicht!« Göring, dessen Lässigkeit gelitten hat, ermahnt ihn, ruhig zu bleiben. Streicher meint entschuldigend: »Vielleicht in den letzten Tagen.« Fritzsche widerspricht wütend: »Millionen? In den letzten Tagen? - Nein!« Die übrigen hüllen sich in düsteres Schweigen, als sie an diesem Nachmittag in die Zellen zurückgeführt werden.

Verbrechen dieses Ausmaßes lähmen Zuhörer und Gericht. »Der vorsätzliche und genau kalkulierte Mord von Millionen Menschen«, so empfindet einer der Richter, »wurde in so extrem sachlicher Form vorgetragen, daß sich diese schrecklichen Dinge zeitweise in einer unwirklichen Welt abzuspielen schienen73.« Einige Verteidiger leiden darunter, mit Leuten in einem Raum zu sitzen, die an den Unmenschlichkeiten der Konzentrationslager mitschuldig sind74.

Am Abend besucht Gilbert die Angeklagten in ihren Zellen75. »Grauenvoll, grauenvoll«, stöhnt der ehemalige Reichswirtschaftsminister Funk. Als der Psychologe ihm eine Schlaftablette anbietet, schluchzt Funk: »Was nützt es ? -Was nützt es ?« Auch Polen-Gouverneur Frank will keine Tablette: »Falls ich nicht schlafe, kann ich beten.« Der Mann, den sie den »Polenschlächter« genannt haben, hat unter dem Einfluß des katholischen Gefängnisgeistlichen Pater Sixtus wieder zu seiner Kirche zurückgefunden.

Dönitz beteuert, niemals mit solchen Dingen etwas zu tun gehabt zu haben. Papen erklärt, warum er weggeschaut hat: »Ich wollte Deutschlands Schande nicht sehen.« Keitel sagt: »Wenn ich derartige Dinge sehe, schäme ich mich, ein Deutscher zu sein! - Diese dreckigen SS-Schweine waren es.« Ribbentrop versucht, seinen Führer in Schutz zu nehmen: »Hitler hätte sich nicht einmal einen solchen Film ansehen können.«

»Es ist eine grauenvolle Sache, auch wenn die Russen das gleiche machten«, sagt Rosenberg, der die Rassenpolitik propagiert hat. »Dadurch wird unsere gesamte Verteidigung entkräftet.«

Göring schließlich, der Angeklagte Nr. 1, der die übrigen Angeklagten bei der Fahne zu halten sucht, ist ärgerlich: »Es war ein so angenehmer Nachmittag, bis man diesen Film zeigte. Mein Telefongespräch über die Österreich-Affäre wurde vorgelesen, und alle lachten mit mir darüber. Und dann kam dieser grauenhafte Film und verdarb einfach alles.«

Generaloberst Jodl hingegen erkennt jetzt, was Judenmord und Konzentrationslager-Verbrechen bedeuten. Unter dem Eindruck dieses Films schreibt er an seine Frau: »Diese Tatsachen sind das furchtbarste Erbe, das das Regime des Nationalsozialismus dem deutschen Volk hinterlassen hat. Das ist viel schlimmer als die Zerstörung der deutschen Städte. Die Ruinen könnten als ehrenvolle Wunden des Kampfes eines Volkes um seine Existenz gelten. Diese Schmach aber besudelt alles, die Begeisterung der Jugend, die ganze Wehrmacht und ihre Führer.«

Die Verteidigung wird von den grauenvollen Beweisen nicht weniger beeindruckt. Jodls Verteidiger, Professor Exner, hat den Brief einer Wiener Jüdin erhalten, die der Generaloberst vor der Deportation nach Polen bewahrt hat. Sie ist bereit, dies vor Gericht zu bezeugen. Aber der Anwalt verzichtet darauf. Er erklärt Frau Jodl, warum: »Ich bin mit unserem Mandanten übereingekommen, den Brief nicht als Beweismaterial zu verwenden. Einmal ist er [Jodl] gar nicht wegen Judenvernichtung angeklagt, zum ändern muß man sich doch klar darüber sein, daß angesichts dieses entsetzlichen genocide, dieses planmäßigen Mordens, die Rettung einzelner nicht ins Gewicht fallen kann76

Fußnote: genocidium = Völkermord, Gruppenmord; Maßnahmen zur völligen oder teilweisen Ausrottung nationaler, rassischer oder religiöser Gruppen [Tötung, Vernichtung durch Arbeit, Vernichtung durch Hunger, Verhinderung der Fortpflanzung durch Sterilisation, Kinder Verschleppung]; von den Vereinten Nationen 1948 zum international zu ächtenden Verbrechen erklärt. Der »Internationalen Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes« vom 9. Dez. 1948 ist auch die Bundesrepublik [1954] beigetreten [siehe Strafgesetzbuch § 220 a].

Am Tag nach der Filmvorführung tritt der erste Belastungszeuge auf: General Lahousen, früherer Mitarbeiter von Admiral Canaris, dem kurz vor Kriegsende im KZ Flossenbürg gehängten ehemaligen deutschen Abwehrchef. Lahousen berichtet, wie Hitler den angeblich polnischen Angriff auf den deutschen Sender Gleiwitz organisieren ließ, um einen Vorwand für den Überfall auf Polen zu haben77.

Lahousen, der zusammen mit seinem Chef Canaris in Opposition gegen Hitler stand, liefert den Gesprächsstoff für die Mittagspause. Göring kocht vor Wut. »Dieser Verräter«, sagt er. »Den vergaßen wir ...«

»Es scheint mir nur darum zu gehen, ob eine Aussage wahr ist oder nicht«, entgegnet Dr. Gilbert.

»Was ist die Aussage eines Verräters wert?« fragt Göring zurück. »Er hätte mir lieber genauere Berichte über die Ergebnisse unserer Bombenangriffe geben sollen, anstatt unsere Kriegsanstrengungen zu sabotieren.«

Für Generaloberst Jodl und Generalfeldmarschall Keitel ist Lahousen ein Mann, der seine »Offiziersehre« verloren hat.

Als Dr. Gilbert später dem Zeugen Lahousen von diesen Äußerungen erzählt, hört er die bittere Antwort: »Jetzt reden sie von Ehre, nachdem Millionen ermordet worden sind78

Am Nachmittag macht Lahousen das Gericht mit Befehlen bekannt, die zum Massenmord an Kommunisten und Juden in Rußland geführt haben, wobei er nicht nur den SD-Chef Kaltenbrunner, sondern auch Außenminister v. Ribbentrop belastet. Er macht Keitel, den Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, für das Hungern und Sterben der russischen Kriegsgefangenen verantwortlich. Dann berichtet er von Keitels Befehlen an die Abwehr, sie solle die französischen Generale Weygand und Giraud ermorden - Aufträge, die Admiral Canaris aber nicht hat ausführen lassen79.

Ribbentrop reicht seinem Verteidiger Dr. Fritz Sauter einen Zettel mit einigen Fragen, die er von dem Zeugen Lahousen beantwortet haben möchte. Aber Dr. Sauter rät seinem Mandanten zur Vorsicht:

»Lassen Sie uns lieber nicht so viele Fragen stellen, er knallt sie uns nur mit noch belastenderen Berichten ins Gesicht zurück80

Auf die Frage des russischen Richters Nikitschenko spricht Lahousen gerade von Ribbentrops Verantwortung für die Ausschreitungen ukrainischer Nationalisten gegen polnische Intellektuelle und Juden - da unterbricht Lordrichter Lawrence die Verhandlung:

»Es ist jetzt vier Uhr vorbei, und wir müssen noch die Anträge des Angeklagten Heß hören; der Gerichtshof muß sich jetzt dieser Sache widmen81

Die Angeklagten verlassen den Gerichtssaal. Nur Heß bleibt allein auf seinem Platz sitzen. Sein Verteidiger, Dr. v. Rohrscheidt, tritt ans Mikrofon und erklärt, sein Mandant sei wegen Gedächtnisschwundes verhandlungsunfähig. Der Anwalt beantragt, das Verfahren gegen seinen Mandanten vorläufig einzustellen und auch nicht in Abwesenheit gegen Heß zu verhandeln; falls das Gericht diesen Antrag ablehne, möge es neue Gutachten über Heß anfordern.

Der Verteidiger verhehlt nicht, daß er diesen Antrag gegen den Willen seines Mandanten stellt, der sich persönlich für verhandlungsfähig hält. Zur Begründung zitiert Rohrscheidt die dem Gericht vorliegenden ärztlichen und psychiatrischen Gutachten, nach denen Heß zwar in der Lage ist, der Verhandlung zu folgen, die aber übereinstimmend feststellen, »daß die Fähigkeit des Angeklagten Heß, sich zu verteidigen, einem Zeugen entgegenzutreten und die Einzelheiten der Beweisaufnahme zu verstehen, beeinträchtigt ist«.

Während Dr. Rohrscheidt dies vorträgt, schreibt Heß etwas auf und läßt den Zettel durch einen Posten dem Verteidiger bringen82. Der aber kümmert sich nicht darum, spricht weiter und faßt die Untersuchungsergebnisse der Sachverständigen zusammen: »Der Angeklagte ist zwar nicht geisteskrank, der Angeklagte kann auch an und für sich, rein äußerlich betrachtet, den Verhandlungen folgen, er kann aber gleichwohl sich nicht verteidigen, weil er eben an einer glaubhaften Amnesie auf hysterischer Basis leidet.«

Einmütig widersprechen die Ankläger dem Einstellungsantrag: Heß sei geistig gesund, für seine Handlungen verantwortlich, er sei bei klarem Bewußtsein, könne zusammenhängend sprechen, und seine Intelligenz sei nach den Feststellungen des Psychologen Gilbert »normal und in einigen Fällen überdurchschnittlich« - er sei also voll und ganz in der Lage, dem Prozeß beizuwohnen.

»Er wird ... in der Lage sein«, gibt der Vorsitzende zu bedenken, »seinen Gedächtnisschwund als Teil seiner Verteidigung zu benutzen ... er wird sagen: 'Ich hätte mich besser verteidigen können, wenn ich mich daran hätte erinnern können, was zu jener Zeit geschehen ist.'«

Sir David Maxwell Fyfe räumt ein, damit müsse man rechnen, verweist aber auf die Feststellungen des sowjetischen Untersuchungsberichts: »Heß' Gedächtnisschwund ist nicht die Folgeerscheinung einer geistigen Erkrankung, sondern ... hysterischer Gedächtnisschwund;... Es ist daher durchaus möglich, daß Heß' Gedächtnisschwund endet, wenn er vor dem Gerichtshof zu erscheinen hat.«

US-Hauptankläger Jackson besteht ebenfalls darauf, daß gegen Heß verhandelt werde. Die Krankengeschichte, in der »sieben Fachärzte für Geisteskranke aus fünf Ländern vollständig übereinstimmen«, mache eine neue Untersuchung nicht erforderlich. Überdies gehöre Heß »in die Klasse der Leute mit freiwilligem Gedächtnisschwund«.

Nach fast anderthalb Stunden bricht Lordrichter Lawrence die Diskussion ab: »... der Gerichtshof würde gerne ... die Ansichten des Angeklagten Heß in dieser Frage hören.«

Das ist das Stichwort, das Dr. Rohrscheidt befürchtet, auf das sein Mandant aber gehofft hat. Mit starrem Blick, aber klarer Stimme, etwas abgehackt, spricht der einstige Führerstellvertreter in das erwartungsvolle Schweigen. Dolmetscher und Pressefotografen passen auf, daß ihnen keines der sensationellen Worte entgeht:

»Herr Präsident, ich möchte das Folgende sagen: Zu Anfang der Verhandlung heute nachmittag gab ich dem Verteidiger einen Zettel, auf dem ich meine Meinung dahingehend ausdrückte, daß die Verhandlung abgekürzt werden könnte, würde man mir zu sprechen gestatten. Was ich zu sagen wünsche, ist das Folgende: Um vorzubeugen, daß ich für verhandlungsunfähig erklärt werde, obwohl ich an den weiteren Verhandlungen teilzunehmen und mit meinen Kameraden gemeinsam das Urteil zu empfangen wünsche, gebe ich dem Gericht nachfolgende Erklärung ab, obwohl ich sie ursprünglich erst zu einem späteren Zeitpunkte des Prozesses abgeben wollte:

Ab nunmehr steht mein Gedächtnis auch nach außen hin wieder zur Verfügung. Die Gründe für das Vortäuschen von Gedächtnisverlust sind taktischer Art. Tatsächlich ist lediglich meine Konzentrationsfähigkeit etwas herabgesetzt. Dadurch wird jedoch meine Fähigkeit, der Verhandlung zu folgen, mich zu verteidigen, Fragen an Zeugen zu stellen oder selbst Fragen zu beantworten, nicht beeinflußt. Ich betone, daß ich die volle Verantwortung trage für alles, was ich getan, unterschrieben oder mitunterschrieben habe. Meine grundsätzliche Einstellung, daß der Gerichtshof nicht zuständig ist, wird durch obige Erklärung nicht berührt. Ich habe bisher auch meinem Offizialverteidiger gegenüber den Gedächtnisverlust aufrechterhalten. Er hat ihn daher guten Glaubens vertreten.«

Unruhe im Gerichtssaal. Die Verhandlung wird vertagt.

Damit hat keiner gerechnet. Rohrscheidt weiß nicht, ob sein Klient vorher oder jetzt geblufft hat. (Er gibt später die Verteidigung von Heß an Dr. Seidl ab.) Aber als Gilbert den Angeklagten in seiner Zelle besucht, ist er bester Laune und freut sich, daß er »alle angeführt« hat. Heß gibt zu, er habe befürchtet, von der Verhandlung ausgeschlossen zu werden. »Daraufhin beschloß ich, es sei an der Zeit, mit dem Spiel aufzuhören.« Sein Gedächtnis scheint vollkommen in Ordnung zu sein. Er kann alle Fragen nach seiner Tätigkeit als »Stellvertreter des Führers«, nach seinem Flug nach England, ja sogar Fragen über seine Jugend beantworten.

Aber die Sensation vom 30. November hält nicht, was sie verspricht: Der Mann, dessen Gedächtnis »wieder zur Verfügung« steht, wird weiter schweigend in der Anklagebank sitzen, wird sich nicht als Zeuge in eigener Sache den Fragen der Richter, Ankläger und Anwälte stellen und wird weiterhin Rätsel aufgeben. Man hätte ebensogut in Abwesenheit gegen ihn verhandeln können.

Am nächsten Tag erzählt Gilbert den Angeklagten vor der Verhandlung, was sie versäumt haben. Göring kann es zuerst nicht glauben, brüllt dann aber vor Vergnügen, weil Heß dem Gerichtshof und den Psychiatern einen Streich gespielt habe83. Im Gerichtssaal aber ist dem Reichsmarschall dieser Streich dann gar nicht mehr so angenehm; er fürchtet, daß nun Heß im Mittelpunkt des Interesses stehen könnte. Göring möchte jetzt die schweren Belastungen des Vortages aus der Welt schaffen und will deshalb den Zeugen Lahousen, den er einen »Verräter« nennt, selber ins Kreuzverhör nehmen. Das Gericht entscheidet jedoch, daß Angeklagte, die einen Verteidiger haben, nicht selber Fragen an einen Zeugen stellen dürfen84.

Der Angeklagte Fritzsche notiert dazu: »Die Entscheidung des Gerichts war nach dem Wortlaut des Statuts vertretbar. Wir bedauerten sie trotzdem ... Nun lautete bei Lahousens Abgang die Meinung der meisten von uns: 'Es ist kein Wunder, daß wir den Krieg verloren haben.' Damit ging man an der Sache vorbei, wurde dem Zeugen nicht gerecht und nützte niemandem85

Keitel steht noch unter dem Eindruck der Vorwürfe Lahousens, als Gilbert ihn am Abend in seiner Zelle besucht. »Ich weiß nicht, was ich sagen soll«, eröffnet er dem Amerikaner. »Jene Giraud-Affäre - nun ja, ich wußte, es würde kommen -, aber was kann ich dazu sagen? Ich weiß, daß ein Offizier und Gentleman wie Sie sich Gedanken machen muß. - Diese Dinge greifen meine Offiziersehre an. Mir ist es egal, ob sie mich anklagen, den Krieg angefangen zu haben - ich tat nur meine Pflicht und gehorchte Befehlen. Aber diese Ermordungsgeschichten ...«

Beim Mittagessen am 6. Dezember sitzt Generaloberst Jodl nicht mehr neben seinem früheren Vorgesetzten Keitel. Dr. Gilbert fällt das sofort auf. Abends sagt ihm Jodl: »Es gibt gewisse Dinge, die man nicht mit der Offiziersehre in Einklang bringen kann.«

»Wie Meuchelmord«, unterbricht ihn Gilbert.

Jodl zögert und sagt dann: »Natürlich.«

»Ich sah, Sie essen nicht mehr am Kommandotisch«, bemerkt Gilbert. »Sie wissen - Görings und Keitels Tisch -, ich nenne ihn den Kommandotisch.«

»Oh, Sie sahen das?« wundert sich Jodl.

Gilbert: »Es fiel mir nur heute auf.«

Jodl: »Nun ja, ich will nicht einem Mann, wenn er unten liegt, auf den Kopf schlagen - besonders nicht, wenn wir im gleichen Boot sitzen.«

In seinem Tagebuch vermerkt Gilbert: »Die Unterhaltung ließ keinen Zweifel darüber bestehen, daß Keitel sogar bei der Militärclique an Ansehen verloren hatte und Jodl sogar so weit ging, ihn stillschweigend zu schneiden86.« Das unter den Angeklagten bisher gültige Gesetz, keinesfalls einander zu belasten, wird für einige immer schwerer zu befolgen.

Abend für Abend besucht Dr. Gilbert die Angeklagten in ihren Zellen. Die meisten freuen sich, wenn er kommt. Es stört sie nicht, daß sie für den 34 Jahre alten Gerichtspsychologen aus New York vorwiegend Studienobjekte sind. Sie wissen, daß Gilbert den verhaßten Gefängniskommandanten, Oberst Burton C. Andrus, über ihre seelische Verfassung unterrichtet. Sie merken auch, wie diese Gespräche die Entfremdung der 21 Männer auf der Anklagebank untereinander beschleunigen. Doch seine bohrenden Fragen geben ihnen Gelegenheit, sich auszusprechen. Sogar der Angeklagte Nr. 1, der sich so selbstsicher gibt, spricht gern mit diesem Amerikaner.

Fußnote: Was Gilbert und Andrus erfahren, wird dem Gerichtshof aber nicht hinterbracht und hat deshalb keinen Einfluß auf Prozeßverlauf und Urteilsbildung. Hierzu erklärte Andrus später: »Um sich gegen jegliche Möglichkeit einer Behauptung zu schützen, so falsch sie auch sein mag, daß die Verbrecher unter Druck gesetzt worden waren, um sie zu Geständnissen zu bringen, durfte nichts, was im Gefängnis geschah, nichts, was mir zur Kenntnis kam, keine Aussagen, die sie mir oder irgendeinem meiner Assistenten gegenüber machten, dem Tribunal vorgebracht werden87

»Es ist wohl schwierig für Sie, Ihre Gruppe gefechtsbereit zu halten, nicht wahr?« fragt Dr. Gilbert den Führer der Angeklagten.

»Ja«, antwortet Göring, »zumindest muß ich aufpassen, daß sie sich nicht gegenseitig angreifen88

Das Beweismaterial der Ankläger macht es Göring von Tag zu Tag schwerer, seine Mitangeklagten bei der Stange zu halten. Was er für die Moral seiner Truppe hält - das Zur-Fahne-Stehen, die Loyalität gegenüber dem Selbstmörder Hitler -, das wird durch Gerüchte über einen schweren Konflikt unter den amerikanischen Anklägern vorübergehend gestärkt. Am 6. Dezember fragt Großadmiral Dönitz den Gefängnispsychologen, warum denn General Donovan aus Jacksons Stab ausgeschieden sei.

»Ja, warum?« mischt sich Göring mit hämischem Lächeln ein. Gilbert sagt, er habe keine Ahnung. Doch Dönitz läßt nicht locker. Auch Göring bohrt weiter89. Beide spielen auf einen Bericht in der Armeezeitung »The Stars and Stripes« vom 4. Dezember an, über den sie von ihren Anwälten unterrichtet worden sind. Das Blatt hat einen Zeitschriftenaufsatz aus dem amerikanischen »Army and Navy Journal« nachgedruckt, in dem Jackson wegen seiner Anklagen gegen die Militärs scharf attackiert wird: Er verleumde den ehrenvollen Soldatenberuf; sein Vorgehen weiche von der zivilisierten Praxis und von der Genfer Konvention ab; und er zeige bei seiner Aufgabe mißgeleiteten Eifer; das Kriegs- und das Marineministerium sollten sein Vorgehen mißbilligen90.

In der nächsten Ausgabe von »The Stars and Stripes« läßt Jackson eine scharfe Erwiderung veröffentlichen, in der es heißt: »Auf der Anklagebank sind mehrere Berufe vertreten, einschließlich des juristischen. Diese Berufsangehörigen werden angeklagt, nicht weil sie einem Beruf angehören, sondern wegen des Verbrechens, einen Angriffskrieg geplant zu haben. Niemand kann verbrecherische Handlungen damit verteidigen, daß er Soldat oder Jurist ist91

Angeklagte Militärs wie Göring und Dönitz bringen Donovans Ausscheiden mit diesem Vorfall in Zusammenhang. Schon einige Tage zuvor machte nämlich bei den Verteidigern folgendes Gerücht die Runde:

»Bezüglich der Behandlung der Militärs oder des Großteils der Militärs« soll General Donovan ganz andere Ansichten als Jackson haben92.

»Wild Bill« Donovan ist General. Er hat das »Office of Strategic Services« (O.S.S.), den amerikanischen Geheimdienst, aufgebaut. Es liegt nahe, daß die deutschen Militärs auf der Nürnberger Anklagebank bei diesem geheimnisumwitterten Mann mehr Verständnis für ihre Lage voraussetzen als bei dem von seiner Mission erfüllten Juristen Jackson. Dabei übersehen sie allerdings, daß auch Donovan - im Zivilberuf - Jurist ist. Als erfahrener Anwalt weiß er, wie ein Prozeß geführt werden muß, wenn er in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit finden soll: mit Zeugen, die aufsehenerregende Aussagen machen; oder noch besser mit Angeklagten, die sensationelle Geständnisse ablegen. Vielen Juristen gilt das Geständnis als »Krone der Beweismittel«. Jackson stützt seine Prozeß-Strategie hingegen auf die Masse der erbeuteten Dokumente, auf Vernehmungsprotokolle und eidesstattliche Erklärungen. Vor allem aus dieser Meinungsverschiedenheit sind die Spannungen in der amerikanischen Anklagebehörde erwachsen.

Donovan hält Dokumentenbeweise für langweilig: Die Presse werde nicht ausführlich genug darüber berichten; der Prozeß müsse zwangsläufig an Interesse verlieren; die Öffentlichkeit würde nicht mitbekommen, um was es geht.

Jackson und die meisten seiner Mitarbeiter wollen sich lieber auf die Objektivität von Dokumenten verlassen: Zeugen, zumeist Verfolgte und Antinazis, stünden von vornherein unter dem Verdacht von Voreingenommenheit, Erinnerungstäuschung oder sogar Meineid; Dokumente hingegen, deren Echtheit von den Angeklagten, die sie unterschrieben haben, nicht bestritten werden kann, wird niemand bezichtigen, sie seien parteiisch, vergeßlich oder zu erfindungsreich93.

Donovan will sogar den Angeklagten Göring zu einem »Zeugen der Anklage« machen. Der prominenteste Mann auf der Anklagebank soll vor Gericht alle Verantwortung und Schuld auf sich nehmen. Der General fragt den deutschen Rechtsanwalt Fabian v. Schlabrendorff, der zum Kreis der Widerstandskämpfer gegen Hitler gehörte und schon während des Krieges mit Donovan Kontakt hatte, ob man Göring wohl zu einem solchen Schritt überreden könne. Schlabrendorff rät dem amerikanischen General, für den Besuch in Görings Zelle seine beste Uniform anzuziehen und alle Orden anzulegen. Er solle an den Rest von Görings Offiziersehre appellieren und ihm klarmachen, daß sein Leben ohnehin verwirkt sei. Donovan gelingt es tatsächlich, den »Reichsmarschall« dafür zu interessieren94.

Aber sein Versuch stößt bei Jackson auf schärfsten Widerstand. Der amerikanische Hauptankläger will mit Göring kein faules Geschäft machen. In amerikanischen Strafprozessen bringen Staatsanwälte einen Verbrecher nicht selten zum »Auspacken« über seine Komplizen, indem sie ihm Strafnachlaß oder andere Vorteile versprechen. Jackson möchte nicht, daß man ihm später einmal nachsagt, er habe sich Geständnisse oder belastende Aussagen über Mitangeklagte erkauft95.

Die Gefahr eines solchen Verdachts besteht ohnehin. Die Amerikaner wollen nämlich einige höhere SS-Führer als Belastungszeugen im Hauptkriegsverbrecherverfahren präsentieren, denen erst später der Prozeß gemacht werden soll. Der Vorwurf ist vorauszusehen: Diese Zeugen reden nur, um ihren eigenen Kopf zu retten.

Robert Kempner
Ein Deutschamerikaner im US-Anklagestab läßt sich zunächst von Donovans Argumenten überzeugen: Dr. Robert M. W. Kempner, bis zu Hitlers Machtergreifung Oberregierungsrat im preußischen Innenministerium, hilft dem General, einige Fragen an Göring auszuarbeiten. Kempner hofft, Göring könne durch ein Bekenntnis zu seiner Verantwortung und Schuld viele Beamte und kleinere Parteiführer entlasten. Aber Görings »bombastische« Antworten auf die ersten vorbereitenden Fragen lassen jede Einsicht vermissen. Kempner sieht ein, daß Göring als »Kronzeuge« nicht zu brauchen ist96.

Als General Donovan auf seiner Absicht beharrt, macht Jackson ihm klar, wer der Boß ist: »Bill, es ist nun mal so, daß ich die Verantwortung trage, und ich werde den Fall nach bestem Wissen anpacken. Ich achte Sie persönlich und dienstlich, aber - bei allem Respekt - hier gehen unsere Ansichten weit auseinander.«

»Wild Bill« Donovan hat verstanden: »Bob, wenn das Ihre endgültige Entscheidung ist, werde ich in die Staaten zurückgehen97

Einem deutschen Beobachter, Donovans Kontaktmann v. Schlabrendorff, kommt es so vor, als habe es bei den amerikanischen Anklägern einen Riesenkrach gegeben: »Als ich Donovan das nächste Mal sah, zitterte er nach einer offenbar stürmischen Sitzung mit Jackson vor Ärger und Enttäuschung. Er sagte mir, er trete vom Posten des stellvertretenden Anklägers zurück, weil er mit dem Prozeß nichts zu tun haben wolle98

Nach dem Rücktritt Donovans stehen die amerikanischen Ankläger ein zweites Mal vor dem Kronzeugen-Problem. Dr. Nelte, der Verteidiger des OKW-Chefs Keitel, meldet sich im Zimmer 127 des Nürnberger Justizpalasts bei Dr. Kempner, dem wichtigsten, deutschsprechenden Kontaktmann zwischen Anklage und Verteidigung: Sein Mandant wolle ein umfassendes Geständnis ablegen. Besonders seine Verantwortung für die Erschießung von Kriegsgefangenen belaste das Gewissen des Generalfeldmarschalls. Keitel wolle seine Offiziere und Soldaten entlasten und hoffe, durch sein Geständnis in Ehren unterzugehen. Vielleicht könne er sogar auf einen Soldatentod durch Erschießen hoffen.

Kempner berichtet seinem Chef von diesem Angebot. Jackson sieht jetzt die Chance, daß nach einem Geständnis des OKW-Chefs weitere Angeklagte ihre Schuld eingestehen könnten. Kempner soll mit Nelte Näheres absprechen. Er garantiert, daß die Ankläger den Inhalt der vertraulichen Gespräche niemals vor Gericht gegen Keitel verwenden würden. Er darf aber auf ausdrückliche Anweisung Jacksons keine Zusagen über die Hinrichtungsart machen, die laut Statut allein das Gericht zu bestimmen hat. Kempner bittet Dr. Nelte, einen schriftlichen Vorschlag seines Mandanten einzureichen. Erst dann könne sich die Anklagebehörde amtlich dazu äußern.

Als der Verteidiger aber das nächste Mal zu Kempner kommt, bringt er statt dessen eine Absage. Keitel hat Dr. Nelte einen Brief geschrieben, in dem es heißt: Er habe die Sache mit Göring (»unserem höchsten hier anwesenden Vorgesetzten«) besprochen. Der habe ihm gesagt: Das gibt es nicht! Wenn einer aus dem gemeinsamen Boot springe, dann werde es kentern. Er, Keitel, möchte deshalb sein Geständnis nicht vorbringen99.

