|
EI. Vorgeschichte
|
aus der Website von Gerhard E. Gründler
International Military Tribunal (IMT), Nürnberg 1945 - 1946
Home (www.gerdgruendler.de)
1. Das Ärgernis der internationalen Rechtlosigkeit
Der Ehrengast aus Moskau erhebt sein Glas. Andrej Wyschinski, stellvertretender Außenminister der Sowjetunion, bittet Gastgeber und Gäste, mit ihm zu trinken: »Auf die Verurteilung und Hinrichtung aller Angeklagten!« 1
Wyschinski ist nach Deutschland gekommen, um sich anzusehen, wie den überlebenden Machthabern, Ministern und Militärs des zerschlagenen Großdeutschen Reiches der Prozeß gemacht wird. Ihm zu Ehren gibt Robert H. Jackson, der amerikanische Hauptankläger beim Internationalen Militär-Tribunal, am 30. November des Jahres 1945 im Nürnberger Grand Hotel ein Abendessen mit einer gewaltigen Speisenfolge, viel Wodka, Cognac, Champagner - und 25 Trinksprüchen. Alle acht Mitglieder des Gerichtshofs, darunter der Vorsitzende, Lordrichter Geoffrey Lawrence aus England, und die wichtigsten Ankläger sind Jacksons Einladung gefolgt. Der Prozeß hat vor zehn Tagen begonnen.
Aus dem Grand Hotel, dem Zentrum des gesellschaftlichen Lebens der Alliierten, fällt heller Lichtschein. Vor dem Hotel stehen hohlwangige Neugierige, werfen einen Blick in die Welt der weißen Tischtücher, gutsitzenden Uniformen, eleganten Frauen, Barkeeper und längst vergessenen Menüs. Hier gilt das Gesetz: Für Deutsche verboten. 2
Wyschinskis düsterer Trinkspruch wird zunächst nicht verstanden. Der Russe redet sehr schnell, spricht vom Wodka, der ein Feind des Menschen sei und deshalb vertilgt werden müsse. Der Dolmetscher kann kaum folgen. Die Gäste nippen an ihren Gläsern 3. Als aber allen klar wird, worauf Wyschinski mit ihnen trinken will, da sagt der stellvertretende amerikanische Richter John J. Parker leise zu dem neben ihm stehenden US-Ankläger Robert Storey: »Solange ich die Beweise nicht kenne, trinke ich nicht auf die Verurteilung eines Menschen, mag er auch noch so schuldig sein.« 4
Böse Erinnerungen werden wach. Während der blutigen Moskauer Säuberungsaktionen war der damalige Generalstaatsanwalt Wyschinski als Stalins Spezialist für Schauprozesse und »freiwillige« Geständnisse hervorgetreten. Die meisten Richter und Ankläger aus dem westalliierten Lager wollen gegen die gefangenen deutschen Führer keinen Schauprozeß nach Moskauer Art führen, bei dem die Urteile schon vorher feststehen. Ohnehin sitzen im zerstörten Nürnberg, in der Stadt, in der einst Hitler seine Reichsparteitage abhielt, Sieger über Besiegte zu Gericht.
Richter Parker läßt der Vorfall keine Ruhe. Noch in der Nacht spricht er mit seinem amerikanischen Kollegen Francis Biddle. Der will ihn beruhigen: Es werde ja nichts an die Öffentlichkeit dringen; das ganze sei eine Trivialität, die man morgen schon vergessen haben werde; entscheidend sei doch, wie man als Richter den Angeklagten gegenüberstehe.
Aber Parker bleibt besorgt: »Angenommen Drew Pearson (ein bekannter amerikanischer Journalist) kommt dahinter? Ich sehe schon die Schlagzeile: Amerikanische Richter trinken auf die Todesurteile von Männern, denen sie den Prozeß machen . . .«
»Egal, wir sitzen beide in einem Boot, John«, sagt Biddle.
»Sie scheint das nicht zu beunruhigen«, beendet Parker die nächtliche Unterhaltung und schüttelt den Kopf 5.
Das Nürnberger Tribunal verhandelt vor einem heiklen politischen Hintergrund.
Der bislang größte Kriminalprozeß der Geschichte begann am Dienstag, dem 20. November 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem ersten internationalen Strafgerichtshof der Welt. Das Gericht tagte im reparierten und umgebauten Schwurgerichtssaal 600 des bombenbeschädigten Nürnberger Justizpalastes - gut ein halbes Jahr nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Zwei der hier angeklagten Männer hatten die Kapitulation unterzeichnet.
Wie es zu diesem beispiellosen Prozeß gekommen war, erfuhren die Deutschen nur bruchstückweise. Vor dem Zusammenbruch hielten die nationalsozialistischen Machthaber alle alliierten Erklärungen zur Kriegsverbrecherfrage geheim. Danach hörten die Deutschen nur soviel davon, wie die Alliierten mitteilen wollten. Die Besiegten sollten nicht wissen, daß die Sieger nicht so einig waren, wie sie damals vorgaben; daß es gerade wegen der Behandlung der als Hauptkriegsverbrecher angesehenen Männer schwere Meinungsverschiedenheiten nicht nur mit den Sowjets, sondern auch unter den westlichen Alliierten gegeben hatte.
Zwar gehörte es schon in den ersten Kriegsjahren zu den erklärten Kriegszielen der Alliierten, die verantwortlichen Männer an der Spitze des Deutschen Reiches wegen ihrer Schuld am Kriege zur Rechenschaft zu ziehen. Wie aber diese Abrechnung vollzogen werden sollte, das blieb auch nach dem Sieg weiter umstritten. Die Vergangenheit lieferte für die Abrechnung nach diesem blutigsten aller Kriege kein Modell.
Napoleon, der mehr als hundert Jahre zuvor ganz Europa mit seinen Kriegen überzogen hatte, war nicht vor Gericht gestellt worden. Man hatte ihn nur verbannt - beileibe nicht zur Strafe, sondern aus Sicherheitsgründen, wie seine siegreichen Gegner betonten. Damals galt der Grundsatz: Staatsoberhäupter sind unantastbar.
Und nach dem Sieg über das Frankreich Napoleons III. hielt Bismarck 1871 allen Rachelüsternen entgegen: »Die Politik hat die Bestrafung etwaiger Versündigungen von Fürsten und Völkern gegen das Moralgesetz der göttlichen Vorsehung ... zu überlassen ... Die Politik hat nicht zu rächen, was geschehen ist, sondern zu sorgen, da nicht wieder geschehe6.«
Wilhelm II., den letzten deutschen Kaiser, setzten die Sieger des Ersten Weltkrieges schon an die Spitze einer Kriegsverbrecherliste, um ihn vor Gericht zu stellen. Im Art. 227 des Versailler Vertrages wurde festgelegt, wie ihm der Prozeß gemacht werden sollte: »Die alliierten und assoziierten Mächte stellen Wilhelm II. von Hohenzollern, vormaliger Kaiser von Deutschland, wegen schwerster Verletzung des internationalen Sittengesetzes und der Heiligkeit der Verträge unter öffentliche Anklage. Ein besonderer Gerichtshof wird eingesetzt, um über den Angeklagten unter Wahrung der wesentlichen Bürgschaften des Rechts auf Verteidigung zu Gericht zu sitzen. Der Gerichtshof besteht aus fünf Richtern, von denen je einer von folgenden fünf Mächten, nämlich den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan, ernannt wird. Der Gerichtshof urteilt auf Grundlage der erhabensten Grundsätze der internationalen Politik. Richtschnur ist für ihn, den feierlichen Verpflichtungen und internationalen Verbindlichkeiten ebenso wie dem internationalen Sittengesetze Achtung zu verschaffen. Es steht ihm zu, die Strafe zu bestimmen, deren Verhängung er für angemessen erachtet. Die alliierten und assoziierten Mächte werden an die Regierung der Niederlande das Ersuchen richten, den vormaligen Kaiser zum Zwecke seiner Aburteilung auszuliefern.«
Aber die Holländer, bei denen er Asyl gefunden hatte, lieferten ihn nicht aus. Die niederländische Regierung erklärte, sie fühle sich neutrale Macht nicht verpflichtet, »sich einem Akt der hohen Politik der alliierten Mächte anzuschließen7«.
Der Zweite Weltkrieg jedoch nahm solche Ausmaße an und einen solchen Verlauf, daß die deutschen Führer nach einer Niederlage auf kein Entgegenkommen, weder auf ein sicheres Asyl noch auf eine napoleonische Verbannung zählen konnten. Hitler und seine führenden Mitarbeiter standen von Anfang des Krieges an bei den Regierungen und Völkern der anderen Seite unter dem Odium des Verbrechens.
Zunächst geht es nur um Verbrechen im herkömmlichen Sinn, um völkerrechtswidrige Ausschreitungen und Grausamkeiten gegenüber Zivilisten oder Gefangenen. Im November 1940 veröffentlichen die Exilregierungen Polens und der Tschechoslowakei in London eine gemeinsame Erklärung über Kriegsverbrechen der deutschen Truppen8. Von Strafen und Prozessen ist noch nicht die Rede.
Aber die Frage nach der völkerrechtlichen Beurteilung des durch Hitler vom Zaun gebrochenen Krieges stellt sich für ein Land, das noch nicht zu den kriegführenden Mächten gehört: die Vereinigten Staaten von Amerika. US-Justizminister Robert H. Jackson und seine Mitarbeiter prüfen die Rechtslage9 und kommen zu ganz bestimmten Schlüssen, die der Weltöffentlichkeit nicht vorenthalten werden. Im März 1941 tagt in Havanna die Inter-Amerikanische Juristenvereinigung. Roosevelt und seine Minister halten dieses Gremium von Anwälten und Richtern aus Nord- und Südamerika für die geeignete Plattform, um aller Welt zu erläutern, weshalb die noch neutralen USA den bedrängten Briten fünfzig »überalterte« Zerstörer zur Verfügung gestellt haben. Justizminister Jackson soll in einer Grußadresse den amerikanischen Standpunkt darlegen. Aber der Minister wird durch einen Sturm in der Karibischen See aufgehalten - an Bord der Präsidenten-Jacht »Potomac«. Der amerikanische Botschafter auf Kuba, George S. Messersmith, muß Jacksons Ansprache verlesen10.
Diese Grußadresse geht mit der Vorstellung ins Gericht, alle Kriege seien von vornherein als legal und gerechtfertigt anzusehen, »einfach deshalb, weil wir kein Gericht haben, das dem Angeklagten (Friedensbrecher) den Prozeß machen könnte«. Spätestens seit dem Kriegsächtungspakt von 1928 müsse man wieder zwischen gerechten und ungerechten Kriegen unterscheiden. Angriffskriege seien nichts anderes als Bürgerkriege gegen die Gemeinschaft der Völker. Ein neutrales Land wie Amerika sei geradezu verpflichtet, den zu Unrecht angegriffenen Staaten mit Hilfslieferungen beizuspringen, ohne dadurch selbst zum Kriegsteilnehmer zu werden11.
Damit ist es gesagt: Die amerikanische Regierung betrachtet Hitlers Krieg als ungerechtfertigt und schlechthin völkerrechtswidrig; leider fehlt es noch an einem geeigneten Gericht, vor dem der Angreifer zur Verantwortung gezogen werden könnte. Jacksons Havanna-Adresse ist der erste Hinweis für alle Welt und die Deutschen, daß außer den im Krieg begangenen Verbrechen auch der Bruch internationaler Verträge, das große Verbrechen am Frieden, geahndet werden könnte.
Hitler kümmert sich nicht um solche völkerrechtlichen Überlegungen. Die deutschen Soldaten an der Front und ihre Angehörigen zu Hause hören nicht einmal davon, daß die Amerikaner diesen bislang so siegreichen Hitler-Kieg für ein Verbrechen halten.
Am 22. Juni 1941 greifen deutsche Truppen die Sowjetunion an, mit der Hitler zwei Jahre zuvor einen Nichtangriffspakt geschlossen hat. In das Jahr 1941 fallen Grausamkeiten und Verbrechen, deren Hintergrund und ganzes Ausmaß erst nach Kriegsende bekannt werden.
16. September: Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Generalfeldmarschall Keitel, gibt Hitlers Befehl weiter, für jeden von Partisanen erschossenen Deutschen fünfzig bis hundert Kommunisten auf abschreckende Art zu töten.
23. September: In Kiew werden 34 000 Juden umgebracht; deutsche Einsatzgruppen beginnen hinter der Ostfront mit Massenerschießungen.
Solche Verbrechen schüren den Haß der Unterdrückten und verstärken die Sehnsucht nach einer Weltordnung unter Recht und Gesetz. Am 2. Oktober spricht Robert H. Jackson, inzwischen zum Richter am US-Supreme Court berufen, auf der Jahrestagung der American Bar Association in Indianapolis. Die amerikanischen Juristen hören, was einer ihrer prominentesten Kollegen über »Die Herausforderung der internationalen Rechtlosigkeit« zu sagen hat12:
»Ich bin nicht davon überzeugt - nicht einmal, nachdem ich Richter am Supreme Court geworden bin -, daß Gerichte die Gefahr falscher Entscheidungen und gelegentlicher Ungerechtigkeiten schon überwunden hätten. Der Triumph des Rechts liegt nicht darin, daß es alle Streitigkeiten richtig, sondern daß es sie friedlich beendet. Und wir dürfen sicher sein, daß wir mit den schlechtesten Verfahren des Rechts weniger Unrecht tun als mit dem besten Gebrauch der Gewalt ... Es ist ein schwerwiegender Entschluß [für souveräne Staaten], die in einem System internationaler Justiz und kollektiver Sicherheit unerläßlichen Selbstbeschränkungen zu wagen. Es ist aber nicht weniger schwerwiegend, wenn wir durch unsere Untätigkeit anarchische internationale Zustände verewigen, bei denen jeder Staat straflos Krieg anfangen kann, sobald er glaubt, daß es seinen Interessen dient ... Wir Juristen halten fest an dem Ideal einer Völkerordnung, die vom Recht garantiert und gesichert wird, und wir erneuern unser Bekenntnis zu der Aufgabe, die Grenzen der Anarchie zurückzudrängen und die Gerechtigkeit ... zwischen den Menschen und den Völkern zu bewahren.«
Unter den Zuhörern sitzt ein bekannter englischer Jurist: Sir Norman Birkett. Er ist im Auftrag seiner Regierung in die USA gereist, um den Amerikanern über die Kriegsanstrengungen seines Landes zu berichten. »Kein anderer Engländer unserer Generation mit Ausnahme Mr. Churchills«, so urteilt später der amerikanische Richter John J. Parker, hat den Juristen unseres Landes so eindringlich vor Augen geführt, wofür wir Seite an Seite mit England gekämpft haben ...« Die Amerikaner schätzen diesen kultivierten, belesenen und etwas kauzigen Gast, obwohl er so typisch englisch aussieht, was die meisten Yankees nicht gut leiden können. Nach dem Bankett legt ein recht angeheiterter Amerikaner den Arm um Birketts Schultern und versichert ihm: »Was mir an Ihnen gefällt, Sir Norman - Sie gehören nicht zu den hochnäsigen Hurensöhnen, die uns so oft von drüben herübergeschickt werden.« - Birkett, der beim Essen neben Jackson gesessen hat, ist von seinem Tischnachbarn sehr beeindruckt13.
Die Gedanken und Hoffnungen, die in Jacksons Vortrag angeklungen sind, werden Birkett und zwei seiner Gastgeber vier Jahre später auf deutschem Boden wieder zusammenführen - Jackson als engagierten Wortführer der Anklage, Birkett und Parker als Richter im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß.
Home (www.gerdgruendler.de)
2. Die Alliierten drohen mit Strafe
Drei Wochen nach Jacksons Vortrag, am 25 . Oktober 1941, protestiert der amerikanische Präsident Roosevelt gegen die Erschießung unschuldiger Geiseln durch deutsche Truppen. Die USA befinden sich noch nicht im Kriege. Roosevelts Botschaft14 spricht von den Schreckenstaten »verzweifelter Männer, die in ihrem Herzen schon wissen, daß sie nicht gewinnen können. Eine Herrschaft des Schreckens kann Europa niemals Frieden bringen. Sie streut nur die Saat des Hasses, die eines Tages schreckliche Vergeltung hervorbringen wird«.
Franklin D. Roosevelt
Am gleichen Tag warnt der britische Premierminister Churchill: »Diese kaltblütigen Erschießungen unschuldiger Menschen werden auf die Barbaren zurückfallen, die sie befohlen und durchgeführt haben ... Die Grausamkeiten in Polen, in Jugoslawien, Norwegen, Holland, Belgien und vor allem hinter den deutschen Fronten in Rußland übersteigen alles, was seit den düstersten und bestialischsten Zeiten der Menschheit bekannt geworden ist.« Klipp und klar fordert der britische Premier: »Vergeltung für diese Verbrechen muß von nun an zu den Hauptkriegszielen gehören15.«
Kurz darauf meldet auch die Sowjetunion auf diplomatischem Wege die gleiche Forderung an. In Noten an alle Staaten, zu denen die UdSSR diplomatische Beziehungen unterhält, protestiert Molotow gegen deutsche Kriegsverbrechen, vor allem an Kriegsgefangenen und der Bevölkerung in den besetzten Gebieten, und erklärt, daß »die Sowjetregierung die Hitlerregierung für die von den deutschen Truppen begangenen Verbrechen verantwortlich machen« werde16.
Besonders eifrig widmen sich neun in London residierende Exilregierungen der von Deutschland besetzten Länder der Kriegsverbrecherfrage. - Fußnote: Eigentlich acht Exilregierungen und das Komitee Freies Frankreich. Wegen der Existenz der von den USA anerkannten französischen Regierung in Vichy (Petain, Laval) galt de Gaulles »Freies Frankreich« nicht als Exilregierung .- Vertreter der Exilregierungen von Belgien, der Tschechoslowakei, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Norwegen, der Niederlande, Polen und Jugoslawien gründen eine »Interalliierte Konferenz für die Bestrafung von Kriegsverbrechen (»Inter-Allied Conference an the Punishment of War Crimes«, später umbenanntin »Inter-Allied Commission an the Punishment of War Crimes«.)
