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aus der Website von  Gerhard E. Gründler


Erinnerung an Rudolf Katz
(30. 9. 1895 - 23. 7. 1961)



Der Richter
Er sprach im November 1959 bei der Jahrestagung der deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission in Bad Godesberg, die sich auch mit dem Thema "Rechtsstaat und Staatsnotrecht" beschäftigte. Ich saß als Berichterstatter am Pressetisch. Im Herrenklo der Stadthalle wollte er wissen, ob ich auch Jurist sei. "Ein halber", sagte ich, nach dem ersten Examen hätte ich in Kiel bei der Volks-Zeitung volontiert und sei inzwischen in Hamburg bei der Welt gelandet.

Das interessierte ihn - er war ja in Kiel zur Schule und auf die Universität gegangen, amtierte dort später als Justizminister und saß für Schleswig-Holstein im Parlamentarischen Rat, wo er dank genauer Kenntnis des amerikanischen Verfassungsrechts kompetent an der Formulierung des Grundgesetzes mitwirken konnte. Bei unserer Begegnung in den gefliesten Räumen erzählte ich ihm, dass ich 1955 zu seinem 60. Geburtstag eine Personalnotiz über ihn schreiben sollte, obwohl ich ihn doch überhaupt nicht kannte.

"Sie hätten mich einfach anrufen können", meinte er, als wir in den Saal zurückgingen. Ich musste lachen. Als Anfänger wäre ich gar nicht auf den Gedanken gekommen, in Karlsruhe anzurufen, den Herrn Vizepräsidenten zu verlangen und ihn über sein Leben zu befragen. Ein erfahrener Kollege hatte mir geraten, den Sekretär der Kieler SPD-Landtagsfraktion, Richard Hansen, zu befragen. Der war zusammen mit Katz in der Emigration in New York gewesen und konnte mir alles erzählen, was ich für die knappe Notiz wissen musste.
Der Verfassungsvater

In seinem Godesberger Diskussionsbeitrag zum Thema "Rechtsstaat und Staatsnotrecht" riet Katz dazu, die Lücke im Grundgesetz möglichst bald zu schließen; denn falls ein Notstand eintreten sollte, werde die jeweilige Regierung das Recht "usurpieren", Notverordnungen zu erlassen, also so handeln, "als ob der Artikel 48 der Weimarer Verfassung (...) noch existiere". Dann aber schlage man von anderer Seite sofort Alarm: "Staatsstreich! Widerstandsrecht! Ungesetzlich! Aufforderung zum Widerstand! Das ganze Problem wird dann rechtlich so gut wie unlösbar. Dass wir dann eine Kampf- und Streitsituation haben werden, in der nicht mehr das Recht, sondern nur noch die Macht entscheidet, ist im voraus klar."

Katz empfahl - ohne zwischen Verteidigungsfall und innerem Notstand zu unterscheiden - einen einzigen Notstandsartikel "mit wenigen allgemeinen Feststellungen und Folgerungen", und der solle spätestens in zwei Jahren beschlossen werden, solange sich die Republik in einer Schönwetterlage befinde. Ein "Gewittersturm" - das lehre der Blick auf die Weimarer Republik - könne rasch heraufziehen. Er sah freilich
voraus,


Der Minister

dass es den Parteien nicht leicht fallen werde, sich bei der - wie er fand - außerordentlich unsympathischen, hässlichen und unpopulären Behandlung dieses Themas zusammenzuraufen.

Das erwies sich in der Tat als überaus schwierig; nur eine Große Koalition konnte es schaffen - acht Jahre später und bei immer noch gutem Wetter. Aber dann doch, anders als von Katz empfohlen, mit einer ausdrücklichen Regelung allein für den äußeren Notstand, den Verteidigungsfall eben, jedoch ohne die förmliche Feststellung eines inneren Notstandes und auch ohne Beschränkung der Rechte von Bundestag und Bundesrat. Das neu geschaffene Notparlament, der Gemeinsame Ausschuss von Bundestag und Bundesrat, tritt nur in Aktion, wenn der Bundestag beschlussunfähig ist oder wenn seinem rechtzeitigen Zusammentritt unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen.