Keitel bleibt sich treu. Er stellt den Befehl, das Wort Görings, dessen Autorität er sich unterwirft, über seine bessere Einsicht. Was ihm unter dem mächtigen »Führer« Hitler zum Verhängnis wurde, davon kann sich Keitel nicht einmal unter dem Einfluß des entmachteten Reichsmarschalls befreien. Sein Gehorsamskomplex verbaut ihm die letzte Chance für einen achtunggebietenden Abgang.






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10. Kopfhörer ab, der Russe spricht


Es riecht nach Kaffee, Pfannkuchen und Spiegeleiern mit Speck. An manchen Türen im Nürnberger Justizgebäude steht »Snack Bar«, »Cafeteria«, »Messe« oder »Kasino« - und außerdem: »Kein Eingang für Deutsche.« Aus Radioapparaten und Plattenspielern dröhnt den ganzen Tag der Schlager »Don't fence me in« - auf deutsch: Sperr mich nicht ein100.

Den scharf bewachten Angeklagten des Nürnberger Hauptkriegsverbrecher-Prozesses klingt diese Begleitmusik wie blanker Hohn. Für die 21 überlebenden Minister, Militärs und Parteiführer des Hitler-Reiches geht es um Leben oder Tod. Die turbulente Atmosphäre im Justizgebäude paßt nicht zu den unbeschreiblichen Verbrechen, über die hier seit dem 20. November 1945 verhandelt wird.

Hans Rudolf Berndorff, als Berichterstatter für »German News Service«, den Nachrichtendienst der britischen Zone, in Nürnberg, hört seinen englischen Vorgesetzten beim Eintritt in den Gerichtssaal sagen:

»Oh, Herr Berndorff, das iß'n keine Gericht, das iß'n eine Zirkus.«

Alles wartet auf den Einzug der Richter. Es wimmelt und brodelt im Saal. Durcheinanderredend und lachend sitzen oder stehen Hunderte von Menschen - eine »Sprachverwirrung wie in Babel«101.

Als das Gericht den Saal betritt, wird es erst einmal ruhiger. Bald steigt der Geräuschpegel wieder an. Die Fragen und Antworten, die Verlesung der Dokumente und die Aussagen sind durch die Kopfhörer der Übersetzungsanlage in Englisch, Französisch, Russisch und Deutsch zu hören.

Der Prozeß entwickelt seine eigenen Betriebsgeräusche. Gerichtsboten bringen Nachrichten und Papiere. Die Stenografiergeräte der amerikanischen Sekretärinnen klappern. Die Kaugummi, die diese gut frisierten und sorgfältig geschminkten Mädchen im Mund bewegen, lassen bei dem Angeklagten Schacht den Eindruck entstehen, »als kauten sie jedes gesagte Wort noch einmal wieder102«.

Der Gerichtsalltag, Verhandlungsroutine und ständige Wiederholungen ermüden Richter, Angeklagte und Verteidiger - Zuschauer und Presseleute erst recht. Wenn kein Zeuge aufsehenerregende Aussagen macht, wenn kein Angeklagter - wie im späteren Verlauf des Prozesses - im Kreuzverhör zögernd oder sicher, stockend oder forsch gegen das Übermaß der Anschuldigungen zu kämpfen versucht, wenn Tag für Tag, Stunde um Stunde, ein Anklagevertreter nach dem anderen monoton aus den erbeuteten Akten, aus Vernehmungsprotokollen und eidesstattlichen Erklärungen vorträgt - dann breitet sich im Gerichtssaal das aus, was Beobachter als das Symbol von Nürnberg bezeichnen: die Langeweile, das große Gähnen103 - , unvermeidlich bei einem Prozeß, der mit Tausenden von Dokumenten und wenigen Zeugen geführt wird.

Ob von Mordaktionen der Einsatzgruppen im Osten, von Vergasungswagen, vom - als Heldenlied aufgezäumten - SS-Bericht über die Vernichtung des Warschauer Ghettos, von Auschwitz und Treblinka oder vom Leichengestank am Mordplatz Babij-Jar104 (das waren die Hauptthemen des 20. Verhandlungstages am 14. Dezember 1945 105) die Rede ist, die Szenerie im Nürnberger Gerichtssaal bleibt davon unberührt. So, wie es einer von denen, die die 218 Verhandlungstage auf der Anklagebank zugebracht haben, später beschrieben hat:

»Wer den Saal betrat, sah eine Anzahl Menschen in tiefem Schweigen und in gemessener Haltung. Irgendwo hörte er irgend jemand sprechen. Aber die Worte klangen so gedämpft wie eine private Unterhaltung. Der unvorbereitete Besucher erlebte so gut wie nichts. Bestenfalls sah er ein stummes Bühnenstück mit überraschend geringer Handlung. Nichts deutete darauf hin, daß hier die Siegermächte die Schuld am Ausbruch und an der Führung des Zweiten Weltkrieges festlegen wollten, an dessen Folgen die Welt draußen fast aus den Fugen ging. Erst wer den Kopfhörer aufnahm, der an jedem Platz hing, merkte, daß hier überhaupt etwas geschah. Was der jeweils Redende so leise sprach, daß kaum der Nachbar ihn verstand, gewann nun Leben. Dies war das eigenartige Bild einer Verhandlung, die gleichzeitig in vier Sprachen geführt wird106

Die Monotonie des Anklagevortrages wird unterbrochen, als der amerikanische Psychiater Kelley am 10. Dezember den Angeklagten Kaltenbrunner in den Saal führt. Kaltenbrunner ist von seiner Gehirnblutung genesen und kann seinen Platz in der ersten Reihe zwischen Keitel und Rosenberg einnehmen. Der ehemalige Chef des Reichssicherheitshauptamtes bekommt zu spüren, daß viele seiner Mitangeklagten schon von ihm abgerückt sind. Sie blicken zur Seite, wollen seinen Gruß nicht erwidern. Sein eigener Verteidiger, Dr. Kurt Kauffmann, spricht zwar mit ihm, gibt ihm aber nicht die Hand107.

Göring ärgert sich darüber, daß sich die Reporter jetzt stärker für den SD-Chef als für ihn interessieren. Er weiß, was die Weltöffentlichkeit mit diesem Namen verbindet: Konzentrationslager und Judenmord. Der Reichsmarschall will von diesen Dingen nichts wissen. Ihm ist es angenehmer, wenn die Ankläger dem Gericht einen jovialen Göring in Gala-Uniform präsentieren.

Die Amerikaner tun ihm schon am nächsten Tag den Gefallen. Sie zeigen einen Film, den sie aus deutschen Wochenschauaufnahmen von Aufmärschen, Parteitagen, Hitlerreden und Kriegsszenen zusammengestellt haben. Die Ankläger nennen diesen Film »Der Nazi-Plan«, weil sie mit ihm die gemeinsame Planung und Vorbereitung eines verbrecherischen Angrinskrieges (Punkt 1 und 2 der Anklage) beweisen wollen108.

Vier Stunden lang rollen Bilder großdeutscher Vergangenheit über die Leinwand des Nürnberger Gerichtssaals. Man sieht und hört, wie Hitler und seine Gefolgsleute Paraden abnehmen und Reden halten, die vom Geist der Gewalt geprägt sind. Gericht und Zuschauer erleben mit, wie sich auf den Reichsparteitagen die Schaustellung militärischer Macht von Jahr zu Jahr steigert, wie 1938 über die marschierenden Kolonnen auf dem Nürnberger Zeppelinfeld Görings Luftwaffe hinwegbraust.

Der frühere Großadmiral Dönitz, der hinter Göring sitzt, spottet: »Oho, Flieger!«

Göring zischt zurück: »Psst! Halten Sie den Mund!«

Als eine Marine-Parade ins Bild kommt, meint Dönitz stolz: »Jeder kann sehen, daß sie die Besten von allen sind!«

»Nicht schlecht, nicht schlecht«, muß Göring zugeben.

Dann Bilder aus einer Reichstagssitzung: Hitler verliest mit Hohn in der Stimme eine Botschaft des amerikanischen Präsidenten Roosevelt, der Deutschland beschwört, den Frieden zu bewahren. Der Reichstag lacht - auch sein Präsident Hermann Göring. Bei der Filmvorführung im Nürnberger Gerichtssaal lacht der Angeklagte Göring wieder.

Siegesfanfaren ertönen. Filmberichte zeigen deutsche Soldaten, die im Morgengrauen in Polen, Dänemark, Norwegen, Holland, Jugoslawien und Rußland einmarschieren.

Schließlich erscheint Roland Freisler auf der Leinwand, der berüchtigte Präsident des »Volksgerichtshofes«. Es läuft ein Prozeß gegen Männer vom 20. Juli 1944, die vergebens gegen Hitler rebelliert hatten. Freisler brüllt und tobt. Er beschimpft die Angeklagten, schneidet ihnen jedes Wort der Verteidigung ab109.

Die unterschiedliche Prozeßatmosphäre von »Volksgerichtshof« und Nürnberger Tribunal spricht für sich selbst. Mag der Nürnberger Gerichtssaal manchmal wie ein »Zirkus« wirken, einen Freisler als Richter wünscht sich kein Angeklagter.

Göring ist sichtlich vergnügt, sich »in guten alten Zeiten« wiederzusehen. Ein anderer Angeklagter meint, er sei froh, daß das Gericht ihn nun einmal in voller Uniform in Amt und Würden gesehen habe. Ribbentrop spricht unaufhörlich von der »faszinierenden Wirkung« der Person Hitlers110. Stimme und Gestalt seines Führers haben ihn wieder überwältigt. Unter Tränen fragt der ehemalige Außenminister den Gefängnispsychologen am Abend in der Zelle, ob er die »enorme Ausstrahlungskraft« Hitlers nicht gespürt habe. Gilbert verneint. Wie hypnotisiert redet Ribbentrop auf ihn ein: »Wissen Sie, wenn Hitler jetzt zu mir in diese Zelle käme und sagen würde: 'Tu dies!' würde ich es sogar nach allem, was ich jetzt weiß, machen. Ist das nicht erstaunlich111

Solche Begeisterung hält nicht lange vor. Die Anklage zerstört die Faszination des Diktators und seiner Gewaltherrschaft mit einer unvorstellbaren Bilanz. Die Buchführung des Todes hat einer der Angeklagten selbst geliefert. Der amerikanische Major Walsh liest aus dem Tagebuch des Polen-Gouverneurs Hans Frank vor:

Der amerikanische Ankläger macht die Rechnung auf: »In dieser Zeitspanne von drei Jahren wurden also nach dem Bericht des damaligen Generalgouverneurs für das besetzte Polen zwischen 2 400 000 und 3 400 000 Juden vernichtet112.« (In dieser Zahl sind die in dieser Zeit aus ganz Europa nach Polen deponierten und dort ermordeten Juden noch nicht einmal enthalten.)

Nach der Verlesung des SS-Berichts über die planmäßige Vernichtung des Warschauer Ghettos113 bricht es aus Keitel heraus: »Es ist schmachvoll - grauenhaft! Ich hatte zumindest mit dem ehrenvollen Verhalten der Wehrmacht gerechnet, aber jetzt ist auch die Wehrmacht mit Schande bedeckt114

Am 20. Dezember 1945 vertagt Lordrichter Lawrence die Verhandlung bis zum 2. Januar 1946. Während die meisten Richter und Ankläger in ihre Heimat fliegen, lautet die Losung im Nürnberger Gefängnis: Die Angeklagten dürfen »nichts Besonderes« bekommen. Weder Besuch noch Pakete. Colonel Andrus, der Gefängniskommandant, will sich nicht dem Vorwurf aussetzen, er behandele diese Männer zu milde.

Viele Journalisten liegen auf der Lauer, um ihren Blättern zu melden, wie die »Ober-Nazis« Weihnachten verleben. Abgesehen von der nächtlichen Andacht in der Gefängniskapelle haben sie aus Nürnberg nichts Besonderes zu berichten115.

Die katholischen Angeklagten betreut Pater Sixtus O'Connor aus New York. Er hält die Weihnachtsandacht für v. Papen und Seyß-Inquart, aber auch für Frank und Kaltenbrunner, die der Pater der Kirche zurückgewann. Jodl und Streicher, die ebenfalls katholisch getauft sind, zählen sich nicht zu seiner Gemeinde; sie lehnen geistlichen Zuspruch ab116.

Pfarrer Gerecke, der lutherische Gefängnispfarrer aus St. Louis in Missouri, liest die Weihnachtsgeschichte vor dreizehn protestantischen Gefangenen. (Göring, v. Ribbentrop, Keitel, Frick, Funk, Schacht, Dönitz, Raeder, v. Schirach, Sauckel, Speer, v. Neurath und Fritzsche; Heß und Rosenberg weigern sich, an Gottesdiensten teilzunehmen.) Ein SS-Offizier aus dem Zeugenflügel des Gefängnisses spielt Weihnachtschoräle auf dem Harmonium in der aus zwei Zellen hergerichteten Kapelle. Diesmal bleiben sogar die Posten draußen. Sie lachen und lärmen auf dem Flur, bis der Pfarrer heraustritt und für Ruhe sorgt. Gerecke hält, mühsam deutsch sprechend, auch eine kurze Predigt. Fritz Sauckel dankt ihm im Namen seiner Mitgefangenen:

»Wir hatten niemals Zeit, Weihnachten in seiner biblischen Bedeutung zu erfassen. Heute abend fehlt es uns an allen materiellen Gaben, und wir sind fern von unseren Angehörigen. Aber wir haben die Weihnachtsgeschichte.« Dann spielt der SS-Mann am Harmonium »Stille Nacht«. Einige Angeklagte singen, andere summen mit117.

Sosehr manchem Angeklagten Gebete, Gottesdienst und Abendmahl helfen mögen - einer jedenfalls will es nicht wahrhaben und gibt sich zynisch. Als Gilbert eines Tages den Angeklagten Nr. 1 darauf hinweist, daß es Zeit sei, zur Andacht in die Kapelle zu gehen, platzt Gö-ring heraus: »Gebete! Zum Teufel! Es ist nur eine Gelegenheit, eine halbe Stunde aus dieser verdammten Zelle herauszukommen118.« Und nach einer Andacht hört ein Zeuge den Reichsmarschall spotten: »Das Himmelreich kommt sowieso mit jedem Tag näher119

Pfarrer Gerecke, der in den Gefangenen nicht die angeklagten Kriegsverbrecher, sondern seiner Obhut anvertraute Gemeindemitglieder sieht, ist bei allen beliebt. Als das Gerücht laut wird, der Pfarrer wolle in die Staaten zurückkehren, schreiben sie gemeinsam an Frau Gerecke in St. Louis. »Ihr Mann«, so heißt es in diesem seltsamen Dokument, »hat die Unterzeichneten ... seelsorgerisch betreut. Wir haben nun erfahren ..., daß Sie ihn nach so langen Jahren der Trennung gern wieder bei sich daheim hätten. Weil wir selber Frauen und Kinder haben, verstehen wir Ihren Wunsch sehr gut. Dennoch bitten wir Sie, sich mit Ihrem Wunsch, Ihre Familie wieder beieinander zu haben, noch etwas zu gedulden.. . Bitte bedenken Sie, daß wir Ihren Mann jetzt nicht entbehren können ... Es ist unmöglich, daß irgend jemand anders als er die um uns herum errichteten Mauern durchbrechen könnte... Wir werden Ihnen zutiefst verpflichtet sein ... Gott sei mit Ihnen120.« Der Pfarrer bleibt.

Am zweiten Tag nach der Weihnachtspause, man schreibt den 3. Januar 1946, präsentiert Colonel Amen, ein amerikanischer Ankläger, den ehemaligen SS-Gruppenführer Otto Ohlendorf als Zeugen121. (1939 - 1945 Leiter des Amtes III [Inland] im Reichssicherheitshauptamt; von den Amerikanern am 10. April 1948 zum Tode verurteilt und am 8. Juni 1951 in Landsberg gehängt.) Besorgt starren die Angeklagten auf den Mann im Zeugenstand. Ohlendorf wird vereidigt. Er berichtet von einem Abkommen zwischen dem Oberkommando der Wehrmacht, dem Oberkommando des Heeres und dem SS-Reichssicherheitshauptamt über die Bildung sogenannter Einsatzgruppen im Osten. Er selbst habe von Juni 1941 bis Juni 1942 die Einsatzgruppe D geführt.

Colonel Amen fragt nach den Einsatzbefehlen.

Ohlendorf: »Es war die Weisung erteilt, daß in dem Arbeitsraum der Einsatzgruppen im russischen Territorium die Juden zu liquidieren seien, ebenso wie die politischen Kommissare der Sowjets.«

Colonel Amen: »Wenn Sie das Wort 'liquidieren' verwenden, meinen Sie 'töten'?«

Ohlendorf: »Damit meine ich 'töten'.«

Die Amerikaner führen noch weitere SS-Führer dieses Kalibers vor122. Wisliceny, Schellenberg und von dem Bach-Zelewski berichten offen über die »Endlösung der Judenfrage«, über Partisanenerschießungen und Massenhinrichtungen, berichten, als ob sie selbst kein Blut an den Händen trügen.

SS-Hauptsturmführer Dieter Wisliceny (Eichmanns Mitarbeiter im »Judenreferat« IV b 4; im Juli 1948 in Preßburg gehängt) sagt aus, der Judenreferent Eichmann habe ihm im Reichssicherheitshauptamt Himmlers Endlösungsbefehl gezeigt: »Er holte aus seinem Panzerschrank einen schmalen Aktenband ... und zeigte mir ein Schreiben Himmlers an den Chef der Sicherheitspolizei und des SD. In diesem Schreiben stand sinngemäß etwa folgendes: Der Führer hätte die Endlösung der Judenfrage befohlen ... Dieses Schreiben war von Himmler selbst unterzeichnet. Es ist da gar kein Irrtum möglich, denn ich kannte die Unterschrift Himmlers genau ...«

US-Ankläger Brookhart fragt: »Welches war das ungefähre Datum dieses Befehls?«

Wisliceny: »Dieser Befehl war von April 1942.«

Fußnote: Schon am 20. Januar 1942 hatte SS-Obergruppenführer Heydrich, Chef der Sicherheitspolizei und des SD, bei der »Wannsee-Konferenz« seine »Bestallung zum Beauftragten für die Vorbereitung der Endlösung der europäischen Judenfrage durch den Reichsmarschall« bekanntgegeben und nach dem erhaltenen Protokoll123 vor den Beauftragten aller beteiligten Ministerien und Behörden u.a. erklärt: »Unter entsprechender Leitung sollen im Zuge der Endlösung die Juden in geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen. In großen Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter, werden die arbeitsfähigen Juden straßenbauend in diese Gebiete geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird. Der allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da es sich bei diesen zweifellos um den widerstandsfähigsten Teil handelt, entsprechend behandelt werden müssen ... Im Zuge der praktischen Durchführung der Endlösung wird Europa von Westen nach Osten durchgekämmt...«

Der amerikanische Oberstleutnant bohrt weiter: »Wurde von Ihnen wegen der Bedeutung des in dem Befehl gebrauchten Wortes 'Endlösung' eine Frage gestellt?«

Wisliceny: »Eichmann erklärte mir anschließend diesen Begriff. Er sagte mir, daß in diesem Begriff und in dem Wort 'Endlösung' sich die planmäßige biologische Vernichtung des Judentums in den Ostgebieten verbarg ... Eichmann sagte mir, daß er persönlich mit der Durchführung dieses Befehls innerhalb des Reichssicherheitshauptamtes beauftragt wäre. Er hätte für die Durchführung dieses Befehls alle Vollmachten von seiten des Chefs der Sicherheitspolizei bekommen; er wäre persönlich verantwortlich, daß dieser Befehl durchgeführt würde.«

»Haben Sie zu Eichmann über diese Vollmacht irgendwelche Bemerkungen gemacht?« fragt Brookhart.

Wisliceny antwortet: »Ja. Ich war mir vollkommen darüber klar, daß dieser Befehl ein Todesurteil für Millionen von Menschen bedeutet. Ich habe zu Eichmann gesagt: 'Gott gebe es, daß unsere Feinde niemals Gelegenheit hätten, Gleiches dem deutschen Volke zuzufügen', daraufhin sagte Eichmann, ich sollte nicht sentimental werden; es wäre ein Führerbefehl, und der müßte durchgeführt werden.«

Brookhart: »Wissen Sie, ob dieser Befehl in Kraft blieb, während Eichmann im Amte war?«

Wisliceny: »Ja.«

Brookhart: »Wie lange?«

Wisliceny: »Dieser Befehl blieb in Kraft bis zum Oktober 1944. Zu diesem Zeitpunkt gab Himmler einen Gegenbefehl, der die Vernichtung der Juden untersagte.«

Brookhart: »Wer war der Chef des Reichssicherheitshauptamtes zur Zeit, als dieser Befehl zum erstenmal gegeben wurde?«

Wisliceny: »Das war Heydrich.«

Der Ankläger fragt weiter: »Wurde dieses Programm mit der gleichen Strenge unter Kaltenbrunner fortgesetzt?«

Wisliceny: »Ja. Es hat gar keinerlei Abschwächung oder Änderung erfahren.«

Schließlich fragt der amerikanische Ankläger: »Haben Sie in den Besprechungen mit den anderen Spezialisten über Judenfragen und mit Eichmann irgendwelche Kenntnis oder Auskunft über die Gesamtzahl der unter diesem Programm getöteten Juden erhalten?«

Wisliceny beruft sich auf den Mann, der die Judendeportationen organisierte: »Eichmann persönlich sprach immer von mindestens vier Millionen Juden, manchmal nannte er sogar die Zahl von fünf Millionen. Nach meiner persönlichen Schätzung müssen es mindestens vier Millionen gewesen sein, die von der sogenannten 'Endlösung' betroffen wurden...«

Brookhart fragt noch einmal: »Sagte er damals irgend etwas über die Zahl der getöteten Juden?«

Wisliceny: »Ja, er drückte das in einer besonders zynischen Weise aus. Er sagte: Er würde lachend in die Grube springen, denn das Gefühl, daß er fünf Millionen Menschen auf dem Gewissen hätte, wäre für ihn außerordentlich befriedigend.«

Fußnote: Judenreferent Eichmann wurde am 31. Mai 1962 im Ramleh-Gefängnis bei Tel Aviv gehängt, seine Asche wurde ins Mittelmeer gestreut.

Der SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Erich von dem Bach-Zelewski sagt über die Partisanenbekämpfung, über die Tätigkeit der Einsatzgruppen und über die Zusammenarbeit von Wehrmacht und SS im russischen Hinterland aus und stellt es so dar, als sei die Partisanenbekämpfung nur ein Vorwand für die Ausrottung der slawischen und jüdischen Bevölkerung gewesen.

Fußnote: Von dem Bach-Zelewski wurde 1961 im gleichen Nürnberger Schwurgerichtssaal wegen eines Totschlags bei der Röhm-Aktion zu viereinhalb Jahren Gefängnis und 1962 wegen Ermordung politischer Gegner im Jahre 1933 zu lebenslangem Zuchthau» verurteilt.

Sowjetankläger Pokrowsky fragt den SS-General: »Wußte die Wehrmachtführung von den Methoden des Kampfes, die zur Bekämpfung der Partisanenbewegung und zur Ausrottung der jüdischen Bevölkerung angewandt wurden?«

Von dem Bach-Zelewski: »Die Methoden waren allgemein bekannt, also auch bei der militärischen Führung ... Es wurden die Kampfmethoden ... genau besprochen und als bekannt vorausgesetzt.«

Oberst Pokrowsky faßt nach: »Sie haben uns gesagt, daß die Deutschen die Absicht hatten, die slawische Bevölkerung zu vernichten und auf dreißig Millionen zu reduzieren. Wie kamen Sie auf diese Zahl und diesen Befehl?«

Der SS-General erwidert: »Ich darf berichtigen, nicht auf dreißig Millionen, sondern um dreißig Millionen. Diese Zahl hat Himmler während seiner Rede auf der Wewelsburg genannt.«

Fußnote: Gemeint ist die SS-Ordensburg Wewelsburg bei Paderborn, wo Himmler Anfang 1941 vor einem kleinen Kreis Getreuer über den kommenden Ostfeldzug sprach. Später hat von dem Bach-Zelewski seine Aussage gegenüber Fritzsche abgeschwächt: Himmler habe damals nur die möglichen Verluste der Russen »angesichts ihres rigorosen Kampfwillens und im Hinblick auf Seuchen und Hungersnöte auf bis zu 30 Millionen beziffert127«.

Der russische Oberst will etwas anderes wissen: »Können Sie wirklich und wahrhaftig bestätigen, daß die von der Wehrmacht in den damals von den Deutschen besetzten Verwaltungsgebieten getroffenen Maßnahmen den Zweck hatten, die slawische und jüdische Bevölkerung um dreißig Millionen zu verringern?«

Von dem Bach-Zelewski weicht aus und gibt dabei doch zu: »Ich bin der Ansicht, daß diese Methoden wirklich zur Vernichtung von dreißig Millionen geführt hätten, wenn sie so weiter fortgeführt worden wären, und wenn nicht durch die Entwicklung der Lage sich die Situation ganz geändert hätte.«

Im Kreuzverhör durch Rosenbergs Verteidiger Dr. Thoma versucht von dem Bach-Zelewski, einst Himmlers Chef der Bandenkampfverbände, sogar eine Erklärung für solche Verbrechen zu geben: »Wenn man jahrelang predigt, jahrzehntelang predigt, daß die slawische Rasse eine Unterrasse ist, daß die Juden überhaupt keine Menschen sind, dann muß es zu einer solchen Explosion kommen.«

Als Bach-Zelewski an der Anklagebank vorbei hinausgeführt wird, springt Göring auf und sagt laut: »Schweinehund.« Bach-Zelewski schießt das Blut in den Kopf, er bleibt einen Augenblick lang stehen, blickt Göring aber nicht an und verläßt schweigend den Saal. Die Richter lassen sich das Schimpfwort übersetzen124.

Der »Schweinehund« hat Folgen. Künftig werden die Zeugen durch eine andere Tür hinausgeführt, damit sie nicht mehr an Göring vorbei müssen. Und Colonel Andrus entzieht Göring für vier Wochen den Tabak und den Spaziergang. Der Ex-Reichsmarschall steigt wieder etwas in der Achtung seiner Mitangeklagten. Voller Stolz erzählt Göring dem Assistenten seines Verteidigers, daß er nun wieder »Korporal« der Angeklagten und anerkannter Nachfolger des Führers sei125.

Am 4. Februar fahren Panzerfahrzeuge vor dem Nürnberger Justizgebäude auf. Die Wachen werden verstärkt und zu ihrem Schutz Sandsäcke herangeschafft. Aber die Meldung von einem Versuch unverbesserlicher Nazis, die Angeklagten zu befreien, erweist sich als Ente126.

Für die Angeklagten bedeutet der blinde Alarm nur eine kurze Ablenkung. Der französische Ankläger Mounier schildert dem Gericht, wie Rosenberg und Göring französische Kunstsammlungen ausgeplündert haben128. Fritzsche und Speer sind entsetzt; der ehemalige Radiokommentator und der frühere Rüstungsminister betonen in der Mittagspause, Görings Kunstdiebstähle seien in den Augen der Deutschen die eigentlich vernichtende Anklage. »Wie kann da die Rede von einer einheitlichen Front der Angeklagten sein, wenn dieser Mann sich so schändlich benommen hat?« fragt Speer, der sich schon ein paar Tage zuvor beklagt hat: »Es ist kein so guter Gedanke, die Angeklagten zusammen essen und Spazierengehen zu lassen. Dadurch treibt Göring sie immer wieder in eine Linie129

Die Gegensätze werden noch schärfer, als am 8. Februar General Roman A. Rudenko die sowjetische Anklage eröffnet130. Göring und Heß setzen demonstrativ die Kopfhörer ab. Dem sowjetischen Hauptankläger wollen sie nicht zuhören.

In der Mittagspause sagt Göring zu Gilbert, die sowjetischen Vorwürfe habe er sich im voraus gedacht. Er sei aber erstaunt, daß die Sowjets auch über Polen redeten; das sei schamlos.

»Warum halten Sie das für schamlos?« fragt der Amerikaner verwundert.

»Weil sie gleichzeitig mit uns angriffen«, antwortet Göring. »Es war alles vorher verabredet131

Zu den prominentesten Zeugen der sowjetischen Anklage gehört der deutsche Generalfeldmarschall Paulus. Seit der Niederlage seiner 6. Armee befindet sich der Mann, der auf Hitlers Befehl in Stalingrad bis zur Katastrophe gehorsam ausgehalten hat, in Kriegsgefangenschaft. Die Russen wollen ihn dem Gericht zunächst nicht präsentieren, sondern nur eine schriftliche Erklärung von Paulus vorlegen.