Hier wird zum erstenmal versucht, ein Programm für die Behandlung von Kriegsverbrechern zu formulieren. Am 13 . Januar 1942 unterzeichnen die Repräsentanten der Exilregierungen in London die sogenannte »Declaration an St. James17«, die schon wichtige und in die Zukunft weisende Programmpunkte enthält. Sie betonen: »Internationale Solidarität ist erforderlich, um Racheakte der Bevölkerung gegen diese Gewalttaten zu verhindern, und um den Gerechtigkeitssinn der zivilisierten Welt zu befriedigen.« Sie nehmen Bezug auf Roosevelts und Churchills Erklärungen vom 25. Oktober 1941 und verlangen »als eines ihrer Hauptkriegsziele die Bestrafung der für diese Verbrechen Schuldigen oder Verantwortlichen in den Bahnen ordentlicher Justiz, ganz gleich, ob sie sie befohlen, begangen oder an ihnen teilgenommen haben«. Und sie erklären, »im Geiste internationaler Zusammenarbeit darüber wachen zu wollen, daß die Schuldigen oder Verantwortlichen ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit gesucht, vor Gericht gebracht und abgeurteilt werden, und daß die verkündeten Urteile vollstreckt werden«.
Noch hat man keine konkreten Vorstellungen über die Verwirklichung dieses Programms, noch hat sich keine der Großmächte und keiner ihrer Alliierten, die Beobachter zur Londoner Konferenz entsandt haben - Außenminister Anthony Eden für Großbritannien, sowie Vertreter von Australien, Kanada, Indien, Neuseeland, der Südafrikanischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Sowjetunion und Chinas - , hierzu geäußert. Aber die Diskussionsbeiträge der Delegierten im Londoner St. James-Palast deuten an diesem 13. Januar 1942 schon die weitere Entwicklung an, ob sie nun, wie der Belgier und der Pole, Bestrafung durch das normale Strafrecht oder, wie der griechische Exilpremier Tsouderos, »ein neues Prinzip eines internationalen Strafrechts« fordern18.
Auch der Sprecher des Freien Frankreich, General de Gaulle, meldet sich bei dieser Gelegenheit zu Wort. Er spricht als erster von dem Verbrechen eines Angriffskrieges und erklärt, Deutschland sei allein für den Ausbruch dieses Krieges und zusammen mit seinen Verbündeten und seinen Komplizen für alle Verbrechen, die daraus folgen, verantwortlich19.
Der Vertreter des kleinsten dieser Staaten, der luxemburgische Exil-Außenminister Joseph Bech, faßt die gemeinsamen Erwartungen zusammen: »Die Schuldigen werden den Gesetzen der Länder unterworfen werden, in denen sie ihre Verbrechen begangen haben. Unsere nationalen Gesetzgebungssysteme müssen, soweit erforderlich, den in unserer gemeinsamen Deklaration niedergelegten Zielen angepaßt, und, wenn nötig, muß die Antwort auf solche Verbrechen auf einer internationalen Basis organisiert werden20.«
Doch so weit ist es noch lange nicht. Die Kommission der neun Exilregierungen studiert und diskutiert - ohne Teilnahme der Großmächte - vorerst noch Grundsatzfragen 21:
- ob Vorschriften über Verhaftung und Gerichtsverfahren anzuklagender Kriegsverbrecher in die Waffenstillstandsbedingungen aufgenommen werden sollen;
- ob sich der Maßstab für die Strafbarkeit nach den Gesetzen des jeweils zuständigen Gerichtes oder nur nach den allgemeinen Bestimmungen der Haager Konvention von 1907 richten solle;
- ob sich Angeklagte auf einen Befehlsnotstand berufen dürfen und ob und wie man zwischen den verschiedenen Beteiligten an einem Verbrechen unterscheiden solle, den verantwortlichen Planern, den Anstiftern, den Ausführenden und jenen, die Vorteile aus dem Verbrechen ziehen:
- ob man Auslieferungsverträge unter den einzelnen Nationen abschließen oder eine interalliierte Organisation schaffen müsse, die Beweismaterial sammeln, Kriegsverbrecher suchen, verhaften und vor das zuständige Gericht bringen solle; und schließlich
- ob diese Erwägungen auf jene Deutschen beschränkt werden sollen, die wegen Verbrechen gegenüber Alliierten anzuklagen sind, oder ob man sie auch gegen jene Deutschen anwenden solle, die der Verbrechen gegen deutsche Juden schuldig sind.
Bei dieser letzten Frage gibt es besondere Schwierigkeiten. Jüdische Organisationen wünschen, daß der Umfang der Deklaration von St. James erweitert wird. Nach langen Beratungen läßt man diesen Punkt fallen. Man beschränkt sich darauf, festzustellen: Die Erklärung vom 13. Januar 1942 enthält keine Einschränkungen; eine besondere Erwähnung der Leiden der Juden würde möglicherweise eine Anerkennung der deutschen Rassenlehre bedeuten.
Noch ist das alles Theorie. Keiner der Beteiligten kann sich vorstellen, welche gewaltige Vernichtungsmaschinerie zur gleichen Zeit auf polnischem Boden anläuft.
Am 10. Juni 1942 begehen Deutsche eines der scheußlichsten Verbrechen dieses Krieges. Als Vergeltungsmaßnahme für das Attentat auf Hitlers Reichsprotektor in Prag, Reinhard Heydrich, wird das tschechische Dorf Lidice verwüstet. Die Einwohner, auch Kinder, Frauen und Greise werden ermordet oder verschleppt.
Jetzt appelliert die »Inter-Allied Commission an the Punishment of War Crimes« an die Großmächte. Im Juli übergeben norwegische und griechische Diplomaten namens der neun Exilregierungen in London eine Note22, in der erklärt wird, daß »nur sehr entschiedene Schritte der mächtigsten unter den Alliierten einen abschreckenden Einfluß ausüben« könnten. Die britische Regierung wird aufgefordert, »alle Maßnahmen zu ergreifen, die sie für geeignet hält, um unzählige unschuldige Menschenleben in den vom Feind besetzten Gebieten zu retten«.
Zur gleichen Zeit, am 31. Juli 1942, suchen der holländische Botschafter und der jugoslawische und der luxemburgische Gesandte den amerikanischen Außenminister Cordell Hull in Washington auf und übergeben ihm eine Note23, in der die Vereinigten Staaten aufgefordert werden, »den Schuldigen eine ernste Warnung zu erteilen«. Tschechische und französische Vertreter überreichen ein entsprechendes Dokument in Moskau. Eine ähnlich lautende Note geht wenig später beim Vatikan ein24. Allen diesen Noten liegen Berichte über bekannt gewordene Gewalttaten in den besetzten Gebieten bei.
Aber was können die aufgerufenen Großmächte tun, was wollen sie tun? Auf die Berichte über das Verbrechen von Lidice spricht der amerikanische Außenminister Hull in einer öffentlichen Erklärung25 von der »schockierten und beleidigten Menschheit«. Aber als der polnische Exilpremier Sikorski in einer Botschaft an Präsident Roosevelt Vergeltungsmaßnahmen verlangt, entwirft Hulls State Department die ablehnende Antwort des amerikanischen Präsidenten26: »Wir sind noch nicht bereit, zu Vergeltungsmaßnahmen zu greifen, wie der unterschiedslosen Bombardierung der Zivilbevölkerung in feindlichen Ländern und der Bestrafung unschuldiger feindlicher Staatsangehöriger in den Vereinigten Staaten.«
(Fußnote: Die Bombenangriffe auf deutsche Städte wurden bis Mai 1943 nur von der britischen RAF durchgeführt. Die USA haben im März 1941 mit dem Aufbau einer schweren Bomberflotte begonnen, im August 1942 wurden die ersten Vorhuten der 8. US-Bomberflotte nach England verlegt, aber zunächst nur gegen Ziele in Frankreich und Nordafrika eingesetzt.)
So bleibt es bei der von den neun Regierungen verlangten Warnung. Am 21. August 1942 gibt Roosevelt eine vom State Department entworfene Erklärung ab: »Die Regierung der Vereinigten Staaten beabsichtigt - und, soviel ich weiß, ist dies auch die Absicht jeder der Vereinten Nationen -, nach dem Sieg die Informationen und Beweise über diese barbarischen Verbrechen der Angreifer in Europa und Asien in geeigneter Weise zu verwenden. Es erscheint nur angemessen, sie hiermit zu warnen, daß die Zeit kommen wird, da sie in jenen Ländern vor Gericht gestellt werden, die sie jetzt unterdrücken, und dort für ihre Taten einstehen müssen27.«
Fußnote: Am 1. Januar 1942 haben sich 26 im Kriegszustand mit den Achsenmächten befindliche Staaten in der »Declarations by United Nations« zu den von Roosevelt und Churchill vorher aufgestellten Grundsätzen einer künftigen Weltordnung (Redefreiheit, Glaubensfreiheit, Freiheit von Not und Furcht, internationale politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit, Abrüstung, Ablehnung des politischen und wirtschaftlichen Imperialismus) bekannt und bezeichnen sich seitdem als »Vereinte Nationen«. Mit dem Beitritt weiterer Nationen (bis zum 1. Mai 1945: 21 Staaten) wird dieser »Washington-Pakt«, der die Mitglieder verpflichtet, keinen Sonderfrieden mit dem Feind abzuschließen, zur Keimzelle der nach langen Verhandlungen im April 1945 gegründeten UNO.
Der britische Premierminister geht in seiner Androhung künftiger Maßnahmen noch einen Schritt weiter und scheut auch das Wort »Vergeltung« nicht. Am 8. September 1942 erklärt Churchill mit beschwörendem Pathos vor dem Unterhaus: »Wenn die Stunde der Befreiung in Europa schlagen wird, und sie wird schlagen, dann wird sie auch die Stunde der Vergeltung sein. Ich möchte ausdrücklich erklären, daß sich die Regierung Seiner Majestät und das Unterhaus mit den feierlichen Worten, die der Präsident der Vereinigten Staaten neulich gesprochen hat, identifizieren; und zwar, daß alle, die sich der Naziverbrechen schuldig gemacht haben, sich vor Gerichten in den Ländern zu verantworten haben werden, in denen die Abscheulichkeiten begangen wurden, zur unauslöschlichen Warnung für kommende Zeiten, damit spätere Generationen sagen können: »So enden alle, die Gleiches wieder tun28.«
Die sowjetische Regierung schließt sich erst mit einiger Verzögerung diesem Vorgehen an. In einer sehr allgemein gehaltenen Note29 erklärt sie am 14. Oktober 1942 ihre Zustimmung, daß »die Schuldigen für die angegebenen Verbrechen den Gerichten ausgeliefert und angeklagt und daß die über sie verhängten Urteile vollstreckt werden sollen«. Darüber hinaus deutet sie aber in dieser Note ihre Bereitschaft zu einem Verfahren vor einem internationalen Gerichtshof an: »Die Sowjetregierung hält es für wichtig, jeden Führer des faschistischen Deutschland, der im Laufe des Krieges in die Hände eines Staates fallen sollte, der gegen Hitler-Deutschland kämpft, ohne Verzögerung den Gerichten des besonderen internationalen Tribunals auszuliefern und mit der ganzen Schwere des Strafrechts zu bestrafen.«
Darüber besteht also im Herbst 1942 offiziell Einigkeit: Nach Kriegsende sollen alle Kriegsverbrecher in den Ländern abgeurteilt werden, in denen sie ihre Untaten begangen haben. Was aber hat mit den anderen zu geschehen, deren verbrecherisches Treiben nicht so genau zu lokalisieren ist? Was mit denen, die das - wie de Gaulle es nannte - »Verbrechen eines Angriffskrieges« begangen haben? Was wird aus den Hauptkriegsverbrechern - wenn man sie fängt?
Unabhängig von den Beratungen und Erklärungen auf Regierungs- bzw. Exilregierungsebene haben sich schon seit Ende 1941 übernationale, aber außerstaatliche Organisationen mit der Kriegsverbrecherfrage befaßt und in wesentlichen Punkten entscheidende Vorarbeiten geleistet.
So setzt die von Viscount Cecil of Chelwood gegründete »London International Assembly30« auf ihrer Sitzung am 20. Oktober 1941 die Frage der Unterscheidung von zulässigen und unzulässigen Kriegshandlungen auf die Tagesordnung. Im März 1942 bildet sie eine Studienkommission mit 29 Mitgliedern aus zwölf Staaten, die im Dezember 1943 nach insgesamt dreißig Konferenzen einen umfangreichen Bericht vorlegt.
Die Kommission rät den Vereinten Nationen, sich baldmöglichst in einem gemeinsamen Protokoll über die Definition strafbarer Kriegshandlungen zu einigen und eine Organisation zur Verfolgung und Bestrafung solcher Verbrechen zu schaffen, die sofort nach Abschluß des Waffenstillstands ihre Tätigkeit aufnehmen kann. In einigen strittigen Punkten macht die Kommission konkrete Vorschläge:
- Der Begriff »Kriegsverbrechen« soll nicht nur die eigentlichen Verbrechen gegen das Kriegsrecht, sondern auch die Vorbereitung und Planung eines Angriffskrieges umfassen sowie Verbrechen zum Zwecke der Ausrottung aus rassischen oder politischen Gründen. Für das Verbrechen des Angriffskrieges sollen nicht nur der Angreifer-Staat als solcher, sondern auch seine politischen und militärischen Führer persönlich verantwortlich gemacht werden. Völkermord soll als »Verbrechen gegen die Menschheit« nach internationalem Recht strafbar sein.
- Der Befehl eines Vorgesetzten an einen Untergebenen, ein Verbrechen zu begehen, soll kein Entschuldigungsgrund sein. Der Gerichtshof soll aber prüfen, ob der Angeklagte in einer Zwangslage gewesen ist, und den Befehlsnotstand gegebenenfalls bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigen. Ein Befehlsnotstand soll aber überhaupt nicht anerkannt werden, wenn die Handlung so eindeutig verbrecherisch war, daß sie ohne Vergewaltigung des menschlichen Gewissens nicht begangen werden konnte (Fußnote: Der gleiche Grundsatz gilt in der Rechtsprechung der Bundesrepublik) , oder wenn der Angeklagte zur Tatzeit Mitglied einer Organisation war, deren Mitgliedschaft die Ausführung verbrecherischer Befehle einbezog (Fußnote: Damit ging die Studienkommission auch über die damaligen englischen und amerikanischen kriegsrechtlichen Auffassungen hinaus. Außerdem wurde hier zum erstenmal die Ansicht vertreten, daß Mitglieder einer »verbrecherischen Organisation« in besonderer Weise behandelt werden sollen. Daraus entstand später die Anklage gegen verbrecherische Organisationen.)
- Eine Immunität von Staatsoberhäuptern und Staatsführern soll ausgeschlossen sein. Es ist unlogisch, den untergeordneten Täter zu bestrafen, wenn der verantwortliche Planer in hoher Stellung der Vergeltung entgeht.
- Soweit möglich sollen Kriegsverbrechen von den Gerichten geahndet werden, in deren Rechtsprechungsbereich sie begangen wurden.
- Außerdem soll ein internationaler Strafgerichtshof geschaffen wer den, der für das Verbrechen des Angriffskrieges, für Verbrechen gegen die Menschlichkeit (gegenüber Juden, Staatenlosen und gegenüber alliierten Staatsbürgern in Deutschland) und für von Staatsoberhäuptern und führenden Persönlichkeiten begangene Verbrechen zu ständig sein soll (hierunter versteht die Kommission: Hauptkriegsverbrecher, Planer und Organisatoren von Angriffskriegen, Rassenausrottung, Massenmord, Deportation, Ausbeutung und Konzentrationslagern).
- Ein solcher internationaler Gerichtshof soll ein kodifiziertes internationales Strafrecht anwenden. Solange es ein solches nicht gibt, soll das Gericht nach internationalem Gewohnheitsrecht, nach Verträgen, allgemein anerkannten Prinzipien des Strafrechts sowie Präzedenzfällen entscheiden. Als zentrale Strafverfolgungsbehörde soll ein Hauptankläger im Auftrag der Vereinten Nationen mit Assistenten aus allen an der Bestrafung interessierten Ländern tätig werden.
Obwohl die Studienkommission der »London International Assembly« im Verborgenen arbeitet und nichts über ihre Tätigkeit veröffentlicht, wirkt sie entscheidend auf die weitere Entwicklung ein. Von Anfang an erhalten die Regierungen in London und Washington Kopien sämtlicher Berichte, Beschlüsse und Empfehlungen. Die Kommisionsmitglieder haben wichtige und verantwortliche Positionen in Staatsämtern und üben starken Einfluß auf Parlaments- und Regierungskreise und später vor allem auf die »War Crimes Commission der Vereinten Nationen aus.
Ähnliches gilt für die »International Commission an Penal Reconstruction and Development31«, die sich aus Mitgliedern der Rechtsfakultät der Universität Cambridge und Juristen aus neun von Deutschen besetzten Ländern zusammensetzt und am 14. November 1941 ein »Komitee zur Untersuchung von Regeln und Verfahren für die Behandlung von Verbrechen gegen die internationale öffentliche Ordnung« einsetzt. Dieses Cambridger Komitee kommt mit seinen Unterausschüssen für Kriegsverbrechen, Befehlsnotstand und Auslieferungsfragen in vielen Punkten zu ähnlichen Ergebnissen wie die Studienkommission der »London International Assembly«, geht aber schon 1942 in seinen Empfehlungen zu einigen Verfahrensfragen darüber hinaus:
- Die Gerichte der einzelnen Länder sollen besondere Garantien ihre Unparteilichkeit in die Gerichtsverfassung aufnehmen, wie Einbeziehung von Zivilrichtern in Militärgerichte und Einrichtung »quasi-internationaler« Berufungsinstanzen.