Katz wusste, dass er mit seinen Positionen nicht immer auf der Parteilinie lag. Das hat ihn niemals sonderlich bekümmert. Er orientierte sich bei seiner Mitarbeit im Parlamentarischen Rat am amerikanischen Verfassungsrecht, und er versuchte sein großes Trauma zu bewältigen: das Scheitern der Republik von Weimar. "Wir wissen zu genau, dass hinter der Krise des demokratischen Systems der Diktator lauert", sagte er am 21. Oktober 1948 in der siebten Sitzung des Hauptausschusses.


Lebensweg eines Verfassungsvaters

1895: In Falkenburg in Pommern als Sohn eines jüdischen Religionslehrers und Kantors geboren, aufgewachsen in Kiel, dort 1913 Abitur am Realgymnasium, Jurastudium
1914/18: Kompanieführer im 1. Weltkrieg; dreimal verwundet
1919/20: 1. jur. Staatsprüfung, Promotion zum Dr. jur. mit einer Dissertation über "Die Stellung des deutschen Reichspräsidenten im Vergleich zu der der Präsidenten Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika"
1924: Rechtsanwalt, ab 1929 auch Notar in Altona
1929: sozialdemokratischer Stadtverordnetenvorsteher in Altona, Mitglied des schl.-holst.Städtetages, enger Vertrauter von Bürgermeister Max Brauer
1933: Emigration, um drohender Verhaftung zu entgehen
1934: Völkerbundsdelegierter und Mitglied des nationalen Wirtschaftsrates in Nanking, eine Position, die ihm auf Druck von Berlin entzogen wurde
1938: Übersiedlung nach New York, Tätigkeit als Redakteur der Neuen Volkszeitung, Lektor an der "Rand School of Social Science" und (von 1935 bis 1938) am "Institute of Public Administration" der Columbia University,
Mitbegründer und Exekutiv-Sekretär der German Labor Delegation (GLD), der von den US-Gewerkschaften anerkannten Vertretung der deutschen Sozialdemokraten und Gewerkschaften
1941: er wird - die Nazis hatten ihn ausgebürgert - US-Staatsbürger
1946/47: Rückkehr nach Deutschland, Wiedereinbürgerung
1948/49: Justizminister in Schleswig-Holstein, Mitglied des Parlamentarischen Rats
1951: Vizepräsident des Bundesverfassungerichts
1961: in Baden-Baden gestorben

Seine gründliche Kenntnis des amerikanischen Staatswesens, zumal der Methoden des Zusammenwirkens Washingtons mit den Bundesstaaten, half dem Rat über manche Hürde hinweg, wie Carlo Schmid sich erinnerte. Zusammen mit Theodor Heuß, dem späteren Bundespräsidenten, widersetzte sich Katz allen Versuchen, plebiszitäre Elemente im Grundgesetz zu verankern. Zehn Jahre später erklärte der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter seinem Vorsitz die von den sozialdemokratischen Regierungen in Hamburg und Bremen (auch in hessischen Städten) angesetzten Volksbefragungen gegen die Atomrüstung 1958 für verfassungswidrig.

Ohne es zu wollen, hatte Katz als Mitglied des Parlamentarischen Rates 1949 ein wenig dazu beigetragen, dass Bonn und nicht Frankfurt zur Hauptstadt gemacht wurde. Ein Korrespondent des Nordwestdeutschen Rundfunks (NWDR), traf ihn abends in Bonn im Restaurant der Pädagogischen Akademie. Er fragte, was denn der Vorsitzende Kurt Schumacher soeben auf der SPD-Vorstandssitzung in Köln zur Hauptstadtfrage erklärt habe. Katz, der die Sitzung vorzeitig verlassen hatte, wollte nichts sagen; in Köln war Vertraulichkeit vereinbart worden. Eins sei doch klar, klopfte der Journalist auf den Busch: eine Wahl Frankfurts werde als Sieg der SPD und eine Wahl Bonns als Sieg der CDU/CSU gewertet werden. Da mochte Katz nicht widersprechen. Der Journalist bohrte weiter: Dies müsse dann doch wohl der Grundtenor der Vorstandssitzung gewesen sein - oder nicht? Katz erwiderte einsilbig: Ja, sicher!