Generalmajor Zorya: »Ich glaube, daß die Aussage eines führenden Feldmarschalls der deutschen Armee, wie Friedrich Paulus, der unmittelbar Anteil sowohl an den Vorbereitungen als auch an der Durchführung des Plans 'Barbarossa' (deutscher Deckname für den Angriff auf Rußland) genommen hat, für die Untersuchung dieses Falles von beachtlicher Hilfe sein kann. Ich lege diese Aussage von Friedrich Paulus vom 9. Januar 1946, die in einem Kriegsgefangenenlager angefertigt wurde, als Dokument USSR-156 vor und beantrage, daß sie als Beweismittel zugelassen wird.«

Keitels Verteidiger Dr. Nelte erhebt Einspruch. Das Dokument sei nur die nicht einmal beglaubigte Photokopie einer Niederschrift des Feldmarschalls und keineswegs eine eidesstattliche Erklärung, die als Beweismittel zugelassen werden konnte. Dr. Nelte fügt hinzu: »Es kommt der Verteidigung nicht so sehr auf diese formale Bestätigung an, als darauf, die Möglichkeit der materiellen Beweiserhebung zu erhöhen132

Über diese Frage hat es schon mehrmals Auseinandersetzungen zwischen Anklage und Verteidigung gegeben. Die Verteidiger wollen verfügbare Zeugen ins Verhör nehmen. Die Ankläger aber - und darin sind sich vor allem Amerikaner und Sowjets einig - wollen mit eidesstattlichen Erklärungen den Prozeß beschleunigen und subjektiv gefärbte Zeugenaussagen vermeiden. US-Hauptankläger Jackson ist da ganz rigoros: »Ich möchte behaupten, daß die Aussage des Zeugen Lahousen, die fast zwei Tage dauerte, in Form einer eidesstattlichen Erklärung vor diesem Gerichtshof in 15 Minuten hätte vorgetragen werden können.« Aber der Vorsitzende belehrt ihn: »Der einzige Grund, weshalb ... verfügbare Zeugen ihre Aussagen nicht als eidesstattliche Erklärungen abgeben dürfen, besteht darin, daß der Verteidigung die Möglichkeit genommen wird, sie ins Kreuzverhör zu nehmen133

Auch im Falle Paulus kommt die Anklage nicht damit durch. Lordrichter Lawrence entscheidet: »Feldmarschall Paulus wird als Zeuge vorgeladen, damit er von den Verteidigungsanwälten ins Kreuzverhör genommen werden kann. Dr. Nelte, ich glaube, das erledigt ihren Einspruch134

Die Sowjets müssen damit gerechnet haben. Paulus ist schon in Nürnberg. Noch am Nachmittag dieses 11. Februar tritt er in den Zeugenstand135. Der überraschende Auftritt des Verteidigers von Stalingrad wirkt als Sensation - als die größte, die der russische Ankläger überhaupt bereiten kann136. Alles schaut gebannt auf diesen Zeugen.

Fußnote. Von sowjetischer Seite wird zum Auftritt von Paulus folgende Version verbreitet: »Die sowjetische Anklagevertretung hatte ursprünglich ihre Anklage auf die beglaubigten Aufzeichnungen Paulus' gestützt, die von ihm selbst geschrieben worden waren. Die Verteidigung erklärte jedoch, sie halte die schriftlichen Aufzeichnungen für unzurei-diend und beantragte die Vorladung des Zeugen Paulus. Auf eine entsprechende Frage des Gerichts erklärte sich die sowjetische Anklagevertretung damit einverstanden. Daraufhin erklärte die Verteidigung, aus einem unguten Gefühl heraus, sie sei bereit, sich aus Gründen der 'Zeitersparnis' auf die Aufzeichnungen zu beschränken; die Anklage erneuerte jedoch ihre Bereitschaft, den Zeugen vorladen zu lassen. Auf die Frage des Gerichts, wieviel Zeit dafür erforderlich sei, antwortete sie, daß Paulus in nicht mehr als 15 Minuten vor den Schranken des Gerichts Stehen könne. So stand also der Zeuge Paulus auf Ersuchen der Verteidigung vor Gericht und bereitete ihr dabei wenig angenehme Minuten137

»Paulus«, so hält einer der deutschen Anwälte in seinem Tagebuch fest, »trägt einen gutsitzenden Zivilanzug und sieht normal ernährt aus, er spricht fließend138

Der sowjetische Hauptankläger Rudenko stellt die Fragen. Was Paulus sagt, löst bei den angeklagten Militärs heftigen Protest aus. Deutschland, so erklärt Paulus, habe seinen »verbrecherischen Angriff« auf Rußland schon seit September 1940 vorbereitet und damit den gegenseitigen Nichtangriffspakt verletzt. Hitler habe eine »verantwortungslose Politik« getrieben.

General Rudenkos letzte Frage: »Wen halten Sie für schuldig an der verbrecherischen Entfesselung des Krieges gegen die Sowjetunion?«

Erregt eilt Dr. Laternser, Verteidiger für Generalstab und OKW, zum Mikrofon.

Aber Lordrichter Lawrence hat sich schon eingeschaltet: »Der Gerichtshof möchte General Rudenko auf folgendes aufmerksam machen: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß eine Frage, wie Sie sie gerade gestellt haben, nämlich, wer schuldig an dem Angriff auf das Sowjetgebiet sei, eine der Hauptfragen ist, die der Gerichtshof zu entscheiden hat. Es ist also nicht eine Frage, über die der Zeuge seine Meinung äußern sollte. Wollte der Verteidiger hiergegen Einspruch erheben?«

Laternser nickt: »Jawohl, Herr Präsident, das wollte ich einwenden.«

Rudenko formuliert seine Frage neu: »Wer von den Angeklagten war aktiver Teilnehmer an der Entwicklung des Angriffskrieges gegen die Sowjetunion?«

Paulus zögert nicht mit der Antwort: »Von den Angeklagten, soweit sie in meinem Blickfeld lagen, die ersten militärischen Berater Hitlers. Das ist der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Keitel, der Chef des Wehrmachtführungsamtes, Jodl, und Göring in seiner Eigenschaft als Reichsmarschall, als Oberbefehlshaber der Luftwaffe und als Bevollmächtigter auf dem rüstungswirtschaftlichen Gebiet.«

Die Ankläger der anderen Siegernationen haben keine Fragen an Paulus. Die Verteidiger sind nicht auf ein Kreuzverhör vorbereitet. Für sie ist dieser Zeuge zu überraschend aufgetreten, sie fühlen sich »wieder einmal überrumpelt«139. Die Verteidiger bitten, das Kreuzverhör auf den nächsten Tag zu verschieben. Der Vorsitzende unterbricht für die kurze Nachmittagspause.

»Fragen Sie das dreckige Schwein, ob er wüßte, daß er ein Verräter ist! Fragen Sie ihn, ob er seine russische Staatsbürgerschaft erhalten hätte«, fordert der wütende Göring seinen Anwalt auf. »Wir müssen diesen Verräter entlarven140!« Die angeklagten Generale sind seiner Meinung.

Am nächsten Morgen muß sich Paulus den Verteidigern stellen. Keitel erzählt seinen Mitangeklagten vor Beginn der Verhandlung: »Paulus sollte Jodls Posten übernehmen - in diesem Fall würde er jetzt hier sitzen141

Der Vorsitzende ruft den Zeugen auf: »Herr Feldmarschall Paulus, ich möchte Sie daran erinnern, daß Sie nach jeder Frage eine Pause machen, bevor Sie antworten, damit die Übersetzung durchkommen kann.«

Neun Verteidiger nehmen Paulus ins Kreuzverhör142 - ein Kommen und Gehen, für die Prozeßbeobachter ein »Schauspiel ersten Ranges«. Die Anwälte versuchen, über Nacht gut vorbereitet, den Zeugen in Widersprüche zu verwickeln und seine Glaubwürdigkeit zu erschüttern.

Der Marschall, seit Stalingrad Hitlers erbitterter Widersacher, nimmt es hin und antwortet - wie Prozeßbeobachter Süskind wenige Tage darauf in der »Süddeutschen Zeitung« berichtet - »mit einer ruhigen, zuweilen das Hochmütige streifenden Haltung - manchmal wie aus einer unüberbrückbaren Ferne heraus«. Der Mann in dem blaugrauen Anzug »tritt sehr als Mensch, als gewandeltes Individuum, fast als Privatperson auf, während die Verteidiger ihn bei Tatsachen, Verantwortlichkeiten und Prämissen seiner militärischen Existenz packen möchten143«.

Der Verteidiger Keitels fragt Paulus, ob er als Bearbeiter des Angriffsplans gegen Rußland seine Bedenken geltend gemacht habe.

Paulus stockt: »Wenn ich richtig urteile ... soll ich hier als Zeuge auftreten für die Vorgänge, die den Angeklagten vorgeworfen werden. Ich bitte deshalb den Gerichtshof, mich von der Beantwortung dieser auf mich zielenden Fragen zu entbinden ...«

Lordrichter Lawrence; »Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß Sie die Frage beantworten müssen ...«

Paulus sagt, die Erkenntnis, daß es ein verbrecherischer Überfall war, sei ihm erst später gekommen.

Da faßt Dr. Nelte nach: »Dann muß ich also Ihre Bezeichnung 'verbrecherischer Überfall' oder auch die sonstigen Bezeichnungen für die Kriegshetzer als eine nachträgliche Erkenntnis auffassen?«

Paulus: »Jawohl.«

Der Verteidiger läßt nicht locker: »Und ich darf sagen, daß Sie trotz Ihrer schweren Bedenken und Kenntnis der Tatsachen, die den Krieg gegen Rußland als Angriffskrieg und verbrecherischen Oberfall erscheinen ließen, es für Ihre Gehorsamspflicht gehalten haben, den Befehl der 6. Armee zu führen und Stalingrad bis zum letzten zu halten.«

Paulus muß zugeben, daß er sich von denen, die er mit seiner späten Erkenntnis so schwer belastet, nicht sehr unterscheidet: »Ich habe... damals, als ich den Befehl übernahm, den Umfang des Verbrechens, der in der Eröffnung und Durchführung dieses Eroberungskrieges lag, nicht in dem Umfang und in der Schärfe erkannt... Ich kannte die Einleitung dieses Krieges als einen Angriffskrieg. Damals aus der Gesamthaltung, aus der Masse des Offizierskorps entspringend, sah ich in der Begründung des Schicksals des Volkes und des Landes auf einer Machtpolitik damals nichts Ungewöhnliches . . .«

Das ist der Punkt, an dem der Verteidiger einhaken muß: »Erkennen Sie auch anderen, die nicht so nahe an der Quelle saßen, den guten Glauben zu, daß sie für ihr Vaterland das Beste wollten?«

Paulus: »Natürlich.«

Dr. Sauter, der Verteidiger Schirachs und Funks, fragt nach den Ergebenheitstelegrammen, in denen der Oberbefehlshaber der eingeschlossenen 6. Armee in aussichtsloser Lage »Durchhalten bis zum letzten Mann« versprach.

Paulus erinnert sich nicht recht: »Ich weiß von sogenannten Ergebenheitstelegrammen nur vom Schluß, wo es versucht wurde, über dieses Furchtbare, was dort geschehen war, noch einen Sinn herauszufinden, um diesem ganzen Leid und Sterben der Soldaten noch einen Sinn zu geben. Infolgedessen wurden diese Dinge ... als Heldentat, die für immer in der Erinnerung bleiben sollte, hingestellt... In dem letzten war kurz skizziert die Leistung, die die Armee vollbracht hat und herausgestrichen, daß dieses Nichtkapitulieren als Beispiel für die Zukunft gelten möge.«

Sauter will auf etwas ganz anderes hinaus: »Die Antwort darauf war, glaube ich, Ihre Beförderung zum Generalfeldmarschall?«

Paulus: »Das ist mir nicht bekannt, daß das eine Antwort war.«

»Aber Sie sind doch zum Generalfeldmarschall befördert worden und tragen auch diesen Titel«, hält Sauter ihm vor.

Der Feldmarschall wird unsicher: »Ich mußte ja den Titel nehmen, der mir verliehen worden ist.«

Fußnote: Paulus wurde von Hitler am 30. 1. 1943 zum Generalfeldmarschall befördert. Er verzichtete in Nürnberg darauf, zu erklären, daß Hitler ihn nach der Feuereinstellung der in zwei Gruppen aufgespaltenen, zerschlagenen Reste der 6. Armee in den Trümmern Stalingrads am 31. 1. und 2. 2. 1943 als Feigling beschimpfte, weil er in Gefangenschaft ging, anstatt Selbstmord zu begehen.

Der Verteidiger von Jodl fragt schließlich, ob Paulus auch von russischen Truppenzusammenziehungen an der Ostgrenze gewußt habe. Paulus antwortet, er könne sich an Einzelheiten nicht mehr erinnern.

Die Zuschauer erleben in diesem scharfen Kreuzverhör eines Belastungszeugen, wie sich die Absichten der Prozeßparteien unterscheiden. Die Anklage glaubte, das Zeugnis eines Mannes von solcher Vergangenheit müsse besonderes Gewicht haben. Die Verteidiger bemühen sich, die moralische Glaubwürdigkeit des Feldmarschalls zu treffen. Dem Gericht aber geht es nur um die sachliche Glaubwürdigkeit des Zeugen.

Kaum hat der Vorsitzende die Vormittagspause verkündet, da ruft Göring in der Anklagebank zu Jodl hinüber: »Generaloberst, haben Sie das mitgekriegt? Heß hat einen Konkurrenten. Der Zeuge erinnert sich nicht, hahaha! Will so tun, als hätte er es nicht gewußt... Er war doch der Experte für die Stärke der russischen Truppen.«

»Sicher war er das«, antwortet Jodl. »Aber ... er konnte nicht sagen, daß die russischen Truppen schwach waren, denn dann hätte ich ihm seinen eigenen Bericht entgegengehalten. Er konnte aber auch nicht sagen, sie seien stark gewesen, denn damit hätte er die Russen in Verlegenheit gebracht. So sagte er einfach, er hätte es nicht gewußt. Aber ich weiß es144

»Wenn dieser Mann«, mischt sich Fritzsche ein, »wissend sein Vaterland verriet - und ich glaube das nicht -, dann muß mit dem Vaterland etwas nicht in Ordnung gewesen sein.« (Fritzsche spielt auf die Rolle an, die Paulus in sowjetischer Gefangenschaft in dem von Moskau gesteuerten »Nationalkomitee Freies Deutschland« spielte, das zum Abfall von Hitler aufrief.)

»Es ist der verlorene Krieg«, sagt Seyß-Inquart.

»Nein«, widerspricht Fritzsche, »der allein ist es nicht. Unglück stärkt echte Liebe. Die besten Söhne unseres Volkes sind irre geworden an ihren Idealen.«

Beim Mittagessen benutzt Fritzsche einen unbewachten Moment, um Schirach zuzuflüstern: »Dieser Krieg hat Schlimmeres hinterlassen als Tote, Ruinen und ein zerstörtes Reich. Sein Erbe ist eine totale Verwirrung zwischen Recht und Unrecht, Gut und Böse. Der moralische Kompaß hat seinen Richtpunkt verloren. Der Mörtel für den Wiederaufbau ist schlecht.«

Schirach sagt: »Der heimliche Judenmord ist der Fluch145...«

Vergebens bemühen sich die Verteidiger, nach der Vernehmung noch einmal mit Paulus, dem Kronzeugen der Sowjets, zu sprechen; Verteidigungsassistent von der Lippe schreibt in sein Tagebuch: »Seine 'Besitzer' haben jeden Kontakt mit Deutschen verhindert. Wie zu hören ist, soll Paulus sogleich per Flugzeug zurückbefördert werden146

Die Zeugen der Anklage bereiten den Männern, um deren Schuld und Verantwortung es vor dem Nürnberger Tribunal geht, schwere Sorgen. Die Angeklagten glauben, daß die Vorbereitung der Zeugenaussagen, das Einstudieren von Fragen und Antworten durch die Ankläger zu einer Vergewaltigung der Tatsachen zu ihren Ungunsten führt147. Späte Erkenntnisse - wie sie von Feldmarschall Paulus, von den Mordbeamten und Mördern Ohlendorf, Wisliceny und von dem Bach-Zelewski dargeboten werden - erscheinen ihnen als Verrat oder als von den Anklägern eingeübte Rollen. Sie lassen sich von dem zwielichtigen Auftreten dieser Zeugen gern verführen, deren schreckliche Aussagen für unglaubwürdig zu halten, und wollen nicht wahrhaben, daß diese Zeugen nur all das Schreckliche bestätigen, das schon aus den deutschen Dokumenten spricht. Sie vergessen, daß dieselben Zeugen das Kreuzverhör der Verteidiger völlig unvorbereitet bestehen müssen. Sie übersehen auch, daß die Verteidigungszeugen und sie selbst als Zeugen in eigener Sache ihre Aussagen ebenso vorbereiten dürfen (sich sogar Notizen in den Zeugenstand mitnehmen können148), um dann wiederum dem Kreuzverhör der Ankläger ausgeliefert zu sein.

Eines jedoch sehen die Angeklagten jetzt ein: Hier wird mit ihnen kein »kurzer Prozeß« gemacht. Im Gegenteil, im vierten Prozeßmonat ist noch nicht einmal der erste Teil des Verfahrens abgeschlossen. Immer noch legen die Ankläger ihre Beweismittel vor. Nach Amerikanern und Briten kamen die Franzosen an die Reihe. Dann haben die Russen das Wort. Obwohl die Siegernationen sich zuvor die Arbeit nach Anklagepunkten eingeteilt hatten (Amerikaner: Verschwörung und Angriffskrieg; Briten: Verstöße gegen Kriegsbrauch und Kriegsrecht; Franzosen und Russen: Verbrechen gegen die Menschlichkeit) , kommt es dauernd zu ermüdenden Wiederholungen. Mit wachsendem Unbehagen wird auf der Richterbank registriert, wie sich das Verfahren hinschleppt. Der britische Richter Sir Norman Birkett reagiert seinen Ärger mit galligen Tagebucheintragungen ab149.

Der russische Anklagevortrag scheint kein Ende zu nehmen. US-Richter Biddle drängt den Vorsitzenden, er möge die Zeugen anhalten, sich kurz zu fassen. Aber Sowjetrichter Nikitschenko will davon nichts wissen: Wenn man General Rudenko zur Eile ermahne, werde man vom Gericht denken, es sei gegen die Sowjets voreingenommen. Lordrichter Lawrence hat die Ankläger schon so oft gebeten, Wiederholungen zu vermeiden. Diesmal greift er nicht ein. Ganz personifizierte Wichtigkeit und Würde, reicht der Vorsitzende dem britischen Gerichtssekretär von der Richterbank einen Zettel herunter, den er einer amerikanischen Stenotypistin geben soll, für die Lawrence eine Schwäche hat. Der amerikanische Richter Biddle erfährt, was der Vorsitzende der jungen Dame mitzuteilen hat: »Was machen Sie? - Haben Sie auch solche Langeweile wie wir150

Solche Vorgänge hinter den Kulissen des Nürnberger Tribunals bleiben den Angeklagten verborgen. Monatelang sitzen sie passiv auf der Anklagebank und können nur zuhören, was ihnen vorgeworfen wird. Allenfalls dürfen sie über ihre Verteidiger Fragen an Zeugen richten. Mitte Februar werden sie noch stärker isoliert. Der Gefängnispsychologe eröffnet ihnen, sie dürften von jetzt an außerhalb des Gerichtssaales überhaupt nicht mehr miteinander sprechen. Beim Spaziergang im Gefängnishof muß jeder für sich die Runde drehen. Schacht tobt und spricht von »schamloser Behandlung«. Göring merkt, daß er seines Einflusses beraubt werden soll.

Speer hingegen lobt die Haftverschärfung und sagt zu Gilbert: »Sie wurde gerade in einem kritischen Zeitpunkt erlassen, gerade als einige... begannen, wegen Görings Diktatur etwas unruhig zu werden, und er anfing, einen wirklichen Druck auszuüben. Er machte sich vor ein paar Tagen beim Spaziergang im Hof an Funk heran und sagte, er müsse sich mit der Tatsache aussöhnen, daß sein Leben verloren sei, und jetzt käme es nur darauf an, ihm - Göring - die Stange zu halten und einen Märtyrertod zu sterben. Funk brauche sich keine Sorge zu machen, denn eines Tages - und wenn es 50 Jahre dauere - würde sich das deutsche Volk wieder erheben und sie als Helden feiern und sogar ihre Gebeine in Marmorsärgen in einem nationalen Ehrenmal unterbringen ... Neulich bat Papen seinen Anwalt, etwas vorzubringen, was Hitler leicht belastete. Göring stürzte sich auf ihn: 'Wie können Sie es wagen!' und so weiter - genau wie er es mit mir machte151

Auch die Sitzordnung beim Mittagessen wird neu geregelt. Die Angeklagten essen nicht mehr je vier an einem Tisch in zwei Räumen. Jetzt sitzen jeweils vier Angeklagte in einem Zimmer, jeder an einem Tisch für sich, mit dem Gesicht zur Wand. Sie dürfen bei Tisch nicht mehr miteinander sprechen. Auch mit den dienstverpflichteten deutschen Kellnern können sie kaum noch ein Wort wechseln. Göring muß in einer ungeheizten und fensterlosen Kammer allein essen152. Er ist den Amerikanern zu gefährlich geworden.

Die neue Tischordnung - und dann erst recht die russischen Dokumentarfilme über deutsche Grausamkeiten im Osten153 brechen Görings Autorität.

Fritzsche kann die von Deutschen begangenen Greuel nicht fassen. Er bricht zusammen. Kaum vermag er sein Weinen zu unterdrücken, als der Gefängnispsychologe am Abend nach ihm sieht. Dr. Gilbert sagt, Göring nehme die Sache leichter und tue alle russischen Beweise für deutsche Greueltaten als Propaganda ab. Fritzsche nennt den Ex-Reichsmarschall ein »dickfelliges Rhinozeros« und eine Schande für das deutsche Volk. »Ich kann nicht mehr. Es ist, als ob ich täglich hingerichtet würde.«

Göring hat andere Sorgen. Beleidigt beklagt er sich über die neue Behandlung: »Daß ich der Nazi Nr. 1 in dieser Gruppe bin, bedeutet noch lange nicht, daß ich der Gefährlichste bin. Der Oberst Andrus sollte nicht vergessen, daß er es hier immerhin mit geschichtlichen Persönlichkeiten zu tun hat. Ob wir recht oder unrecht gehandelt haben, wir sind geschichtliche Persönlichkeiten - und er ist ein Niemand.«

Wenige Tage später unterhält sich Gilbert beim Mittagessen im »Senioren-Raum« mit Schacht, von Neurath und v. Papen. Dönitz hört zu. Schacht, der bis 1937 Wirtschaftsminister war, bezeichnet Hitler und Göring als »Gangster«. - »Wissen Sie, der gewaltsame Anschluß war in Wirklichkeit auch seine [Görings] Schuld«, sagt Papen, der bis 1934 Vizekanzler und später Botschafter in Wien war. Hitlers erster Außenminister Neurath tut so, als ob er niemals deutscher Reichsprotektor in Prag gewesen sei: »Das gleiche gilt für die tschechoslowakische Angelegenheit. Der Dicke war auch dafür verantwortlich. Es war alles seine Schuld154

Hitler, Himmler und Goebbels haben sich durch Selbstmord der Verantwortung entzogen. Nicht alles kann auf sie abgewälzt werden. Jetzt, da Göring seine Macht über die Mitangeklagten verliert, beginnen die ersten, auch ihm alle Verantwortung zuzuschieben. Allerdings noch nicht im Gerichtssaal.

Überhaupt wird die Kameraderie der Angeklagten mehr und mehr zum mühselig gewahrten äußeren Schein. Immer wieder beschwört Keitel den Gefängnispsychologen Gilbert, wenn er mit ihm am Abend in der Zelle über andere Angeklagte gesprochen hat: »Bitte sagen Sie es nicht den anderen!« Und eines Tages spielt Jodl dem Großadmiral einen Kassiber zu. Auf dem zusammengeknüllten, zerknitterten Zettel steht: »Herr Großadm. Dönitz. Bitte verhindern, daß Presseartikel über mich an Feldm. Keitel gelangt. J.155«

Als die Anklage nach 72 Verhandlungstagen ihre Beweisführung - 29 Zeugen, weit über 2000 Dokumente156 - abschließt, glauben nur noch Ribbentrop, Rosenberg, Streicher und Heß an die von Göring zu Anfang ausgegebene Parole: »Wir haben den Krieg verloren, das ist unser Kriegsverbrechen157.« Ob aber Göring nach den Aussagen von Ohlendorf und Genossen selbst noch daran glaubt, ist zweifelhaft. Jedenfalls gibt er sich weiterhin den Anschein, als täte er es.

Nach dem Anklagevortrag soll, so hat das Gericht beschlossen, die Verteidigung mit ihren Entlastungsbeweisen beginnen. Die deutschen Rechtsanwälte fühlen sich dem gewaltigen Apparat der Anklagebehörde hoffnungslos unterlegen. Sie haben Schwierigkeiten nicht nur mit den ungewohnten angelsächsischen Prozeßbräuchen, sondern vor allem auch mit dem Beschaffen von Zeugen und Entlastungsdokumenten. Immer wieder müssen sie das Gericht um Hilfe bitten, damit die Ankläger rechtzeitig Kopien der Belastungsdokumente ins Verteidigerzimmer schicken. Oft bekommen sie sie verspätet, manchmal bekommen sie gar keine, manchmal nur drei oder fünf Kopien für 25 Anwälte - während 250 Exemplare schon einen Tag zuvor an die Reporter und Presseagenturen verteilt worden sind158.

In einigen Fällen wird den Verteidigern monatelang der Einblick in wichtige Dokumente verwehrt, die sich im Besitz der Siegermächte befinden. So geht es dem Verteidiger von Großadmiral Dönitz, Rechtsanwalt Kranzbühler, mit den U-Boot-Tagebüchern, die von der Anklage auszugsweise als Belastungsdokumente vorgelegt worden sind. Das Gericht greift ein und bestimmt, daß die Verteidiger das Recht haben, jeweils die ganzen Dokumente kennenzulernen. Erst dann sorgt die Anklage dafür, daß Kranzbühlers Assistent nach London fahren und diese Dokumente in der Britischen Admiralität unbehindert einsehen kann159.

Um sich besser vorbereiten zu können, haben die deutschen Anwälte um eine Verhandlungspause gebeten160. Das Gericht lehnt ab161. Die Verteidiger machen sich niedergeschlagen und skeptisch an die Arbeit.





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11. Ankläger Jackson verliert eine Runde


»Dieser Prozeß muß in sehr strenger Form geführt werden, oder sie machen uns lächerlich.«

Robert H. Jackson in London vor Unterzeichnung des Gerichtsstatuts162.

Skizzen: Low (Manchester Guardian)
Auf dem kurzen Weg von der Anklagebank zum Zeugenstand macht der Mann keine falsche Bewegung. Sicher und gelassen geht er - flankiert von zwei Wachsoldaten des 6850. Infernal Security Detachments - an das Pult. Er sieht über Richter, Ankläger, Presse und Zuschauer hinweg.

»Wollen Sie bitte Ihren Namen nennen«, sagt der Vorsitzende in der Nachmittagssitzung am 13. März 1946.

»Hermann Göring«, antwortet der Mann im Zeugenstand. Lordrichter Lawrence: »Wollen Sie mir diesen Eid nachsprechen: Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts fortlassen und nichts hinzufügen werde.« Göring spricht die Eidesformel nach.

Lordrichter Lawrence: »Sie können sich setzen163

»Er war nicht mehr so fett, wie wir ihn aus den für ihn so glücklichen Zeiten des Dritten Reiches kannten«, beobachtet Hans Rudolf Berndorff, einer der wenigen deutschen Berichterstatter auf der Pressetribüne. »Er war hart und gesammelt, und es wurde mir sofort klar, daß er mit dem Leben abgeschlossen hatte. Denn so, wie er sich vor Gericht verhielt, konnte er sich nur dann verhalten, wenn er wußte, daß es mit ihm zu Ende war165

Fußnote: Laut Arrestbericht vom 22. Juni 1945 wog Göring 118 Kilogramm; am 10. März 1946 teilt er seiner Frau mit, daß er seit der Gefangennahme 70 Pfund abgenommen habe164.

Im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß können die Angeklagten - wie es in England und Amerika im Strafverfahren üblich ist - als Zeugen in eigener Sache unter Eid aussagen. Von diesem Recht machen 19 der 21 Männer auf der Anklagebank Gebrauch. Nur Heß und der ehemalige Reichsinnenminister Frick verzichten. Wie alle Zeugen sollen auch die Angeklagten nur auf Fragen antworten. Die Verteidigung beginnt das Verhör. Fragen und Antworten dürfen zwischen Anwälten und Angeklagten vorher abgesprochen werden. Göring allerdings hat mit seinem Verteidiger nur den allgemeinen Verlauf der Vernehmung verabredet. Er will sich nicht festlegen, vertraut auf die Eingebung des Augenblicks166.

Der Kieler Rechtsanwalt Dr. Otto Stahmer stellt die Fragen. Sein Mandant Göring kann in aller Breite an mehreren Sitzungstagen fast fünfzehn Stunden lang erzählen, was er für wichtig hält; denn nach Ansicht des amerikanischen Hauptanklägers Jackson ist der frühere Reichsmarschall der einzige Mensch, der »die wahren Ziele der Nationalsozialistischen Partei und das Funktionieren seiner Führerschaft erklären kann167«.