- Ein internationaler Gerichtshof für die über die nationale Gerichtsbarkeit hinausgehenden Fälle soll möglichst aus alliierten und neutralen Richtern zusammengesetzt sein; vollständige Öffentlichkeit des Verfahrens und Freiheit der Presseberichterstattung soll die Unparteilichkeit sichern.
- Die Einrede des Befehlsnotstandes soll nach der Lage des jeweiligen Falles geprüft werden; die Berufung darauf darf aber keinen automatischen Schutz gewähren.
Im Gegensatz zu den bislang vorgeschlagenen ordentlichen Gerichtsverfahren fordert eine amerikanische Juristengruppe unter Charles Warren32 im Dezember 1942, in die Waffenstillstandsbedingungen solle eine Liste von Kriegsverbrechern aufgenommen werden und den Siegermächten solle das Recht vorbehalten bleiben, jede gewünschte Strafe für sie festzusetzen. (Fußnote: Roosevelts Forderung nach »Bedingungsloser Kapitulation« wird erst im Januar 1943 auf der Konferenz von Casablanca als Kriegsziel beschlossen.)
Home (www.gerdgruendler.de)
3. Erschießung bei Morgengrauen oder Prozeß?
Mit dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941, dem japanischen Überfall auf Pearl Harbor am 7. Dezember und der deutschen Kriegserklärung an die Vereinigten Staaten vom 11. Dezember 1941 ist der Krieg zum Weltkrieg geworden. Die Ausweitung der Kämpfe in Europa, Asien und Afrika erzwingt eine engere Zusammenarbeit der Kriegführenden: Die Amerikaner verstärken ihre Hilfslieferungen an Briten und Russen, die Sowjets fordern unablässig die Errichtung einer zweiten Front im Westen, die Westmächte versuchen, sich für die Zukunft die Hilfe Rußlands im Kampf gegen Japan zu sichern.
Doch es geht nicht nur darum, gemeinsam den Krieg gegen Deutschland, Italien und Japan zu gewinnen. Es geht auch darum, sich über die Behandlung des Gegners nach dem noch in weiter Ferne liegenden Sieg und über die Organisation und Sicherung des künftigen Friedens zu einigen. Damit erscheint auch die Kriegsverbrecherfrage bei allen Gesprächen, Verhandlungen und Konferenzen auf der Tagesordnung. Damit wird die juristische und moralische Fraße (Bestrafung und Vergeltung für Verbrechen) auch zu einer politischen Frage. Und damit wird bei den internationalen Bemühungen um gemeinsame Information: festzustellen, was geschehen ist, gemeinsame Warnung: daß nicht noch mehr geschehe, Drohung: daß so etwas nie wieder geschehe, und gemeinsame Maßnahmen: Verfolgung, Gericht, die Kriegsverbrecherfrage auch ein Objekt nationalpolitischer Einzelinteressen. Das wird schon Ende 1942 bei den Versuchen deutlich, eine KriegsverbrechenKommission der Vereinten Nationen (UNWCC - »United Nations War Crimes Commission«) zu schaffen.
Als Ergebnis langer Verhandlungen erklären London und Washington am 7. Oktober 1942 ihre Bereitschaft, gemeinsam mit anderen Nationen eine »Kommission der Vereinten Nationen zur Untersuchung von Kriegsverbrechen« zu gründen. Diese Kommission aus Regierungsbeauftragten der einzelnen Staaten solle Beweismaterial sammeln, die verantwortlichen Personen benennen und identifizieren und den beteiligten Regierungen von Zeit zu Zeit Bericht erstatten. Besonderes Augenmerk solle sie - und dies ist ein neuer Ton in der Diskussion auf »organisierte Verbrechen« richten. Außerdem solle sie die Voraussetzungen für die Festnahme der verantwortlichen Personen gleich bei Abschluß des Waffenstillstandes schaffen.
Die Botschaften, mit denen Präsident Roosevelt in Washington und der britische Lordkanzler Simon im Oberhaus zu London am 7. Oktober 1942 die anderen Nationen zur Mitarbeit auffordern33, enthalten wichtige Grundsatzerklärungen. So verwahrt sich Roosevelt gegen eine Bausch und Bogen-Vergeltung, und Außenminister Hull berichtet in seinen Memoiren34, der folgende Absatz sei auf ausdrücklichem Wunsch des Präsidenten eingefügt worden: »Die Zahl der für schuldig befundenen Personen wird im Vergleich zur Gesamtbevölkerung unserer Feinde äußerst gering sein. Diese Regierung oder die mit ihr verbündeten Regierungen beabsichtigen nicht, eine allgemeine Massenvergeltung vorzunehmen. Unsere Absicht ist, den Rädelsführern, die für den organisierten Mord an Tausenden unschuldiger Menschen und für Grausamkeiten, die auch jedes Gebot des christlichen Glaubens verletzt haben, verantwortlich sind, eine gerechte und sichere Strafe zuzumessen.«
Ähnlich betont Lord Simon im Oberhaus: Ziel der vorgeschlagenen Kommission sei nicht »eine Massenhinrichtung feindlicher Staatsbürger, sondern die Bestrafung von Individuen, deren Verantwortung für Greueltaten bewiesen ist, sei es als Rädelsführer oder als Ausführende35 «.
Doch zu der angekündigten Gründung der großen Kriegsverbrechen-Kommission kommt es so bald nicht. Zwar erklären sich viele Staaten zur Mitarbeit bereit, darunter auch die Sowjetunion. Aber die Sowjetregierung will nur unter der Bedingung teilnehmen, daß mehrere Sowjetrepubliken das volle Vertretungsrecht in der Kommission erhalten36.
Das lehnen die anderen Mächte ab. Sie fürchten, Moskau wolle damit nur das politische Übergewicht erlangen. So bleibt es bei einem lebhaften Notenwechsel der interessierten Regierungen, und die Sowjetunion verhindert ein Jahr lang die Bildung dieses Gremiums, um schließlich niemals Mitglied zu werden.
Der vierte Kriegswinter beginnt. Erst jetzt bereitet sich die amerikanische Luftwatte darauf vor, am Luftkrieg gegen Deutschland mitzuwirken. Auf polnischem Boden perfektionieren deutsche Mordbeamte auf Befehl deutscher Führer die Judenvernichtung. Mit tödlichen Auspuffgasen, mit Erschießungskommandos und Massengräbern ist das befohlene Mordpensum nicht mehr zu schaffen. Erst Gaskammern und Groß-Krematorien bringen die geforderten Tageshöchstleistungen. Eine Ausrottungsaktion, bei der Menschen wie Ungeziefer vertilgt werden - die aber der Reichsführer SS Heinrich Himmler in einer Rede bei der SS-Gruppenführertagung in Posen37 als Heldentat ausgibt:
»Ich will hier vor Ihnen in aller Offenheit auch ein ganz schweres Kapitel erwähnen. Unter uns soll es einmal ganz offen ausgesprochen sein, und trotzdem werden wir in der Öffentlichkeit nie darüber reden ... Es hat jeden geschaudert und doch war sich jeder klar darüber, daß er es das nächste Mal wieder tun würde, wenn es befohlen wird und wenn es notwendig ist. Ich meine jetzt die Judenevakuierung, die Ausrottung des jüdischen Volkes ... Von euch werden die meisten wissen, was es heißt, wenn 100 Leichen beisammen liegen, wenn 500 daliegen oder wenn 1000 daliegen. Dies durchgehalten zu haben, und dabei - abgesehen von Ausnahmen menschlicher Schwächen - anständig geblieben zu sein, das hat uns hart gemacht. Dies ist ein niemals geschriebenes und niemals zu schreibendes Ruhmesblatt unserer Geschichte ... Wir hatten das moralische Recht, wir hatten die Pflicht gegenüber unserem Volk, dieses Volk, das uns umbringen wollte, umzubringen ... Insgesamt aber können wir sagen, daß wir diese schwerste Aufgabe in Liebe zu unserem Volk erfüllt haben. Und wir haben keinen Schaden in unserem Inneren, in unserer Seele, in unserem Charakter daran genommen.«
Dies erfahren nur die Eingeweihten, die Verantwortlichen und die Ausführenden. Die große Masse der Deutschen erfährt davon nichts, allenfalls dumpfe Gerüchte, die man nicht glauben kann und nicht glauben will. Aber vor der Welt kann das Ungeheuerliche nicht geheim bleiben. Was man im Januar 1942 noch unerwähnt lassen wollte, muß jetzt ausgesprochen werden. Am 17. Dezember 1942 wird gleichzeitig in London, Moskau und Washington eine interalliierte Erklärung veröffentlicht. In London ist es Außenminister Anthony Eden, der sie vor dem Unterhaus verliest38:
»Die Aufmerksamkeit der Regierungen Belgiens, Großbritanniens, Hollands, Griechenlands, Luxemburgs, Norwegens, Polens, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Tschechoslowakei, Jugoslawiens und des Französischen Nationalen Befreiungs-Komitees wurde auf zahlreiche Mitteilungen aus Europa gelenkt, nach denen sich die deutschen Behörden in allen Gebieten, auf die sich ihr barbarisches Regime erstreckt, nicht nur mit der Entziehung der elementarsten Menschenrechte von Personen jüdischer Abstammung begnügen, sondern jetzt die von Hitler mehrfach ausgedrückte Absicht verwirklichen, das jüdische Volk in Europa auszutilgen. Aus allen besetzten Ländern werden Juden unter den gräßlichsten und brutalsten Bedingungen nach Osteuropa transportiert. In Polen, das zum Hauptschlachthaus der Nazis gemacht wurde, werden die von den Nazi-Eroberern errichteten Ghettos systematisch entleert, abgesehen von einigen hochqualifizierten Facharbeitern, die für die Kriegsindustrie benötigt werden. Von keinem der Fortgeschafften hat man jemals wieder etwas gehört. Die Kräftigeren werden in Arbeitslagern langsam durch Arbeit vernichtet. Die Schwachen läßt man sterben, durch Hunger umkommen oder sie werden in Massenhinrichtungen planmäßig niedergemetzelt. Die Zahl der Opfer dieser blutigen Grausamkeiten geht in viele Hunderttausende völlig unschuldiger Männer, Frauen und Kinder.
Die oben genannten Regierungen und das Französische Nationalkomitee verdammen in der schärfsten Weise diese bestialische Politik der kaltblütigen Ausrottung. Sie erklären, daß solche Ereignisse den Entschluß der freiheitsliebenden Völker, die barbarische Tyrannei Hitlers niederzuwerfen, nur verstärken können. Sie bestätigen und wiederholen ihren feierlichen Beschluß, die Personen, die für diese Verbrechen verantwortlich sind, der verdienten Vergeltung nicht entgehen zu lassen und die notwendigen praktischen Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles zu beschleunigen.«
Diese über Rundfunk und Presse weitverbreitete gemeinsame Erklärung der drei Großmächte - im August 1943 wird die britische Regierung noch einmal eine ähnliche Warnung wegen an der polnischen Bevölkerung begangener Verbrechen abgeben39 - enthält keinen Hinweis mehr auf geplante ordentliche Gerichtsverfahren und dafür um so mehr die Drohung mit Vergeltung.
»Vergeltung« wird auch zu einem Schlagwort der Goebbels-Propaganda. Als im Juli 1943 nach den schweren Luftangriffen auf Hamburg Hunderttausende aus der brennenden Stadt fliehen, halten Parteiredner die Kolonnen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg an und versuchen, die bedrückten »Volksgenossen« mit Reden von baldiger Vergeltung, von den sagenhaften V-Waffen, den »Vergeltungswaffen«, die die Wende bringen werden, aufzumuntern und aufzuputschen. Diese Bombenflüchtlinge wissen nichts von Auschwitz und Treblinka und vergessen allzu leicht, daß seit Beginn des Krieges auch viele feindliche Städte unter deutschen Bombenangriffen schwer gelitten haben. In diesen Parteireden sind Churchill und Roosevelt die Kriegsverbrecher. Unter alliiertem Bombenhagel und im Feuersturm der deutschen Städte ist es leicht, den Haß gegen sie zu schüren.
Der Ruf nach »Vergeltung« wird auch bei Deutschlands Kriegsgegnern immer lauter. Auf alliierter Seite verschärft sich im Jahre 1943 die Diskussion über die Bestrafung der Kriegsverbrecher. (Ein Diskussionspunkt ist inzwischen gegenstandslos geworden: Seit der Annahme von Roosevelts Forderung nach »bedingungsloser Kapitulation« auf der Konferenz von Casablanca im Januar 1943 erübrigt sich die Aufnahme entsprechender Kriegsverbrecher-Klauseln in etwaige Waffenstillstandsbedingungen.) Daß es eine Bestrafung geben wird, für welche Verbrechen, für welchen Personenkreis, darüber ist man sich ungefähr einig. Die Auseinandersetzung konzentriert sich jetzt auf die Behandlung der verantwortlichen politischen und militärischen Führer der Feindstaaten, die man bald Hauptkriegsverbrecher nennen wird. Hier scheiden sich die Meinungen: Internationales Gerichtsverfahren oder standrechtliche Erschießung? (Da der internationale Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher Gegenstand dieses Buches ist, muß sich die Darstellung der Vorgeschichte von jetzt an auf diesen Teil der Diskussion beschränken.)
Ein hartnäckiger Warner vor einem Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher ist der amerikanische Außenminister Cordell Hull40. Er fürchtet, ein solches Verfahren werde den Angeklagten nur Gelegenheit zu gefährlicher, die Wahrheit verfälschender Propaganda geben. Er hofft - und meint, dies sei völkerrechtlich gerechtfertigt - mit dem abschreckenden Beispiel einer schnellen und drastischen Exekution die Menschheit in Zukunft vor solchem Unheil besser bewahren zu können als mit einem langwierigen Prozeß.
Beim Besuch des britischen Außenministers Eden in Washington im März, bei Churchills Besuch im Mai 1943, bei Kabinettssitzungen und im Gespräch mit Präsident Roosevelt und dessen Berater Harry L. Hopkins - immer wieder trägt Hull beharrlich seine Absicht vor, »die Anstifter dieses Krieges sollten alle aufgehängt werden«, ohne bei seinen Gesprächspartnern Zustimmung zu finden.
Bald bekommt Hull Gelegenheit, seine Forderung auf internationaler Plattform vorzutragen. Im Oktober 1943 tagt in Moskau eine Konferenz der Außenminister Amerikas, Großbritanniens und der Sowjetunion. Auf der Tagesordnung stehen die Koordinierung der Kriegführung und die zukünftige politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie die Vorbereitung der geplanten Gipfelkonferenz der Staatschefs. Die Stimmung ist ein wenig gereizt, weil die Westmächte, die schon Waffenstillstandsverhandlungen mit Italien führen, abermals die von den Sowjets so dringend gewünschte zweite Front im Westen auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
Als am 23. Oktober die von Deutschen begangenen Greueltaten zur Sprache kommen, äußern die Sowjets den Wunsch, die für den Massenmord an sowjetischen Bürgern verantwortlichen Deutschen einer schnellen und strengen Bestrafung zuzuführen. Der britische Außenminister Anthony Eden vertritt die Ansicht, dabei müßten aber die notwendigen rechtlichen Formen beachtet werden.
Cordell Hull, der amerikanische Außenminister, widerspricht: »Wenn es nach mir ginge, würde ich mit Hitler und Mussolini und Tojo und ihren Erzkomplizen vor einem Standgericht kurzen Prozeß machen. Und bei Sonnenaufgang des nächsten Tages gäbe es einen historischen Zwischenfall.«
»Nachdem diese Äußerung übersetzt worden war«, so berichtet Hull in seinen Memoiren41, »brachen Molotow und die Mitglieder seiner Delegation in laute Zustimmungsrufe aus.«
Die drei Mächte legen sich im Hinblick auf die Hauptkriegsverbrecher in Moskau nicht fest. In ihrer am 30. Oktober 1943 veröffentlichten »Erklärung über Grausamkeiten42« halten sie sich an einen Entwurf, den Churchill schon vierzehn Tage zuvor an Stalin und Roosevelt gesandt hatte43, und stellen fest, daß die Hauptverbrecher, »deren Vergehen keine bestimmte örtliche Begrenzung haben, auf Grund eines gemeinsamen Beschlusses der Regierungen der Alliierten bestraft werden sollen«. Die anderen Kriegsverbrecher werde man an den Ort ihrer Untaten zurückbringen und von den Völkern aburteilen lassen, denen sie Gewalt angetan hätten.
Die später von Churchill, Roosevelt und Stalin unterschriebene Erklärung enthält eine Warnung, deren Sprache Sir Winstons Pathos verrät: »Mögen sich diejenigen, die ihre Hand bisher nicht mit unschuldigem Blut besudelt haben, davor hüten, in die Reihen der Schuldigen zu treten; denn ganz gewiß werden die drei alliierten Mächte sie sonst bis ans Ende der Welt verfolgen und ihren Anklägern ausliefern, damit die Gerechtigkeit ihren Lauf nehme.«
Churchill hofft mit seiner Drohung weitere deutsche Bluttaten zu verhindern. Freilich, die Kommandanten und Schergen von Auschwitz, Maidanek und Treblinka hören keine »Feindsender«. Die Warnung dringt nicht an die Ohren der Mörder. Doch die Alliierten stellen schon Spezialeinheiten auf, die alles belastende Dokumentenmaterial aus eroberten deutschen Archiven sicherstellen sollen44.
Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher »auf Grund eines gemeinsamen Beschlusses der Regierungen« - diese für die weitere Entwicklung der Kriegsverbrecherfrage entscheidende Erklärung sagt nichts über die Methode, Exekution oder Gerichtsverfahren, und gibt allen Beteiligten die Möglichkeit, sie nach eigenem Gutdünken auszulegen. So klingt es eher nach einer geplanten politischen Strafaktion als nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren, wenn Stalin am 6. November 1943 vor dem Moskauer Sowjet über den Konferenzverlauf berichtet45: »Wir sind mit unseren Alliierten übereingekommen, ... alle Maßnahmen zu ergreifen für eine strenge Bestrafung und Rache für alle die ungeheuren Untaten der faschistischen Verbrecher, die an der Entfesselung dieses Krieges und an den Leiden der Bevölkerung schuldig sind.«
Nach dem biblischen Ernst der Moskauer Erklärung wird die Kriegsverbrecherfrage Ende November 1943 auf der Konferenz der Großen Drei in Teheran zum Gegenstand alkoholisierter Plaudereien und Scherze - wenn es wirklich nur Scherze sind. Es ist am Abend des zweiten Konferenztages, dem 29. November 1943. Roosevelt, Churchill und ihre engsten Berater sind zu einem »Tripartite Dinner« in der sowjetischen Botschaft in Teheran eingeladen. Churchill berichtet darüber46:
»Stalin war bei der Abendmahlzeit unser Gastgeber ... Wir waren nach den anstrengenden Sitzungen ziemlich gelöst und heiter, und viele Trinksprüche wurden vorgebracht ... Hopkins erzählt, Stalin habe mich sehr 'geneckt', was ich nicht im geringsten übelnahm, bis sich der Marschall in scherzhafter Weise über eine sehr ernste, ja todbringende Seite der den Deutschen zugedachten Strafe ausließ. Der deutsche Generalstab, meinte er, müsse liquidiert werden. Die ganze Schlagkraft der mächtigen Armeen Hitlers hänge von etlichen fünfzigtausend Offizieren und Sachverständigen ab. Wenn man sie bei Kriegsende festnehme und erschieße, sei Deutschlands militärische Kraft für immer gebrochen.«
Churchill ist schockiert. Er kontert: »Das britische Parlament und die britische Öffentlichkeit werden Massenexekutionen niemals gutheißen! Selbst wenn sie es unter dem Einfluß der Kriegsleidenschaft zuließen, daß damit begonnen würde, würden sie sich nach der ersten Schlächterei mit größter Heftigkeit gegen die dafür Verantwortlichen wenden. Die Sowjets dürfen sich in diesem Punkt keiner Täuschung hingeben.«
Stalin jedoch hält sich an dem Thema fest - »vielleicht nur aus Übermut«, wie Churchill meint - und sagt es noch deutlicher: »Fünfzigtausend müssen erschossen werden.«
(Fußnote: Die 1961 in Washington veröffentlichten Dokumente über die Konferenz von Teheran enthalten über die Gespräche beim »Tripartite Dinner« am 29. November 1943 nur ein kurzes Gedächtnisprotokoll47 des amerikanischen Dolmetschers Charles E. Bohlen. Danach hat Stalin seinen Massenhinriditungs-Vorschlag ernst gemeint und sogar von »vielleicht 100.000« gesprochen: »... Hinsichtlich der zukünftigen Behandlung Deutschlands äußerte Marschall Stalin die Ansicht, ... daß wirksame Maßnahmen zur Kontrolle Deutschlands entwickelt werden müßten, sonst würde sich Deutschland innerhalb von 15 oder 20 Jahren wieder erheben, um die Welt in einen neuen Krieg zu stürzen ... Mindestens 50.000 und vielleicht 100 000 Angehörige des deutschen Offizierskorps [German Commanding Staff] müßten umgebracht werden [physically liquidated] ... Der Präsident [Roosevelt] sagte scherzhaft, daß er die Zahl der Mitglieder des deutschen Offizierskorps, die hingerichtet werden sollten, auf 49 000 oder einige mehr ansetzen würde. Der Premierminister [Churchill] protestierte schärfstens gegen eine, wie er sie nannte, kaltblütige Exekution von Soldaten, die für ihr Land gekämpft hätten. Er sagte, Kriegsverbrecher müßten für ihre Verbrechen büßen und Individuen, die barbarische Taten verübt hätten ... Er erhebe jedoch energisch Einspruch gegen Hinrichtungen aus politischen Gründen. Während dieses Teils der Unterhaltung spielte Marschall Stalin immer wieder auf Mr. Churchills heimliche Zuneigung zu den Deutschen an.«)
Churchill fühlt sich tief verletzt: »Lieber lasse ich mich hier an Ort und Stelle in den Garten führen und erschießen, als meine und meines Volkes Ehre durch eine solche Niedertracht zu beschmutzen.«
Präsident Roosevelt schlägt einen Kompromiss vor: nicht fünfzigtausend, sondern nur neunundvierzigtausend zu erschießen. Churchill meint später, Roosevelt habe damit die Sache ins Lächerliche abbiegen wollen. Aber das grausame Spiel geht weiter.
»Jetzt nämlich«, so berichtet Churchill, »stand Elliott Roosevelt (ein Sohn des Präsidenten) von seinem Stuhl am Tischende auf und hielt eine Rede, in der er sagte, er begrüße Marschall Stalins Absicht aufs wärmste und sei nicht im Zweifel, daß die amerikanische Armee ihr ihre Unterstützung leihen würde. Angesichts dieser Unverschämtheit stand ich auf und verließ den Tisch, um ins Nebenzimmer zu gehen, das nur halb beleuchtet war. Ich befand mich noch keine Minute dort, als mir jemand von hinten die Hände auf die Schultern legte. Es war Stalin, und neben ihm stand Molotow. Beide lachten herzlich und erklärten eifrig, sie hätten nur gescherzt, und der Gedanke sei nie ernsthaft in ihren Köpfen aufgetaucht.«
Churchill bleibt skeptisch: »Stalin hat eine sehr einnehmende Art, wenn er will, und nie habe ich ihn so liebenswürdig wie in diesem Moment gesehen. Obwohl ich weder damals völlig überzeugt war noch es heute bin, daß keine ernsthafte Absicht dahintersteckte, ging ich ins andere Zimmer zurück, und der Rest des Abends verlief angenehm.«
Es ist durchaus nicht sicher, ob Stalin in Teheran wirklich nur »scherzte«. Churchill jedenfalls glaubt auch später, Stalin habe in Teheran ernsthaft sondieren wollen und sich dann, als er auf den Widerstand des britischen Premiers stieß, mit Roosevelts unbeabsichtigter Hilfe auf einen Scherz zurückgezogen. Warum soll Stalin nicht ernsthaft erwogen haben, durch die Liquidierung der deutschen militärischen Elite den gefährlichen Gegner auf lange Zeit zu schwächen und der Sowjetunion Übergewicht und Sicherheit zu verschaffen? Schließlich hatte er auch in Katyn eine große Anzahl polnischer Offiziere liquidieren lassen48. Jedenfalls nimmt Churchill in einem Memorandum an das britische Kabinett vom 14. Januar 194449 diesen Gedanken wieder auf: »Das Rückgrat der deutschen Armee, ihr Generalstab, muß völlig zerschlagen werden; und seitens der Russen ist mit der Forderung zu rechnen, daß eine große Zahl von Generalstäblern der deutschen Armee zum Tode verurteilt oder auf Jahre hinaus interniert wird.« Es ist dies das gleiche Memorandum über die bedingungslose Kapitulation, die Nachkriegsbehandlung und Aufteilung Deutschlands, in dem Churchill fordert: »Ich selbst wünsche schon lange, daß eine Liste der vielleicht fünfzig bis hundert berüchtigsten Verbrecher veröffentlicht wird. Das sollte die Masse des deutschen Volkes jenen Leuten entfremden, die die Alliierten mit dem Tode bestrafen werden, sollte Massenhinrichtungen verhindern und zur Beruhigung des einfachen Mannes dienen.«
(Fußnote: Später kommt Stalin wieder auf die Behandlung des deutschen Generalstabs« zurück und meint damit eine sehr große Zahl von Offizieren. So am 28. Mai 1945 bei einer Besprechung mit dem amerikanischen Sonderbeauftragten Hopkins im Kreml50. Hopkins erwähnt, seine Regierung habe schon angeordnet, daß alle Mitglieder der Gestapo, SS, SD und des Generalstabs zu verhaften seien. Der Amerikaner erklärt, bei der Beurteilung des Generalstabs müsse sichergestellt werden, ob die USA und die Sowjets unter diesem Begriff das gleiche meinen; etwa zwanzig- oder dreißigtausend Offiziere, die direkt zum Stab gehörten, oder eine kleinere Zahl. Stalin erwidert, daß der deutsche Generalstab zwei Aspekte habe, einen formellen und einen realen. Formell setze er sich aus den offiziellen Mitgliedern des deutschen Stabes zusammen; diese beliefen sich auf siebentausend Mitglieder und Verbindungsoffiziere. In Wirklichkeit müsse der Generalstab jedoch als eine ganze Anhäufung von Stäben betrachtet werden, da jeder Divisions- und Heeresstab in der deutschen Wehrmacht mit dem Generalstab eng verbunden sei und nach seinen direkten Anweisungen arbeite. So gesehen bestehe der Generalstab aus Zehntausenden von Offizieren. Stalin schlägt vor, sich auf den realen und nicht auf den formellen Generalstab zu konzentrieren. Alle diese Offiziere sollten verhaftet werden, um die Planung eines zukünftigen Krieges unmöglich zu machen. Nach seiner Ansicht wäre das ein wirksames Verfahren, da es lange dauern würde, bis eine neue Offiziersgeneration heranwachsen und, unbeeinflußt vom Generalstab, abweichende Traditionen entwickeln werde. Dies sei eine sehr wünschenswerte und radikale Behandlung des Problems. Stalin ist dafür, diese Offiziere zumindest so lange unter Arrest zu halten, wie die Besatzung dauere, möglicherweise zehn oder zwanzig Jahre. Selbstverständlich würden einige Mitglieder des Generalstabs als Kriegsverbrecher verurteilt werden.)
Churchills Protest gegen Stalins Liquidierungsvorschlag folgt bald eine offizielle britische Erklärung. Kurz nach der Konferenz von Teheran, im Dezember 1943, wendet sich Lordkanzler Simon scharf gegen jede pauschale Massenvergeltung und stellt vor dem britischen Oberhaus fest: »Wir dürfen trotz aller Versuchungen und Erschütterungen durch die Leiden anderer niemals versäumen, der Gerechtigkeit um ihrer selbst willen Genüge zu tun. Es dürfen keine Massenhinrichtungen von Namenlosen stattfinden, bloß weil Hinrichtungen von Massen auf der anderen Seite stattgefunden haben. Wir würden unseren eigenen Ruf gefährden und nicht zum Fortschritt der Menschheit beitragen, wenn das, was wir tun, nicht mit dem Begriff Gerechtigkeit im Einklang stünde51.«
Inzwischen wurde nach einjähriger Verzögerung endlich die »United Nations War Crimes Commission«, die Kriegsverbrechen-Kommission der Vereinten Nationen52, gegründet (im folgenden abgekürzt zitiert als UNWCC.) Wieder ist es Lord Simon, der britische Lordkanzler und Justizminister, der die Gründungskonferenz im britischen Außenministerium am 20.Oktober 1943 leitet und in seiner Eröffnungsansprache das Aufgabengebiet der geplanten Kommission umreißt und zugleich einschränkt: Man müsse scharf unterscheiden zwischen der vorbereitenden Untersuchungsarbeit der Kommission und dem Vorgehen für spätere Kriegsverbrecherprozesse. Die Entscheidung hierüber stehe eher den betreffenden Regierungen als der vorgeschlagenen Kommission zu. Die betreffenden Regierungen seien besonders an der Behandlung jener Männer interessiert, die man genaugenommen als die Erzverbrecher bezeichnen sollte. Das aber sei wohl, so nimmt Lord Simon an, in erster Linie eine politische Frage.
Damit sind Aufgaben, Bedeutung und künftige Schwierigkeiten der UNWCC schon in der ersten Stunde ihres Bestehens ausgesprochen: Die Kommission soll und kann Beweismaterial über Kriegsverbrechen sammeln, Anzeigen der einzelnen Mitgliedstaaten entgegennehmen und den anderen Mitgliedern zugänglich machen, Listen mit Namen der beteiligten Personen aufstellen und veröffentlichen, Verfahrens- und Auslieferungsfragen diskutieren und den Regierungen hierüber Bericht erstatten und Empfehlungen ausarbeiten. Die Regierungen sind aber nicht an diese Empfehlungen gebunden53. Die UNWCC kann keine eigenen Untersuchungen anstellen und keine Anklagen erheben. Sie hat auf die Durchführung ihrer Empfehlungen keinerlei Einfluß und ist auf die politische Entscheidung der Mitglieder - wie auch der Nichtmitglieder - und deren nationale Kriegsverbrecher-Kommissionen angewiesen, also letztlich auf die Entscheidungen der Großmächte, deren Einstellung zur Kernfrage - Liquidation oder Prozeß? - noch lange nicht geklärt ist.
(Fußnote: Am 23. Januar 1944 wird das »United States War Crimes Office« in Washington gebildet; am 16. Mai 1944 richtet die UNWCC ein »Research Office« ein. Diese Forschungsstelle soll zum Informationsaustausch eng mit den nationalen Büros zusammenarbeiten. Die vom »Research Office« gesammelten Materialien und Beweise werden im Sommer 1945 den britischen und amerikanischen Anklagebehörden zugeleitet, als sie mit der Materialsammlung für den Hauptkriegsverbrecherprozeß beginnen. - Während die UNWCC mit allen nationalen Kriegsverbrechen-Kommissionen zusammenarbeitet, kommt es niemals zu irgendwelchen Kontakten mit der von der Sowjetregierung eingerichteten »Außerordentlichen Staatskommission zur Feststellung und Untersuchung von Verbrechen der deutsch55.)
Der UNWCC, die sich die »Royal Courts of Justice« in London zum Hauptquartier wählt, gehören siebzehn Regierungen an. (Australien, Belgien, Kanada, China, Tschechoslowakei, Griechenland, Neuseeland, Norwegen, Polen, Südafrikanische Union, Großbritannien, Vereinigte Staaten, Jugoslawien, Indien, Luxemburg, Französisches Befreiungs-Komitee, Niederlande.) Davon sind allein neun Exilregierungen aus den von Deutschland besetzten Ländern. Die Sowjetunion, deren Teilnahmebedingung - volles Vertretungsrecht für mehrere Sowjetrepubliken - die anderen Delegationen ablehnen, ist und wird nicht Mitglied. Sie übt aber stärkeren Einfluß am Verhandlungstisch aus als manche dort vertretene Regierung; eine Mehrheit der UNWCC-Mitglieder nimmt, in der Hoffnung, Moskau könnte doch noch mitmachen, schon im Vorwege Rücksicht auf mögliche Wünsche des Außenstehenden54. Das zeigt sich gleich nach der Gründung des 17-Mächte-Gremiums bei der Wahl des Vorsitzenden. Die meisten Mitglieder schlagen vor, Großbritannien den Dauervorsitz zu geben. Man kennt aber Rußlands Wunsch nach einem reihum wechselnden Vorsitz. Obwohl den meisten klar ist, daß eine solche Regelung für die Arbeit der Kommission unzweckmäßig sein würde, läßt man die Entscheidung mit Rücksicht auf Rußland offen und einigt sich darauf, Sir Cecil Hurst (im Januar 1945 tritt Lord Wright of Durley an seine Stelle) nur zum provisorischen Vorsitzenden zu wählen. Ahnlich ist es bei anderen Organisationsfragen.
So beeinflussen politische Faktoren die juristischen Vorbereitungen. Es dauert lange, bis die drei Hauptkomitees der UNWCC - Komitee I für »Tatsachen und Beweise«, Komitee II für Durchführungsfragen, III Beratendes Komitee - und deren Unterausschüsse die Arbeit aufnehmen können56.
Die umfangreiche Tätigkeit dieses internationalen Juristen-Gremiums beschränkt sich bis Anfang 1945 vorwiegend auf die Erörterung von Grundsatz- und Organisationsfragen. Die eigentliche Beweissammlung und Zusammenarbeit mit den einzelnen nationalen Anklagebehörden setzt erst mit der Befreiung der besetzten Gebiete und der Besetzung Deutschlands im Jahre 1945 ein. Außerdem wirkt sich die vielfältige Arbeit der UN-Komitees weniger auf den Hauptkriegsverbrecherprozeß als auf die Nachfolgeprozesse und die »kleineren« Kriegsverbrecherprozesse in den einzelnen Ländern aus. - Bis Ende März 19445 wird die UNWCC auf Grund der Anzeigen der einzelnen Regierungen fünf Kriegsverbrecherlisten und bis August 1947 insgesamt sechzig Listen zusammenstellen und veröffentlichen mit den Namen von über 24 000 Verdächtigen - davon über 22 000 Deutsche57.
Doch auch zur Behandlung der Hauptkriegsverbrecher nimmt die UNWCC Stellung. Im Mai 1944 erarbeitet sie Empfehlungen zur rechtzeitigen Festnahme aller führenden Persönlichkeiten. Insbesondere schlägt sie den Militärbehörden vor, bei Einstellung der Kämpfe alle Mitglieder der SS und der Gestapo von einem bestimmten Rang an festzuhalten, damit gegen diese Personen und gegen die Organisationen ermittelt werden könne58.
Im Herbst 1944 beschließt die Kommission, die Namen der Hauptkriegsverbrecher auf die erste Liste zu setzen, und empfiehlt den beteiligten Regierungen die Errichtung eines Kriegsverbrecher-Gerichtshofes der Vereinten Nationen (»United Nations War Crimes Court«) für die Hauptkriegsverbrecher. Für die übrigen Kriegsverbrecher sollen, soweit sie nicht der nationalen Gerichtsbarkeit unterliegen, von den Oberbefehlshabern während der Besatzungszeit gemischte Militärtribunale eingesetzt werden59.
