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Liebling der Menge
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Zeichnung: A. Paul Weber
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Demokratie wird gerne als Herrschaft auf Zeit definiert. Die Herrschaft von Personen kann schon deshalb nicht ewig sein, weil ja vorläufig noch alle Menschen sterblich sind - "fast alle", wie man in Gegenwart des Sonnenkönigs Ludwig XIV. respektvoll zu ergänzen pflegte. Normalerweise herrschen Menschen nicht ewig, aber mitunter eben doch länger als es dem Gemeinwohl zuträglich ist.
Eine Partei hingegen kann Jahrzehnte lang herrschen, wie wir es in den frühen Bonner Jahren erlebt haben und wie es in Bayern noch immer der Fall ist. Wenn die Wähler es so wollen, kann Demokratie also Herrschaft auf ziemlich lange Zeit bedeuten. Man kann Regierungsparteien nicht vorschreiben, sie hätten nach zwei, drei oder vier Wahlperioden abzutreten, obwohl sie noch über eine Mehrheit verfügen; das würde die Demokratie auf den Kopf stellen.
Ich bin sicher: Der demokratische Staat kann eine Regierungspartei lange aushalten, wenn die sich ihre Wandlungs- und Erneuerungsfähigkeit bewahrt. Und sich eben darum zu bemühen, liegt in ihrem Interesse. Verweigert sie die Erneuerung, riskiert sie den Machtverlust. Die CDU hat es 1998 erfahren. Sie war als Partei nicht mehr so attraktiv, ihr Idol Helmut Kohl als Person nicht mehr so unwiderstehlich, wie er selber glaubte, wie aber auch die meisten CDU-Mitglieder und -Funktionäre sich einredeten. Kohl hatte seine Partei trocken fallen lassen und saß eben deshalb schließlich selbst auf dem Trockenen.
Erwachsene Menschen wandeln sich im Gegensatz zu Parteien nur noch selten, und erneuern können sie sich schon gar nicht, wenn sie zu lange geherrscht haben. Menschliche Schwächen, zumal die Verführbarkeit durch die Macht, legen den Gedanken nahe, Amtszeiten zu begrenzen. Sich mit der Sterblichkeit als Grenze ihrer Machtausübung zu begnügen, wäre denn doch zu riskant. Die Moskauer Greisenherrschaft gegen Ende der Sowjetunion mag als Warnung dienen. Der Trost "Wo es den Tod gibt, da gibt es Hoffnung" kann jedenfalls einer Demokratie nicht genügen. Amerikanische, französische, jetzt sogar russische Präsidenten mit exekutiver Macht amtieren in zeitlichen Grenzen, ebenso unser Bundespräsident und die Verfassungsrichter in Karlsruhe. Der deutsche Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder aber können so lange an der Macht bleiben, wie eine Parlamentsmehrheit sie lässt.
Nach Ende des Systems Kohl redete die ganze Republik von einer Begrenzung der Amtszeiten auch von Regierungschefs und Parteivorsitzenden. Frühere Vorschläge dazu hat kaum jemand ernst genommen. Die Grünen, die es einst mit der Rotation in Parteiämtern ernst meinten, haben erkannt, dass dauerndes Auswechseln ihrer Spitzenleute zwar dem Personenkult vorbeugt, ihrer Attraktivität aber schadet. Und die lange Amtszeit des Kanzlers Kohl war eher Anlass für Bewunderung als Argument für kürzere Dienstzeiten; Kohls Ehrgeiz, länger als Adenauer regieren zu wollen, sahen ihm selbst politische Gegner als Marotte nach. Seitdem er nun aber als Herr der schwarzen Kassen, als Eides-, Gesetzes- und Verfassungsbrecher dasteht, entdecken viele in begrenzten Amtszeiten das Gebot der Stunde.
(...) Richard von Weizsäcker empfahl, vor allem den Parteivorsitz nur für begrenzte Zeit zu vergeben: "Dies", so schrieb der ehemalige Bundespräsident in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, "ist ja gerade die Lehre aus dem, was Kohl erkannt und praktiziert hat, dass es die Herrschaft in der eigenen Partei ist, die die entscheidende Chance zur Macht bietet. Nach menschlichem Ermessen kann eine fünfundzwanzigjährige Amtszeit als Parteivorsitzender zu gar nichts anderem führen als zur Erstarrung und Abhängigkeit. Deshalb halte ich es für notwendig, durch allgemeines oder durch innerparteiliches Recht der Dauer der Parteiführung eine angemessene zeitliche Grenze zu setzen."
Es gibt da einige Bedenken. Richard Nixon jedenfalls, erinnert man sich, ist trotz begrenzter Amtszeit von acht Jahren nicht am Amtsmissbrauch gehindert worden. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, sieht in der rechtlich begrenzten Amtszeit geradezu ein Misstrauensvotum gegen die Einsichtsfähigkeit der Wähler. Deren Wunsch, einem Regierungschef, den sie für erfolgreich halten, immer wieder zur Mehrheit zu verhelfen, verdiene aber Respekt, hielt er Weizsäcker in der Frankfurter Allgemeinen entgegen. Allein die Wähler und ihre Abgeordneten sollten entscheiden, wann der Kanzler zu gehen habe. Wozu gebe es denn parlamentarische Kontrolle und das konstruktive Misstrauensvotum? Die Gefahr, dass sich eine Partei der Alleinherrschaft eines Vorsitzenden unterwerfe, erwachse aus der Parteienwirklichkeit und nicht etwa aus dem Umstand, dass Gesetze oder Parteisatzungen der Amtszeit keine Grenzen zögen.