Und wie er erklärt! Allen Zuhörern, so berichtet Berndorff, wird klar, daß er »zur Verabschiedung des Nationalsozialismus vor der Weltöffentlichkeit eine große Propagandarede168« hält. Die Zuhörer erwarten, daß der Vorsitzende ihm das Wort entzieht. Aber das Gericht läßt Göring sprechen.

Darauf haben die Männer auf der Anklagebank seit Monaten gehofft. Dieser Mann spricht für sie alle. Auch die Beobachter im Gerichtssaal sind auf diesen zweiten Abschnitt des Prozesses gespannt: »Der Saal ist besetzt wie seit langem nicht mehr. Auf der Pressetribüne haben sich die Lücken geschlossen. Selbst in den vier Lagern der Staatsanwaltschaft sitzt man eng gedrängt, wie Bienenvolk neben Bienenvolk. Es summt vor Erwartung. Im Theater würde man sagen: Premierenstimmung. Ob Göring es auf sich bezieht - auf die Macht seiner Persönlichkeit? Ist er wirklich, in den Augen der Welt, die große Nummer, die - in seiner eigenen Sprache zu reden - am meisten 'hinhaut'? Oder markiert die Aufmerksamkeit einfach den großen Einschnitt im Prozeß: den langerwarteten Beginn der Verteidigung? Nun wird gewiß eine neue Blickrichtung aufgetan, oder zum mindesten eine Tür zum nachträglichen Verständnis. Auch wer gern einen deutschen Ankläger in Nürnberg gesehen hätte, bekommt jetzt seinen Wunsch in gewisser Hinsicht erfüllt. Jetzt, wo Deutsche - Angeklagte, Verteidiger, Entlastungszeugen - weithin unter sich sind, wird vielleicht ungesagt laut werden, was die Deutschen an Fragen und Anklagen dem fremden Wort hinzuzusetzen hätten. Die tiefsinnige Forderung des Strafprozesses wäre damit erfüllt, daß alle Beteiligten an der Wahrheitsfindung teilnehmen sollten. Alle — und über ihr persönliches Interesse hinaus169

»Unmerklich«, so empfindet es der mitangeklagte Rundfunkkommentator Hans Fritzsche bei Görings Aussage, »wuchs aus der Schilderung seines Lebensweges die Darstellung der jüngsten deutschen Geschichte. Wo die Anklage nichts anderes sah als die Kette von bösem Willen und Verbrechen, da stand nun die Not des deutschen Volkes nach Versailles, das Unverständnis der Welt für die Probleme des Reiches, dessen Versuch zur Selbsthilfe und schließlich das Ende in der Katastrophe. Hermann Göring stellte diese Dinge so dar, wie Millionen von Deutschen sie jahrelang gesehen hatten ... Ich dachte an die Mühe, die uns einst Rundfunkaufnahmen dieses Mannes machten. Wir hatten es oft schwer, aus einem einstündigen Tonband nur drei Minuten sendereifen Textes herauszuschneiden. Jetzt kam Satz für Satz knapp, klar und oft druckreif. Noch in den ersten Monaten seiner Gefangenschaft war dieser Angeklagte einem wenn auch leichten Rauschgift hörig. Nun zeigte er eine gedankliche Disziplin, die man selbst in seinen besten Zeiten an ihm vermißt hatte170

Ausländische Korrespondenten richten nach diesem wirkungsvollen ersten Auftritt an den Assistenten von Görings Verteidiger die ironisch gemeinte Frage, ob der Reichsmarschall noch Beitrittserklärungen zur Partei annehme171.

Die amerikanische Nachrichtenagentur »Associated Press« (AP) beauftragt ihre Nürnberger Berichterstatter, den Eindruck von dem Zeugen Göring in zwei Worte zu fassen. Am 16. März 1946 - Göring zeigt sich bei der Befragung durch die anderen Verteidiger172 wieder in Hochform - telegrafieren die AP-Leute ihrer Zentrale: »Very clever173«.

Als Göring davon hört, ist er richtig stolz.

Selbstzufrieden und ermutigt stellt sich Göring dann den Fragen der Ankläger174. Er, dem Macht immer vor Recht ging, trifft am 18. März auf einen Mann, der im Nürnberger Prozeß das Recht über die Macht triumphieren sehen will: Robert H. Jackson. Der amerikanische Hauptankläger, Motor dieses Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher, beginnt das Kreuzverhör. Voller Spannung erwarten die Zuhörer, wie der Marschall von Macht und Gewalt mit dem Anwalt von Recht und Gesetz zum Duell antritt.

Jackson ist nervös. Die Richter haben ihn gerade erst in Verfahrensfragen kritisiert. Und wenn es nach ihm gegangen wäre, hätte Göring schon beim Verhör durch seinen Verteidiger nicht so weitschweifig werden dürfen. Der Angeklagte muß sich vom Gericht ermuntert fühlen. Ob in diesen Tagen von der Ermordung Röhms, von der Judenausrottung, von der Aufrüstung, von der Kriegführung oder von geraubten Kunstschätzen die Rede ist - Göring läßt sich nicht aus der Ruhe bringen. Er weiß es häufig besser, antwortet ausweichend und herausfordernd.

Schon nach den ersten zehn Minuten des Kreuzverhörs glaubt der stellvertretende britische Richter Sir Norman Birkett zu spüren, »daß nicht der amerikanische Hauptankläger, sondern der Reichsmarschall Herr der Lage ist175«.

Verärgert fährt Jackson den Angeklagten an: »Zeit spielt vielleicht bei Ihnen eine geringere Rolle als bei uns. Können Sie nicht einfach mit Nein oder Ja antworten?«

Dieses unbeherrschte Wort wirkt peinlich. Auch alliierte Zuhörer finden, man könne einem Mann, dem der Galgen droht, nicht zumuten, sich kurz zu fassen. Jacksons Kollegen an den Tischen der Anklagebehörde müssen registrieren, daß er ungenügend präpariert ist, seine Dokumente nicht kennt und Göring nicht davon abbringen kann, Antworten zu Propagandareden auszudehnen176.

Der Vertreter des Londoner »Daily Express« berichtet nach der Sitzung: »Drei Stunden lang lieferten sich Hermann Göring und US-Hauptankläger Justice Robert H. Jackson an diesem Nachmittag auf dem von Scheinwerfern beleuchteten Boden des Nürnberger Gerichtssaals ein Wortgefecht - und Nazi Nr. 2 gewann.« Der »Daily-Express«-Mann zitiert auch einen amerikanischen Kollegen, der im Boxer-Jargon gesagt habe: »Well, Jackson ist wohl vom Gong gerettet worden177

Noch härter urteilt die amerikanische Journalistin Helen Kirkpatrick: Einige Briten, Franzosen und Russen im Gerichtssaal seien der Ansicht, »Göring habe aus Jackson einen Affen gemacht«. Offenbar fehle es Jackson an ausreichenden Kenntnissen der jüngsten europäischen Geschichte. »Was immer die Ursache gewesen sein mag, Göring hatte allen Grund, zu lachen und mit seinen Anstrengungen zufrieden zu sein.« Seine Mitangeklagten scharen sich um ihn und gratulieren ihm mit freudigem Händeschütteln178.

Am nächsten Vormittag sitzt Göring vorübergehend wieder auf der Anklagebank. Sein Verteidiger präsentiert als Entlastungszeugen den schwedischen Industriellen Birger Dahlerus179. Er soll bestätigen, daß der Reichsmarschall im August 1939 noch in letzter Minute zwischen Berlin und London vermitteln wollte. Tatsächlich berichtet der Schwede von mehreren Reisen und Verhandlungen, die er damals im Auftrag Görings unternommen habe. Der Reichsmarschall ein Friedensengel? Als Sir David Maxwell Fyfe den Zeugen ins Kreuzverhör nimmt, zerstört Dahlerus diese Legende. Die nach England ausgestreckten Friedensfühler, so bestätigt er dem britischen Ankläger, sollten den Deutschen bei ihrem Überfall auf Polen nur den Rücken im Westen freihalten. Aus dem Entlastungszeugen Dahlerus - so empfinden es viele Beobachter - wird ein Belastungszeuge180.

Das regt die Angeklagten auf. Göring schäumt vor Wut. In seinem Zorn zerrt er an der Kopfhörerleitung, bis sie ihm vom Wachoffizier schließlich aus der Hand genommen wird.

»Dumm von ihm, diesen Zeugen zu laden«, meint Frick auf der Anklagebank.

»Görings Glück ist ausgespielt«, flüstert Speer181.

Dann setzt Jackson das Kreuzverhör fort. Der Ankläger präsentiert ein Dokument, das eine Aussage Görings widerlegt.

Darauf Göring: »Ich muß es erst lesen, ich sehe das Dokument zum ersten Male.«

Jackson trumpft auf: »Sie wußten nicht, daß wir dieses Dokument haben, als Sie gestern diese Frage beantworteten, nicht wahr?«

Als Göring wieder zu einem Ablenkungsmanöver ansetzt, wendet sich Jackson an das Gericht: »Darf ich ergebenst bitten, daß der Zeuge belehrt wird, Fragen zu beantworten und mit seinen Erklärungen solange zu warten, bis sein Verteidiger ihn befragt; andernfalls kann dieses Kreuzverhör, was die Zeit betrifft, nicht erfolgreich durchgeführt werden.«

Aber Lordrichter Lawrence hindert Göring nicht daran, seine Antworten mit längeren Erläuterungen zu ergänzen. Und Göring wartet nur auf eine Gelegenheit, dem Ankläger eins auszuwischen.

Die Gelegenheit kommt, als Jackson einen deutschen Mobilmachungsplan von 1935 erwähnt, in dem von der »Vorbereitung der Befreiung des Rheins« die Rede ist. Jackson will damit beweisen, daß es schon 1935 geheime Pläne zu dem ein Jahr später erfolgten Einmarsch deutscher Truppen in das nach dem Versailler Vertrag entmilitarisierte Rheinland gab.

»O nein, hier irren Sie sich außerordentlich«, widerspricht Göring. »Das Originalwort in deutsch ... ist: 'Vorbereitung der Freimachung des Rheins'. Es ist eine rein technische Vorbereitung; es hat mit der Befreiung des Rheinlandes nicht das allergeringste zu tun ... der Fluß muß frei sein [von Schiffen] für die militärischen Maßnahmen ... Das waren allgemeine Mobilmachungsvorbereitungen, wie sie jedes Land trifft, und nicht zum Zwecke der Besetzung des Rheinlandes.«

Jackson versucht zu retten, was nach diesem peinlichen Übersetzungsfehler noch zu retten ist:

»Aber sie waren solcher Art, daß sie absolut dem Ausland gegenüber geheimgehalten werden mußten.«

Göring eiskalt: »Ich glaube mich nicht zu erinnern, die Veröffentlichung der Mobilmachungsvorbereitungen der Vereinigten Staaten jemals vorher gelesen zu haben.«

Jackson schmettert Akten und Kopfhörer auf den Tisch. Mit wutverzerrtem, hochrotem Gesicht, vor Aufregung zitternd182, wendet er sich an die Richter:

»Ich möchte den Gerichtshof ergebenst darauf aufmerksam machen, daß dieser Zeuge wenig guten Willen zeigt und es auch während seines ganzen Verhörs nicht getan hat ... ich habe den Eindruck, daß dieser Zeuge ... ein arrogantes und hochmütiges Benehmen dem Gerichtshof gegenüber an den Tag legt ... Ich bitte ergebenst, den Zeugen ... aufzufordern, auf meine Fragen zu antworten, und sich seine Erläuterungen, die durch seinen Verteidiger zur Sprache gebracht werden können, aufzusparen.«

Aber dieser Hilferuf läßt den Vorsitzenden ungerührt: »Ich habe schon einmal die allgemeine Regel dargelegt, die sowohl für diesen wie auch für jeden anderen Zeugen bindend ist.« (Die Zeugen sollen mit Ja oder Nein antworten, dürfen dann aber Erklärungen hinzufügen.)

Jacksons Landsmann auf der Richterbank, Francis Biddle, schlägt dem Vorsitzenden vor, jetzt keine Entscheidung zu treffen, sondern die erhitzte Atmosphäre abkühlen zu lassen183. Lordrichter Lawrence sieht das ein. Er merkt, daß es mit Jackson so nicht weitergeht, und verkündet: »Es wäre vielleicht besser, wenn wir uns jetzt vertagen würden.«

Wütend kommt Jackson zu den US-Richtern Biddle und Parker. Er macht ihnen Vorwürfe: Immer stellten sie sich gegen ihn; er sei nahe daran, sich von dem Prozeß zurückzuziehen und aus Nürnberg abzureisen. Die beiden amerikanischen Richter reden ihm gut zu. Der Prozeß sei doch sein Werk. Bisher sei doch alles gut gelaufen184.

Bei den amerikanischen und britischen Journalisten heißt es: »Göring is fighting back« - Göring schlägt zurück. Eine Korrespondentin kabelt ihrem kalifornischen Heimatblatt, der »Oakland Tribune«: »Göring wins his round« - Göring gewinnt seine Runde185.

Aber der Held des Tages ist gar nicht in Siegesstimmung, als er am Abend mit seinem Verteidiger Dr. Stahmer und Assistent Bross spricht:

»... die Sache ist noch nicht vorbei! Ich habe so das Gefühl, als wenn ich durch einen Wald gehe, wo hinter jedem Baum einer steht, der auf mich angelegt hat ...« Auf ein Stück Karton hat Göring mit Rotstift in Blockschrift die Worte gemalt: Langsam, Pause machen. Für das weitere Kreuzverhör durch die Ankläger hat er sich auf die Rückseite noch eine zweite Ermahnung geschrieben: Ruhe, Niveau halten!

Bross fragt ihn, wen er während des Verhörs ansehe.

»Ich fixiere Jackson«, antwortet Göring. »Aber Jackson weicht mir schon nach kurzer Zeit mit seinem Blick aus. Er ist mir nicht gewachsen186

Göring scheint recht zu behalten; denn am nächsten Morgen begeht der amerikanische Ankläger den Fehler, auf Görings boshafte Antwort vom Vortag zurückzukommen. Jackson will das Gericht wieder dazu bewegen, unerbetene Erklärungen des Zeugen zu unterbinden. Jackson beklagt sich: »Wenn der Gerichtshof dem Angeklagten weiterhin ermöglicht, selbst derartige Fragen zu stellen, wird die Kontrolle der Prozeßführung in die Hände des Angeklagten gelegt und den Vereinigten Staaten das im Statut verbürgte Recht des Kreuzverhörs im wesentlichen abgesprochen ... Wir können diesen Prozeß nicht zu einem kleinlichen Streit zwischen Anklagevertretung und Zeugen ausarten lassen. Die Vereinigten Staaten erwarten von mir etwas anderes ... Die Schwierigkeit liegt darin, daß das Gericht die Kontrolle über die Verhandlungen verliert, wenn dem Angeklagten in einem Prozeß dieser Art erlaubt wird, seine Propaganda anzubringen, und wir erst später darauf erwidern sollen, zumal allen die Propaganda als eines der Ziele dieses Angeklagten bekannt ist.«

Lordrichter Lawrence reagiert ungeduldig darauf: »Ich glaube, Sie legen dem von dem Zeugen gesprochenen Satz zuviel Gewicht bei. Ob Amerika seine Mobilisierungspläne bekannt gibt oder nicht, ist bestimmt nicht von sehr großer Wichtigkeit ... Es wäre sicherlich viel besser, eine derartige Bemerkung zu ignorieren.«

Aber Jackson sieht das nicht ein: »Ich bitte den Gerichtshof zu entschuldigen, wenn ich in so ernster Weise an ihn appelliere, aber ich halte diese Sache für sehr wichtig.«

»Ich habe noch nie gehört, daß der Anklagevertreter jede unerhebliche Bemerkung, die im Kreuzverhör gemacht wird, beantworten muß«, belehrt ihn der Vorsitzende und wiederholt den Standpunkt des Gerichts: Der Zeuge darf »eine kurze Erläuterung geben und soll nicht darauf beschränkt sein, nur mit Ja oder Nein antworten zu müssen«.

»Ich füge mich natürlich den Vorschriften des Gerichtshofes«, resigniert der öffentlich abgekanzelte Hauptankläger der Vereinigten Staaten.

Jacksons Schlappe ist vollkommen. Manche amerikanischen Zuhörer halten - man hört es an ihrem Lachen - in diesem Augenblick Göring für den Sieger. Sie nehmen die Sache mehr von der sportlichen Seite187. Auch Kollegen Jacksons haben den Eindruck, hier habe der Angeklagte den Ankläger ausgepunktet188; sie können nicht fassen, daß Jackson über Görings herausfordernden Antworten die Nerven verloren hat, und machen sich Sorgen um den Fortgang des Verfahrens, weil die meisten Angeklagten jetzt wieder Göring bewundern189.

Die Angeklagten, so berichtet Hans Fritzsche, empfinden darüber hinaus »Genugtuung über die sachliche Haltung des Gerichts190«, Göring selbst findet es »sehr beachtlich von dem Hohen Gericht, daß es sich offenbar in manchen Punkten meinen Ausführungen angeschlossen hat - entgegen den Versuchen Jacksons, mich auf eine engere Beantwortung der im Verhör gestellten Fragen zu beschränken191«.

Sir Norman Birkett, der stellvertretende britische Richter, will es anders. Er hat eine Erklärung entworfen, in der es heißt: »Dieser Prozeß läuft Gefahr, ungerechtfertigt und unnötig in die Länge gezogen zu werden, weil wesentliche Regeln der Beweisaufnahme mißachtet werden, und deshalb macht das Tribunal nachdrücklich darauf aufmerksam, daß es irrelevante Antworten nicht dulden wird.« Aber der amerikanische Richter Biddle, unterstützt von seinem Stellvertreter Parker, ist gegen einen solchen Eingriff zugunsten der Anklage, aus - wie Birkett vermutet - Animosität gegen Jackson. Und Lordrichter Lawrence gibt nach, obwohl er morgens noch sehr von dem Vorschlag seines Stellvertreters eingenommen war. Da (nach Artikel 4 c des Gerichts-Statuts) in Verfahrensfragen der Vorsitzende zusammen mit einem weiteren Richter entscheiden kann, unterbleibt die Intervention. Birkett hält das für einen schwerwiegenden Fehler. Er befürchtet für den Fortgang der Beweisaufnahme durch die Verteidiger das Schlimmste: »Von nun an wird der Prozeß der Kontrolle des Gerichts entgleiten«, schreibt er pessimistisch in sein Tagebuch192.

Jackson ist böse, weil er eine schlechte Presse hat. Als er amerikanischen Korrespondenten Vorwürfe macht, zucken die nur mit den Schultern. Sie lassen jeden so gut wegkommen, wie er ist. Eine große britische Zeitung telegrafiert ihrem Nürnberger Korrespondenten: »Entlöwen Sie Göring193

Genau das geschieht im weiteren Verlauf des Kreuzverhörs, das noch drei Tage andauert. Zwar fügt sich Jackson nun den Vorschriften des Gerichtshofes. Aber auch Göring gibt nach, antwortet knapper, hält keine Propagandareden mehr. Angesichts der Belastungsdokumente, die ihm die Anklage vorhält, bleibt ihm auch nichts anderes übrig. Paßt es zu dem Bild, das er der Nachwelt von sich geben will, erklärt er unverbindlich, aber mit Heldenpose: »Dafür übernehme ich die Verantwortung.« Würde es diesem Bild schaden, verliert er sich in kleinlichen Ausflüchten. Und er beginnt jetzt auch andere zu belasten.

Auf Jacksons Frage, welche Regierungsmitglieder radikaler gegen die Juden eingestellt gewesen seien, hat er sofort die Antwort parat: »Wenn gefragt wird, dann betone ich, daß es sich um die Persönlichkeiten des Ministers Goebbels und Himmlers in der Hauptsache gehandelt hat.«

Wenn es um die Nürnberger Rassengesetze geht, die der Reichstagspräsident Göring 1935 in Nürnberg proklamiert hat, wischt der Angeklagte Göring jeden Unterton einer Belastung kaltschnäuzig weg:

»Das war eine legale Maßnahme.«

Fußnote: Der in Nürnberg zum Reichsparteitag versammelte Reichstag »beschloß« am 15. September 1935 die sog. Nürnberger Gesetze, die Grundlage für die weiteren Ausschaltungsmaßnahmen gegen die Juden [Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre].

Als der US-Hauptankläger aber jenen Erlaß vorlegt, der Göring für die Endlösung der Judenfrage mitverantwortlich macht, versucht der Angeklagte noch einmal, mit Wortklauberei und Übersetzungskorrekturen vom Inhalt abzulenken.

Jackson: »Dann haben Sie am 31. Juli 1941 einen Erlaß unterzeichnet, in dem Himmler und der Chef der Sicherheitspolizei, SS-Gruppenführer Heydrich, aufgefordert wurden, Pläne für die vollkommene Lösung der Judenfrage auszuarbeiten?«

Göring widerspricht: »Nein, so ist das nicht richtig, diesen Erlaß kenne ich genau.«

Der Ankläger läßt dem Zeugen das Dokument vorlegen und fragt:

»Nun, dieses Dokument trägt Ihre Unterschrift, ist das richtig?«

Göring: »Das ist richtig.«

Jackson ist vorsichtig geworden; höflich bittet er den Zeugen um seine Unterstützung: »Ich weiß nicht, ob das Ganze in das Protokoll aufgenommen worden ist. Aber ich denke, daß das geschehen sollte. Damit wir bei der Übersetzung keine Schwierigkeiten haben, korrigieren Sie mich bitte, falls meine Angaben nicht richtig sind. 'In Vollendung der Ihnen am 24. Januar 1939 übertragenen Aufgabe .. .'«

Schon unterbricht ihn der Mann im Zeugenstand: »Darin ist ein Fehler, das heißt 'in Ergänzung' nicht 'in Vollendung der Ihnen übertragenen Aufgabe...' «

Der Amerikaner läßt sich nicht aus der Ruhe bringen, sagt: »Gut, ich nehme das an«, und liest weiter vor: » '...welche sich mit der gründlichen, in möglichst günstiger Weise stattfindenden Emigration und Evakuierung als Lösung des jüdischen Problems befaßte, beauftrage ich Sie hiermit, alle notwendigen Vorbereitungen bezüglich Organisierung und Finanzierung zum Zweck einer Endlösung der jüdischen Frage in dem deutschen Einflußgebiet in Europa zu treffen.' Ist das soweit richtig?«

»Ich finde das in keiner Weise korrekt«, kehrt Göring den Sachkenner heraus. »Darf ich es genau verlesen, wie es hier steht? 'In Ergänzung der Ihnen bereits mit Erlaß vom 24. Januar 1939', also vor Kriegsbeginn, übertragenen Aufgabe, die Judenfrage in Form der Auswanderung oder Evakuierung einer den Zeitverhältnissen entsprechend möglichst günstigen Lösung zuzuführen, beauftrage ich Sie hiermit, alle erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht zu treffen ...' «

Der Zeuge macht eine Pause und trumpft auf: »Und jetzt kommt das entscheidende Wort, das falsch übersetzt wurde, es heißt hier nämlich: 'für eine Gesamtlösung' und nicht 'für eine Endlösung'! ... 'für eine Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflußgebiet in Europa.' «

Dann aber - merkt er nicht, wie er in die Falle tappt, glaubt er, daß keiner die Bedeutung der nächsten Sätze erkennt? - liest Göring weiter:

» 'Sofern hier die Zuständigkeiten anderer Zentralinstanzen berührt werden, sind diese zu beteiligen. Ich beauftrage Sie weiter, mir in Bälde einen Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage vorzulegen.' «

Das ist der Kern, um den es geht, die Endlösung. Seit Wislicenys Aussage weiß jeder, muß jeder wissen, was »Endlösung der Judenfrage« bedeutet - auch Göring: den Judenmord. Und damit es keinem entgeht, wiederholt es der amerikanische Ankläger: »Das letzte, was in dem Brief steht, ist: 'Ich beauftrage Sie weiter, mir in Bälde einen Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage vorzulegen.' «

Göring ist erleichtert, als Jackson zum nächsten Punkt übergeht, zur »Reichskristallnacht« vom November 1938, in der die SA auf Goebbels' Anordnung in ganz Deutschland eine »spontane Volkserhebung« vorgespielt, die Synagogen in Brand gesteckt, jüdische Geschäfte und Wohnungen geplündert, Juden ermordet und mißhandelt hat. Hier markiert der Zeuge Göring wieder den starken Mann, als der auch der damalige Feldmarschall Göring aufgetreten ist, und er ist noch stolz darauf. Er sei gegen solche Gewaltaktionen gewesen, ihm sei es immer um Ordnung und Gesetz gegangen. Freimütig bekennt er im Zeugenstand: »Ich bin hier den klaren gesetzlichen Weg gegangen und habe mich nicht gescheut, hierfür das Gesetz zu machen und die Verantwortung zu übernehmen.«

»Hierfür das Gesetz zu machen« - das bedeutete: Die Juden hatten nicht nur den Schaden zu tragen, sondern auch den Schaden zu ersetzen. Göring nützte die »Kristallnacht« zur Verschärfung der antijüdischen Maßnahmen - und auch in diesem Punkt kann er sich nicht herausreden.

Jackson befragt den Zeugen über jene »Besprechung über die Judenfrage« vom 12. November 1938194, auf der unter Görings Vorsitz die Ausschaltung der Juden aus der deutschen Wirtschaft, Beschlagnahmungen und andere judenfeindliche Maßnahmen in Gang gesetzt wurden - jene Sitzung, die Göring damals mit der Ankündigung eingeleitet hatte, daß »die Judenfrage jetzt einheitlich zusammengefaßt werden soll und so oder so zur Erledigung zu bringen ist«.

»So oder so« - Göring kann keinen seiner Sätze, der ihm aus dem Protokoll vorgelesen wird, abstreiten, und es nützt ihm nichts, daß er sie jetzt als in der damaligen Stimmung nur dahingesagt abtun will.

Jackson zitiert aus dem Protokoll den Streit Görings mit einem Versicherungssachverständigen über die angerichteten Sachschäden.

Feldmarschall Göring 1938: »Mir wäre es lieber gewesen, ihr hättet 200 Juden erschlagen und hättet nicht solche Werte vernichtet!«

Der Ankläger fragt: »Lese ich das richtig?«

Zeuge Göring 1946: »Jawohl, das war eine Äußerung des Unmuts und der momentanen Erregung.«

»Unwillkürlich aufrichtig - oder nicht?« bemerkt der amerikanische Ankläger bissig.

Nach der Mittagspause am 20. März 1946 gibt es keinen Zweifel mehr, Göring ist angeschlagen; der amerikanische Ankläger führt das Verhör jetzt mit scharfen und präzisen Fragen. Und die Ausweichmanöver des Zeugen werden unsicher, peinlich und plump. Als Jackson noch einmal auf die »Kristallnacht« zurückkommt, wirft Göring gelangweilt ein: »Also wieder zurück zu dem, was schon vorbei war.« Wenig später fällt er dem Ankläger mitten ins Wort: »Der Übersetzer kam nicht mit.«

Jackson ruhig: »Haben Sie es?«

Göring versucht es noch einmal: »Ich habe es, aber nicht der Übersetzer.«

Aber der Ankläger bleibt bei dem Dokument und fährt fort: »Gut, wir wollen jetzt ein bißchen weiterlesen.«

Schließlich verliest er aus dem Protokoll von 1938 noch jenen Satz des Feldmarschalls Göring: »Im übrigen muß ich noch einmal feststellen: Ich möchte kein Jude in Deutschland sein.« Der Angeklagte im Zeugenstand will das nicht hören: »Das war schon verlesen worden, ja.«

Als Jackson dann noch einmal auf Görings Kunstraub - er nennt es höflich-ironisch »Behandlung der Frage der Kunstgegenstände« - zurückkommt, platzt Göring unwillig dazwischen: »Dies ist mehrfach vorgetragen worden, und ich habe neulich dazu ausgiebig Stellung genommen.«

Göring hat nichts mehr zu den Vorwürfen zu sagen. Dem amerikanischen Ankläger ist es gelungen, mit erdrückenden Dokumenten dem Reichsmarschall den Nimbus des »jovialen Dicken« zu nehmen und ihn als brutalen, harten Unterdrücker von politischen Gegnern und Juden zu kennzeichnen.

Dann ist der britische Ankläger Sir David Maxwell Fyfe an der Reihe195. Es geht um die Erschießung von 50 britischen Fliegern, die im Frühjahr 1944 aus einem deutschen Gefangenenlager in Schlesien ausgebrochen waren. Es geht um die brutale Verletzung des Kriegsrechts. Es geht um Görings Soldatenehre; denn der Reichsmarschall war der Chef der Luftwaffe und für die seinem Ministerium unterstehenden Kriegsgefangenenlager verantwortlich.