Zur gleichen Zeit wird im Beratungskomitee das »Verbrechen des Angriffskrieges« diskutiert. Ein vorläufiger Bericht stellt fest, daß ein Angriffskrieg bei der bestehenden Rechtslage nicht als Kriegsverbrechen betrachtet werden könne. Der tschechoslowakische Delegierte legt einen Gegenbericht vor, und nach langer Debatte gegen eine starke Minderheit einigt sich das Komitee darauf, daß Angriffskrieg als Kriegsverbrechen anzusehen sei60.
Aber alle juristischen und organisatorischen Vorarbeiten, alle Bemühungen um Definierung der Kriegsverbrechen, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen gegen den Frieden nützen nicht viel, solange die politische Entscheidung fehlt. Kurz vor Weihnachten 1944 kommt der amerikanische Delegierte bei der UNWCC in London, Herbert C. Pell, auf Urlaub nach Washington und erstattet seinem Außenminister Stettinius Bericht (der war am 27. November 1944 an die Stelle des aus Altergründen ausscheidenden Cordell Hull getreten). In bitteren Worten beklagt er sich über die mühselige Arbeit in London. Auch der australische Delegierte sei schon nahe daran, vor lauter Arger sein Amt niederzulegen. Pells Hauptsorge: Er könne kaum richtig arbeiten, weil er »praktisch keine Instruktionen« habe. Vor allem bittet er seinen Chef um »Klarstellung unserer Politik gegenüber den Kriegsverbrechern«. Stettinius antwortet ausweichend, er würde »die Verantwortung für die Klarstellung unserer Politik« ja übernehmen - wenige Tage darauf wird Pell von seinem Posten abgelöst.61
Klarstellung der Politik - das kann für die Hauptkriegsverbrecher nur bedeuten: Liquidation oder Prozeß.
Home (www.gerdgruendler.de)
4. Der Streit um Morgenthaus Rezept
Die Diskussion über die Bestrafung der Kriegsverbrecher wird auch auf der Regierungsebene lebhafter, je deutlicher sich die Niederlage der Deutschen abzeichnet. Der im Jahre 1943 von Außenminister Hull beharrlich vorgetragene Gedanke einer »Erschießung bei Morgengrauen« wird im Herbst 1944 noch einmal Gegenstand der amerikanischen und alliierten Diskussion über die Nachkriegsbehandlung Deutschlands. Er wird, und zwar in recht präziser Form, Bestandteil des berüchtigten Morgenthau-Planes62, der zur dauernden Ausschaltung des friedensgefährdenden Gegners die Umwandlung der Industriemacht Deutschland in ein Agrarland vorsieht.
Wichtiger als dieser Plan des amerikanischen Finanzministers und langjährigen Roosevelt-Vertrauten Henry Morgenthau jr. mit seinen harten Bedingungen ist, daß er nach leidenschaftlicher Diskussion im amerikanischen Kabinett abgelehnt und mit welchen Argumenten er verworfen wird.
Mit den bis August 1944 vom Außenministerium und von militärischen Stellen vorbereiteten Plänen für die zukünftige Behandlung Deutschlands sind Roosevelt und sein Finanzminister nicht einverstanden. Der vorgesehene Lebensstandard für das deutsche Volk ist ihnen zu hoch, und die Unterscheidung zwischen den verantwortlichen Nationalsozialisten und der übrigen deutschen Bevölkerung lehnen sie ab63. Zu diesem Zeitpunkt - die alliierten Truppen befreien gerade Frankreich, und der Vorstoß auf deutsches Reichsgebiet scheint in greifbare Nähe gerückt - legt deshalb Finanzminister Morgenthau in seinem Memorandum vom 6. September sein hartes Programm vor, das in Punkt 11 summarische Exekution der Kriegsverbrecher ohne Gerichtsverfahren fordert. Morgenthaus Rezept: »Eine Liste von deutschen Hauptverbrechern aufzustellen, von Männern, deren offensichtliche Schuld von den Vereinten Nationen festgestellt worden ist; diese Männer sollten nach Gefangennahme und Identifizierung sofort erschossen werden64.«
Roosevelt stimmt dem Morgenthau-Plan zu. Aber Kriegsminister Stimson und sogar Außenminister Hull widersprechen heftig; im »Cabinet Committee an Germany« kommt es zu leidenschaftlichen Auseinandersetzungen, zu Memoranden und Gegenmemoranden65. Während der Außenminister aus sachlichen Gründen gegen die wirtschaftliche Unterdrückung und die politische Aufteilung opponiert66, protestiert Henry L. Stimson aus rechtlich-moralischen Gründen gegen Versklavung, Kollektivbestrafung und summarische Exekution. In Stimsons Niederschrift für den Präsidenten vom 9. September 194467 heißt es - und diese so überzeugend klare und eindeutige Stellungnahme soll ausführlich zitiert werden:
»Der andere Hauptpunkt, in dem wir uns nach meiner Meinung unterscheiden, ist die Frage des Prozesses und der Bestrafung jener Deutschen, die für Verbrechen und Plünderung verantwortlich sind. Nach dem von Mr. Morgenthau vorgeschlagenen Plan sollen die sogenannten Hauptverbrecher, ohne daß irgendein Gerichtsverfahren vorgesehen ist, nach Festnahme nur auf die Identifizierung hin vom Militär umgebracht werden. Die Behandlung dieser und anderer Verbrecher erfordert sorgfältige Überlegung und ein gut festgelegtes Verfahren. Ein solches Verfahren muß nach meiner Vorstellung zumindest die elementaren Prinzipien der Bill of Rights berücksichtigen, nämlich, daß dem Angeklagten die Anklage bekanntgemacht wird, das Recht, gehört zu werden, und, innerhalb vernünftiger Grenzen, das Recht, Zeugen zu seiner Verteidigung zu bestellen. Ich möchte keineswegs die Errichtung von riesigen Gerichtsverfahren und die Einführung irgendeiner schwerfälligen Maschinerie unterstützen, aber gerade die Bestrafung dieser Männer in einer würdigen Art und Weise, die mit dem Fortschritt der Zivilisation übereinstimmt, dürfte größere Wirkung für die Zukunft haben. Darüber hinaus dürfte dies die wirksamste Möglichkeit bieten zur Darstellung des Nazi-Terrorsystems und der Bemühungen der Alliierten, diesem System ein Ende zu machen und seine Wiederkehr zu verhindern. Ich glaube, daß wir zumindest für die wichtigsten Naziführer an einem zu ihrer Verurteilung errichteten internationalen Tribunal teilnehmen sollten . . .«
(Fußnote: Stimson bezieht sich hier auf den Artikel 8 der .Virginia Bill of Rights« vom 12. Juni 1776: »... und in Strafsachen hat jedermann das Recht, Grund und Art der Anklage zu erfahren, Anklägern und Zeugen gegenübergestellt zu werden und Entlastendes vorzubringen, und auf die unverzügliche Durchführung des Verfahrens vor einem unparteiischen Gerichtshof von zwölf Geschworenen aus den Reihen seiner Mitbürger, ohne deren einstimmigen Spruch er nicht für schuldig befunden werden kann; auch kann er nicht gezwungen werden, gegen sich selbst auszusagen; kein Mensch kann seiner Freiheit beraubt werden, außer auf Grund der Landesgesetze oder eines Urteilsspruchs von seinesgleichen.«)
Roosevelt aber beharrt auf dem Morgenthau-Plan und versucht, wenige Tage später auf der Konferenz von Quebec in Verhandlungen mit Churchill eine, wenn auch abgeschwächte, Fassung dieses Projekts durchzusetzen. Dem britischen Premier, der von wirtschaftlicher Unterdrückung der Deutschen nichts hält, gefällt an Morgenthaus Kriegsverbrechen-Vorschlag, daß er sich so schnell erledigen läßt. Beim Abendessen in Quebec sagt er dem amerikanischen Finanzminister: "Man kann nicht eine ganze Nation anklagen ... Was getan werden muß, soll jedenfalls schnell getan werden. Hängt die Verbrecher auf, aber schleppt die Angelegenheit nicht über Jahre hin 67a."
Als Stimson hört, daß Roosevelt persönlich immer noch die Liquidierung einem ordentlichen Gerichtsverfahren vorzieht, wiederholt der Kriegsminister seinen Protest und bezeichnet in einem zweiten Memorandum, das der Assistant Secretary (Unterstattssekretär) im Kriegsministerium, John J. McCloy (der spätere amerikanische Hochkommissar in Deutschland), verfaßt, den Morgenthau-Plan als Verbrechen gegen die Zivilisation und Racheakt der Siegermächte68. Unerwartet kommt Stimson die Öffentlichkeit zu Hilfe. Am 21. September dringt durch eine ungeklärte Indiskretion ein Bericht über den Morgenthau-Plan in die amerikanische Presse69. Sofort setzt eine heftige Diskussion ein. Die meisten amerikanischen Zeitungen mißbilligen den Plan70. Auch in England erheben sich kritische Stimmen.
Auf die Kritik seines Außenministers und seines Kriegsministers und angesichts der öffentlichen Proteste muß Roosevelt Ende September von seinen und Morgenthaus Absichten abrücken und schließlich sogar in einer öffentlichen Rede die Behauptung zurückweisen, das deutsche Volk solle versklavt werden71. Mag der Präsident insgeheim vielleicht auch weiter mit den Vorschlägen Morgenthaus sympathisieren72 - sein Nachgeben kann mit dem Wahlkampf zu seiner dritten Wiederwahl zusammenhängen-, durch das radikale Vorprellen Roosevelts und Morgenthaus und den erzwungenen Rückzieher ist auch in der Frage der Hauptkriegsverbrecher in den Vereinigten Staaten eine Entscheidung gefallen. Manche der harten Forderungen Morgenthaus werden später in der amerikanischen Besatzungspolitik und in der für sie grundlegenden Direktive JCS 1067" weiterleben (Anweisungen der Vereinigten Amerikanischen Stäbe für die Besatzungspolitik vom 26. April 1945 mit dem Aktenzeichen JCS 1067 (JCS = Joint Chiefs of Staff). Aber der Prozeß für die Hauptkriegsverbrecher wird von Herbst 1944 an von der amerikanischen Regierung nicht mehr ernsthaft in Frage gestellt. Ende Oktober liefert eine von Stimson und McCloy eingesetzte Studienkommission von Kriegsrechtlern ihr Untersuchungsergebnis, daß ein internationaler Gerichtshof (oder auch »mixed tribunals«) errichtet werden und daß der Verschwörungsgedanke Hauptgrundlage des Verfahrens sein müßte73.Am 21. November 1944 trägt Stimson dem Präsidenten die Verschwörungstheorie vor74.
(Fußnote: Anklagen wegen »Verschwörung« (conspiracy) gelten im amerikanischen Strafrecht als das »Schleppnetzverfahren«, mit dem bei der Bekämpfung der Bandenkriminalität nicht nur die direkt beteiligten Täter, sondern auch die indirekt beteiligten Planer, Anstifter, Förderer, Finanzierer und Nutznießer von Gangsterunternehmen belangt werden können.)
Am 3. Januar 1945 bittet Präsident Roosevelt seinen neuen Außenminister Stettinius um einen Bericht über die Verhandlungen und Ergebnisse der »United Nations War Crimes Commission« hinsichtlich Hitlers und der Hauptkriegsverbrecher und schreibt dazu: »Die Anklageschriften sollten eine Anklage wegen Führung eines aggressiven und unprovozierten Krieges unter Verletzung des Kellogg-Paktes enthalten. Vielleicht können diese und andere Anklagepunkte in einer Verschwörungsanklage verbunden werden75 .«
Drei Tage später kann ihm Stettinius berichten, daß die UNWCC zwei Kriegsverbrecherlisten zusammengestellt hat, eine deutsche und eine italienische, und daß diese Listen über 700 Namen enthalten, darunter Hitler, Goebbels, Göring, Himmler, Streicher. Für die Durchführung der Prozesse empfiehlt die Kommission der Vereinten Nationen: 1.. Allgemein sollten die Fälle vor den Gerichtshöfen der Länder verhandelt werden, in denen die Verbrechen begangen wurden. 2. Eine Vereinbarung über die Errichtung eines Gerichts der Vereinten Nationen sollte abgeschlossen werden für Fälle, die die einzelnen Regierungen diesem Gerichtshof überweisen. 3. Bis zur Errichtung eines solchen Gerichtshofes sollten gemischte Militärgerichte gebildet werden, die dann später zusätzlich zu diesem UN-Gericht arbeiten sollten.
Die Frage, ob gegen die Naziführer und die Mitglieder der Gestapo, SS und anderer Organisationen eine auf »Verschwörung« abgestellte Anklage erhoben werden könne, die den strafbaren Vorsatz bei den Führern und Mitgliedern solcher Organisationen - einschließlich des Vom-Zaune-Brechens eines Angriffskrieges -, umfasse, werde, so berichtet Stettinius, vom Außenministerium, dem Kriegs- und Marineministerium und neuerdings auch vom Justizministerium geprüft76.
Ende Januar 1945 sind Kriegsminister Stimson, Außenminister Stettinius, Justizminister Biddle und der inzwischen von Roosevelt zum persönlichen Berater für Kriegsverbrecherfragen bestellte Richter Samuel Rosenman einig darüber, daß ein legales Verfahren, und zwar ein großer Prozeß, jeder »politischen Lösung« vorzuziehen sei. Sie arbeiten Empfehlungen aus, die sie dem Präsidenten zur Konferenz der Großen Drei nach Jalta mitgeben77.
Auch Roosevelts Gesprächspartner Stalin und Churchill haben sich inzwischen mit dieser Frage beschäftigt. Knapp ein Jahr nach Teheran war Churchill zu Besprechungen mit Stalin nach Moskau gekommen. Die Haltung der Sowjets zur Kriegsverbrecherfrage machte ihm große Sorgen. Bei den Vorgesprächenmit Außenminister Eden und Botschafter Clark Kerr kam er auf den Zwischenfall von Teheran zurück: "Ich bin kein´bißchen sanft, aber ich kan jkeine Massenerschießungen billigen ... Was die Liste der Kriegsverbrecher betrifft, so bin ich anderer Meinung; das geht einfach nicht. Von mir aus können sechzig bis siebzig Leute um Hitler ohne Prozeß hingerichtet werden, aber ich bin dagegen, den ganzen deutschen Generalstab zu erschießen. Selbstverständlich kann Rußland mit Gewalt alles machen; aber es möchte gern bei der Friedenskonferenz sanktioniert haben, daß die Aktion gut und gerecht war 77a."Doch über die Unterredung mit Stalin am 17. Oktober 1944 konnte Churchill dann Roosevellt berichten: »Hinsichtlich der Hauptkriegsverbrecher hat O. J. [der zwischen Churchill und Roosevelt gebräuchliche Spitzname Stalins war Onkel Joe] eine unerwartet ultraanständige Haltung eingenommen. Es dürfe keine Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren geben; sonst würde die Welt sagen, wir fürchteten uns, die Verbrecher vor Gericht zu stellen.«
(Fußnote: Stalin verschwieg, daß die Sowjetunion inzwischen schon mit Kriegsverbrecherprozessen begonnen hatte, »Gerichtsverfahren«, wie Stalin sie verstand. So wurden am 15. Dezember 1943 drei deutsche Offiziere in einem Kriegsverbrecherprozeß in Charkow zum Tode verurteilt, d. h. nach einem Schauverhör an die Wand gestellt. Ähnliche Verfahren gab es November 1943 in Krasnodar, Februar 1944 in Charkow und Dezember 1944 in Lublin78.)
Jetzt war es Churchill, der Bedenken gegen ein Prozeßverfahren erhob: »Ich wies auf die völkerrechtlichen Schwierigkeiten hin; er erwiderte aber, wenn es keine Gerichtsverfahren gebe, dürfte es auch keine Todesurteile, sondern nur lebenslängliche Haft geben79« Roosevelt antwortet: »Wir müssen diese Angelegenheit ... in der kommenden Dreierkonferenz besprechen80.«
Bis zum Treffen der Großen Drei in Jalta vergehen fast vier Monate. Amerikanische Truppen stehen schon seit Monaten in Aachen. Die Rote Armee befreit das Konzentrationslager Auschwitz.
Wie unsicher oder absichtlich unklar die britische Haltung immer noch ist, zeigt sich wenige Tage vor der großen Krim-Konferenz. An Bord des britischen Kreuzers »Sirius«, der im Hafen von Malta liegt, konferieren am Vormittag des 1. Februar 1945 US-Außenminister Stettinius und sein britischer Kollege Eden. Am Ende der stundenlangen Besprechung, es ist der letzte Punkt auf der Tagesordnung, berichtet der Brite von der Churchill-Stalin-Begegnung im vergangenen Oktober. Eden bedauert, daß Stalin die britische Vorliebe für summarische Exekutionen nicht teilt, sondern irgendeine Art Gerichtsverfahren für notwendig hält. Dann schließt der Außenminister seinen Bericht mit dem Satz: Der Premierminister denkt noch darüber nach, was die britische Haltung zu diesem Thema sein wird81.
Unter solchen Voraussetzungen besteht keine Aussicht, daß die Frage der Behandlung der Hauptkriegsverbrecher bei dem Treffen auf der Krim gelöst wird.