Darüber lässt sich streiten. Immerhin zeigt der Fall Nixon doch, dass mit der begrenzten Amtszeit zugleich dem Amtsmissbrauch eine Zeitgrenze gesetzt ist. Ich meine, dass die Amtszeitbegrenzung nicht Ausdruck eines Misstrauens gegen die Wähler ist, sondern vor allem der Versuch, das Aufkommen von Personenkult in der nächsten Umgebung der Mächtigen zu behindern. Es geht um eine notwendigen Maßnahme zur Zähmung der Parteiapparate, in die ja der Wähler kaum Einblick hat. Die hierzulande geläufige Personalunion von Parteivorsitz und Regierungsspitze macht den Inhaber beider Ämter fast unangreifbar und unkontrollierbar. Der dazugehörige Byzantinismus kann sich ins Unerträgliche steigern.
Wiederholte Wahlerfolge des Regierungschefs setzen noch den letzten innerparteilichen Kritiker irgendwann matt, und die so immer weiter anwachsende Autorität des Parteichefs sorgt dafür, dass er seine nach allzu langer Amtszeit unvermeidlichen Fehlleistungen als Regierungschef ungehindert überspielen kann. Der Regierungschef mehrt die Macht des Parteichefs, der Parteichef befestigt das Mandat des Regierungschefs. Ein Geschäft mit sich selbst - unerlaubt im bürgerlichen Rechtsverkehr. Skeptische Genossen am Kabinettstisch und in der Fraktion können gegen den Jubelchor der Parteiführung nicht ansingen. Die aber jubelt mit den Jahren immer lauter, weil sie das für den wirksamsten Beitrag zur Erhaltung der Regierungsmacht hält. Die dadurch befeuerten Anhänger wiederum bewundern den Erfolgskanzler, weil er seine Partei so geschlossen - das heißt: so leblos - hinter sich versammelt, und sie vergöttern den Parteichef, weil sie sich durch ihn an der Erfüllung historischer Regierungsmissionen beteiligt fühlen.
Die Begrenzung der Amtszeit würde dieses autoritär-autokratische Geflecht ein wenig zurechtstutzen. Wenn von vornherein zu einer bestimmten Zeit mit einem Nachfolger zu rechnen ist, garantiert die Nibelungentreue zum Chef nicht mehr die sichere Karriere. All die Assistenten und Referenten, die Büchsenspanner und Stichwortgeber, die Abschirmer und Einflüsterer werden ihre Lebensplanung nicht auf den großen Zampano an der Spitze ausrichten, wenn sie genau wissen, dass der in spätestens acht oder zehn Jahren nichts mehr zu sagen hat. Das weckt entweder ihre Selbständigkeit oder es hält sie flexibel für den "Neuen" und das Neue oder das Andere, was der vorhat.
Wenn der Mächtige selbst und alle, die bei ihm am Kabinetts- oder am Vorstandstisch sitzen, dazu all jene, die in Vorzimmern und Stabstellen an den Schaltknöpfen drehen, den Zeitpunkt des Wechsels kennen, so fördert das im Führungsapparat den Sinn für die Zeitlichkeit von Macht. Und es bewahrt den Widerspruchsgeist und die heilsame Unbotmäßigkeit der Mit- und Zuarbeiter. Dem Personenkult wird der Nährboden verdorben. Wer auf absehbare Zeit amtiert, den kann man freimütiger kritisieren, der bleibt kritikgewohnt, hört eher auf seine Berater. Vor allem kann er das Nachdenken über seine Nachfolge nicht als Majestätsverbrechen hinstellen. Seine Parteifreunde brauchen keinen besonderen Mut, um die Nachfolge überhaupt zu erörtern oder gar selbst als Nachfolgekandidaten in den Ring zu steigen. Im Gegenteil: Steht das Ende fest, wird die rechtzeitige Suche eines Nachfolgers zur Pflicht.
Dadurch verändert sich die Personalpolitik der Parteien. Sie müssen ständig nach möglichen Kandidaten für die Nachfolge Ausschau halten. Das macht die Partei lebendiger, rückt neue Gesichter in den Vordergrund und gönnt dem Amtsinhaber eine zweite letzte Amtszeit, in der er nicht der Versuchung ausgesetzt ist, noch etwas Gewagtes oder Illegales für die Befestigung seiner Herrschaft zu tun. Der ganze politische Betrieb kann sich endlich entspannen, er wird vorläufiger, verändert sich wieder zur Kenntlichkeit. Der trügerische Schein von Dauerhaftigkeit schwindet dahin, das beliebte Gerede von der Kontinuität enttarnt sich als Phrase. Die Politik aber wird offener, weil man nicht mehr auf die Hinfälligkeit oder den Tod des Paten warten muss.
NDR 4, 13.02.2000, 13.30 Uhr
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