Mit genauen, scharfen Fragen setzt Sir David dem Zeugen zu. Jeder im Gerichtssaal erkennt: Dieser Ankläger hat sich gründlich vorbereitet, er weiß über jede Einzelheit Bescheid, kennt die Akten bis ins kleinste Detail196. Göring aber weicht aus. Er sei bei der Flucht der Flieger und bei der rechtswidrigen Erschießung gerade auf Urlaub gewesen und habe erst hinterher davon erfahren. Der Brite faßt nach: Wo auf Urlaub? Wann? Der Reichsmarschall entsinnt sich: in der Nähe von Nürnberg. Aber das genaue Datum weiß er nicht mehr. Er entsinnt sich nicht einmal mehr, wer ihn nachträglich darüber unterrichtet hat und wer den grauenvollen Befehl durchgeführt hat. Eines aber weiß er und sagt es auch, als der Ankläger ihn fragt: »Es war Hitlers Entscheidung, daß diese Offiziere erschossen werden sollten?«

Göring: »Das ist richtig; das habe ich als solches später erfahren, daß es sein Befehl war.«

Das weiß er noch. - Offenbar weiß der Angeklagte Nr. 1 nicht mehr, daß er seinen Mitangeklagten am Anfang des Prozesses die Parole ausgegeben hat: »Nicht ein Wort gegen Hitler.«

Als die Angeklagten am Abend nach der Verhandlung in ihre Zellen zurückgeführt werden, flüstert Speer Seyß-Inquart zu: »Na, selbst Hermann machte ein paar böse Schnitzer; er sollte nicht so zufrieden mit sich sein.«

»All das Reden nützt ihm nichts«, antwortet der ehemalige Reichskommissar für die Niederlande. »Sie haben alles schwarz auf weiß197

Daß ihm sein Reden nichts mehr nützt, merkt auch Göring selbst, als der britische Ankläger tagsdrauf das Kreuzverhör über die Erschießung der Flieger fortsetzt. Sir David fragt, ob ein bestimmter Befehl in der Kriegsgefangenenabteilung in Görings Luftwaffenministerium behandelt werden sollte.

Göring will ausweichen und Erklärungen über den Dienstweg eines solchen Befehls abgeben.

Da fährt ihm der Ankläger dazwischen: »Ich bin der Ansicht, daß die Antwort auf meine Frage 'ja' sein müßte ...«

Göring: »Ich sage ja.«

»Es geht doch viel schneller, wenn Sie von Anfang an gleich ja sagen. Verstehen Sie?«

Das ist eine andere Tonart, jetzt geht es um Verantwortung und nichts anderes.

»Ich nehme an«, fragt Sir David weiter, »daß Sie im allgemeinen doch die Verantwortung für die Handlungen der Offiziere in Ihrem Ministerium vom Rang eines Stabsoffiziers und aufwärts, nämlich Oberste, Generalmajore und Generalleutnants, tragen?«

Der Zeuge wird vorsichtig: »Wenn sie in meinen Richtlinien und nach meinen Weisungen etwas getan haben, ja; wenn sie etwas gegen meine Weisungen und Richtlinien getan haben, nein.«

Als Maxwell Fyfe eidesstattliche Erklärungen und Vernehmungsprotokolle ehemaliger Luftwaffenoffiziere vorlegt, um zu beweisen, daß Göring von der von Hitler befohlenen Erschießung erfahren haben muß und nichts dagegen getan hat, erhebt Görings Verteidiger Einspruch und verlangt die Vorladung dieser Zeugen.

Der Vorsitzende lehnt ab: »Dr. Stahmer, was Sie sagten, ist völlig unrichtig. Für das Kreuzverhör gelten nicht die gleichen Regeln wie für die direkte Vernehmung. Im Augenblick wird der Angeklagte Göring im Kreuzverhör auf seine Glaubwürdigkeit hin vernommen. Er sagte, daß er über diese Sache nichts gewußt habe. Das Kreuzverhör findet ja statt, um zu beweisen, daß er gelogen hat, als er das sagte.«

Dann faßt Sir David alle Punkte zusammen und klagt Göring an: »Es handelt sich um eine Angelegenheit, die nicht nur dem OKW, der Gestapo und der Kripo, sondern Ihrem eigenen Operationschef, General Förster, bekannt war, der General Grosch erklärte, daß er Feldmarschall Milch unterrichtet habe. Ich sage jetzt, daß es absolut unmöglich und unwahr ist, daß Sie unter solchen Umständen nichts darüber gewußt hätten ... Ich behaupte, daß sowohl Sie als auch Feldmarschall Milch sagen, Sie hätten nichts davon gewußt, obwohl Sie es wußten und die Verantwortung auf die Schultern Ihrer untergebenen Offiziere abwälzen wollen.«

Schließlich versucht der Ankläger, Göring bei seiner Offiziersehre zu packen: »Auf der ganzen Welt wird der Versuch, zu entkommen, als Pflicht eines Offiziers angesehen, wenn er in Kriegsgefangenschaft ist, nicht wahr? ... Alle Offiziere, die damit [mit der Erschießung] zu tun hatten, hielten es für eine ernste und schwierige Angelegenheit, nicht wahr?«

Göring weicht weiterhin aus: »Es fanden nicht nur diese Offiziere die Sache seriös und schlimm, sondern ich selbst habe dies als die schlimmste Sache während des ganzen Krieges angesehen und dies eindeutig und klar zum Ausdruck gebracht ... Dieser meiner Empörung habe ich gerade dadurch Ausdruck gegeben, daß ich daraufhin meinen Generalquartiermeister veranlaßt habe, ein Schreiben an das OKW zu richten, daß wir nunmehr die Gefangenenlager abgeben wollten, weil wir unter diesen Umständen nichts mehr damit zu tun haben wollten... Ich habe dem Himmler klar gesagt, es wäre seine Pflicht gewesen, mich vor der Durchführung anzurufen, um mir die Möglichkeit zu geben, selbst zu dieser Zeit meines weitaus abgeschwächten Einflusses alles zu tun, um den Führer daran zu hindern, daß dieser Befehl durchgeführt würde ... Ich habe auch dem Führer in sehr klaren Worten meine Auffassung kundgegeben und habe aus seinen Antworten erkannt, daß ich voraussichtlich nicht einmal, wenn ich es vorher gewußt hätte, diesen Befehl hätte verhindern können.«

Das sagt der Angeklagte Göring, den die mitangeklagten Militärs bis zu diesem Augenblick noch als ihren obersten militärischen Vorgesetzten anerkannt haben. Mag Görings Verantwortung für die Erschießung unbeweisbare Behauptung bleiben - das Ergebnis ist beinahe noch kläglicher: Anstatt seinem Führer als ranghöchster Offizier zu erklären: Die kriegsgefangenen Flieger stehen unter meiner Bewachung und damit unter meinem Schutz, in Zukunft geht der Weg zu ihnen nur über meine Leiche - ließ es der Reichsmarschall bei einem müden Protest - einem Schreiben seines Quartiermeisters an das OKW - bewenden und gab, feige, die Gefangenenlager ab.

Der britische Ankläger kann sich das alles nicht vorstellen und wiederholt noch einmal: »Ich behaupte aber, daß auch Sie davon wußten, wenn alle diese Offiziere, die ich erwähnt habe, davon gewußt haben; und Sie haben nichts getan, um die Erschießung dieser Leute zu verhindern, sondern haben an dieser widerwärtigen Mordserie mitgearbeitet.«

Lordrichter Lawrence winkt ab: »Sir David, gehen Sie zu etwas anderem über?«

In anderen Punkten kommt der Zeuge nicht glimpflicher davon. Der britische Ankläger weist Göring nach, daß er die Friedensfühler über Dahlerus nur zur Vermeidung eines Zweifrontenkrieges und nicht aus wirklicher Friedensliebe ausgestreckt habe; hält ihm vor, daß die Neutralitätsverletzungen gegenüber Holland und Belgien schon lange vor Kriegsbeginn einkalkuliert waren und daß der Luftangriff auf Belgrad ein Terrorangriff gegen die Zivilbevölkerung gewesen war.

Dann liest Sir David aus der Aufzeichnung eines zwischen Mussolini und Göring am 23. Oktober 1942 im Palazzo Venezia geführten Gesprächs vor: »Der Reichsmarschall schilderte dann, wie Deutschland bei Partisanenkämpfen vorgehe. In den betreffenden Gebieten würden zunächst das gesamte Vieh und die Lebensmittel weggeführt, um den Partisanen auf diese Weise die Ernährungsgrundlage zu entziehen. Die Männer und Frauen würden in Arbeitslager, die Kinder in Kinderlager gebracht und die Dörfer niedergebrannt ... Kämen Attentate vor, so würde in den Ortschaften die gesamte männliche Bevölkerung auf der einen Seite und die Frauen auf der anderen Seite aufgestellt, den Frauen würde gesagt, daß alle Männer erschossen werden würden, wenn sie (die Frauen) nicht angäben, wer von den Männern nicht in den Ort gehöre. Um ihre Männer zu retten, bezeichneten dann die Frauen immer die Nichtortsansässigen. Deutschland habe die Erfahrung gemacht, daß Soldaten im allgemeinen schwer zur Ergreifung derartiger Maßnahmen zu bringen seien. Angehörige der Partei verrichteten diese Aufgabe viel härter und besser ...«

Auf die Frage des Anklägers: »Ist das eine korrekte Beschreibung?« kann Göring nur erwidern: »Ja, korrekt.«

Als es um Konzentrationslager geht und Judenmord, als der Ankläger auf die Aussage eines höheren SS-Offiziers verweist, nach der ungefähr vier Millionen in Lagern getötet wurden und zwei Millionen auf andere Weise den Tod fanden, als Sir David fragt: »Wollen Sie immer noch diesem Gerichtshof gegenüber behaupten, daß ein Minister mit Ihrer Machtstellung im Reiche in Unkenntnis dieser Vorgänge verbleiben konnte?« - da antwortet der einst so mächtige Mann: »Das behaupte ich ... ich bin sogar der Meinung, daß nicht einmal der Führer annähernd von diesem Ausmaß etwas gewußt hat. Das spricht auch dafür, daß Himmler diese Sachen außerordentlich geheimgehalten hat. Es sind uns niemals Zahlen oder irgend etwas in dieser Richtung zugestellt worden.«

Der britische Ankläger erinnert noch einmal an die grausamen Beweise über die Vernichtungslager, an die entsetzlichen Filmdokumente, an die gewaltigen Zahlen von Kleidungsstücken, Eheringen und »an den polnisch-jüdischen Herrn, der aussagte, daß alles, was er von seiner Familie, von seiner Frau, Mutter und Tochter, zurückerhielt, ich glaube, ihre Ausweiskarten waren? Seine Arbeit bestand darin, Kleider aufzulesen. Er sagte uns, daß die Henker Ihres Freundes Himmler so gründlich waren, daß es fünf Minuten länger dauerte, Frauen zu ermorden, weil man ihnen ihre Haare abschneiden mußte, die für die Herstellung von Matratzen benutzt wurden. Ist Ihnen niemals etwas über den Zuwachs deutschen Materials gesagt worden, das von den Effekten dieser ermordeten Menschen stammte?«

Da hat der Reichsmarschall und Vierjahresplan-Chef doch ganz andere Perspektiven: »Nein, und wie stellen Sie sich bitte das vor: Ich habe große Richtlinien für die deutsche Wirtschaft gegeben. Dazu gehörte nicht die Matratzen- oder sonstwie Anfertigung aus Frauenhaaren oder die Verwendung alter Schuhe und Kleider.«

Vor allem eines will er nicht auf sich sitzenlassen: »Ich möchte... Einspruch gegen diesen Ausdruck erheben: 'Mein Freund Himmler'.«

»Gut«, räumt der Ankläger ein, »ich will sagen 'Ihr Feind Himmler' oder einfach 'Himmler'. Sie wissen, wen ich meine, oder nicht?«

»Jawohl«, tönt es aus dem Zeugenstand.

Sehr oft an diesem Tage kann Göring nur noch mit »Jawohl« auf die Fragen des Anklägers antworten. Als Sir David aber fragt: »Wollen Sie immer noch Hitler rechtfertigen und glorifizieren, nachdem er den Mord der fünfzig jungen Fliegeroffiziere... anbefohlen hatte?« -bleibt es nicht beim »Jawohl«. Jetzt will der Reichsmarschall noch einmal Propaganda machen - für sich selbst: »Ich habe weder den Führer Adolf Hitler zu rechtfertigen noch zu glorifizieren, sondern ich habe nur zu betonen, daß ich ihm meine Treue gehalten habe, denn ich halte es nicht für richtig, nur in guten Tagen, wenn man seinen Eid gegeben hat, die Treue zu halten, sondern es ist sehr viel schwerer, diese Treue dann auch in schweren Tagen zu halten ...«

Der Ankläger will auf etwas anderes hinaus: »Der Führer muß doch auf jeden Fall genau gewußt haben, was in bezug auf die Konzentrationslager, die Behandlung der Juden und die Behandlung der Arbeiter geschah?«

Göring bleibt dabei: »Ich deutete vorhin an, daß es meine Meinung ist, daß der Führer über Einzelheiten in den Konzentrationslagern, über die hier geschilderten Grausamkeiten nicht unterrichtet gewesen ist; so wie ich ihn kenne, glaube ich das jedenfalls nicht. Was aber zwischen ihm...«

»Ich frage nicht nach Einzelheiten«, unterbricht ihn der Brite, »ich frage Sie wegen des Mordes von vier oder fünf Millionen Menschen. Wollen Sie mir sagen, daß keiner der Machthaber in Deutschland, außer Himmler und vielleicht Kaltenbrunner, davon Kenntnis hatte?«

»Ich bin nach wie vor der Meinung«, wiederholt der Zeuge, »daß über solche Zahlen der Führer nicht Bescheid gewußt hat.«

Dann aber, als Sir David immer wieder Beweisdokumente vorlegt und immer wieder fragt: »Sagen Sie immer noch, daß weder Hitler noch Sie von der Judenausrottungs-Politik etwas wußten?« - gibt Göring auf einmal ein klein wenig nach: »Soweit es Hitler betrifft, habe ich es gesagt, daß ich das nicht glaube; soweit es mich betrifft, habe ich gesagt, daß ich auch nur annähernd von diesem Ausmaß nicht gewußt habe.«

Da nagelt der Ankläger ihn fest: »Sie wußten nicht, in welchem Ausmaß, Sie wußten jedoch, daß eine Politik bestand, die auf die Ausrottung der Juden hinzielte?«

Göring versucht es einzuschränken: »Nein, auf die Auswanderung der Juden und nicht auf ihre Ausrottung. Ich wußte nur, daß in Einzelfällen in dieser Richtung Vergehen vorgekommen waren.« Aber das interessiert den Ankläger nicht mehr.

»Danke«, schließt er sein Kreuzverhör und räumt das Pult für seinen sowjetischen Kollegen.

Fußnote: Sir David Maxwell Fyfe kommt mit einem weiteren Dokument, einer Aufzeichnung Raeders, die der Großadmiral in der Moskauer Gefangenschaft niedergeschrieben hatte, ohne zu ahnen, daß die Russen diese Notizen für die Anklage verwerten würden. Auf Einspruch von Görings Verteidiger Stahmer darf der britische Ankläger das Dokument nicht vorlegen, weil Raeder selbst in Nürnberg dazu gehört werden soll. In der erst später präsentierten Notiz Raeders heißt es über den ehemaligen Reichsmarschall u. a.: »Von verhängnisvoller Wirkung war für das Schicksal des deutschen Reiches die Person Göring. Unvorstellbare Eitelkeit und maßloser Ehrgeiz waren seine Haupteigenschaften, Popularitäts- und Effekthascherei, Unaufrichtigkeit, Unsachlichkeit und Selbstsucht, die vor dem Interesse des Staates und des Volkes nicht Halt machte. Habgier und Verschwendungssucht, weichliches, unsoldatisches Wesen zeichneten ihn aus .. .198

Rudenko geht es hauptsächlich um den deutschen Angriff auf Rußland199. Neue Anklagen bringt der Russe nicht vor. Aber er legt den Zeugen - der von sich selber sagt: »Engerer Mitarbeiter des Führers... war in erster Linie ich« - mit einfachen Fragen auf Punkte fest, die er gar nicht bestreiten will.

Göring gibt zu, als Oberbefehlshaber der deutschen Luftwaffe an den Angriffsvorbereitungen gegen Rußland mitgewirkt zu haben, und leugnet nicht, daß sich Deutschland russische Gebiete aneignen wollte. Darüber - »die Krim wollte der Führer haben« - läßt sich der Mann im Zeugenstand ganz kaltschnäuzig aus: »Wenn wir gesiegt haben würden, würde sich dann im Frieden das sowieso ergeben haben, wie weit wir Annexionen hätten gebrauchen können ...«

Rudenko faßt nach: »Ich verstehe. Wie Sie selbst gesagt haben, wenn der Krieg gewonnen worden wäre, würden Sie zugegriffen und diese Gebiete annektiert haben. Sie haben nicht im Prinzip protestiert.«

»Nicht im Prinzip«, gibt Göring zu. »Ich habe als alter Jäger'" nach dem Standpunkt gehandelt, das Fell des Bären erst dann zu verteilen, wenn man ihn geschossen hat.«

Der Russe geht auf diese Sprache ein: »Und dieses Fell wollten Sie nur teilen, wenn Sie diese Territorien ganz in Ihrem Besitz hatten?«

Genau das meint der Reichsmarschall: »Wie das Fell zu verwerten war, war ja erst nach Erlegung des Bären maßgeblich zu beurteilen.«

»Glücklicherweise ist das nicht geschehen«, erwidert der Russe.

»Für Sie«, sagt Göring.

Fußnote: Hermann Göring war nicht nur Reichsmarschall, Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Reichstagspräsident, Preußischer Ministerpräsident, Beauftragter für den Vierjahresplan, Vorsitzender des Ministerrats für die Reichsverteidigung, Reichsluftfahrtminister, sondern auch Reichsforst- und Reichsjägermeister. In dieser Eigenschaft setzte sich der Mann, der die Entrechtung von Menschen und die Judenvernichtungspolitik betrieb, für Tierschutz und waidgerechte Behandlung des Jagdwildes ein.

Die Sprache wird schärfer, als es um Ausbeutung geht, um Plünderung. Göring kann nicht bestreiten, was er am 6. August 1942 vor den Reichskommissaren der besetzten Gebiete gesagt hat200: »Der Führer hat mir Generalvollmachten gegeben von einem Ausmaße, wie er bisher Vollmachten nicht erteilt hat... Sie sind weiß Gott nicht hingeschickt worden, um für das Wohl und Wehe der Ihnen anvertrauten Völker zu arbeiten, sondern um das Äußerste herauszuholen ... Eins werde ich tun: Die Auflagen, die ich Ihnen mache, hole ich herein ... Früher schien mir die Sache doch verhältnismäßig einfacher zu sein. Da nannte man das Plündern. Das stand dem Betreffenden zu, das wegzunehmen, was man eroberte. Nun, die Formen sind humaner geworden. Ich gedenke trotzdem zu plündern, und zwar ausgiebig ... Sie müssen geradezu wie ein Schweißhund hinterher sein, wo noch etwas ist, was das deutsche Volk brauchen kann ...«

»Diese Sätze sind sehr ausdrucksvoll«, beendet Rudenko die Verlesung. »Sie sprechen selbst für sich ... Sie verneinen nicht, daß die ... Zitate aus Ihrer Rede vom 6. August 1942 von Ihnen stammen?«

»Verneine ich durchaus nicht«, antwortet der Zeuge.

Ähnlich verläuft das Kreuzverhör über die Zwangsarbeit. Auf Rudenkos Frage: »Sie verneinen nicht, daß es Sklaverei gewesen ist?« erwidert Göring schlicht: »Sklaverei verneine ich, Zwangsarbeit ist zum Teil selbstverständlich angewendet worden ... Nicht in die Sklaverei, sondern sie wurden zur Arbeit nach Deutschland verbracht.«

Der Zeuge versucht noch einmal einen Gegenschlag und klagt seinerseits die Russen der gleichen Verbrechen an: »Ich muß aber betonen, daß nicht alle die Menschen, die aus dem Osten entnommen wurden, von uns in die Arbeit gebracht worden sind, die heute dort fehlen. Denn zum Beispiel aus Polen sind aus dem Gebiet, das die Sowjetunion seinerzeit besetzte, bereits 1 680 000 Polen und Ukrainer vorher von der Sowjetunion nach dem Osten, Fernen Osten, abtransportiert worden.«

Das will der Sowjetankläger nicht hören: »Ich glaube, Sie würden besser daran tun, die Frage über das Gebiet der Sowjetunion nicht anzuschneiden. Beantworten Sie die Frage, die ich Ihnen stelle ...«

Fußnote: Das Gerichtsstatut schließt solche Aufrechnungen [»Tu-quoque«-Argumentation] aus; vgl. Art. 18 a: »Der Gerichtshof soll den Prozeß streng auf eine beschleunigte Verhandlung der durch die Anklage gemachten Punkte beschränken.«

Als Rudenko auf den Befehl zu sprechen kommt, nach dem für jeden von Partisanen erschossenen deutsdien Soldaten 50 bis 100 Kommunisten auf abschreckende Art getötet werden sollten, will Göring erst ausweichen: »... die Luftwaffe hatte ja mit diesen Dingen sehr wenig zu tun.« Doch der russische Ankläger läßt nicht locker, und der Reichsmarschall schwenkt um: »Diese Sache der Vergeltung kenne ich im allgemeinen ... Ich habe nur später erfahren, das heißt, noch während des Krieges, nicht etwa hier, daß zunächst fünf bis zehn in diesem Befehl gestanden haben, und daß der Führer persönlich daraus 50 bis 100 gemacht hat.«

Göring wiederholt sogar: »... vom Führer persönlich in 50 bis 100 umgeändert...«

Wie war das doch? »Nicht ein Wort gegen den Führer«?

Noch einmal faßt der Ankläger nach: »Der Führer hat eine Null hinzugefügt?«

Aber der Gerichtshof hat davon genug. »General Rudenko«, unterbricht Lord Justice Lawrence das Kreuzverhör, »glauben Sie wirklich, daß es notwendig ist, so in diese Einzelheiten dieses Dokuments hineinzusteigen? Die Dokumente sprechen doch schließlich für sich selbst, und sie sind dem Gerichtshof bereits unterbreitet worden ... Ich hoffe aus diesem Grunde, daß Sie Ihr Kreuzverhör so kurz wie möglich machen.«

General Rudenko beeilt sich und faßt seine Fragen zusammen: »Wenn Sie der Ansicht waren, daß es für Sie möglich war, mit Hitler zusammenzuarbeiten, sollten Sie nicht als der zweite Mann in Deutschland für die Organisierung der Ermordung von Millionen unschuldiger Menschen verantwortlich sein, unabhängig davon, ob Sie persönlich über diese Tatsachen unterrichtet waren oder nicht?«

So weit reicht das Verantwortungsgefühl des Reichsmarschalls nicht: »Nein, weil ich von diesen nichts wußte, und sie nicht veranlaßt habe.«

Rudenko beharrt darauf: »Ich unterstreiche nochmals, unabhängig davon, ob Sie über diese Tatsachen unterrichtet waren oder nicht.«

Göring: »Wenn ich sie tatsächlich nicht weiß, kann ich nicht dafür verantwortlich gemacht werden.«

Darauf hat der Sowjetankläger nur die kalte Antwort: »Sie waren verpflichtet, diese Tatsachen zu kennen.«

Schließlich fragt der Ankläger noch: »Sie haben vor Gericht ausgesagt, daß Hitlers Regierung Deutschland zum Aufblühen gebracht hat. Sind Sie auch jetzt noch dieser Meinung?«

Der Zeuge Göring: »Bis zum Kriegsbeginn unter allen Umständen. Der Zusammenbruch ist nur durch den verlorenen Krieg gekommen.«

»Mit dem Ergebnis«, fügt der Ankläger hinzu, »daß Sie Deutschland dank Ihrer Politik zum politischen und militärischen Zusammenbruch gebracht haben. Ich habe keine Fragen mehr.«

Die Ankläger, so beschließt der Korrespondent des »Daily Express« seinen Bericht vom Göring-Kreuzverhör, »grillten den Nazi Nr. 2, wie er niemals zuvor gegrillt worden ist. Als Lordrichter Lawrence ... die Sitzung aufhob, standen Schweißperlen auf Görings Stirn, sein Gesicht war blutleer, und seine Hände zitterten, als er seine Papiere zusammensuchte. Müde ging er zur Anklagebank und wischte sein Gesicht ab201

Am Abend in der Zelle faßt Speer im Gespräch mit dem amerikanischen Gefängnispsychologen das Ergebnis dieser Tage zusammen: »Es ist schön und gut für ihn, seine Treue zum Führer in großsprecherischen Ausdrücken zu dokumentieren, aber wenn sie ihn darauf festnageln, die Verantwortung für bestimmte Verbrechen zu übernehmen, was macht er dann? Er sagt, [Hitler] hätte hinter seinem Rücken Intrigen gesponnen, er hätte davon nichts gewußt, damit wäre er nicht einverstanden gewesen. Ich mußte lachen ... Jedenfalls ist es bemerkenswert, wie er die Anstrengung durchgehalten hat. Ihre Gefängnisdisziplin hat zweifellos eine ernüchternde Wirkung auf ihn. Sie hätten ihn in früheren Zeiten sehen sollen. Ein fauler, egoistischer, korrupter, verantwortungsloser Rauschgiftsüchtiger. Jetzt macht er eine glänzende Figur, und die Leute bewundern seinen Mut. Ich hörte von meinem Anwalt, daß sie sagen: 'Der Göring, das ist ein Mordskerl !' Aber Sie hätten ihn vorher sehen sollen. In der kritischen Stunde des Vaterlandes waren sie alle korrupte Feiglinge. Warum, glauben Sie, war Göring nicht in Berlin, um seinem geliebten Führer zur Seite zu stehen? Weil es in Berlin zu gefährlich war, nachdem es die Russen eingeschlossen hatten ... Aber nicht einer von ihnen verschwendete einen Gedanken daran, daß man dem Volk die Fortsetzung dieses Wahnsinns ersparen konnte202

Es hilft nichts, daß Göring im Nachverhör durch seinen Verteidiger noch nachträglich eine Verantwortungs-Erklärung abgibt: »Im einzelnen möchte ich zur Verantwortung der Dinge klar aussprechen: Der Führer Adolf Hitler ist tot. Ich galt als sein Nachfolger in der Führung des Deutschen Reiches. Daher muß ich zu meiner Verantwortung erklären: Mein Bestreben war ...«

»Der Gerichtshof«, unterbricht ihn Lordrichter Lawrence immer noch geduldig, »wünscht, daß Sie keine Reden halten. Der Gerichtshof ist vollkommen in der Lage, den Unterschied zwischen formaler Verantwortung und tatsächlicher Verantwortung für Befehle, die Sie gegeben haben, zu verstehen.«

Aber Göring spricht weiter: »Ich bekenne mich zu der Verantwortung, alles getan zu haben, die Vorbereitung zur Machtergreifung ausgeführt und die Macht gefestigt zu haben, um Deutschland frei und groß zu machen. Ich habe alles getan, um den Krieg zu vermeiden. Nachdem er aber eingetreten war, mußte ich pflichtgemäß alles tun, um ihn zu gewinnen.«

»Wir haben das schon mehr als einmal von Ihnen gehört, und wir wünschen es nicht noch einmal zu hören«, beendet der Vorsitzende Görings letzten Versuch203.

Die Richter wollen keinem anderen Angeklagten mehr gestatten, so ausführlich wie Göring die gesamte Geschichte des Nazi-Regimes auszubreiten; sie dürfen die in Görings Kreuzverhör behandelten Themen nur dann anschneiden, wenn sie ihre eigene Verteidigung betreffen204.

Dieser Gerichtsbeschluß beruhigt die Ankläger nicht. Sie wissen, daß die Richter nach dem ausführlichen Vorbringen der Anklage das Verfahren nicht auf Kosten der Verteidigung beschleunigen wollen. Am 5. April machen die vier Hauptankläger in einer nichtöffentlichen Besprechung, über die aus privater Quelle205 Einzelheiten durchgesickert sind, ihrem Unmut Luft.