Bei der Begrüßung im Livadia-Palast, am 4. Februar 1945, knüpft Roosevelt sogleich an Stalins unheimlichen, angeblich scherzhaft gemeinten Vorschlag von Teheran an. Im Protokoll heißt es: »Der Präsident stellte fest, daß er über das Ausmaß der von den Deutschen auf der Krim angerichteten Zerstörungen sehr beeindruckt sei und daß er aus diesem Grunde jetzt den Deutschen gegenüber viel blutdürstiger sei als noch vor einem Jahr. Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, Marschall Stalin werde nochmals einen Trinkspruch auf die spätere Hinrichtung von 50 000 Offizieren der deutschen Armee ausbringen82.«
Ob das nun ein Rückfall in alte Vorstellungen ist oder eine beiläufige Bemerkung ohne jede ernsthafte Absicht - Roosevelt kommt jedenfalls auf der Konferenz nicht wieder darauf zurück. Stalin geht nicht darauf ein, antwortet ausweichend. Es ist Churchill, der dann in der Plenarsitzung am 9. Februar das Thema anschneidet83. Er wünscht, die Jalta-Konferenz solle eine Liste der Hauptkriegsverbrecher aufstellen. Wer auf der Liste steht, sei zu erschießen, sobald seine Identität feststehe.
Stalin fragt dann nach Rudolf Heß, der schon seit seinem eigenmächtigen Schottland-Flug vom 10. Mai 1941 in britischem Gewahrsam ist. Diese Frage kommt Churchill ungelegen. Denn Heß hätte längst erschossen sein müssen, wenn Churchill wirklich meinte, was er sagt. Schließlich wissen die Briten seit seiner Landung, wer er ist. Der Premierminister entgegnet, er denke, die Ereignisse würden mit Heß fertig werden. Dann aber sagt er plötzlich, diesen Männern solle der Prozeß gemacht werden. Und Stalin stimmt ihm zu. Daraufhin läßt Churchill das Thema sofort wieder fallen. Er betont, es handele sich ja nur um einen Gedankenaustausch. Auch Roosevelt ist nicht bereit, diesen Punkt jetzt weiter zu diskutieren.
Der amerikanische Präsident hat seine Einstellung gewandelt. Er teilt nicht mehr die Ansicht seines Finanzministers Morgenthau, nach dessen bald verworfenen Deutschland-Plan Kriegsverbrecher ohne Prozeß erschossen werden sollten. Er hat inzwischen das von Außenminister Stettinius und Justizminister Biddle mitunterzeichnete Memorandum gelesen, das ihm sein Kriegsminister Stimson für Jalta mitgab: »Wir denken, daß es gerecht und wirksam wäre, mit den Methoden der Justiz vorzugehen ... Ein Gerichtsverfahren würde ... zum künftigen Studium der Menschheit ein authentisches Register der Untaten und der Kriminalität der Nazis liefern können.«
Die Unterzeichner dieses »Jalta-Memorandums« schlagen vor, den deutschen Kriegsverbrechern und den von ihnen eingesetzten Organisationen (SA, SS, Gestapo) auf zwei Stufen den Prozeß zu machen:
- Stufe: Ein internationales Tribunal soll die höchsten deutschen Führer aburteilen. Die Angeklagten sind so auszuwählen, daß die verschiedenen Gruppen und Organisationen, deren sich die Nazis für ihre Terrorherrschaft bedient haben, auf der Anklagebank vertreten sind. Die Anklage wird in diesem Verfahren darauf dringen, daß nicht nur die vor Gericht stehenden Männer verurteilt, sondern auch die Komplizenschaft aller Mitglieder der mitangeklagten Organisationen festgestellt wird.
- Stufe: Nicht zur Führungsspitze gehörende Kriegsverbrecher und die Mitglieder der im ersten Prozeß verurteilten Organisationen werden vor Gerichte der einzelnen Besatzungsmächte gestellt. In diesen Nachfolgeprozessen genügt es als Schuldbeweis, wenn dem Angeklagten seine Mitgliedschaft in einer der zuvor verurteilten Organisationen nachgewiesen wird 84.
Diese detaillierten Vorschläge kommen in Jalta gar nicht zur Sprache. Die Konferenz, auf der die Teilung Europas ausgehandelt wird, hat wichtigere Dinge zu entscheiden als die Kriegsverbrecherfrage. Aber der Öffentlichkeit gegenüber versichern die Großen Drei in Jalta ihre Einmütigkeit auch in diesem Punkt, ohne sich auf Prozeß oder Liquidierung festzulegen. »Es ist unser unbeugsamer Wille .... alle Kriegsverbrecher einer gerechten und schnellen Bestrafung zuzuführen . . .85«
So steht es in der Erklärung, die am 12. Februar 1945 der Presse übergeben wird. Niemand soll erfahren, daß die Großmächte immer noch unschlüssig sind; das steht nur im geheimen Protokoll vom Tag zuvor: »Die Konferenz kam überein, daß die Frage der Hauptkriegsverbrecher Gegenstand einer Untersuchung der drei Außenminister für einen Bericht . . . nach Abschluß der Konferenz sein sollte86.«
Es scheint, als sei die harte Morgenthau-Linie auf amerikanischer Seite, zumindest in Roosevelts engerer Umgebung, in Jalta noch nicht ganz überwunden. Bei der zweiten Plenarsitzung am 5. Februar 1945 kommen die deutschen Reparationen zur Sprache. Während die Sowjets von ihren gewaltigen Sachforderungen sprechen, bringt Roosevelt plötzlich einen neuen Punkt auf und fragt Marschall Stalin nach seinen Vorstellungen über eine Ausnutzung deutscher Arbeitskräfte in der Sowjetunion87. Harry Hopkins, Roosevelts Berater, der am runden Tisch in der zweiten Reihe direkt hinter Roosevelts Stuhl sitzt, kritzelt auf einen Zettel: »Können Sie ihn fragen: Warum nicht alle Gestapo-Leute und andere Nazi-Verbrecher nehmen88?« - und reicht das Blatt dem Präsidenten über die Schulter. Aber Stalin will jetzt nicht über deutsche Zwangsarbeiter sprechen, das Thema wird fallengelassen.
Die Kriegsverbrecherfrage bleibt weiter offen. Am 7. März 1945, die amerikanischen Truppen setzen schon bei Remagen über den Rhein, erklärt der britische Außenminister Eden im Unterhaus, die Regierung Seiner Majestät betrachte Goebbels und Ribbentrop als Hauptkriegsverbrecher im Sinne der Moskauer Erklärung vom Oktober 1943 89 (Görings Name steht schon seit November 1944 auf der alliierten Kriegsverbrecherliste90). Was mit den Hauptkriegsverbrechern geschehen soll, weiß Eden am 28. März 1945 - sechs Wochen vor der deutschen Kapitulation - immer noch nicht zu sagen.
Im Unterhaus fragt der Labour-Abgeordnete Ivor Owen Thomas den Außenminister: »Wenn ein britischer Soldat auf Hitler stößt, was wäre seine Pflicht, ihn zu erschießen oder ihn lebendig festzunehmen?«
Edens Antwort: »Ich möchte mich darauf beschränken, das der Entscheidung jedes britischen Soldaten zu überlassen91.«
London will keinen Prozeß. Ein beachtlicher Teil der öffentlichen Meinung in Großbritannien hält ein Gerichtsverfahren für unklug92.
Home (www.gerdgruendler.de)
5. Drei Hauptverantwortliche richten sich selbst
Roosevelt schickt seinen Beauftragten für Kriegsverbrecherfragen nach London. Richter Rosenman soll die Briten für den amerikanischen Prozeßplan gewinnen. Aber Premierminister Churchill, Außenminister Eden und Lordkanzler (Justizminister) Lord Simon sind entschieden dagegen; sie halten mehr davon, sechs (oder mehr) »Top Nazis« ohne Prozeß hinzurichten, wobei sie die Namen Hitler, Göring, Ribbentrop, Goebbels, Himmler und Streicher nennen. Auch bei einem Gespräch in Chequers, dem Landsitz des Premiers, kann Richter Rosenman Churchill nicht umstimmen; die britische Regierung möchte die Kriegsverbrecherfrage auf der bevorstehenden Gründungskonferenz der Vereinten Nationen in San Franzisko noch weiter diskutieren93. Drei Tage nach diesem Gespräch, am 12. April, stirbt Roosevelt. Rosenman kehrt nach Washington zurück.
Der Tod des Präsidenten, von Hitler und Goebbels sogleich als historische Parallele und als Wink der »Vorsehung« gedeutet (Friedrich der Große kam einst durch den unerwarteten Tod der Zarin Elisabeth wie durch ein Wunder zu einem glimpflichen Frieden), ändert nichts an der alliierten Politik. Das Ziel der Verbündeten bleibt die bedingungslose Kapitulation. Den deutschen Führern bleibt nur die Wahl, durch Selbstmord zu enden oder als Kriegsverbrecher verfolgt zu werden.
Zu dieser Zeit können die Deutschen in den von Amerikanern besetzten Gebieten schon in Anschlägen und Flugblättern die Proklamation des Generals Eisenhower an die deutsche Bevölkerung lesen, in der es heißt: »... Wir kommen als ein siegreiches Heer, jedoch nicht als Unterdrücker ... Führer der Wehrmacht und NSDAP, Mitglieder der geheimen Staatspolizei und andere Personen, die verdächtig sind, Verbrechen und Grausamkeiten begangen zu haben, werden gerichtlich angeklagt und, falls für schuldig erklärt, ihrer gerechten Bestrafung zugeführt94.«
Am Tag nach Roosevelts Tod tagt in Washington die Amerikanische Gesellschaft für Internationales Recht. Ein Mitglied des Supreme Court, des Obersten Gerichtshofes, hält einen Vortrag95. Das Thema - »Die Herrschaft des Rechts unter den Völkern« - klingt noch wie Zukunftsmusik, denn draußen in der Wirklichkeit der Völker regiert weiterhin blutige Gewalt. Aber das Ende ist abzusehen, und die Lehre des Ganzen so meint der Richter am Rednerpult, scheint eindeutig zu sein: Internationale Streitfragen müssen in Zukunft friedlich geregelt werden; dafür ist es notwendig, das Völkerrecht aus dem Schrank zu holen und ihm Geltung zu verschaffen. Denn: »... die schlechteste Beilegung internationaler Streitigkeiten durch Rechtsprechung oder Verhandlungen ist wahrscheinlich weniger katastrophal für den Verlierer und sicherlich weniger zerstörerisch für die Welt als - mangels anderer Schlichtungsmöglichkeiten - der Krieg.«
Die Zuhörer brauchen nicht lange zu warten, bis der Referent auf die so aktuelle wie umstrittene Frage zu sprechen kommt, was mit den deutschen Kriegsverbrechern geschehen soll: »Wenn es als gute Politik für den künftigen Weltfrieden angesehen wird und wenn man glaubt, ein solches Exempel könne die Tendenz zum Aufbau eines Märtyrermythos unter ihren eigenen Landsleuten wettmachen, dann möge man sie [die Kriegsverbrecher] exekutieren lassen. Aber dann sollte der Hinrichtungsbeschluß als militärische oder politische Entscheidung fallen. Wir dürfen die Formen eines gerichtlichen Verfahrens nicht dazu benutzen, eine im voraus beschlossene politische oder militärische Aktion auszuführen oder zu bemänteln ...
Wenn man aber mit den besten Absichten einen Prozeß führen will, so ist das selbstverständlich etwas anderes. Ich mache mir nicht so große Sorgen - wie einige es zu tun scheinen - über Probleme der gerichtlichen Zuständigkeit für Kriegsverbrecher oder der Suche nach bestehendem oder anerkanntem Recht, mit dem ein Maßstab für ihre Schuld festgelegt werden könnte. Aber alle Erfahrung lehrt, daß es gewisse Dinge gibt, die man unter dem Deckmantel eines gerichtlichen Verfahrens nicht tun kann. Gerichte entscheiden über Fälle, aber Fälle entscheiden auch über Gerichte.
Man sollte niemanden vor ein Gremium stellen, das sich Gerichtshof nennt, ... wenn man nicht gewillt ist, ihn auch freizulassen, falls seine Schuld nicht nachzuweisen ist. Wenn man entschlossen ist, jemanden auf alle Fälle hinzurichten, so wäre das ein schlechter Anlaß für ein Gerichtsverfahren; Gerichtshöfen, die nur organisiert worden sind, um zu verurteilen, bringt die Welt keinen Respekt entgegen ... Alle Prozesse, mit denen sich Juristen befassen, die ihre Berufsbezeichnung verdienen, werden wirkliche Prozesse sein, nicht nur Prozesse dem Namen nach, bei denen ein vorherbestimmtes Ergebnis ratifiziert wird.«
Der Mann am Rednerpult heißt Robert H. Jackson. Seit dem 6. Oktober 1941 wirkt er als Richter am Supreme Court. Zuvor, als Justizminister Roosevelts, hat er die amerikanische Regierungsansicht formuliert, daß man endlich wieder zwischen gerechten und ungerechten Kriegen unterscheiden müsse, daß der Hitler-Krieg von Washington immer für ungerecht gehalten worden ist und daß deshalb die amerikanische Regierung berechtigt war, schon vor dem Kriegseintritt der USA den bedrängten Briten mit Kriegsmaterial auszuhelfen (siehe oben: Jacksons Havanna-Adresse vom März 1941). Er hat keinen Augenblick daran gezweifelt, daß man den deutschen Führern nicht nur wegen Kriegsverbrechen im engeren Sinne, sondern auch wegen des Führens von Angriffskriegen den Prozeß machen könne.
Jacksons Rede vom 13. April findet nicht nur starke Beachtung. sondern hat auch praktische Folgen. Der neue Präsident wird auf die Rede aufmerksam gemacht, und nicht zuletzt wegen der von Jackson entwickelten Gedanken beschließt Harry S. Truman, den Richter zu fragen, ob er Urlaub vom Supreme Court nehmen und die USA bei der Formulierung des alliierten Programms für die Behandlung der Kriegsverbrecher und bei deren Strafverfolgung vertreten wolle96.
Am 23. April - die Amerikaner haben gerade Nürnberg besetzt - schickt die Regierung Churchill ein Aide-memoire nach Washington: Man bleibe dabei, »daß einer Hinrichtung ohne Prozeß der Vorzug zu geben ist«. Auch der Gedanke einer Verbannung der führenden Nazis nach napoleonischem Muster wird in London noch diskutiert, kann sich aber nicht durchsetzen.
Dies sind - zwei Tage vor Beginn der UNO-Gründungskonferenz von San Franzisko - die Bedenken der Briten gegen einen Prozeß:
- Ein Verfahren ohne ausreichende Verteidigung würde die britische Öffentlichkeit nicht gutheißen. Biete man den Angeklagten aber die Chance, sich ausreichend zu verteidigen, so drohe die Gefahr der Prozeßverschleppung.
- Ein langes Verfahren könne einen Meinungsumschwung zugunsten Hitlers und der anderen Angeklagten bewirken. Der Verdacht könne auftauchen, daß der Prozeß nur eine schon vorher beschlossene Strafe mit einem juristischen Mäntelchen tarnen solle.
- Angriffshandlungen seien keine Verbrechen im landläufigen Sinne. »Auch ist keineswegs klar, ob sie korrekterweise als Verbrechen gegen das Völkerrecht gekennzeichnet werden können97.«
In Washington finden die Briten kein Verständnis. Am Tag nach dem Zusammentritt der UNO-Konferenz, man schreibt den 26. April, meldet sich der Präsidentenberater Rosenman im Supreme Court bei Richter Jackson und trägt ihm Trumans Anliegen vor98. Jackson erbittet sich eine kurze Bedenkzeit. Als seine Sekretärin Elsie Douglas ins Zimmer kommt, sagt er: »Der Präsident bittet mich, als Chefankläger nach Europa zu gehen und die Nazikriegsverbrecher vor Gericht zu bringen ... Die Aufgabe reizt mich99.«
Jackson ist sich darüber im klaren, daß die Übernahme eines solchen Regierungsauftrags durch einen amtierenden Oberrichter auf Kritik stoßen wird. Grundsätzlich teilt er die Ansicht, daß Mitglieder des Supreme Court keine offiziellen Aufträge außerhalb der Rechtsprechung übernehmen sollten100. Aber dieser Fall, glaubt er, sei eine Ausnahme. Die Arbeit am Obersten Gericht, die in den letzten Kriegsjahren zwangsläufig an Bedeutung eingebüßt hat101, leidet unter Disharmonien zwischen Jackson und einem Kollegen102; auf der anderen Seite verlockt ihn die Aussicht, eine Pioniertat auf dem Felde des internationalen Rechts vollbringen zu können, so sehr, daß er alle Bedenken zurückstellt103. Er weiß, daß sein Vorgesetzter, der Chefrichter Harlan F. Stone, und sein - ihm besonders nahestehender - Richterkollege Felix Frankfurter von der Annahme des Auftrags abraten würden; deshalb fragt er die beiden gar nicht erste104. Es ist nicht seine Art, Ratschläge einzuholen, bei denen er voraussehen kann, daß er sie nicht beachten wird105.