Der Mann vom NWDR nahm es als Bestätigung und sorgte zusammen mit Bonner Kollegen für die Verbreitung einer aufreizenden Version: Der SPD-Vorsitzende Schumacher betrachte eine Wahl Frankfurts als Niederlage für die CDU. Diese Lesart - in Form einer Meldung des Deutschen Pressedienstes (DPD) vervielfältigt, von Hand in Bonn verbreitet, aber gar nicht gesendet - sorgte dafür, dass drei hessiche CDU-Abgeordnete, die für Frankfurt hatten stimmen wollen, nun umschwenkten und ihrem Vorsitzenden Adenauer folgten. Sie fühlten sich von der SPD hintergangen, die ihnen zugesagt hatte, sie werde eine Entscheidung für Frankfurt nicht als sozialdemokratischen Sieg feiern. Und so kam es, dass der Parlamentarische Rat mit knapper Mehrheit Bonn zum Regierungssitz machte.

Aber nicht deshalb nannte Adenauer bei seinem Abschied im Bundestag am 15. Oktober 1963 Rudolf Katz als einzigen Sozialdemokraten mit Namen, sondern weil der sich im Parlamentarischen Rat für das Konstruktive Misstrauensvotum ("eine der wertvollsten Errungenschaften unseres Grundgesetzes") besonders nachhaltig eingesetzt habe. Ein Biograph Adenauers ging so weit, Katz als "Erfinder" des Konstruktiven Misstrauensvotums zu bezeichnen. Doch war der Gedanke in der Staatsrechtslehre spätestens seit 1932 u.a. von Ernst Fraenkel ventiliert worden, fand sich ansatzweise schon in einem Programmentwurf exilierter Sozialdemokraten von November/Dezember 1933: "Kommt eine Wahl (des Chefs der Reichsregierung) nicht zustande, so bleibt der Chef der Regierung im Amte." Aber den Artikel 68, der bei gescheiterter Vertrauensfrage eine Parlamentsauflösung vorsieht, den hatte Katz eigenhändig verfasst.

Schleswig-holsteinischer Regierungschef war von 1947 bis 1949 der SPD-Ministerpräsident Hermann Lüdemann, ein stattlicher weißhaariger Mann mit Kinnbart, der als Witwer in Preetz bei Kiel wohnte. Seine Schwäche für das weibliche Geschlecht war allgemein bekannt. Vor Beginn einer Sitzung der sozialdemokratischen Landtagsfraktion studierte sein Justizminister Katz die Tagespresse und amüsierte sich über eine Lokalnotiz. Lachend schwenkte er das Blatt in Richtung des Ministerpräsidenten und fragte so, dass alle es hören konnten: "Hör' mal, ich les' hier

Hermann Lüdemann
gerade einen Bericht, da steht, ein wildgewordener Bulle raste durch Preetz - sag mal, Hermann, warst du das?" Dass Lüdemann mitgelacht hat, ist überliefert, dass ihm dieser Witz auf seine Kosten nicht wirklich geschmeckt hat, nur zu vermuten. (Lüdemann wurde von seiner eigenen Fraktion zum Rücktritt gedrängt, als ein Untersuchungsausschuß klären wollte, warum die Kosten für das "Möwenhaus" - ein Gästehaus der Regierung - unkontrolliert in die Höhe geschossen waren und warum ausgerechnet seinem Schwiegersohn die Bauleitung übertragen worden war.)

Der schleswig-holsteinische Justizminister Rudolf Katz hat einige politisch belastete Staatsanwälte und Richter wieder einstellen lassen und ihnen die Chance einer zweiten beruflichen Karriere gegeben. Er hielt den Nazi-Juristen das Recht auf politischen Irrtum zugute und glaubte, sie in den demokratischen Rechtsstaat integrieren zu können. So schlug er den früheren Oberlandesgerichtsrat Guido Schmidt am 25. Juli 1950 zum Bundesrichter vor, obwohl der 1937 der NSDAP beigetreten war. Katz hatte diesem Juristen mit seinen guten Examensnoten abgenommen, dass er dem Nationalsozialismus ablehnend gegenübergestanden habe und "wie die überwiegende Mehrzahl der Richter" zur Karrieresicherung der Nazi-Partei beigetreten sei. Schmidt wurde 1953 zum Präsidenten jenes IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes ernannt, der 1956 einem Opfer der braunen Rassenideologie eine Entschädigung verweigerte - aus Gründen, die Kritiker als Bestätigung ihres Verdachts einer Kontinuität der NS-Rechtsprechung deuteten.