Shawcross (Großbritannien): »Voraussichtlich wird der Prozeß bis Ende August dauern. Wenn es nach der Anklage gegangen wäre, könnten wir früher fertig sein, aber das Gericht wollte nicht mitmachen.«

Jackson (USA): »Obwohl wir immer wieder Vorschläge zur Beschleunigung des Prozesses gemacht haben, ist der Gerichtshof auf keinen einzigen eingegangen. Merkwürdig ist nur, daß die Richter einzeln und im vertraulichen Gespräch unsere Empfehlungen begrüßt, sie im gemeinsamen Beschluß jedoch abgelehnt haben.«

Rudenko (UdSSR): »Wie Shawcross bin ich dafür, daß wir noch einmal beim Gerichtshof vorstellig werden sollten. Die Vernehmungen der Verteidiger dauern zu lange ...«

De Ribes (Frankreich): »Wir müssen alles tun, was geeignet ist, den Prozeß abzukürzen, aber die Entscheidung hat letztlich das Gericht.«

Jackson (USA): »Wenn die Richter wüßten, wie die Angeklagten untereinander reden - eines Tages wird das gedruckt werden (Anspielung Jacksons auf die Gespräche und Beobachtungen der Psychologen Kelley und Gilbert, über die er und seine Mitarbeiter, aber nicht die Richter informiert werden) - würden sie anders darüber denken. Göring zum Beispiel riet Ribbentrop, er müsse seine Aussage interessant machen, wenn ihm daran gelegen sei, so wie er lange Ansprachen halten zu dürfen. Wie Rudenko sagt - der Fehler liegt bei den Richtern, die nicht richtig durchgreifen. Lord Lawrence gibt selbst zu, daß er Göring erlaubt hat, drei Tage lang Reden zu halten ...«

Die Sorge der Ankläger ist begründet. Die Richter lassen auch die anderen in eigener Sache aussagenden Angeklagten wie auch deren Zeugen ausführlich zu Wort kommen. Und den Verteidigern gelingt es, die Ankläger mit eigenen Anklagen in Verlegenheit zu bringen.





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12. Kalter Krieg am Richtertisch


Die Verteidiger haben sich lange benachteiligt, zurückgesetzt und mißverstanden gefühlt. Machte schon die Anklage es ihnen schwer, schienen schon die Richter gelegentlich gegen sie eingenommen - die deutsche Öffentlichkeit ließ es erst recht an Verständnis für ihre Aufgabe fehlen.

Als nach drei Monaten Anklagevortrag Anfang März 1946 in Nürnberg die Verteidigung an die Reihe kommt, sieht sich das alliierte Gericht gezwungen, die deutschen Anwälte gegen Presseangriffe in Schutz zu nehmen. Der Vorsitzende stellt dabei klar: Die Verteidiger sind Funktionäre des Gerichts. Sie müssen ihre Aufgabe ungestört erfüllen können, ohne Drohungen und Einschüchterungen befürchten zu müssen. Das Gericht gewährt ihnen vollen Schutz. »Die Verteidigung hat bereits gezeigt, welche großen Dienste sie hier in diesem Prozeß zu leisten imstande ist, und ihr Verhalten sollte sie sicherlich nicht Vorwürfen irgendwelcher Art von irgendeiner Seite aussetzen206

Das hören die deutschen Anwälte mit Genugtuung. Sie brauchen sich nicht länger als Komplicen oder Parteigänger ihrer Mandanten verdächtigen zu lassen.

Auch einige Angeklagte haben die Rolle der Verteidiger verkannt. »Erst jetzt scheint es manchen ... klargeworden zu sein, daß ihre Verteidiger sich nicht mit ihnen identifizieren können und wollen«, notiert Verteidigungsassistent Viktor v. d. Lippe sieben Monate nach Prozeßbeginn in sein Tagebuch207.

Die Anwälte verteidigen nicht etwa die ihren Klienten vorgeworfenen Untaten. Sie verteidigen den Anspruch der Angeklagten auf einen fairen Prozeß, wachen über die Einhaltung der Verfahrensregeln, pochen auf die Beachtung aller Entlastungsmomente und sorgen für eine offene Diskussion der strittigen Rechtsfragen. Dabei haben sie mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die Anklage ist ihnen mit ihrem technischen Apparat und ihren Verbindungen turmhoch überlegen. Während jeder Verteidiger nur einen Mitverteidiger oder Assistenten und eine Sekretärin beschäftigen darf, die gesamte Verteidigung in einem Saal untergebracht ist und lange Zeit nur über ein einziges Telefon verfügt, kämpft die Anklage praktisch mit unbegrenzten Mitteln.

Die Anklagebehörde geht später sogar so weit, im Presseraum einen Bericht auszuhängen, der die Personaldaten aller Verteidiger und Hilfsverteidiger enthält, vom Geburtstag bis - in einigen Fällen - zur früheren Mitgliedschaft in der Hitlerpartei. »Von Diskretion ist dieser Vorgang ebensoweit entfernt wie von dem ... Schutzversprechen des Gerichts für die Verteidiger«, findet einer der Anwälte208.

Bei diesem Kriminalprozeß, das wissen die Verteidiger, steht mehr auf dem Spiel als nur das Schicksal ihrer Mandanten. Sie haben es in der Hand, vor der Weltöffentlichkeit eine Trennungslinie zwischen schuldigen und unschuldigen Deutschen zu ziehen und unbegründete Anklagen zurückzuweisen. Sie vertreten in Nürnberg auch jenes andere Deutschland, das mit den Naziverbrechen nicht identifiziert werden kann. Schon an den Gesichtern der Anwälte vor und der meisten Männer in der Angeklagtenbox erkennen die Zuschauer einen Unterschied, wie die amerikanische »Neue Zeitung« berichtet:

»Auf den Bänken vor den Angeklagten sitzen, im schwarzen Talar, ihre Anwälte... Man wird nie verstehen können, wie das deutsche Volk, das die Wahl hatte zwischen Männern wie Göring und Dr. Stahmer, Keitel und Dr. Nelte, Sauckel und Dr. Servatius, eine so grundfalsche Wahl treffen konnte ... Das 'andere', das bessere Deutschland, ist... im Gerichtssaal vertreten durch die feinen, grauköpfigen Herren, deren gewählte Sprache, europäische Diktion und juridische Sachkenntnis eine unsichtbare Brücke bauen, über die ein verändertes Land einst wird schreiten können ...209«

Das weltpolitische Klima verändert sich bereits. Die Waffenbrüderschaft der Alliierten, die schon vor der Potsdamer Siegerkonferenz gelitten hat, weicht dem Mißtrauen zwischen Ost und West. (US-Präsident Truman schreibt unter dem 5. Januar 1946 an seinen Außenminister Byrnes, man müsse Moskau die »Eiserne Faust« zeigen: »Es gibt nur eine Sprache, die die Russen verstehen, nämlich: wie viele Divisionen habt ihr?... Ich habe es satt, die Sowjets in Watte zu packen210.«) .Richter und Ankläger der vier Siegernationen arbeiten zwar zusammen, als ob die Kriegskoalition noch völlig intakt sei. Aber es werden Animositäten spürbar. Als bald nach Prozeßbeginn der stellvertretende Sowjet-Außenminister Wyschinski als Gast im Gerichtssaal erscheint und von Jackson der Aufmerksamkeit des Tribunals empfohlen wird, reagiert der Vorsitzende so betont kühl, wenn nicht abweisend, daß es dem Schauprozeßexperten Stalins als Affront erscheinen muß: »Der Gerichtshof nimmt zur Kenntnis, was Justice Jackson soeben gesagt hat, und stellt fest, daß Herr Wyschinski bei der sowjetischen Hauptanklagevertretung Platz genommen hat211

Am 5. März 1946 hält Winston Churchill in Fulton im amerikanischen Bundesstaat Missouri eine Rede, die aller Welt den Zerfall der Siegerkoalition deutlich macht. Der abgewählte Kriegspremier rät Briten und Amerikanern zur Vorsicht und zur Verteidigungsbereitschaft gegenüber Moskau: Die Sowjetunion sei eine wachsende Herausforderung und Gefahr für die christliche Zivilisation. »Von Stettin an der Ostsee bis Triest an der Adria ist quer über den Kontinent ein Eiserner Vorhang niedergegangen ... Dies ist sicher nicht das befreite Europa, für dessen Aufbau wir gekämpft haben ...«

Im Nürnberger Gerichtssaal ist diese Rede Gesprächsthema Nr. 1. Die Ausgabe der »Stars and Stripes« vom 6. März mit Auszügen aus Churchills Ansprache kursiert auch bei den Verteidigern. Der Brite hat ausgesprochen, was viele Europäer und Amerikaner empfinden. Auch Angeklagte und Verteidiger spüren, daß die wachsende Ost-West-Spannung, daß die Klimaverschlechterung des heraufziehenden kalten Krieges auf den Richtertisch übergreift. Der amerikanische Richter Biddle ermuntert am 30. März den früheren Reichsaußenminister v. Ribbentrop geradezu, in seiner Zeugenaussage Tatsachen anzubringen, die die Russen belasten könnten. Aber Ribbentrop merkt es nicht - oder will es nicht merken212.

Die stets mißtrauischen und empfindlichen Sowjets müssen kleine Sticheleien hinnehmen, so am 18. April 1946. Dr. Seidl, der Verteidiger des Führer-Stellvertreters Heß und des Polen-Gouverneurs Frank, spricht von der »Besetzung« Krakaus durch die Russen. Der Sowjetankläger rügt das sogleich als »feindseligen Ausfall«. Doch Lordrichter Lawrence läßt mit einer ironischen Bemerkung erkennen, daß er wie sein Landsmann Churchill zwischen sowjetischer Propaganda und Moskauer Machtpolitik zu unterscheiden weiß: »Ich glaube, Dr. Seidl, es handelt sich um folgendes: Das war nicht eine Besetzung, sondern eine Befreiung durch die russische Armee213

Der gleiche Dr. Seidl verschärft dann mit einem sensationellen Beweisstück den kalten Krieg am Richtertisch bis zur handfesten Prozeßkrise214. Schon bald nach Beginn des Prozesses erfuhr Seidl, daß zwischen der deutschen Reichsregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken am 23. August 1939 nicht nur der allgemein bekannte Nichtangriffsvertrag abgeschlossen worden war, sondern daß Ribbentrop und Molotow daneben noch ein Geheimabkommen über die Aufteilung des polnischen Staatsgebietes unterzeichnet hatten. Aber der ehemalige Reichsaußenminister möchte das vor Gericht nicht zur Sprache bringen.

Der Anwalt kann sich nicht erklären, weshalb Ribbentrop zögert, darüber zu sprechen. Vielleicht, so vermutet Seidl, erhofft der Angeklagte von seinem Schweigen eine günstigere Einstellung der sowjetischen Richter. Andere Anwälte wollen erfahren haben, die Russen hätten versprochen, Ribbentrop zu schonen, falls er das Geheimprotokoll nicht erwähne215. Denn die geheime Vereinbarung ist für die Sowjetunion kompromittierend.

In einem Internierungslager in der Nähe von Nürnberg macht Seidl den früheren Leiter der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes, Dr. Gaus, ausfindig, der seinerzeit mit Ribbentrop nach Moskau geflogen war. Er hält ihm vor, neben dem Nichtangriffsvertrag seien doch auch geheime Abmachungen getroffen worden. Nach einigem Zögern gibt Gaus das zu und erklärt sich bereit, den Inhalt des Geheimprotokolls in einer eidesstattlichen Erklärung niederzuschreiben.

Diese Erklärung legt Seidl dem Gericht vor216. Die Russen werden unruhig. Das Gericht läßt eine Übersetzung anfertigen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit bringt Seidl sein explosives Beweismittel wieder vor217. In einer Verhandlungspause spricht ihn eines Tages ein Journalist auf dem Gang vor dem Gerichtssaal an. Der Zeitungsmann trägt amerikanische Uniform. Leise sagt er zu dem deutschen Verteidiger:

»Wir haben mit Interesse Ihren Kampf um dieses deutsch-sowjetische geheime Zusatzprotokoll vom 23. August 1939 verfolgt. Ich bin in der Lage, Ihnen eine Abschrift dieses Geheimprotokolls zu übergeben, die allerdings nicht beglaubigt ist. Die Abschrift stimmt aber wörtlich mit dem Original überein.«

Der Journalist beschwört Seidl, niemals die Herkunft des Dokuments preiszugeben. Sein Name dürfe nicht bekannt werden. Er händigt ihm das Schriftstück aus und verschwindet. Woher er die Abschrift hat, erfährt Seidl nicht. Aus den Worten und dem Verhalten des Amerikaners schließt er, daß ihm die Abschrift von einer US-Dienststelle zugespielt worden ist. In Washington muß es einflußreiche Kreise geben, die wegen der wachsenden Ost-West-Spannung ein Interesse daran haben, die Beteiligung und Verantwortung der Sowjetregierung an der Aufteilung Polens im Nürnberger Prozeß herauszustellen.

Diese mit Maschine geschriebene Abschrift stimmt mit dem Inhalt der eidesstattlichen Versicherung von Dr. Gaus völlig überein. Da sie - unbeglaubigt, wie sie ist - keinen Urkundenwert besitzt, läßt Seidl Dr. Gaus in einer zweiten eidesstattlichen Versicherung bestätigen, daß nach seiner Erinnerung das nicht beglaubigte Papier mit dem Text des geheimen Zusatzprotokolls übereinstimme. Gaus versichert, wahrscheinlich gebe es sogar den genauen Wortlaut des Abkommens wieder.

Beim Vorlegen der ersten Gaus-Erklärung hat der sowjetische Hauptankläger General Rudenko erklärt, von der Existenz eines solchen Dokuments wisse er nichts. Seidl glaubt es ihm sogar; später hört er, ein Mitglied der sowjetischen Anklagebehörde, vermutlich Rudenko selber, sei nach Moskau geflogen, um sich mit seiner Regierung zu beraten.

Der Verteidiger schafft es, dem Gericht auch die zweite Gaus-Erklärung vorzutragen. Rudenko legt wiederum Einspruch ein. Diesmal bezweifelt er nicht mehr die Existenz des Zusatzprotokolls, sondern nur seine Beweiserheblichkeit. Er will die sowjetische Anklage aus diesem gefährlichen Fahrwasser herausbringen: »Ich möchte aber den Gerichtshof darauf hinweisen, daß wir hier nicht die Fragen erörtern, die sich mit der Politik der verbündeten Staaten befassen, sondern wir behandeln hier die konkreten Anschuldigungen gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher, und die Fragen der Verteidiger sind lediglich ein Versuch, die Aufmerksamkeit des Gerichtshofes von den Fragen, die hier erörtert werden, abzulenken. Deshalb halte ich es für richtig, solche Fragen als nicht sachdienlich zurückzuweisen.« Das Gericht entscheidet aber nach kurzer Beratung gegen Rudenko218.

Seidel darf Ribbentrop im Kreuzverhör den Wortlaut des Protokolls und die Aussage von Gaus vorhalten. Der frühere Außenminister gibt seine Zurückhaltung auf und bestätigt alles, was Gaus unter Eid niedergeschrieben hat. Außerdem sagt er, man habe damals in Moskau über ein gemeinsames Vorgehen gegen Polen gesprochen.

»Es ist kein Zweifel«, setzt Ribbentrop hinzu, »daß Stalin Deutschland niemals den Vorwurf einer Aggression oder eines Aggressionskrieges über sein Vorgehen in Polen machen kann; wenn von einer Aggression hier gesprochen wird, diese auf beiden Seiten liegen würde.«

Das ist auch Seidls Ansicht. Nach dem Geheimvertrag219 sollte es »der weiteren politischen Entwicklung« überlassen bleiben, ob »die beiderseitigen Interessen die Erhaltung eines unabhängigen polnischen Staates erwünscht erscheinen lassen«. Der Verteidiger glaubt, daß es ihm gelungen ist, die Sowjets als »Mitverschwörer« jener Männer anzuklagen, über die sie in Nürnberg mit zu Gericht sitzen. Für die sowjetischen Ankläger und Richter ist das eine unangenehme Situation. Die amerikanischen, britischen und französischen Mitglieder des Tribunals könnten den östlichen Verbündeten vor dieser Blamage schützen. Aber sie denken nicht daran.

Dies ist einer der wenigen Höhepunkte in der Vernehmung v. Ribbentrops. Der ehemalige deutsche Außenminister, der seine Verteidigung mit unzähligen Aufzeichnungen und Rechtfertigungsversuchen vorbereitet hat, macht im Zeugenstand eine klägliche Figur. Er wiederholt sich, spricht eintönig und ohne Ausdruckskraft. Der sonst stets hellwache Vorsitzende nickt über dem müden Redefluß dieses Angeklagten ein. Sein amerikanischer Kollege Biddle muß ihn wecken. Auch Göring fallen die Augen zu. Abends bedauert er im Gespräch mit seinen Verteidigern: »Ich hatte doch immer besonders darauf gedrängt, daß der deutsch-russische Geheimvertrag über Polen durch Ribbentrop unbedingt zur Sprache gebracht werden müsse. Aber Ribbentrop hatte so entsetzlich langweilig gesprochen, daß ich gerade, als dieser Punkt dann von ihm erwähnt wurde, fest eingeschlafen war und so den für mich entscheidenden Teil der Aussagen Ribbentrops nicht gehört habe220

Als Seidl am 25. Juli 1946 sein Plädoyer für Rudolf Heß halten will, wissen die Sowjets, was sie erwartet. Im Saal knistert die Spannung. Die Pressetribüne ist überfüllt. Der Vorsitzende läßt mitteilen, der Beginn der Sitzung werde sich verzögern. Die Richter beraten über Seidls Text, den er vorher beim Gerichtssekretariat zur Übersetzung hat einreichen müssen. Als die Sitzung mit zwei Stunden Verspätung beginnt, sagt Göring zu einem der Verteidiger: »Man sieht es den Richtern an, daß sie sich schwer in der Wolle gehabt haben221

Der Vorsitzende gibt bekannt, das Gericht habe aus Seidls Plädoyer einige Stellen gestrichen. Dazu gehören auch viele Ausführungen zum deutsch-sowjetischen Vertrag. Im Gerichtssaal wird davon gesprochen, die Russen hätten mit ihrem Austritt aus dem Nürnberger Gerichtshof gedroht, falls Seidls Stellungnahme zu dieser heiklen Angelegenheit zugelassen werde. Dann wäre der Prozeß geplatzt. Diesem Skandal wollen sich die Richter nicht aussetzen.

Seidl bringt die Sache aber doch noch recht ausführlich an, kann sogar sagen, auf Grund der Beweisaufnahme müsse der Inhalt des geheimen Zusatzprotokolls als festgestellt erachtet werden. Weil ihm die juristische Interpretation dieses Beweisstücks aber von der »Zensur« gestrichen worden ist, erklärt er, das Gericht werde »von Amts wegen zu prüfen haben, inwieweit im Hinblick auf diesen Geheimvertrag die Gerichtsbarkeit noch als gegeben angesehen werden kann222«. In der gestrichenen Stelle seines Plädoyers hat es Seidl deutlicher formuliert:

Journalisten und viele andere Interessenten reißen sich um Exemplare des ungekürzten Plädoyers223. Der deutsch-sowjetische Geheimvertrag geht durch die Weltpresse, verschärft das Mißtrauen der öffentlichen Meinung im Westen gegenüber der sowjetischen Machtpolitik.

Im Urteil von Nürnberg freilich wird über die von Seidl gegen die Sowjets erhobene Anklage kein Wort erscheinen. Aber die Findigkeit eines deutschen Verteidigers und das wachsende Mißtrauen zwischen West und Ost haben ein Stück historische Wahrheit an den Tag gebracht.

Die zweite Blamage vor der Gerichts- und der Weltöffentlichkeit haben sich die Sowjets selbst zuzuschreiben. Ihre westlichen Alliierten hatten schon bei der Abfassung der Anklageschrift Bedenken gehabt, den Massenmord an polnischen Offizieren im Wald von Katyn in die Anklageschrift aufzunehmen. Letztlich aber war das Sache der Sowjetunion. Wenn die Russen glaubten, die Anschuldigung beweisen zu können, hatten sie auch das Recht, die Deutschen deswegen anzuklagen.
Das amerikanische Kriegsministerium wußte freilich schon im Sommer 1945: Katyn ging auf sowjetisches Konto. Aber niemand informierte den US-Hauptankläger darüber. Erst im Februar 1946 erfuhr Jackson aus einem Brief polnischer Exilpolitiker, man sei »schlecht beraten, das Nürnberger Tribunal mit dem Fall Katyn zu befassen. Dieser Fall ist von besonderer Art und muß ... gesondert und unabhängig untersucht werden.« Die Exilpolen gingen davon aus, daß eine der Ankläger-Nationen in diesem Fall selber anzuklagen sei; das aber stand nicht in ihrem Brief224.

Doch es steht nun einmal auf Wunsch der Russen unter dem Punkt Kriegsverbrechen in der Anklageschrift: »Im September 1941 wurden 11 000 kriegsgefangene polnische Offiziere im Katyn-Walde in der Nähe von Smolensk getötet225.« Die Sowjet-Ankläger legen als Beweis den Bericht einer russischen Sonderkommission vor, nach dem eine deutsche Militäreinheit die Massenerschießungen vorgenommen haben soll226. Als dieser Vorwurf durch Presseberichte bekannt wird, melden sich Angehörige jenes Nachrichtenregiments, das von den Sowjets - sie nennen es »Stab des Baubataillons 537« - mit diesem Verbrechen belastet worden ist, bei den deutschen Verteidigern.

Görings Anwalt Dr. Stahmer will einige Offiziere der Einheit als Zeugen vorladen; sie könnten die sowjetische Anklage in diesem einen Punkt widerlegen227. Oberst Pokrowsky protestiert: »Die Sowjet-Anklagebehörde widerspricht kategorisch ...«

Aber der Vorsitzende unterbricht ihn sofort: »Wir kennen diese Geschichte ganz genau, da wir uns hier vorher damit beschäftigt haben. Sie brauchen daher nicht auf Einzelheiten einzugehen ...«

Das will der Oberst auch gar nicht: »Ich habe keine Absicht, die Angelegenheit... eingehend zu behandeln. Die Sowjet-Anklagebehörde hat von Anfang an den Fall Katyn als eine allgemein bekannte Tatsache angesehen ...«

Er kommt mit einer kaum verhüllten Drohung: »Sollte jedoch... der Gerichtshof an der Glaubwürdigkeit der Beweisdokumente zweifeln, dann wären wir genötigt, neues Beweismaterial vorzulegen ... Sollte der Gerichtshof es für notwendig erachten,... zwei neue Zeugen in der Sache der Erschießungen im Walde von Katyn zuzulassen, dann wird die Sowjet-Anklagebehörde ... zehn neue Zeugen ... laden ... Ich glaube, daß es das Verfahren sehr verzögern und nicht nur Stunden, sondern Tage in Anspruch nehmen wird228...«

Als Stahmer weitere Zeugen benennt, greift Hauptankläger Rudenko ein: »Die Massenerschießung von Polen durch Deutsche in den Wäldern von Katyn ist eine Tatsache, die durch die Außerordentliche Staatliche Kommission eindeutig erwiesen worden ist.« Er fordert das Gericht auf, die Entlastungszeugen abzulehnen229.

Fußnote: Nach Artikel 21 des Gerichtsstatuts sollen die Richter »nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern«, sondern »sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen«;dies erstreckt sich auf öffentliche Regierungsurkunden einschließlich der Berichte der in den alliierten Ländern eingesetzten Kommissionen zur Untersuchung von Kriegsverbrechen. Die drei westlichen Richter erkennen aber die Feststellungen des sowjetischen Katyn-Berichts weder als allgemein bekannte Tatsachen noch als ein Regierungsdokument im Sinne dieser Vorschrift an und lassen Gegenbeweise der Verteidigung zu230.

Aber das Gericht entscheidet: Über Katyn wird doch verhandelt; Verteidigung und Sowjet-Anklage dürfen je drei Zeugen vorführen231. Im Nürnberger Gerichtssaal herrscht eine gespannte Atmosphäre, als Rechtsanwalt Stahmer am 1. Juli ans Mikrofon tritt: »Als Gegenbeweiszeugen rufe ich dann zunächst den Oberst Friedrich Ahrens auf den Zeugenstand.«

Ahrens, Oberleutnant v. Eichborn und General Oberhäußer sagen aus, daß die Erschießungen vor dem Eintreffen der Deutschen stattgefunden haben müssen. Diese Aussagen können die sowjetischen Ankläger im Kreuzverhör nicht erschüttern, was auch auf der Richterbank registriert wird232.

Die Sowjets gewinnen mit ihren drei Zeugen nichts an Glaubwürdigkeit zurück. Am wenigsten überzeugt der bulgarische Gerichtsmediziner Professor Markov, der zu der 1943 nach Entdeckung der Massengräber von den Deutschen zusammengerufenen Ärzte-Kommission gehört hatte. Professor Markov war verhaftet worden, als die Sowjets Bulgarien besetzten. Wegen seiner Teilnahme an der internationalen Katyn-Kommission als »Volksfeind« angeklagt, gestand er vor dem Volksgerichtshof in Bulgarien: »Ich bin schuldig vor der bulgarischen Nation und ihrem Befreier Rußland.« Er behauptete, er habe an jener Untersuchung nur unter Zwang teilgenommen233. Jetzt sagt er in Nürnberg das Gegenteil von dem aus, was er als Mitglied jener Ärzte-Kommission bekundet hatte: Nicht 1940, sondern 1941 nach dem Einmarsch der Deutschen seien die polnischen Offiziere umgebracht worden. Aber unter dem Protokoll von 1943, in dem die Sowjets für den Massenmord verantwortlich gemacht werden, steht seine Unterschrift.

Die Russen versuchen immer wieder, ihre Zeugen mit Suggestivfragen auf die deutsche Verantwortung für dieses Verbrechen festzulegen. Einer ihrer Ankläger wird schließlich von dem Vorsitzenden und seinem amerikanischen Kollegen Biddle richtiggehend ausgelacht234.

Mag General Rudenko auch in seinem Schlußplädoyer Katyn immer noch als Anklagepunkt vorbringen - das Gericht wird nach dem Ergebnis dieser Beweisaufnahme stillschweigend darüber hinweggehen.

Was Dr. Stahmer mit Hilfe der Richtermehrheit erreicht hat, entlastet freilich niemanden auf der Anklagebank; denn nur zu viele andere Massenmorde sind bewiesen. »Das haben unsere doch in Schitomir mit den Juden genauso gemacht! Und da waren Frauen und Kinder dabei!« hatte ein deutscher Fahrer 1943 einem Mitglied der Untersuchungskommission gesagt, als sie erschüttert von den Gräbern von Katyn nach Smolensk zurückfuhren235.

Die Toten von Katyn - 1943 ein willkommener Fund für die Goebbels-Propaganda - beschleunigen jetzt den Zerfall der Anti-Hitler-Koalition. Die Verschwörung des Schweigens über Katyn, an der sich die westlichen Regierungen mit Rücksicht auf Moskau zunächst beteiligten, wird erst Anfang der fünfziger Jahre, auf dem Höhepunkt des kalten Krieges, endgültig überwunden werden: Ein Untersuchungsausschuß des amerikanischen Repräsentantenhauses wird die Wahrheit über Katyn feststellen und bekanntgeben.

Fußnote: In den Massengräbern waren 1943 tatsächlich die Leichen von 4143 polnischen Offizieren gefunden worden. Goebbels hatte daraus 10 000 bis 12 000 gemacht. Die Sowjets nutzten 1945 diese falsche Zahl für ihre Anklage aus. Goebbels wie Stalin dürften die Zahl aus ähnlichen Motiven übertrieben haben: So wurde die Verantwortung für andere verschollene polnische Soldaten dem Gegner zugeschoben.

Im Fall Katyn und durch die Aufdeckung der deutsch-sowjetischen Geheimabsprachen schlagen Anklagen auf eine der Anklägernationen zurück. Die am stärksten belasteten Männer in der Anklagebank rechtfertigt das aber nicht. In einem anderen Fall gelingt der Verteidigung mehr; sie kann als rechtmäßiges Verhalten nachweisen, was von der Anklage als Unrecht hingestellt wird: die deutsche U-Boot-Kriegführung.

Otto Kranzbühler
Der Verteidiger von Großadmiral Dönitz, Flottenrichter Otto Kranzbühler, geht dabei mit solchem Geschick und so viel Takt vor, daß er die Bewunderung vieler Prozeßbeobachter findet236. Kranzbühler, der in Fragen der Seekriegführung auch für den früheren Marinechef, Großadmiral Raeder, spricht, trägt bis Mitte Juni 1946 in Nürnberg noch die Uniform eines deutschen Marineoffiziers237. Er weiß, daß er auf besonderes Interesse, wenn nicht gar auf kameradschaftliche Sympathie vieler westalliierter Offiziere rechnen kann, die immer dann auf den Zuschauerbänken sitzen, wenn es um die angeklagten deutschen Admirale und Generale geht.

Im Herbst 1945 hat Kranzbühler noch als Chef der Rechtsabteilung in den Kasernen der »Deutschen Minenräumdienstleitung« in Glückstadt an der Elbe gesessen. Das war eine von den Engländern geschaffene Organisation von Einheiten der ehemaligen Kriegsmarine. Sie sollten die während des Krieges ausgelegten Minensperren von der Biskaya bis zum Nordmeer räumen. Uniform, Verantwortung und Befehlsverhältnisse hatten sich kaum geändert. Kranzbühler war - unter britischer Kontrolle - für die Militärgerichtsbarkeit verantwortlich.