Drei Tage später, am 29. April, einem Sonntag, kommt Rosenman zu Jackson: Die Entscheidung ist gefallen - Gast und Hausherr bereiten eine Presseverlautbarung über die Berufung des amerikanischen Hauptanklägers vor106. Jackson übergibt Rosenman ein Schreiben107 an den Präsidenten, in dem er unter der Bedingung zusagt, daß der Präsident seinen Ansichten zum Verfahren zustimmt. Jackson billigt darin das Jalta-Memorandum der Minister Stimson, Stettinius und Biddle. Weiter schreibt er:
»Zeit spielt eine wesentliche Rolle. Einer muß gleich nach der Kapitulation einen wirksamen und entschiedenen Schritt in der Kriegsverbrecherfrage tun. Das muß so überzeugend geschehen, daß wir die Menschen davon abhalten, das Gesetz in ihre eigenen Hände zu nehmen, was Anarchie und eigenmächtiges Blutvergießen bedeuten würde. Der Welt muß klargemacht werden, daß für Verzögerungen weder die Vereinigten Staaten noch der Präsident verantwortlich sind. Deshalb würde ich bis zu einer gewissen Grenze auf Perfektion zugunsten von Tempo verzichten ... Ich höre, daß ein Entwurf für ein Dokument über die Bildung einer Prozeßkommission, über die richterliche Zuständigkeit und über die Verbrechenstatbestände ... vorbereitet worden ist, den Richter Rosenman nach San Franzisko mitnehmen soll, um dafür die Zustimmung der Vereinten Nationen zu suchen. Ich glaube aber, daß ich mit meiner Arbeit besser nicht warten sollte, bis man sich über alle Einzelheiten geeinigt hat ... Wir wollen diesen Fall so gut vorbereiten, wie es irgend geht. Aus Zeitmangel und anderen Umständen können wir keine neuen Organisationen zur Beschaffung von Beweismaterial mehr bilden. Wir brauchen bereitwillige und prompte Hilfe von Heeres- und Marineabwehr, F.B.I., O.S.S., und allen anderen Stellen, um das Material zusammenzubekommen ... Ich werde Ihre weiteren Instruktionen abwarten und darf Ihnen meinen Dank für das Vertrauen aussprechen, das aus Ihrer Anfrage spricht. Ihr sehr ergebener (gez.) Robert H. Jackson.«
(Fußnote: F. B. I. = Federal Bureau of Investigation, amerikanische Bundeskriminalpolizei; O.S.S. = Office of Strategic Services, Vorläufer des amerikanischen Geheimdienstes C. I. A.)
Am Tage darauf - Adolf Hitler, der erste Mann auf der alliierten Fahndungsliste, begeht in seinem Berliner Befehlsbunker Selbstmord - legen die Amerikaner in San Franzisko den Vereinten Nationen ein Memorandum vor, das ihren Entwurf für ein Abkommen über die Verfolgung der Kriegsverbrecher erläutern soll. Darin sprechen sie zwei bedeutsame Warnungen aus:
- Die Angeklagten dürfen in der Haft nicht hartem Druck oder unfairen oder ungerechtfertigten Vernehmungsmethoden ausgesetzt werden, und der Prozeß soll in jeder Beziehung gerecht und unparteiisch geführt werden108.
- Es sollen keine Vorwürfe erhoben werden, die nicht zu beweisen sind, und die Anklage soll sich nur an nachprüfbare Tatsachen halten.109.
Die Alliierten wissen jetzt, daß die Amerikaner für Exekutionen ohne fairen Prozeß nicht zu haben sind. Letzten Zweifel an der Haltung Washingtons beseitigt Präsident Truman am 2. Mai. Er beruft Robert H. Jackson zum amerikanischen Hauptankläger für die Strafverfolgung der Kriegsverbrecher. Der Richter mit besonderem Regierungsauftrag macht sich an ein Unternehmen, das für ihn - nach dem Zeugnis eines seiner engsten Mitarbeiter - »in jeder Beziehung ein rechtlicher und moralischer Kreuzzug110« ist. Noch glaubt er aber, daß sich viele Grausamkeiten, die den Deutschen von alliierter Seite angelastet werden, als unbegründet oder als übertrieben herausstellen könnten111. Er geht sofort an die Arbeit. Sein Vorgesetzter, Chefrichter Stone, erfährt von der Berufung erst aus der Zeitung112.
Die Ernennungsorder des Präsidenten hat die Nr. 9547 und regelt auch Jacksons Spesen: »Er arbeitet ohne Gehaltszulage, wird aber eine Aufwandsentschädigung erhalten, über deren Höhe der Präsident zu befinden hat113.«
Als Jackson ernannt wird, ist die Jagd nach den Hauptkriegsverbrechern in Europa in vollem Gange. Der nach Hitlers Selbstmord erste Mann auf der Fahndungsliste stellt sich am 9. Mai 1945 den Amerikanern: Hermann Göring. Der Reichsmarschall, zu guter Letzt bei Hitler in Ungnade gefallen und von der SS gefangengehalten, hegt die vergebliche Hoffnung, mit dem amerikanischen Oberbefehlshaber Eisenhower ein Gespräch »von Mann zu Mann« führen zu können.
»Wissen Sie«, fragt ein Reporter den prominenten Gefangenen, »daß Sie auf der Liste der Kriegsverbrecher stehen?«
»Nein«, antwortet Göring, »das überrascht mich sehr, denn ich wüßte nicht, warum114.«
Der Prozeß gegen die deutschen Führer darf keine Farce werden. Das gilt dem Hauptankläger der Vereinigten Staaten als Richtschnur bei seiner neuen Aufgabe. Kaum ernannt, muß er seine Vorstellungen von einem fairen Prozeß in Washington verteidigen. Beamte aus dem Finanzministerium von Henry Morgenthau jr. greifen einen schon in Jalta erwähnten Vorschlag auf: Die Regierung soll ankündigen, daß sie Mitglieder jener Nazi-Organisationen wie SA, Gestapo und SS, die beim kommenden internationalen Prozeß wegen ihres angeblich kriminellen Charakters mitangeklagt werden sollen, zur Strafarbeit in die von den Deutschen befreiten Länder schicken werde; sie müßten dort die von der Wehrmacht angerichteten Schäden beseitigen115.
Zum Entsetzen Jacksons wird erwogen, eine halbe Million junger Deutscher - ob schuldig oder nicht - für Wiedergutmachungsarbeiten an die Sowjetunion auszuliefern; als der Hauptankläger dagegen protestiert, wirft man ihm vor, er sei zu weich gegenüber den Nazis116.
Er aber weiß, ein solches Vorhaben gefährdet das Ansehen des Prozesses. Wenn gegen die Nazi-Organisationen fair verhandelt werden soll, dann geht es nicht an, die Schuld ihrer Mitglieder schon vor Prozeßbeginn zu unterstellen und im voraus Zwangsarbeit als Kollektivstrafe zu verhängen. Sein Protest hat Erfolg. Der Vorschlag verschwindet in der Versenkung. Allmählich erkennt Prozeßgegner Morgenthau, daß er gegen die Vertreter der .juristischen Lösung nichts mehr ausrichten kann. Nun richtet er seine Kritik gegen Form und Verfahren des geplanten Prozesses.
Schon in den Tagen vor Yalta hatte er seinen Mitarbeiter Joe DuBois, Abteilungsleiter im Finanzministerium, Gegenvorschläge zum Rosenman-Stimson-Stettinius-Biddle-Entwurf ausarbeiten lassen. Danach sollte vor allem durch eine einfache und allgemeinverbindliche Definition der Verschwörung das Verfahren erleichtert werden. Alle Mitglieder einer anzuklagenden Organisation wie der SS sollten allein auf Grund ihrer Mitgliedschaft der Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden und ohne weiteres Gerichtsverfahren zu einer einheitlichen Mindeststrafe verurteilt werden können. Das von Morgenthau unterschriebene DuBois-Memorandum vom 19. Januar 1945 forderte, "the greatest possible effort... to avoid legalistic red tape".
Jetzt, im Mai 1945 wirft Morgenthau dem Oberrichter Jackson vor, daß er "absorbed in the niceties of legal procedures, would unduly prolong the work of the Allied tribunal and delay indefinitely any convictions". Dem französischen Außenminister Bidault trägt er seine Klagen vor: "The thing that worried me was this Crime Commission ... The way the matter was drawn up, I doubted if they could get around to trying these various organizations like the Gestapo and the SS, and getting a conviction before Christmas... By that time all of these organizations would have gone underground and they would have a hard time finding them. . . My motives are not revenge but one hundred years of peace in Europe."
Als er Präsident Truman diese Sorgen vorträgt, erhält Morgenthau eine deutliche Abfuhr: Jackson leiste gute Arbeit. "I don't want to do it the way the English want it without a trial... Even the Russians want to give them a trial 116a."
Am 22. Mai, knapp zwei Wochen nach dem Sieg der Alliierten in Europa, fliegt Jackson nach Paris. Mit ihm im Flugzeug sitzt der französische Außenminister Georges Bidault. Der Franzose kommt von der Konferenz der Vereinten Nationen in San Franzisko. Dort haben sich die Siegermächte endlich darüber geeinigt, daß den Hauptkriegsverbrechern der Prozeß gemacht werden soll. Lord Wright, der Chairman der britischen »War Crimes Commission«, hat mitgeholfen, seine Regierung zur Annahme des amerikanischen Planes eines internationalen Prozesses zu überreden117. Der britische Vorschlag, die Verantwortlichen standrechtlich zu erschießen, ist endgültig verworfen.
Bei Zwischenlandungen auf Neufundland und auf den Azoren sprechen Jackson und Bidault über den Prozeß118. Der Franzose sagt, seine Regierung stimme im Prinzip dem amerikanischen Vorschlag zu und werde bald einen Vertreter für weitere Verhandlungen benennen`.
In Paris trifft Jackson mit General Dwight D. Eisenhower zusammen. Der westalliierte Oberbefehlshaber verspricht dem amerikanischen Hauptankläger die Unterstützung der Armee. Überall suchen amerikanische Soldaten nach den deutschen Führern und nach belastenden Dokumenten. Im Jargon der US Army taucht ein neuer Begriff auf: »Operation Justice« - Unternehmen Gerechtigkeit120.
Gerechtigkeit und Strenge - mit diesen Begriffen erläutert auch General Lucius D. Clay, der stellvertretende amerikanische Militärgouverneur für Deutschland, die Besatzungspolitik vor der internationalen Presse: »Unsere erste Aufgabe wird es sein, die deutschen 'Kriegsverbrecher' einer gerechten Aburteilung zuzuführen. Sie werden mit ihrem Leben, ihrer Freiheit und ihrem Schweiß und Blut für ihre Verbrechen bezahlen müssen, und die Aburteilung erfolgt so schnell wie möglich. Großadmiral Dönitz, Luftmarschall Göring, die Feldmarschälle v. Rundstedt und Kesselring sowie andere prominente Nationalsozialisten, die jetzt als Kriegsgefangene in unserer Hand sind, werden ... in Kerkerhaft behalten, bis über ihre Aburteilung als Kriegsverbrecher entschieden ist ... Sie werden erhalten, was sie zum Leben brauchen, aber nicht mehr, und vor allem keinerlei Luxus ... Im übrigen kann erwartet werden, daß die amerikanischen Streitkräfte wahrscheinlich lange in Deutschland verbleiben werden. Ihre Politik wird in dieser Zeit streng und realistisch sein121.«
Jackson reist von Paris noch weiter durch halb Europa, bekommt in Frankfurt den ersten Eindruck vom kriegszerstörten Deutschland, konferiert in Bern mit dem US-Geheimdienstmann Allan W. Dulles und diniert in London mit Außenminister Eden. Auch Sowjetbotschafter Gusew sucht er in London zu einem Informationsgespräch auf - ein Akt diplomatischer Höflichkeit, der den Russen das Gefühl geben soll, daß der Hauptkriegsverbrecherprozeß nicht hinter ihrem Rücken vorbereitet wird122; Jackson gewinnt den Eindruck, daß sich die Russen noch nicht festlegen wollen, aber in der Anklagebehörde mitarbeiten werden123. Am 29. Mai gibt Churchill im Unterhaus bekannt, daß Generalstaatsanwalt Sir David Maxwell Fyfe zum britischen Vertreter für die Anklagebehörde ernannt worden ist124.
Anfang Juni ist Jackson wieder in Washington. Am 6. Juni schreibt er einen ausführlichen Bericht an Truman125: »My dear Mr. President, ich habe die Ehre, Ihnen über die Fortschritte zu berichten, die erzielt worden sind, seitdem Sie mich vor einem Monat zum Hauptankläger der Vereinigten Staaten für die Verfolgung der Hauptkriegsverbrecher ... gemacht haben.« Er habe inzwischen seinen Stab beisammen und seine Pläne stünden fest. Jackson erinnert den Präsidenten noch einmal an die drei Möglichkeiten zur Behandlung der deutschen Führer, läßt aber nur eine davon gelten:
- Laufenlassen? Er ist dagegen: »Wer sie ohne Prozeß freiläßt, spottet der Toten und erweckt den Zynismus der Überlebenden.«
- Hinrichtung ohne Prozeß? Er ist dagegen: Das »würde wiederholt ausgesprochene Versprechen mißachten und weder leicht auf dem amerikanischen Gewissen liegen noch auf die Dauer die Achtung unserer Kinder finden«.
- Prozeß? Er ist dafür: Es bleibt gar nichts anderes übrig, als »die Unschuld oder Schuld der Angeklagten zu bestimmen, nachdem man sie mit soviel Geduld angehört hat, wie die Zeiten und die Schrecken, mit denen wir es zu tun haben, erlauben«.
Der zum Ankläger gewordene Richter teilt dem Präsidenten auch mit, wo die Grenzen der Verteidigung im Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher liegen werden: Die Lehre, die Führer eines Staates genössen Immunität und könnten rechtlich nicht belangt werden, sei veraltet. »Wir beugen uns nicht dem Widersinn, daß rechtliche Verantwortung da am geringsten sein soll, wo die Macht am größten ist.« Ebensowenig könne die Berufung auf höheren Befehl in jedem Fall entlasten. Die Kombination von Führer-Immunität und dem Verschanzen hinter Befehlen würde nämlich bedeuten, daß am Ende niemand verantwortlich sei; soviel offizielle Unverantwortlichkeit könne die Gesellschaft nicht mehr hinnehmen. Als Straftaten, die Gegenstand der Anklage zu sein hätten, nennt Jackson
- Verbrechen gegen das Kriegsrecht,
- Verbrechen und Verfolgungen aus rassischen oder religiösen Gründen seit 1933 und
- Überfälle auf andere Länder und Angriffskriege unter Verletzung des Völkerrechts.
Auf den letzten Punkt legt er den größten Wert: »Für alle Gutwilligen und Vernünftigen gibt es ein Verbrechen, das alle kleineren Straftaten einschließt, das Verbrechen, einen ungerechtfertigten Krieg anzufangen ... Im neunzehnten und zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts lehrte das Völkerrecht noch ganz allgemein, daß es nicht rechtswidrig und verbrecherisch sei, Krieg zu beginnen ... Damit hatte man sich jedoch von der Lehre entfernt, mit der Grotius, der Vater des Völkerrechts, zwischen gerechten und ungerechten Kriegen unterschied, zwischen Verteidigungs- und Angriffskriegen ... Für das Wiederaufleben des Prinzips vom ungerechtfertigten Krieg gibt es mancherlei Anzeichen. Eines der bedeutendsten ist der Briand-Kellogg-Pakt von 1928, mit dem sich Deutschland, Italien und Japan zusammen mit uns und mit praktisch allen Völkern der Erde verpflichtet haben, alle Streitfragen nur auf friedlichem Wege zu lösen ... Hätte dieser Pakt die Rechtslage von Angriffskriegen überhaupt nicht verändert, dann wäre er völlig bedeutungslos und beinahe eine Täuschungshandlung ... Dieser Pakt gehört in eine Reihe von Vorgängen, die ... das Völkerrecht mit dem gesunden Menschenverstand ausgesöhnt haben, für den jeder ungerechtfertigte Krieg ein Verbrechen ist ... Wir sollten deshalb bei der Anklage davon ausgehen, daß der Angriffskrieg ein Verbrechen ist und daß vom modernen Völkerrecht mit der Entschuldigung aufgeräumt worden ist, jene, die ihn anfangen oder führen, betrieben ein legitimes Geschäft ... Wir haben während dieser unruhigen Zeiten die schwere Verantwortung, durch unser Vorgehen die Gedanken der Menschen darauf zu richten, daß sich das Recht im Leben der Völker stärker durchsetzt, und zwar so, daß für jene, die Regierungsgewalt und Geschick der Völker in ihren Händen haben, der Krieg weniger attraktiv gemacht wird.«
Das ist Jacksons Programm. Der Präsident billigt es als Ausdruck der amerikanischen Politikl26 und läßt den Bericht veröffentlichen.
(Fußnote: Mit seinem Vorschlag, die Berechtigung von Strafsanktionen u. a. aus dem Briand-Kellogg-Pakt herzuleiten, geht Jackson weiter als in seiner Indianapolis-Rede vom 2. Oktober 1941 [s. o.]. Damals meinte er noch: »Obwohl die Vereinigten Staaten dem Pakt beigetreten sind, sagte Außenminister Kellogg, es könne keine Rede davon sein, daß der Vertrag den Vereinigten Staaten die Verpflichtung auferlege, Sanktionen zu dulden. Aus den Verhandlungsprotokollen ergibt sich, daß der Senat den Vertrag nur auf Grund der Zusicherung ratifiziert hat, daß besondere Sanktionen und Verpflichtungen zu seiner Durchsetzung nicht vorgesehen sind127.«)
Während die Vorschläge des amerikanischen Hauptanklägers in aller Welt lebhaft diskutiert werden, lädt die britische Regierung am 11. Juni amerikanische, französische und russische Juristen zu einer Konferenz. nach London ein128.
Die Zeit drängt; denn trotz jahrelanger Verhandlungen und Expertenarbeit gibt es für die Aburteilung der Hauptkriegsverbrecher immer noch kein Tribunal, keine Gerichtsverfassung, kein Verfahrensrecht, nicht einmal einen Katalog der Straftatbestände. Als sich die Delegierten zur Londoner Konferenz versammeln, befinden sich jene Männer, die später angeklagt werden - bis auf Hitlers Schatten Martin Bormann -, schon alle im Gewahrsam der Verbündeten.