Katz wie auch sein Freund Max Brauer fürchteten nach ihrer Rückkehr aus dem Exil, die Deutschen könnten sie schief ansehen, wollten nichts mehr von ihnen wissen, sähen in ihnen gar Drückeberger, während die Heimgebliebenen und heimlichen Widerständler die wahren Helden seien. Dieser Komplex hinderte sie offenbar daran, das Ausmaß der tatsächlichen Beteiligung so vieler Deutscher an der Herrschaft wie an den Untaten des Nationalsozialismus wahrzunehmen. In dem von Christa Fladhammer und Michael Wildt herausgegebenen Buch "Max Brauer im Exil" heißt es dazu: "Indem die Emigranten als Heimkehrer an der Schuld der Dagebliebenen nicht rührten, boten sie einen 'Wiederaufbaupakt' an, der, weil er die Vergangenheit ausklammerte, den Blick nach vorn richtete. Daß dieser 'Wiederaufbaupakt' auf Verdrängung beruhte, machte ihn nicht weniger realitätsmächtig. Im Gegenteil, vielleicht war es sogar die verharmlosende Wahrnehmung des Nationalsozialismus, die es Brauer, Katz und anderen ermöglichte, unbeirrt, voller Tatkraft und im Glauben an das Gute im Menschen das Nachkriegs-Deutschland erfolgreich wiederaufzubauen."

Rudolf Katz war ein Mann von Welt. "His outlock; was not provincial", rühmten seine ausländischen Freunde und Kollegen von ihm. Diese Eigenschaft, verbunden mit seiner menschlichen Aufgeschlossenheit und Weitherzigkeit, seinem Humor und seiner Großzügigkeit machten Rudolf Katz zu einem großartigen Gesprächspartner und in hervorragendem Maße geeignet, das Gericht dem In- und Ausland gegenüber zu repräsentieren. So urteilte sein Kollege Gerhard Leibholz in seinem Nachruf. Katz "erfüllte diese Repräsentationspflichten mit peinlicher Sorgfalt und mit einem Gefühl für ihre Notwendigkeit, ja man kann fast sagen, mit einem Gespür für die Würde, die eine Institution wie die, der der Verstorbene verpflichtet war, ausstrahlt. Als Mann von Welt, ohne weltmännisch zu sein, mit einer Grandezza, die so seltsam Souveränität mit Bescheidenheit verbindet, hatte er einen persönlichen Charme und die Gabe, die schwierigste Atmosphäre aufzulockern und auch jeden gesellschaftlichen Bereich durch die menschliche Ausstrahlung seiner Persönlichkeit zu erwärmen. Dieser durch seine weiten Erfahrungen geprägte Mann konnte geradezu zu einer popular figure werden."

Sein Auftritt war auf der Konferenz der International Commission of Jurists über die "Rule of Law in a Free Society" in New Delhi 1959 so eindrucksvoll, dass Rudolf Katz zum ersten Male als deutsches Mitglied in den Vorstand dieses wichtigen Gremiums gewählt wurde - eine Ehre, von der er nicht einmal seinen näheren Freunden erzählte.

*

Aus seinem Glauben an die Humanitas ergab sich für ihn der Respekt für die andere Persönlichkeit, deren Meinung er tolerierte, auch wenn sie von der seinigen abwich. Aus der Humanitas floß seine Güte, die ihn so liebenswert machte und ihm die innere Zuneigung der jüngeren Freunde und Mitarbeiter und Untergebenen sicherte, die sich nicht selten in seiner Güte geradezu väterlich geborgen fühlten. Aus seiner Humanität ergab sich die für ihn selbstverständliche Pflicht, anderen beizuspringen, wenn sie in Not oder Verlegenheit waren. Es sei nur an die Fürsorge erinnert, die er den nach den USA verschlagenen Verfolgten des Dritten Reiches hat angedeihen lassen.

Aus der Gedenkrede von Verfassungsrichter Prof. Dr. Gerhard Leibholz bei der Trauerfeier des Gerichts am 30. 9.1961. (Abgedruckt unter dem Titel "Rudolf Katz zum Gedenken" in: Juristenzeitung, Jg.1961. S. 643-645 und Deutsche Rundschau, Jg.1961. S.1121-1126.)




Am 28. September 1951 wurde in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht eröffnet - von links: Bundeskanzler Konrad Adenauer, Vizepräsident Rudolf Katz, Präsident Hermann Höpker Aschoff, Bundespräsident Theodor Heuß, Justizminister Thomas Dehler


© Gerhard E. Gründler
www.gerdgruendler.de
22.06.2010
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