Ende September, er machte gerade Eintragungen in seinem Tagebuch, wurde er zum englischen Chef des Stabes befohlen, der ohne jede Einleitung fragte: »Admiral Dönitz wünscht, daß Sie ihn verteidigen. Sind Sie bereit, das zu tun?«

Kranzbühlers Antwort: »Wenn er es wünscht, muß ich es tun.«

Zwei Tage später meldete er sich bei dem britischen Admiral in Minden ab. Auf seine Frage, ob er nun als Offizier entlassen sei und Zivil anziehen könne, antwortete der Brite, Kranzbühler bleibe weiter im Dienst und habe Uniform zu tragen. Sogar ein Dienstwagen mit einem deutschen Fahrer wurde ihm gestellt. Begleitet von einem britischen Kommandowagen fuhr er nach Nürnberg.

Als er vor dem Gerichtsgebäude aus dem Wagen stieg, machte der russische Doppelposten einen schneidigen Präsentiergriff. Kranzbühler ging grüßend an den Soldaten vorbei - doch schon entlud sich das Donnerwetter des Wachführers über die beiden armen Kerle. Erst nach Tagen drang der Flottenrichter durch eine Flut von Formalitäten und Kontrollen zu seinem Mandanten vor.

Der Posten führt ihn in einen Raum, in dem etwa zwei Dutzend Tische aufgestellt sind. Hinter jedem sitzt ein Angeklagter, daneben ein amerikanischer Soldat. Alle Augen richten sich auf den neuen Verteidiger, der die Uniform der Kriegsmarine trägt, mit vier mittelbreiten Ärmelstreifen. Hinten, in einer Ecke, entdeckt Kranzbühler den Großadmiral, aber erst muß er an Göring vorbei. Seine Gefühle für den Reichsmarschall sind alles andere als freundlich; Kranzbühler grüßt, und Göring dankt erleichtert. Dönitz empfängt seinen Verteidiger besonders herzlich. Sie dürfen sich bei dieser ersten Begegnung noch die Hand schütteln; später wird das streng verboten.

Für die Verteidigung in Fragen des Seekrieges ist es wichtig, an die Kriegstagebücher der Seekriegsleitung und des Befehlshabers der U-Boote heranzukommen, die als Beutedokumente in der britischen Admiralität liegen. Kranzbühler stellt deshalb den Antrag, seinen Assistenten, Fregattenkapitän Meckel, nach London fliegen zu lassen. Meckel soll dort alle wesentlichen Eintragungen prüfen.

Der amerikanische wie der englische Ankläger widersprechen: Wenn man einem Verteidiger gestatte, selbständig Nachforschungen in Archiven anzustellen, werde ein Präzedenzfall geschaffen. Kranzbühler wendet dagegen ein, er komme sich wie ein Anwalt vor, der einen wegen Betruges angeklagten Kaufmann verteidigen soll, ohne dessen Geschäftsbücher einsehen zu dürfen. Seine Begründung leuchtet den Angelsachsen ein. Meckel darf nach London fahren und bringt Material mit, das geeignet ist, den Hauptanklagepunkt gegen Dönitz zu widerlegen: den angeblichen Befehl zur Tötung von Schiffbrüchigen.

Dieser Vorwurf gründet sich auf ein von Dönitz für alle U-Boote erlassenes Verbot, zur Rettung von Überlebenden aufzutauchen. Die Anklage sieht darin einen versteckten Mordbefehl. Mit dem Kriegstagebuch des Befehlshabers der U-Boote läßt sich der Sachverhalt aufklären: Ein deutsches U-Boot war nach Versenkung des britischen Transporters »Laconia« aufgetaucht, um die im Wasser schwimmenden Schiffbrüchigen zu bergen. Dönitz ließ eine große Operation abbrechen und beorderte weitere U-Boote zur Rettungsaktion, und zwar gegen den Willen Hitlers. Die Boote wurden bei ihren Rettungsmaßnahmen von amerikanischen Flugzeugen angegriffen, ein U-Boot wurde beschädigt, in Schlepp genommene Rettungsboote gingen unter. Trotzdem konnten 800 (von 811) Engländer und 450 (von 1850) Italiener aufgenommen und einem über Funk herbeigerufenen französischen Kreuzer übergeben werden. Um seine U-Boote vor solchen Gefahren zu bewahren, hat Dönitz den sogenannten »Laconia«-Befehl erteilt238.

Vor allem wird dem früheren Befehlshaber der U-Boote zur Last gelegt, daß seine Kommandanten schon bald nach Kriegsbeginn gegnerische Handelsschiffe ohne Warnung torpediert haben. Nach dem Londoner U-Boot-Abkommen von 1930 war das unzulässig. Bestreiten können Dönitz und sein Verteidiger das nicht. Es hätte auch keinen Sinn, dem Gericht Beweise dafür anzubieten, daß Amerikaner und Briten ihren U-Boot-Krieg genauso völkerrechtswidrig geführt hätten. Denn das Gerichtsstatut verbietet. Unrechtshandlungen der Angeklagten gegen gleiche Rechtswidrigkeiten der Alliierten aufzurechnen. Die Anklage ist denn auch mit ihren Einsprüchen sofort zur Stelle, als Kranzbühler den früheren Oberbefehlshaber der US-Pazifikflotte zum Entlastungszeugen für die deutsche Seekriegsleitung machen will. Flottenadmiral Chester W. Nimitz soll schriftlich bezeugen, wie die Amerikaner im Stillen Ozean das Flottenabkommen ausgelegt und den U-Boot-Krieg geführt haben.

Sir David Maxwell Fyfe: »Da dem Gerichtshof die Frage, ob das deutsche Oberkommando die Kriegsgesetze und Kriegsgebräuche verletzt hat, zur Entscheidung vorliegt, entsteht hier wieder das alte Problem der Beweisführung durch Gegenanschuldigung, des tu quoque-Argumentes, das die Anklagebehörde während des gesamten Verlaufs der Gerichtsverhandlung immer wieder als unerheblich betrachtet hat.«

Mit diesem Einwand hat Flottenrichter Kranzbühler gerechnet: »Ich möchte keineswegs beweisen oder auch nur behaupten, daß die amerikanische Admiralität bei ihrer U-Boot-Kriegführung gegen Japan das Völkerrecht gebrochen habe. Ich bin im Gegenteil der Auffassung, daß sie sich durchaus im Rahmen des geltenden Völkerrechts gehalten hat. Es handelt sich bei dem Seekrieg der Vereinigten Staaten gegen Japan um genau die gleiche Frage, wie bei dem Seekrieg Deutschlands gegen England, nämlich um die Tragweite und um die Auslegung des Londoner U-Boot-Abkommens von 1930 ...

Meine These ist, daß durch den Befehl an Handelsschiffe, Widerstand zu leisten, das Londoner U-Boot-Abkommen nicht mehr anwendbar ist auf derartige Handelsschiffe. Daß es ebenfalls nicht anwendbar ist in bekanntgegebenen Operationsgebieten, in denen eine allgemeine Warnung an alle Schiffe ergangen ist, und damit eine Einzelwarnung des anzugreifenden Schiff es nicht mehr erforderlich ist. Ich möchte durch die Vernehmung des Admirals Nimitz klarstellen, daß die amerikanische Admiralität in der praktischen Auslegung des Londoner Abkommens genauso gehandelt hat wie die deutsche Seekriegführung, und möchte dies als ein Beweismittel dafür ansehen, daß das Verhalten der deutschen Seekriegführung rechtmäßig gewesen ist239

Der amerikanische Richter Biddle hält Kranzbühlers Argumentation für meisterhaft und überzeugend; es wäre töricht, sagt er im Beratungszimmer, den Beweisantrag abzulehnen. Wie stünden sie denn da, wenn später bekannt würde, daß Admiral Nimitz ohne Warnung hat torpedieren lassen. Die französischen Richter wenden sich achselzuckend zu ihren britischen Kollegen; sie wollen die Entscheidung den großen Seemächten überlassen. Die Russen halten das alles wieder einmal für Zeitverschwendung. Lordrichter Lawrence fühlt sich nicht ganz wohl bei der Geschichte, weil er - wie Biddle vermutet - nicht weiß, »was seine Admiralität davon hält«. Es sei doch eine amerikanische Angelegenheit, sagt Biddle; die USA hätten nichts zu verbergen240.

Am 11. Mai 1946 legt Korvettenkapitän Joseph L. Broderick als Beauftragter des Internationalen Militärgerichtshofes im Marineministerium zu Washington dem US-Admiral den Fragebogen des deutschen Flottenrichters und Marine-Verteidigers Kranzbühler vor.

Am 2. Juli bietet Kranzbühler das von Nimitz beeidete Vernehmungsprotokoll als »Beweismittel Dönitz 100« an: »Dem Gericht ist bereits bekannt, was ich damit beweisen will. Ich brauche jetzt nichts vorzulesen, weil ich in meinem Plädoyer darauf zurückkommen muß.«

»Der Gerichtshof«, erwidert Lordrichter Lawrence, »möchte gern, daß Sie das Dokument verlesen.«

Aus den Antworten des US-Admirals auf Kranzbühlers zwanzig Fragen erfährt das Gericht: Mit dem ersten Tage des Krieges gegen Japan ist der gesamte Pazifische Ozean von der amerikanischen Marine zum »Kriegsgebiet« erklärt worden; amerikanische U-Boote haben ohne Warnung angegriffen; Rettungsaktionen waren nicht üblich, wenn dadurch amerikanische U-Boote in Gefahr geraten oder an weiteren Operationen behindert worden wären241.

War Kranzbühlers Auftreten schon bei der Vernehmung seines Mandanten und dessen Zeugen als »juristisches,0 Florettspiel von ... heimlicher Spannung« bewundert worden - sein Nimitz-Dokument wirkt im Gerichtssaal als Sensation242. Können die beiden Großadmirale jetzt noch wegen der U-Boot-Kriegführung verurteilt werden?







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13. Göring: Wer gesteht ist ein Feigling



Der schmächtige Mann auf dem siebenten Platz der Anklagebank kann nicht viel zu seiner Entlastung vorbringen. Seine Tagebücher aus seiner Amtszeit als deutscher Generalgouverneur im besetzten Polen hat Hans Frank selbst den Amerikanern ausgehändigt. Was in diesen 43 Bänden steht, gehört zu dem ärgsten Belastungsmaterial
243. Die Ausrottung der Juden erscheint darin als allgemein bekannte Tatsache. Frank war Hitlers »Rechtsberater«, bevor er sein Amt in der Burg zu Krakau antrat, das ihm den Namen »Polenschlächter« eintrug.

Am 18. April 1946 sitzt er im Nürnberger Zeugenstuhl244. Pater Sixtus O'Connor, der katholische Gefängnisgeistliche, hat ihn dazu gebracht, seine Schuld einzugestehen.

»Haben Sie jemals irgendwie an der Vernichtung von Juden sich beteiligt?« fragt der Verteidiger.

Frank antwortet mit »Ja«. - Im Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher kann ein Geständnis protokolliert werden.

»Ich habe niemals ein Judenvernichtungslager eingerichtet«, fährt Frank fort, »aber wenn Adolf Hitler persönlich diese furchtbare Verantwortung auf sein Volk gewälzt hat, dann trifft sie auch mich, denn wir haben den Kampf gegen das Judentum jahrelang geführt, und wir haben uns in Äußerungen ergangen - und mein Tagebuch ist mir selbst als Zeuge gegenübergetreten - , die furchtbar sind ... Tausend Jahre werden vergehen und diese Schuld von Deutschland nicht wegnehmen.«

US-Richter Biddle vermißt an diesem Geständnis die innere Aufrichtigkeit; ihm ist es zu »billig245«. Die Verteidiger sind geradezu entsetzt. Warum mußte dieser Angeklagte beim Eingeständnis seiner eigenen Schuld von einer Kollektivschuld seines Volkes sprechen? »Der Aufgabe der Verteidigung, die sich ja gerade bemüht, den richtigen Trennungsstrich zwischen Schuldigen und Nichtschuldigen zu ziehen, hat Frank mit dieser Äußerung nicht gedient«, notiert ein Verteidiger in sein Tagebuch246.

Dann ergänzt Frank seine Aussage. Es sei immer nur davon die Rede gewesen, die Juden würden nach dem Osten transportiert, um »dort zu arbeiten. Aber durch die Wände gleichsam drang der Geruch ...«

Er sagt es »mit unnachahmlichen Gesten, die einem großen Schauspieler Ehre gemacht hätten, und mit einer von Tränen erstickten Stimme«, findet der mitangeklagte Rundfunkkommentator Hans Fritzsche. Als Frank zur Anklagebank zurückkehrt, macht Fritzsche ihm Vorwürfe: »Nach Ihren Tagebuchaufzeichnungen haben Sie nicht gerochen, sondern gewußt, was geschah. Es wäre ehrlicher gewesen, Ihr Wissen darzulegen und sich nicht in der Millionenmasse unseres Volkes zu verstecken, dem Sie Ihre Belastung als tausendjährige Schuld aufbürden247

Sauckel, der wegen seiner Rolle bei der Rekrutierung ausländischer Zwangsarbeiter angeklagt ist, fragt Göring: »Haben Sie gehört, wie Frank sagte, Deutschland sei auf tausend Jahre entehrt?«

Göring meint geringschätzig: »Diese knieweichen Feiglinge248

Der Reichsmarschall hält Geständnisse nicht nur für ein Zeichen von Schwäche und Feigheit - er hat sie sogar verbieten wollen. Er war es, der dem OKW-Chef Keitel zu Beginn des Verfahrens untersagte, mit einem umfassenden Schuldbekenntnis seine Offiziere und Soldaten zu entlasten. Befehlsempfänger Keitel gehorchte dem Mann, den er in Nürnberg zunächst als »unseren höchsten hier anwesenden Vorgesetzten« respektierte. Er beruft sich deshalb als Zeuge in eigener Sache249 immer wieder auf seine Gehorsamspflicht:

»Ich war Soldat, ich kann sagen aus Neigung und aus Überzeugung. Ich habe über 44 Jahre ununterbrochen meinem Vaterland und meinem Volke als Soldat gedient und habe das Bestreben gehabt, mein bestes Können in den Dienst meines Berufes zu stellen. Ich habe geglaubt, dieses tun zu wollen in Pflichterfüllung, in rastloser Arbeit und in völliger Hingabe an die Aufgaben, die mir in meinen vielen und verschiedenen Stellungen aufgetragen wurden. Ich habe das in gleicher Hingabe getan unter dem Kaiser, unter dem Präsidenten Ebert, unter dem Feldmarschall von Hindenburg und unter dem Führer, Adolf Hitler.«

Keitel fühlt aber, daß militärische Gehorsamspflicht seine Mitverantwortung für die von ihm unterschriebenen und weitergeleiteten Befehle nicht ausschließt. Sein Anwalt Dr. Nelte hat ihm klargemacht, er müsse jetzt mithelfen, die Wahrheit zu finden, ohne Rücksicht darauf, ob es seiner eigenen Verteidigung nützt250.

Mit Pathos setzt Keitel zu einem Bekenntnis an: »Als deutscher Offizier halte ich es für meine selbstverständliche Pflicht, für das einzustehen, was ich getan habe, auch dann, wenn es falsch gewesen sein mag. Ich bin dankbar, daß mir Gelegenheit gegeben wird, hier und vor dem deutschen Volke Rechenschaft abzulegen darüber, was ich war und über meinen Anteil am Geschehen.«

Im nächsten Satz jedoch versucht er, einen Teil der Verantwortung höheren Mächten zuzuschieben: »Ob Schuld oder schicksalsmäßige Verstrickung, wird nicht immer klar zu trennen sein.«

Der Verteidiger führt Keitel wieder an die konkreten Vorwürfe der Anklage heran. Und der Angeklagte gibt zu, daß die von ihm unterzeichneten Befehle - zur Erschießung von Sowjetkommissaren, Geiseln und Kommandotruppen, zur Verschleppung politisch unzuverlässiger Personen aus den von Deutschen besetzten Gebieten oder zur Auslieferung von Kriegsgefangenen an Kaltenbrunners SD - »vielfach Abweichungen vom geltenden Völkerrecht enthalten«. Er behauptet zwar, gegen manche Befehle Bedenken geäußert zu haben, macht aber dann das Geständnis, daß, wenn die Entscheidung von Hitler gefällt war, »ich dann diese Befehle - ich darf beinahe sagen, ohne sie irgendwie noch zu prüfen - herausgegeben und weitergeleitet habe«.

Unter den scharfen Fragen des britischen Anklägers Sir David Maxwell Fyfe kann Keitel sein Verhalten nicht mehr mit blindem Gehorsam, mit der Treue gegenüber dem Staatsoberhaupt erklären.

»Ich verstehe Sie also«, schließt Sir David das Kreuzverhör, »daß Sie wissentlich verbrecherische oder rechtswidrige Befehle ausgeführt und weitergegeben haben. Fasse ich damit richtig zusammen?«

Noch einmal will der Angeklagte ausweichen: »Ich darf noch sagen, daß ich nicht der inneren Überzeugung war, hiermit kriminell zu werden, weil es das Staatsoberhaupt selbst war, das für uns alle Mächte der Gesetzgebung an sich vereinigte, und infolgedessen bin ich nicht der Überzeugung gewesen, selbst damit verbrecherisch zu werden.«

Der Brite läßt nicht locker: »Sie haben uns gesagt, daß einige dieser Befehle Verletzungen des bestehenden Völkerrechts darstellten. Ein Befehl, der auf dieser Basis erlassen wird, ist ein verbrecherischer, ein gesetzwidriger Befehl, nicht wahr?«

Keitel: »Ja, das ist richtig.«

Der letzte, vernichtende Stoß des Anklägers: »Nun, dann haben Sie Befehle ausgeführt, kriminelle Befehle, die eine Verletzung der Grundprinzipien ihres Berufssoldaten-Kodex waren, ohne Rücksicht darauf, von wem sie ausgingen.«

Der Mann im Zeugenstand zögert, gibt sich einen Ruck und antwortet gequält: »Ja.«

Doch im Rückverhör durch seinen Verteidiger stellt Keitel wieder den Gehorsam über das Gewissen: »Für mich als Soldat ist die Treue ein unantastbarer Begriff ...«

Kommentar eines Prozeßbeobachters: »Er nennt es immer noch Treue - sein blindes Gehorchen und Verharren, von dem er doch selber schon abgerückt ist. Vielleicht will er sein 'Ja' damit zurückrufen. Aber... das Wort des Soldaten holt das Geständnis des Menschen nicht mehr ein251

Dem jüngsten Angeklagten, der einst zu den gläubigsten Anhängern Hitlers gehörte, fällt es leichter, sich zu seiner Verantwortung zu bekennen. Baidur v. Schirach252, einst Reichsjugendführer, hat sich nach seiner Ernennung zum Gauleiter von Wien innerlich von seinem Idol entfernt. Ihn quält jetzt kein Loyalitätskomplex mehr. Freimütig gibt er zu, in einer Rede vom 15. September 1942 den Abtransport der Juden aus Wien unterstützt zu haben: »Ich habe dieses Wort gesprochen, das ich aufrichtig bereue. Ich habe mich aus einer falschen Loyalität dem Führer gegenüber mit dieser Aktion moralisch identifiziert. Das habe ich getan. Ich kann es nicht ungeschehen machen.«

»Was bedeutet für Sie heute der Name Auschwitz?« fragt ihn sein Verteidiger.

Schirach antwortet: »Es ist das der größte und satanischste Massenmord der Weltgeschichte. .. [Der Lagerkommandant] Höß war nur der Henker. Den Mord befohlen hat Adolf Hitler, das steht in seinem Testament. Das Testament ist echt... Er und Himmler haben gemeinsam dieses Verbrechen begangen, das für immer ein Schandfleck unserer Geschichte bleibt. Es ist ein Verbrechen, das jeden Deutschen mit Scham erfüllt.«

In der Angeklagtenbox herrscht große Erregung. Polen-Gouverneur Frank und Großadmiral Raeder wischen sich die Tränen aus den Augen, als Schirach Gericht und Öffentlichkeit um Verständnis für die mißbrauchte deutsche Jugend bittet: »Die jungen Menschen, die heute ratlos zwischen den Trümmern ihrer Heimat stehen, haben von diesen Verbrechen nichts gewußt und haben sie nicht gewollt. Sie sind unschuldig an dem, was Hitler dem jüdischen und dem deutschen Volk angetan hat... Es ist meine Schuld, daß ich die Jugend erzogen habe für einen Mann, der ein millionenfacher Mörder gewesen ist. Ich habe an diesen Mann geglaubt, und das ist alles, was ich zu meiner Entlastung ... sagen kann.«

Auch der Angeklagte Albert Speer hat sich nicht erst in Nürnberg von Hitler und dessen alles in den Abgrund reißenden Zerstörungspolitik gelöst. Als begeisterter Gefolgsmann seines Führers hatte der erst 36 Jahre alte Architekt 1942 das Kommando über die deutsche Rüstungsindustrie übernommen. Gegen Ende des Krieges aber mußte der Reichsminister für Bewaffnung und Munition erkennen, daß Hitler das ganze deutsche Volk mit sich in den Untergang ziehen wollte.

»Dieser Krieg«, so erklärt Speer im Zeugenstand253, »hat eine unvorstellbare Katastrophe über das deutsche Volk gebracht... Es ist daher meine selbstverständliche Pflicht, für dieses Unglück nun auch vor dem deutschen Volk mit einzustehen. Ich habe diese Pflicht um so mehr, als sich der Regierungschef der Verantwortung ... entzogen hat. Ich, als ein wichtiges Mitglied der Führung des Reiches, trage daher mit an der Gesamtverantwortung von 1942 ab.«

»Wollen Sie sich ... auf Führerbefehle berufen?« fragt sein Verteidiger Dr. Hans Flächsner.

Gerade das will dieser Angeklagte nicht: »Nein. Soweit Hitler mir Befehle gab und ich diese durchführte, trage ich hierfür die Verantwortung; allerdings habe ich nicht alle Befehle durchgeführt.«

Tatsächlich hat Speer im Winter 1944/45 von Hitler die Beendigung des Krieges verlangt, hat - ohne zum Widerstand zu gehören - einen verzweifelten Attentatsplan gegen den »Führer« verfolgt und hat in den letzten Monaten des Krieges verhindert, daß Hitlers Zerstörungsbefehle ausgeführt wurden. Ihm ist es zu verdanken, daß viele Brücken, Straßen, Kraftwerke und Industriebetriebe erhalten blieben.

»Die Opfer, die auf beiden Seiten ab Januar 1945 gebracht wurden, waren sinnlos«, sagt Speer vor Gericht. »Das deutsche Volk hat bis zum Schluß Adolf Hitler die Treue gehalten. Er hat es wissentlich verraten. Er hat versucht, es endgültig in den Abgrund zu stürzen.«

Wie dieses mutige Bekenntnis eines deutschen Ministers zur Mitverantwortung wirkt, hat v. d. Lippe in seinem Tagebuch festgehalten:

»Speer, der selbstüberzeugt, aber auch überzeugend spricht, hat bei seinen Aussagen über die letzte katastrophalste Phase der Tragödie die volle Aufmerksamkeit des inländischen und ausländischen Auditoriums254

Vor diesem Angeklagten haben manche Ankläger und Richter Hochachtung255. Jackson hält ihn für »den besten Mann in der Box«. Sir David sieht in ihm sogar die »sympathischste Persönlichkeit unter den Angeklagten«; und die Frau des britischen Anklägers, Lady Sylvia, die Speers Vernehmung von der Zuschauertribüne verfolgt hat, äußert, solche Männer werde Deutschland in Zukunft brauchen. Für Richter Biddle ist Speer der »menschlichste und anständigste« unter den Angeklagten: »Seine Geradlinigkeit und Aufrichtigkeit, seine ruhige, vernünftige Haltung, seine Einsicht in die moralische Seite der Sache beeindruckten die Mitglieder des Tribunals.«

Göring, der Angeklagte Nr. 1, konnte jedenfalls nicht verhindern, daß Hitler in den Aussagen der meisten seiner Mitangeklagten als Hauptschuldiger angeprangert wurde. Er selbst hatte ja als erster seinen Befehl »kein Wort gegen Hitler« vergessen und im Zeugenstand gesagt: »Das hat der Führer persönlich ... gemacht.«

Einer der wenigen, die »vor einem Feindgericht nicht gegen Adolf Hitler sprechen« wollen, bleibt Ribbentrop256. Göring hat seine Stellung als »Ersatzführer« in der Angeklagtenbox verloren. Mag er auch immer wieder Druck auf einzelne Banknachbarn ausüben und deren Schriftverkehr mit ihren Verteidigern abfangen und bissig kommentieren257 - er ist nicht einmal mehr der »Korporal« seiner Mannschaft, wie er sich anfangs rühmte. Er kann auch nicht verhindern, daß sich die Angeklagten gegenseitig belasten.

Er selber kommt bei den Aussagen von Frank, Schacht, Papen und Frick schlecht weg. Papen schwärzt den früheren Außenminister an; Ribbentrop leidet darunter, daß ihn auch noch andere Mitangeklagte belasten. Und Fritzsche unterscheidet seine eigene Propaganda ausdrücklich von der Streichers, aus dessen Judenhetzblatt »Stürmer« er und seine Mitarbeiter bei Presse und Rundfunk niemals zitiert hätten. Mit dem Verlauf der Beweisaufnahme kann die Anklagebehörde wohl zufrieden sein, als sie am 26. Juli mit ihren Plädoyers beginnt.

Über Schuld und vermutliches Strafmaß gab es schon drei Monate zuvor eine Bilanz besonderer Art. An dem großen schwarzen Brett im Raum der ausländischen Presse war eine Tabelle angeschlagen, das Ergebnis einer an 32 amerikanische Korrespondenten gerichteten Umfrage258 über die zu erwartenden Urteile. Hinter jeden Namen hatten die Presseleute in vorbereiteten Spalten bei »schuldig« oder »unschuldig« und bei »Todesstrafe« oder »Freiheitsstrafe« ein Kreuz eingetragen.

Einstimmig für »schuldig« und für »Todesstrafe« stimmten sie nur in den Fällen Göring, Ribbentrop und Kaltenbrunner. Für schuldig erklärten alle die Angeklagten Keitel, Sauckel, Frank, Rosenberg, Heß, Streicher und Dönitz, wichen aber im Strafmaß stark voneinander ab (Keitel und Sauckel: 29 Stimmen für Todesstrafe, Frank: 27, Rosenberg: 24, Heß: 17, Streicher und Dönitz: 14; die übrigen stimmten für lebenslange oder zeitlich begrenzte Haft). Je sieben Journalisten erklärten die Angeklagten Schacht und Fritzsche für nicht schuldig, fünf Funk, je vier Speer und Neurath, drei Papen, zwei Raeder und je einer die Angeklagten Frick, Schirach, Jodl und Seyß-Inquart. Auch in diesen Fällen zeigte die geschätzte Strafzumessung große Unterschiede. Mit einer Todesstrafe für Seyß-Inquart rechneten 26 Journalisten, für Raeder fünfzehn, für Jodl dreizehn, für Frick zwölf, für Speer elf, für Schirach neun, Papen sechs, Funk fünf, Schacht vier, Neurath drei und Fritzsche nur einer. Die Abstimmung beweist, daß diese Journalisten jedenfalls das Verfahren nicht für einen Schauprozeß gehalten haben.

Als Luise Jodl von dieser Liste hörte, schrieb sie ihrem Mann: »Du stehst besser als Dönitz und Raeder.« Der Generaloberst war über diese Nachricht sehr erschüttert. Er hatte gar nicht mit der Möglichkeit eines Todesurteils gerechnet259.






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14. Strafe für sechs Millionen Deutsche?


Jackson mit seiner Sekretärin Elsie Douglas
Von Todesstrafen ist im Schlußplädoyer des amerikanischen Hauptanklägers260 zwar nicht die Rede, aber auch nicht von Freisprüchen, nicht einmal von irgendwelchen Entlastungsmomenten.

Fußnote: Jackson am 16. Juni 1950: »Zu keiner Zeit habe ich vor dem Tribunal Todesstrafen gefordert ... Wenn ich gefragt worden wäre, hätte ich gesagt, ich persönlich hielte nichts von der Todesstrafe, . .. aber die von mir vertretene Gesellschaft bestrafe vorsätzlichen Mord mit dem Tode . . . Solange jeder überführte Mörder die Todesstrafe erhält, sollte sie auch jene treffen, die des vielfachen Mordes schuldig sind261...«

Jackson betont, dieses Gericht habe den Angeklagten »eine Form von Prozeß zugestanden, die sie in den Tagen ihres Prunkes und ihrer Macht niemals irgend jemandem zugestanden hätten«; er räumt ein, daß »die Welt es versäumt hat, politische oder rechtliche Heilmittel zu finden, die eine ehrenhafte und annehmbare Alternative für diesen Krieg gewesen wären«; bleibt aber dabei, daß »die Angeklagten entweder wußten oder wissen mußten, daß der Krieg, für den sie sich vorbereiteten, ein deutscher Angriffskrieg sein würde«.

Mit Schärfe und Sarkasmus wischt er nahezu alles vom Tisch, was diese Männer zu ihrer Verteidigung vorgebracht haben: »Wenn wir nur die Erzählungen der vorderen Reihe der Angeklagten zusammenstellen, so bekommen wir folgendes lächerliche Gesamtbild von Hitlers Regierung; sie setzte sich zusammen aus:

Göring beschimpft er geradezu als Militaristen und als Gangster: »Er hatte seine fetten Finger in jedem Kuchen.« Da müssen die übrigen Angeklagten lachen. Göring ist wütend - nicht über den Amerikaner, sondern über seine Banknachbarn262.

Jackson, der alle 21 Männer als Verschwörerbande attackiert, hebt »das besondere Verbrechen ... von Leuten wie Schacht und v. Neurath, Speer und v. Papen, Raeder und Dönitz, Keitel und Jodl« hervor: »Es ist zweifelhaft, ob der Meisterplan der Nazis ohne ihre fachmännischen Kenntnisse geglückt wäre, die sie so bereitwillig zur Verfügung stellten. Sie taten dies in Kenntnis der angekündigten Ziele und Methoden und dienten weiter, nachdem die Praxis die Richtung und Tendenz bestätigt hatte. Ihre Überlegenheit der durchschnittlichen Mittelmäßigkeit der Nazis gegenüber ist keine Entschuldigung für sie. Sie ist ihre Verdammung.«

Zu den Richtern gewandt, schließt Jackson sein Plädoyer: »Wenn Sie von diesen Männern sagen sollten, daß sie nicht schuldig seien, so wäre es ebenso wahr zu sagen, daß es keinen Krieg gegeben habe, daß niemand erschlagen und kein Verbrechen begangen worden sei.«

An den tieferen Sinn dieses Staatsprozesses der Sieger gegen die Besiegten rührt erst der britische Hauptankläger Sir Hartley Shawcross. Er versucht, den rechtlich-moralischen Vorwurf zu formulieren, der alle Angeklagten treffen soll263:

»Die Diktatur, hinter der sich diese Männer zu verschanzen suchen, war ihre eigene Schöpfung. Von dem Wunsche getrieben, sich selbst eine Machtstellung zu schaffen, haben sie das System aufgebaut, von dem sie ihre Befehle empfingen. Der Fortbestand dieses Systems hing von ihrer dauernden Unterstützung ab. Selbst wenn es wahr wäre, daß - wie Jodl behauptet - diese Männer vielleicht entlassen oder eingekerkert worden wären, wenn sie die ihnen gegebenen Befehle nicht befolgt hätten, wäre nicht jedes Schicksal besser gewesen, als sich für solche Dinge herzugeben? Aber es ist nicht wahr. Sie waren die Männer des engsten Vertrauens, die Männer, die die Pläne sowohl schmiedeten als auch ausführten; unter allen Leuten waren sie es, die Hitler hätten beraten, zur Mäßigung veranlassen und ihm hätten Einhalt gebieten können, anstatt ihn auf seiner teuflischen Bahn noch anzuspornen. Der Grundsatz der kollektiven Verantwortung der Mitglieder einer Regierung ist nicht eine künstliche Lehre des Verfassungsrechts, er bildet einen wesentlichen Schutz der Menschenrechte und der Völkergemeinschaft. Das Völkerrecht hat das volle Recht, seine eigene Existenz dadurch zu schützen, daß es ihm Wirksamkeit verleiht.«

Shawcross zitiert am Schluß seines Plädoyers Goethe, der »vor vielen Jahren ... vom deutschen Volk« gesagt habe: »Das Schicksal wird sie schlagen, weil sie sich selbst verrieten und nicht sein wollten, was sie sind. Daß sie den Reiz der Wahrheit nicht kennen, ist zu beklagen, daß ihnen Dunst und Rauch und berserkerisches Unmaß so teuer ist, ist widerwärtig. Daß sie sich jedem verrückten Schurken gläubig hingeben, der ihr Niedrigstes aufruft, sie in ihren Lastern bestärkt und sie lehrt, Nationalität als Isolierung und Roheit zu begreifen, ist miserabel.«

Der Brite nennt die Fundstelle nicht. Im Gerichtssaal wird gerätselt, wo das wohl bei Goethe stehen mag. Erst eine Woche später gibt es Gewißheit. »Es hat sich herausgestellt«, notiert einer der deutschen Anwälte am 2. August, »daß das wenig deutschfreundliche 'Goethe-Zitat', mit welchem Shawcross sein Endplädoyer ... geschlossen hat, nicht von Goethe stammt, sondern dem Buch 'Lotte in Weimar' von Thomas Mann entnommen ist264!« Erika Mann, die Tochter des Autors, gehörte zeitweilig zu den Prozeßberichterstattern.

Die Londoner »Times« weist Shawcross in ihrer Literaturbeilage auf seinen Irrtum hin. Literaturkenner entdecken auch noch einen Fehler in der Übersetzung: Im Originaltext heißt das Attribut zu Schurke »verzückt« und nicht »verrückt«.

Einzelne Exemplare des 1939 in Stockholm erschienenen »Lotte«-Romans waren während des Krieges nach Deutschland geschmuggelt worden. Gegner des Hitlerregimes hatten einige Stellen aus dem Monolog im siebenten Kapitel, in denen Thomas Mann dem Goethe seines Romans eine Mischung von Authentischem und Belegbarem mit Nachempfundenem und Aktuellem über den deutschen Charakter in den Mund legt, vervielfältigt und unter die Leute gebracht. Diese Flugblätter trugen keinen Verfassernamen, sondern nur den Titel »Aus Goethes Gesprächen mit Riemer«. Eine Kopie oder eine Übersetzung davon war in die Hände des britischen Hauptanklägers gelangt. Sir Hartley - »guten Glaubens, verführt durch das aktuell Schlagende der Äußerungen«, wie Thomas Mann ihm zugute hält - hatte sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, den deutschen Nationaldichter zum Mitankläger gegen die Deutschen zu machen.

Bei der Regierung in London löst diese literarische Affäre am Rande des großen Staatsprozesses zu Nürnberg eine gewisse Verlegenheit aus. Lord Inverchapel, der britische Botschafter in Washington, schickt Thomas Mann einen Brief ins kalifornische Exil, in dem er im Auftrag des Foreign Office um Aufklärung bittet. In seiner Antwort bestätigt der Autor, die »Times« sei im Recht; er verbürge sich aber dafür, daß, wenn Goethe nicht wirklich gesagt habe, was der Ankläger ihm in den Mund gelegt, er es doch sehr wohl hätte sagen können, und in einem höheren Sinn habe Sir Hartley also doch richtig zitiert265.

Der Prozeß schleppt sich hin. Der Sommer ist heiß. Angeklagte und Verteidiger sind über die Plädoyers der Ankläger enttäuscht, vermissen eine stärkere Beachtung ihrer Argumente und Beweismittel, sehen in den Reden der Gegner im wesentlichen nur Wiederholungen des bei Prozeßbeginn schon Gesagten.

Auch auf der Richterbank scheint man dem Inhalt der Plädoyers nicht mehr allzuviel Interesse zu widmen, wie eine mißlaunige Tagebucheintragung Sir Norman Birketts verrät, der mit wachsendem Unmut den Prozeßverlauf verfolgt hat und immer wieder Unzulänglichkeiten hinter den Kulissen des Tribunals festhält: »Dubost [der stellvertretende französische Ankläger] ist wieder am Mikrofon, trägt seine Schlußrede vor. Er spricht robust und kraftvoll. Jedoch, Ironie des Schicksals, ein Mann mit Tenorstimme und dem edlen Akzent eines schwer leidenden Papstes übersetzt ihn [ins Englische]. Unwillkürlich erinnert das mehr an die Entschuldigung eines zu spät kommenden Gastes bei einer Kleinstadt-Gartenparty als an scharfe und schwere Anklagen gegen die Hauptkriegsverbrecher. Aber Dolmetscher sind eine Spezies für sich - empfindlich, eitel, unberechenbar, immer mit ihren Gedanken woanders, aufgebläht mit einem Selbstbewußtsein explosivster Sorte, unsagbar egoistisch und - in der Regel - entschiedene Gegner von Seife und Tageslicht... Der Hintergrund dieses Prozesses bleibt besser im dunkeln266".«

Der französische Ankläger267 geht dann als erster auf das Strafmaß ein: »Man muß stark zuschlagen, ohne Mitleid. Der Urteilsspruch sei gerecht, das genügt! Sicherlich sind die Schuldausmaße dem Grade nach verschieden. Folgt daraus, daß auch die Strafen ihrerseits verschiedenen Grades sein müssen, wo doch derjenige, der die geringste Schuld hat, nach unserer Meinung bereits den Tod verdient?«

Dubost wendet sich zur Richterbank: »An Ihnen ist es nun, in der Stille Ihrer Beratungen das Blut der Unschuldigen zu hören, das nach Gerechtigkeit schreit.«

Noch härter schließt das Anklage-Plädoyer General Rudenkos268: »Nun ist die Stunde der Abrechnung gekommen! ... Als Vertreter der Völker der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vor diesem Gerichtshof halte ich alle gegen die Angeklagten erhobenen Vorwürfe für vollauf erwiesen ...; im Namen des Glücks und der friedfertigen Arbeit kommender Geschlechter beantrage ich, der Gerichtshof möge über alle Angeklagten ohne Ausnahme die Höchststrafe verhängen, die Todesstrafe. Solch einem Urteilsspruch sieht die ganze fortschrittliche Menschheit mit Genugtuung entgegen.«

Nach den Plädoyers der Ankläger gegen die einzelnen Angeklagten läuft die Prozeßmaschine noch einmal an. Es beginnt die Verhandlung gegen jene sechs deutschen Organisationen, die das Gericht laut Antrag der Anklage für verbrecherisch erklären soll: die Reichsregierung; das Korps der Politischen Leiter der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei; die SS einschließlich des SD; die Geheime Staatspolizei; die SA; den Generalstab mit dem Oberkommando der Wehrmacht. Dieser Organisationenprozeß wird von deutscher Seite mit besonderem Mißtrauen verfolgt. Wollen die Alliierten etwa die sechs Millionen Mitglieder von angeblich »verbrecherischen Organisationen« kollektiv bestrafen?

Wieder tritt das Gericht in die Beweisaufnahme ein. Tausende eidesstattlicher Erklärungen von Organisationsmitgliedern sind eingegangen (genau: 196.213, davon 136.213 für die SS, 38.000 für die Politischen Leiter, 10.000 für die SA, 7.000 für den SD, 3.000 für den Generalstab und OKW und 2.000 für die Gestapo; 22 Zeugen wurden vor dem Gerichtshof und weitere 101 von beauftragten Richtern zur Beweisaufnahme über die Organisationen verhört270). Auch einige Zeugen dürfen die Verteidiger vernehmen. Das Prozeßmaterial wächst und wächst: Kaum jemand behält noch die Übersicht. Endlos ziehen sich die Verhöre hin. Wieder kommen unvorstellbare KZ-Greuel zur Sprache. Den Richtern fällt es immer schwerer, stundenlang zuzuhören.

Rechtsanwalt Pelckmann, der die SS vertritt, vernimmt den früheren SS-Richter Georg Konrad Morgen. Der Zeuge schildert, wie er bei seinen Untersuchungen von Konzentrationslagern und Vernichtungslagern allmählich die Wahrheit über die Judenvernichtung herausbekam. Im Konzentrationslager Buchenwald allerdings habe er 1943 zu seiner Überraschung einigermaßen ordentliche Zustände vorgefunden: »Die Häftlinge hatten freien Post- und Briefverkehr, sie hatten eine große Lagerbücherei, selbst mit fremdsprachigen Werken, sie hatten Variete, Film, sportliche Wettkämpfe und sogar ein Bordell.«

Als von den »Annehmlichkeiten« des Lagerlebens die Rede ist, übermannt den Vorsitzenden gerade die Müdigkeit. Beim letzten Wort des Zeugen aber fährt er hoch.

»Was haben sie auch gehabt? Ich habe das letzte Wort nicht genau verstanden.«

Sein Kollege zur Linken, US-Richter Biddle, stößt ihn an und erklärt es auf Englisch: »Freudenhaus, Geoffrey, Freudenhaus.«

Biddle merkt nicht, daß er an den Mikrofonschalter gestoßen ist und folglich die Gerichtsöffentlichkeit mithören kann.

»Was?« fragt Lawrence, der immer noch nicht versteht.

Biddle, lauter: »Bordell, Freudenhaus, Hurenhaus.«

Im Gerichtssaal wird verhalten gelacht.

»Verstehe«, sagt der Vorsitzende überaus würdig. »Der Zeuge kann fortfahren.«

Und der Zeuge sagt es noch einmal: »Ein Bordell269

Die Verteidigung der Organisationen ist eine besonders mühevolle Aufgabe. Die Organisationen, um die es geht, sind seit über einem Jahr aufgelöst; es gibt keine Dienststellen mehr, die der Verteidigung über deren Aufbau und Funktionen Auskunft geben können. Die Beweisführung ist auf die Zuschriften ehemaliger Mitarbeiter dieser Organisationen angewiesen, die nach Aufrufen in der Presse in großer Zahl bei Gericht eingehen. Aus den Absendern dieser Briefe wählen die Anwälte diejenigen aus, von denen sie glauben, daß sie am meisten zur Entlastung beitragen könnten. Fast alle diese Zeugen sitzen in alliierten Internierungs- und Kriegsgefangenenlagern auf deutschem Boden. Die Verteidiger und ihre Assistenten dürfen sie dort aufsuchen.

Rechtsanwalt Carl Haensel, stellvertretender Verteidiger für die SS, muß sich bei einem solchen Lagerbesuch den Fragen der gefangenen SS-Männer stellen: »Wie lange halten sie uns hier noch fest? Natürlich wegen des Prozesses! Bevor er zu Ende ist, ist an Entlassung nicht zu denken! Dabei ist es nur ein Schauprozeß! Steht unser Urteil nun schon fest? ... Alles, was man tut, reitet einen nur noch mehr herein.«

Der Verteidiger packt seine Akten aus und verteilt Abschriften der Nürnberger Verhandlungsprotokolle. Seine Kollegen haben ihm Fragebogen mitgegeben: »Wußten Sie vom Bestehen von KZs? Seit wann? Woher? Waren Sie einmal in einem Lager? Als was? Haben Sie Mißhandlungen beobachtet? Hatte die Bewachungsmannschaft etwas mit der Lagerverwaltung zu tun? War im Lager eine Gestapo-Dienststelle?«

Haensel muß den Gefangenen erst einmal erklären, was in Nürnberg geschieht, er beschreibt, was ein Kreuzverhör ist, welche Rechte die Angeklagten haben. »Nürnberg«, sagt er, »ist eine Vorrichtung, durch die uns die Gelegenheit gegeben wird, zur ganzen Welt zu sprechen. Dieser Welt hat man feierlich erklärt, ein gerechtes Verfahren durchzuführen. Erste Vorbedingung ist, daß man euch anhört . . .«

»Wenn sie uns nachher doch verurteilen«, ruft ein SS-Mann dazwischen, »wäre es besser gewesen, wir hätten den Mund gar nicht erst aufgemacht.«

Der Anwalt macht den Männern klar, ihre Aussagen würden gebraucht.

»Glauben Sie wirklich, daß unser Urteil nicht schon feststeht?« fragt ein anderer.

Haensels Antwort: »Nein, ich bin überzeugt, daß es nicht feststeht. Ich weiß, daß in der Politik manchmal der Zweck ein Mittel heiligt, aber Gerichte sind für die Angelsachsen und für die Franzosen tabu271

Worum es bei dem Verfahren gegen die Organisationen geht, faßt SS-Hauptverteidiger Peickmann in seinem Plädoyer272 zusammen: »Ihre Armeen, meine Herren Richter, haben Deutschland befreit von der Tyrannei des Nazitums, befreien Sie die Welt jetzt von dem Fluche der Vergeltung. Die Welt kann nur genesen, wenn einmal Schluß gemacht wird mit den verhetzenden Parolen gegen Rassen, Völker, Klassen oder Parteien ... Ich klage an jeden einzelnen der Mörder und Verbrecher, die dieser Organisation oder einem ihrer Teile angehört haben - und ihrer sind nicht wenige. Ich spreche frei die Tausende, Hunderttausende, die im guten Glauben dienten und so moralisch und metaphysisch, nicht kriminell, in die Schuld verstrickt wurden, die das ganze deutsche Volk heute bitter trägt. Aber, ich warne... die Welt und ihre Richter vor der Begehung eines Massenunrechts in gesetzlicher Form, vor der Schaffung einer Masse der Verdammten und Geächteten im Herzen Europas.«

Aber die Ankläger sehen das Problem ganz anders - wie das Gegenplädoyer des stellvertretenden amerikanischen Hauptanklägers Thomas J. Dodd273 zeigt: »Sie waren alle ein Teil, und zwar ein wesentlicher Teil des von Hitler geplanten und von seiner Clique zur unbeschränktesten Gewaltherrschaft moderner Zeiten vervollkommneten Polizeistaates. Jener Polizeistaat ... brachte Schrecken und Furcht über Deutschland und verbreitete Grauen und Tod über die ganze Welt. Das Korps der Politischen Leiter der Nazi-Partei war sein Körper, das Reichskabinett sein Haupt, seine mächtigen Arme waren die Gestapo und die SA, und als er durch Europa marschierte, waren die Wehrmacht und SS seine Beine. Hitler und seine Horden waren es, welche dieses Ungeheuer eines Polizeistaates gründeten, das Schande über Deutschland und den Völkern Europas den Untergang brachte.« So hören die angeklagten Minister, Parteiführer und Militärs, wie die Schuld ihrer Gefolgsleute von den Siegern begründet wird.

Am 31. August 1946, am 216. Verhandlungstag, haben die 21 Männer in der Nürnberger Anklagebank noch einmal das Wort. Jeder Angeklagte darf eine letzte Erklärung an das Tribunal richten274. Göring, Ribbentrop, Kaltenbrunner, Rosenberg, Frick, Streicher und Seyß-Inquart zeigen wie bisher kein Verständnis für die in Nürnberg erhobenen Anschuldigungen. Schirach und Speer sprechen einsichtig wie schon zuvor im Zeugenstand.

Rudolf Heß, der sich geweigert hat, als Zeuge in eigener Sache aufzutreten, setzt jetzt zu einer langatmigen Erklärung an. Das Gericht erlaubt ihm wegen seines Gesundheitszustandes, im Sitzen zu sprechen. Görings Banknachbar beginnt bei sowjetischen Schauprozessen und landet beim Burenkrieg. Er kann kein Ende finden. Plötzlich springt er auf und spricht die Eidesformel: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzufügen werde. Ich bitte das Hohe Gericht, alles, was ich weiter sage, daher als unter meinem Eid stehend anzusehen.«

Dann setzt er sich wieder hin und spricht von seinem Verhältnis zu Gott und Kirche. Göring versucht, den Redefluß des »Führer-Stellvertreters« zu bremsen. Da zischt Heß ihn an: »Bitte unterbrich mich nicht.«

Er wird vom Vorsitzenden unterbrochen: »Ich muß die Aufmerksamkeit des Angeklagten Heß darauf lenken, daß er bereits 20 Minuten gesprochen hat. Der Gerichtshof hat den Angeklagten gesagt, daß er ihnen in diesem Stadium des Prozesses nicht gestatten kann, Erklärungen von großer Länge abzugeben. Wir müssen alle Angeklagten hören ...«

Heß bricht seinen Vortrag ab, beruft sich auf »Volk« und »Geschichte« und grüßt seinen »Führer«: »Es war mir vergönnt, viele Jahre meines Lebens unter dem größten Sohne zu wirken, den mein Volk in seiner tausendjährigen Geschichte hervorgebracht hat. Selbst wenn ich es könnte, wollte ich diese Zeit nicht auslöschen aus meinem Dasein ... Ich bereue nichts.«

Keitel schwächt sein früheres Bekenntnis ab: »Ich habe geglaubt, ich habe geirrt und war nicht imstande zu verhindern, was hätte verhindert werden müssen. Das ist meine Schuld. Es ist tragisch ..., daß ich nicht sah, daß auch der soldatischen Pflichterfüllung eine Grenze gesetzt ist.«

Polen-Gouverneur Frank verweist auf sein früheres Geständnis, widerruft dann aber seine Äußerung über die Schuld des deutschen Volkes am Judenmord: »... die riesigen Massenverbrechen entsetzlichster Art, die, wie ich jetzt erst erfahren habe, vor allem in Ostpreußen, Schlesien, Pommern und im Sudetenland von Russen, Polen und Tschechen an Deutschen verübt wurden und noch verübt werden, haben jede nur mögliche Schuld unseres Volkes schon heute restlos getilgt.«

Tilgung durch Aufrechnung der Verbrechen - diese These Franks überzeugt im Gerichtssaal genausowenig wie früher seine theatralische Verkündung einer deutschen Kollektivschuld.

Funk, der frühere Reichswirtschaftsminister, bekundet seine Scham über die Nazi-Verbrechen, von denen er aber bis zu Beginn des Nürnberger Prozesses nichts gewußt habe: ». . . allzu leicht habe ich mich täuschen lassen und bin in vielem viel zu unbekümmert und zu gutgläubig gewesen. Darin ersehe ich meine Schuld; aber von einer strafrechtlichen Schuld ... fühle ich mich frei.«

Funks Vorgänger als Wirtschaftsminister und Reichsbankpräsident, Hjalmar Schacht, bezeichnet sich als »fanatischen Kriegsgegner« und sagt: »Mein politischer Irrtum war, daß ich das Ausmaß der Verbrechernatur Hitlers nicht früh genug erkannt habe. Aber ich habe meine Hände nicht befleckt mit einer einzigen ungesetzlichen oder unsittlichen Handlung.«

Großadmiral Dönitz schiebt alles auf das Führerprinzip: »Wenn ... trotz allem Idealismus, trotz aller Anständigkeit und aller Hingabe der großen Masse des deutschen Volkes letzten Endes mit dem Führerprinzip kein anderes Ergebnis erreicht worden ist als das Unglück dieses Volkes, dann muß dieses Prinzip als solches falsch sein.«

Großadmiral Raeder bedauert, daß er nur Soldat und nicht »bis zu einem gewissen Grad auch Politiker« gewesen ist: »Dies wäre dann aber eine moralische Schuld gegenüber dem deutschen Volk und kann mich nie und nimmer zum Kriegsverbrecher stempeln ...«

Sauckel, der Bevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, gibt zu, daß er sich um eine menschenwürdige Behandlung der ausländischen Zwangsarbeiter nicht genügend kümmern konnte: »Ich bedaure dies. Für meine Anordnungen und für meine Beamten übernehme ich die Verantwortung.«

Generaloberst Jodl, Chef des Wehrmachtführungsstabes, beruft sich auf seine Pflicht für Volk und Vaterland: »Diese zu erfüllen, war mir Ehre und höchstes Gesetz. Möge diese Pflicht in einer glücklicheren Zukunft ersetzt werden durch eine noch höhere: durch die Pflicht gegen die Menschheit!«

Der frühere Reichskanzler v. Papen, der Hitler zur Macht verhalf, erklärt: »Die Kraft des Bösen war stärker als die des Guten und hat Deutschland unrettbar in die Katastrophe getrieben ... Ich glaube, daß ich mit einem reinen Gewissen mich der Verantwortung stellen kann.«

Constantin v. Neurath, der erste Außenminister unter Hitler und ehemalige Reichsprotektor in Prag, hält das kürzeste Schlußwort. Er beteuert sein gutes Gewissen »vor der Geschichte und vor dem deutschen Volk«.

Hans Fritzsche, der Rundfunkkommentator und Mitarbeiter des Propagandaministers Goebbels, beklagt, die Untaten zu spät erkannt zu haben: »Zwischen diesen Verbrechern und mir gibt es nur eine einzige Verbindung: Sie haben mich nur in anderer Weise mißbraucht als diejenigen, die ihnen körperlich zum Opfer fielen. Es mag schwer sein, das deutsche Verbrechen von dem deutschen Idealismus zu trennen. Unmöglich ist es nicht!«

Einen ganzen Tag lang hat das Gericht die letzten Worte der 21 Angeklagten gehört. Der Vorsitzende schließt die Beweisaufnahme und gibt eine Ehrenerklärung für die Verteidiger ab: »Dem Gerichtshof ist mitgeteilt worden, die Verteidiger hätten Briefe von Deutschen erhalten, die ihr Verhalten als Anwälte in ungehöriger Weise kritisieren. Der Gerichtshof wird die Verteidiger... schützen, solange der Gerichtshof tagt, und er zweifelt nicht, daß der Kontrollrat sie später gegen solche Angriffe in Schutz nehmen wird. Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß die Verteidiger eine wichtige öffentliche Pflicht in Übereinstimmung mit den hohen Traditionen des Juristenberufes erfüllt haben, und der Gerichtshof dankt ihnen.« Dann verkündet Lordrichter Lawrence: »Der Gerichtshof vertagt sich jetzt..., um sich über das Urteil zu beraten.«

Sir Norman Birkett, der stellvertretende britische Richter, schreibt an diesem 31. August 1946 in sein Tagebuch: »Heß ließ in fast jedem seiner Worte die Anzeichen eines verwirrten Geistes erkennen, aber die übrigen Angeklagten sprachen mannhaft und ernst. Wenn man bedenkt, daß diese Männer von den Höhen ihrer Macht und ihrer Positionen gestürzt sind, daß sie jetzt über die Trümmer all dessen nachzudenken haben, was ihnen einst wichtig war, daß sie Leid und Erniedrigung des deutschen Volkes teilen müssen, zugleich aber wissen, daß ihre Person, ihr Glück und ihr Schicksal auf der Waage liegen, dann kann man ihnen die Bewunderung für ihre tapfere Haltung in solcher Lage nicht versagen ... Nur zu leicht hätten an diesem Vormittag unziemliche Szenen der Würde des Prozesses Abbruch tun können - tatsächlich waren es die Angeklagten selber, die dem Verfahren zu größerer Würde verhalfen275

Die Richter fragen sich immer wieder: Was sind das für Leute, diese Deutschen? Francis Biddle hat am Abend eines der vielen Verhandlungstage, an dem von grauenvollen Verbrechen die Rede war, zusammen mit alliierten Kollegen ein Konzert besucht. Ein deutsches Streichquartett spielte Brahms, Beethoven und Bach. »Ein sonderbares Volk«, sagte der amerikanische Richter zu der Frau des stellvertretenden französischen Hauptanklägers. »Ja«, erwiderte Madame Dubost, »und man erzählt mir, daß sie gute Ehemänner und Väter sind. Aber sie sind keine guten Nachbarn276

Bald nach Vertagung des Gerichts gibt der Gefängniskommandant Andrus bekannt, daß die Angeklagten Besuche ihrer Angehörigen empfangen dürfen. Mitte September treffen die ersten Verwandten in Nürnberg ein: Frau Göring mit ihrer Tochter Edda, Frau Schacht mit ihren beiden Töchtern und Frau Sauckel. Frau Jodl hat während des ganzen Prozesses als Sekretärin für die Verteidiger ihres Mannes gearbeitet.

Der Londoner »Evening Standard« nennt sie schon die »Witwen von Nürnberg«, als die Strafen noch gar nicht verkündet sind. Läßt sich der Ausgang des Prozesses so sicher voraussagen? Hjalmar Schacht ist nach wie vor optimistisch und rechnet mit seinem Freispruch. Die meisten seiner Mitangeklagten und sogar viele Verteidiger sind überzeugt, daß dies ein politischer Prozeß mit einem vorausbeschlossenen Urteil sei und daß mit keinem Freispruch gerechnet werden könne. Die scharfen Plädoyers der Ankläger haben diese Ansicht nur bestärkt und manche Hoffnung zerfallen lassen277.

Die Familienangehörigen können die Angeklagten täglich besuchen. Sie sitzen ihnen in Gegenwart eines Soldaten in den Sprechzellen der Verteidiger, durch Glas und Drahtgitter getrennt, gegenüber und dürfen eine halbe Stunde mit ihnen sprechen. Zu Ribbentrop kommen seine Frau und seine drei kleinen Kinder; sein ältester Sohn, Ritterkreuzträger und Offizier der Waffen-SS, wird aus einem Internierungslager in das Nürnberger Gefängnis verlegt, damit er seinen Vater sehen kann. Auch die Frauen von Dönitz, Neurath, Kaltenbrunner, Seyß-Inquart und Streicher kommen nach Nürnberg. Franks Kinder dürfen ihren Vater sehen. Papens Töchter treffen ein; sein Sohn gehört seit langem zum Stab der Verteidigung. Raeder kann nur mit seinem Sohn und seiner Tochter sprechen; seine Frau erhält trotz mehrfacher Intervention des Gerichtsvorsitzenden von den Sowjets keine Reiseerlaubnis278.

Die Angehörigen werden in der Verteidigerkantine verpflegt. Den Anwälten bleibt fast der Bissen im Halse stecken, als die achtjährige Edda Göring mit freudestrahlendem Gesicht zu Professor Kraus sagt: »Ich habe heute den Papa gesehen, und ich kann ihn noch zehn Male sehen279



© Gerhard E. Gründler u.
Arnim v. Manikowsky

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