Rudolf Heß ist seit seinem Schottlandflug vom 10. Mai 1941 britischer Gefangener. Franz v. Papen haben die Amerikaner einen Monat vor der Kapitulation in Westfalen verhaftet. Im Kapitulationsmonat Mai sind Fritzsche, Schacht, Frick, Frank, v. Neurath, Seyß-Inquart, Göring, Funk, Keitel, Kaltenbrunner, Ley, Rosenberg, Krupp, Dönitz, Jodl, Speer, Sauckel und Streicher in die Hand der Sieger geraten. Baldur v. Schirach stellt sich am 5. Juni. Der unter dem Namen Reiser in Hamburg untergetauchte Außenminister Ribbentrop wird am 14. Juni aus dem Bett heraus verhaftet. Raeder nehmen die Russen am 23. Juni in seiner Babelsberger Wohnung fest.
Hitler gilt damals für die Westalliierten noch als unauffindbar. Die Sowjets verschweigen, daß sie schon Beweise für seinen Tod haben. Himmler und Goebbels haben sich durch Selbstmord dem Strafanspruch der Sieger entzogen - nicht nur dem Strafanspruch der Sieger, auch dem Strafanspruch der Unterlegenen, der Deutschen.
Völlig unbeeinflußt von der alliierten Kriegsverbrechen-Diskussion hat es auch auf deutscher Seite Überlegungen gegeben, wie man die von Deutschen begangenen Kriegsverbrechen bestrafen könne, und ausgerechnet einer von denen, die vor dem Gericht der .Sieger stehen sollten, hat die Bestrafung der begangenen Verbrechen durch deutsche Gerichte gefordert 128a.
Als Generaladmiral von Friedeburg im Mai 1945 von den Kapitulationsverhandlungen in Eisenhowers Hauptquartier zum Sitz der letzten deutschen Reichsregierung in Flensburg-Mürwik zurückkehrte, brachte er amerikanische Zeitungen mit, die von den erschütternden Entdeckungen bei der Befreiung der Konzentrationslager berichteten. Wenig später, am 9. Mai, dem Tag der deutschen Gesamtkapitulation, lief ein Schiff mit KZ-Häftlingen, aus dem Osten kommend) im Flensburger Hafen ein. Die Wachmannschaften machten sich aus dem Staub. Der Hafenkommandant meldete grauenhafte Zustände an Bord.
Da wurde dem von Hitler zum Nachfolger als Reichspräsident bestimmten Großadmiral Dönitz und seinem leitenden Minister Schwerin von Krosigk ( kurz zuvor noch Hitlers Reichsfinanzminister) klar - so hieß es in einer Aktennotiz aus jenen Tagen -, "daß... in Konzentrationslagern oder bei Festnahmen Dinge vorgekommen sind, die allgemein gültigen Sätzen des Rechts und der Moral und dem Empfinden eines anständigen Menschen zuwiderlaufen..."
Auf Vorschlag Schwerin-Krosigks erließ Großadmiral Dönitz, der Regierungschef ohne Reich, am 15. Mai eine Anordnung, in der das deutsche Reichsgericht mit der Untersuchung aller dieser Greueltaten und mit der Aburteilung der Verantwortlichen nach den bestehenden deutschen Gesetzen beauftragt wurde. Diese Anordnung leitet Dönitz dem alliierten Oberbefehlshaber zu und bittet in seinem Begleitschreiben, der General Eisenhower möge das Reichsgericht schnell in den Stand setzen, diese Aufgabe durchzuführen. In seinem Brief erklärt der deutsche Konkursverwalter: "Das deutsche Volk lehnt Mißhandlungen und Greueltaten, wie sie in den alliierten Meldungen dargestellt werden, einmütig mit .Entrüstung ab, da sie mit den Grundsätzen seiner Wesensart und seinem Moralgefühl schlechthin unvereinbar sind. Es entspricht dem wirklichen und unverfälschten Rechtsempfinden des deutschen Volkes, daß die begangenen Verbrechen sofort mit aller Schärfe geahndet werden..."
Eisenhower antwortet nicht.
Immerhin: Der machtlose Mann in Mürwik erkennt, daß Abscheuliches geschehen ist und daß die Verantwortlichen vor Gericht gehören. Der Gedanke an das Reichsgericht aber beweist nur seine Illusionen über die Macht- und Rechtsverhältnisse zum Zeitpunkt der deutschen, der bedingungslosen deutschen Kapitulation.
Doch der ehrenwerte Ruf nach dem Reichsgericht hat eine bedenkliche Kehrseite: Man hält in der Umgebung von Dönitz die Verbrechen für Einzelfälle, für Übergriffe und Entartungen, mit denen das deutsche Volk und die deutsche Wehrmacht nichts gemein hätten. Man vermeidet es peinlich, an die Judenverfolgungen zu rühren. Man beschränkt sich auf die KZ-Verbrechen und klammert sich an die beruhigende Vorstellung, die Insassen der Konzentrationslager seien ja nur "kriminell schwer belastete und sittlich verwahrloste Elemente" gewesen, "Verbrecher, Deserteure und Asoziale". Und man glaubt, sich auf diese Weise von den bekannt gewordenen Untaten distanzieren zu können.
Vor allem aber schiebt man das Grauen als .Feindpropaganda von sich. An eben jenem 9. Mai 1945, am Kapitulationstag, als das KZ-Schiff in Flensburg einläuft, tönt der Nachrichtendienst der Mürwiker Restregierung unter der Überschrift "Grausamkeitspropaganda" im vertrauten Jargon der tausendjährigen zwölf Jahre: "Die Propaganda zum Thema Grausamkeiten unter der Naziherrschaft schwillt an und soll offenbar laufend die öffentliche Diskussion über das deutsche Schicksal begleiten und beeinflussen... Mit einer verstärkten Diskreditierung des 'Nazismus' ist... zu rechnen..."
Damit setzt jener Prozeß der Verharmlosung ein, der sich bis heute bei gewissen Kritikern der Kriegsverbrecherprozesse erhalten hat: Verbrechen auf deutscher Seite hat es nicht gegeben. Und wenn es sie doch gegeben haben sollte, dann in viel geringerem Ausmaß als behauptet. Das meiste ist doch Propaganda. Und wenn einer darüber urteilen dürfe, dann nur die Deutschen selber und nicht die Opfer. Und vor allem: die anderen haben ja viel schlimmere Verbrechen begangen. Dresden... Morgenthauplan u.s.w.
Aber die anderen - auf sie wird mit ausgestrecktem Zeigefinger gewiesen, so von Generaloberst Jodl, als er in jenen Maitagen in Mürwik formuliert: "Wenn KZ-Lager-Frage angeschnitten wird und wir Deutschen verdammt werden wegen eines Niemöller und einiger getöteter Pfarrer, dann Frage: Warum regt ihr Alliierten euch nicht über Rußland auf, wo binnen kurzem zwölftausend Patriarchen ums Leben gebracht wurden...?"
Dieser Generaloberst und sein letzter Regierungschef ahnen nicht, daß schon zwei Jahre zuvor deutsche Männer die ' Bestrafung von deutschen Kriegsverbrechern gefordert hatten: die Männer des Widerstandes gegen das Hitler-Regime. Gerade die Scham über das Verbrechen an den Juden, das Entsetzen über die Vernichtungs- und Ausbeutungspolitik im Osten, die Sehnsucht nach Wiederherstellung von Recht und Rechtsstaatlichkeit waren Haupttriebkräfte ihres Handelns gewesen. Und zu den Diskussionen und Projekten, Plänen und Proklamationen der verschiedenen Gruppen gehörte immer auch die Frage, wie das Unrecht verfolgt und das Recht wiederhergestellt werden könne 128b.
Genau darum ging es, wenn ihr führender militärischer Kopf, Generaloberst Beck, in seinem "Aufruf an das deutsche Volk", den er nach dem Gelingen des Staatsstreiches erlassen sollte, die Wiederherstellung der "Majestät des Gesetzes" und Sühne für die Verfolgung der Juden und für die Verbrechen in den. besetzten Gebieten forderte, Oder wenn ihr ziviler Führer Carl Goerdeler und seine Schattenregierung schon Fragen der Beweissammlung künftiger Verfahren diskutierten.
"Das Schwert der Gerechtigkeit" - so heißt es in einer der vorbereiteten ."Proklamationen - "muß ohne Mitleid diejenigen treffen, die unser Vaterland zur Karikatur eines Staates herabwürdigten, die Anstand und Gesetz verbannt... haben. Weiter muß die Verantwortung aller festgestellt werden, die in leitenden Stellen Befehle empfingen und ohne Widerstand ausführten, von denen sie wußten, daß sie dem Gesetz, dem Gewissen und den Tatsachen zuwiderliefen. Auch diejenigen müssen zur Rechenschaft gezogen werden, die im Ausland das Völkerrecht und die Ehre und Würde rechtschaffender Menschen verletzt haben."
Die Verfolgung solcher Verbrechen stand auch im Mittelpunkt des Friedensplanes von 1943, der für erhoffte Verhandlungen mit Briten und Amerikanern bestimmt war. "Nur wenn Deutschland", erklärte Goerdeler feierlich am Anfang dieses Plans, "die Verbrechen gegen das Recht, auch die Verstöße gegen das Völkerrecht, selbst bestraft, kann es seelisch wieder gesunden."
Aber eine Bestrafung durch Dritte - das Wort "Sieger" tauchte noch nicht auf - oder durch einen internationalen Gerichtshof lehnte Goerdeler wie die meisten Männer des Widerstandes strikt ab. Möglichen Einwänden setzte er ein interessantes Argument entgegen: "Nach dem ungeheuren Unglück,. in das Hitler das deutsche Volk gestürzt hat, ist nicht daran zu zweifeln, daß die deutschen Gerichtshöfe eher zur Härte als zur Milde neigen werden."
Entschieden weiter und tiefer noch gingen die Überlegungen jener Männer, die zu Pfingsten l943 auf Schloß Kreisau in Schlesien die Bestrafung der Kriegsverbrecher erörterten und die Ergebnisse ihrer Diskussionen in ausführlichen Entwürfen und Instruktionen niederlegten (Helmuth James Graf von Moltke, Peter Graf Yorck von Wartenburg, Horst von Einsiedel, Adolf Reichwein, Adam von Trott zu Solz, Pater Alfred Delp, Eugen Gerstenmaier, Paul van Husen und Hermann Maass). Diese Kreisauer Widerstands-Dokumente gehören zu den bedeutendsten Zeugnissen rechtsstaatlichen Denkens. Schon der Titel, den sie ihren Texten gaben, ist ein Programm: "Bestrafung von Rechtsschändern." Hier ging es nicht um die Bestrafung von Leuten, die Gesetze übertreten, die diese oder jene Verbrechen begangen, veranlaßt oder geduldet haben, sondern um die gerichtliche Verfolgung von Personen, die das Recht schlechthin. verletzt, eben "geschändet" haben.
Klipp und klar wurde .gesagt, wer Rechtsschänder ist: "Als Rechtsschänder ist zu bestrafen, wer wesentliche Grundsätze des göttlichen oder natürlichen Rechts, des Völkerrechts oder des in der Gemeinschaft der Völker überwiegend übereinstimmenden positiven Rechts in einer Art bricht, die erkennen läßt, daß er die bindende Kraft dieser Rechtssätze freventlich mißachtet. Rechtsschänder ist auch, wer den Befehl zu einer rechtsschändenden Handlung gibt, in verantwortlicher Stellung dazu auffordert oder allgemeine Lehren oder Weisungen rechtsschändender Art erteilt. Mittäterschaft, Beihilfe und Anstiftung beurteilen sich nach dam allgemeinen Strafrecht."
Auch der Problematik des Befehlsnotstandes stellten sich die Kreisauer in eindeutiger Weise: "Bei einer auf Befehl begangenen Rechtsschändung ist der Befehl kein Strafausschließungsgrund, es sei denn, daß es sich um eine unmittelbare Bedrohung von Leib oder Leben des Täters handelt oder ein sonstiger Zwang vorliegt, der nach den näheren Umständen die Befolgung des Befehls nicht als offenkundig unsittlich erscheinen läßt. Insbesondere ist der Befehl kein Strafausschließungsgrund, wenn der Täter durch sein Verhalten vor, bei oder nach der Tat erwiesen hat, daß er den Befehl billigt. "
Im Hinblick auf den zuständigen Gerichtshof gingen die Kreisauer weit über die anderen deutschen Vorschläge hinaus« Auch sie lehnten ein reines Siegergericht ab, beharrten aber nicht, wie Goerdeler, auf der alleinigen Zuständigkeit deutscher Gerichtshöfe. Sie dachten vielmehr an ein System internationaler Strafjustiz: "Die Bestrafung durch ein gemeinsames Völkergericht und die Unterstellung der .Rechtsschänder unter dessen richterliche Autorität verletzt nicht .Recht und "Würde... Dieses gemeinsame Gericht aller am Kriege gleich auf welcher Seite beteiligten Völker oder auch aller Völker der Welt könnte allein die nötige sittliche und rechtliche Autorität haben, um das Maß sittlicher und. rechtlicher Aburteilung . auszusprechen, welches die .Rechtsschändungen verdienen."
Als mögliches internationales Tribunal schlugen die Männer in Kreisau, die nicht nur der Widerstand gegen Hitler, sondern mehr noch die Sorge um die deutsche und die internationale Zukunft zusammengeführt hatte, den Haager Gerichtshof vor. Die Kammer sollte aus sechs Richtern zusammengesetzt sein - drei Vertretern der Siegermächte, zwei neutralen und einem Richter des besiegten Staates (bei Stimmengleichheit sollte die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend sein).
Auch mit dem Problem der rückwirkenden Strafbestimmung, dem nulla poena sine lege, setzten sich die Kreisauer auseinander - jenem Argument, das einmal zum großen Fetisch aller Nürnberg-Kritiker werden sollte. In der Kreisauer Grundsatzerklärung vom 14. Juni 1943 hieß es: "Es ist... die Schaffung einer rückwirkenden deutschen Strafbestimmung nötig, welche im ordentlichen Strafrechtszuge den Rechtsschänder mit Freiheitsstrafe oder Todesstrafe belegt." Das war eindeutig. Verlangt wurde also von deutscher Seite genau das, was man später der alliierten Nürnberger Justiz zum Vorwurf machen wird.
Aber die Beratungen der Kreisauer gingen weiter. Bedenken wurden erhoben, Gegenvorschläge formuliert. Und in der zweiten Fassung der Erklärung, aufgezeichnet am 25. Juli 1945, heißt es dann ganz anders: "Der rückwirkenden Anwendung des neuen Straftatbestandes der Rechtsschändung steht der Grundsatz nulla poena sine lege entregen." Er entspräche zwar keiner grundsätzlichen sittlichen Forderung. Und die Kreise, aus denen die Täter stammten, hätten diesen Grundsatz sowieso geleugnet und abgeschafft. Aber dennoch bleibt es dabei - so sagt das Kreisauer Dokument: "Die Rückkehr zu fester Rechtsanwendung und die Wiedererweckung der Rechtssicherheit und Rechtsüberzeugung verlangen jedoch, auch gegen die Rechtsschänder bei dem Grundsatz zu beharren, dem Straftatbestand also die Rückwirkung zu versagen."
Um Unrecht auch rückwirkend, feststellen und anprangern au können, schlugen die Kreisauer als Ausweg aus dem Dilemma die Einführung eines neuen Rechts-Instrumentes vor: die "deklaratorische Feststellung der Rechtsschändung". Das heißt, Strafen sollten nur verhängt werden, sofern der Angeklagte Straftaten begangen hat, die zur Zeit dar Tat mit Strafe bedroht waren, fehlt ein solcher Straftatbestand, kann Unrecht aber rein deklaratorisch festgestellt und der Täter somit. geächtet werden - ohne daß eine Strafe verhangt wird.
Mit Recht - und für die weitere Diskussion zukunftsweisend - schränkte das Kreisauer Dokument die Bedeutung des nulla poena sine lege-Problems dabei ein. Denn "die Mehrzahl der Rechtsschänder des Dritten Reiches (sind) mit so gemeinen Verbrechen, insbesondere wegen Mittäterschaft, belastet, daß das Strafmaß für die Rechtsschändung auch so erreicht werden wird."
Die Kreisauer dachten nicht nur an Strafe. Ihr Zukunftsziel war - wie das des amerikanischen Prozeßplaners Jackson - die Herrschaft des Rechts zwischen den Völkern. Ihre Hoffnungen und ihre Sorgen drückten die Schlußsätze des Kreisauer Dokuments aus: "Gelingt dieser Versuch..., so bedeutet das einen weiteren Schritt zur Verwirklichung der Herrschaft des Rechts zwischen den Völkern, und aus Unheil quillt Segen. Wird die Lösung aber ohne als gerecht anzuerkennendes Gericht rein praktisch politisch vorgenommen, so wird Unrecht mit Unrecht beantwortet, und die Gewalt, welche als Rechtsquelle gerade gebrochen werden muß, wird in ihrer Funktion als letzter Schiedsrichter erneut bestätigt."
Dieser Versuch ist nicht gelungen. Die Stimme der Vernunft wurde durch Henkerstrick, Fallbeil und Zuchthaus zum Schweigen gebracht von eben dem Regime, dem jetzt die Sieger den Prozeß machen wollen. Die Sieger, die auf die "praktisch politische Lösung" verzichteten und nicht vorhaben, Unrecht mit Unrecht zu beantworten.
Home (www.gerdgruendler.de)
6. Die Sieger gründen den Gerichtshof
In London warten Briten und Amerikaner mit Spannung auf das Eintreffen der sowjetischen Konferenzdelegation. Wird man sich mit den Männern aus Moskau einigen können? Stalin schickt den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs der Sowjetunion, Generalleutnant I. T. Nikitschenko, und den Völkerrechtsexperten Professor A. N. Trainin, dessen Buch über »Die strafrechtliche Verantwortung der HitlerLeute« soeben auf englisch in London erschienen ist129. Das von dem stellvertretenden Außenminister und ehemaligen Schauprozeß-Ankläger Wyschinski herausgegebene Buch enthält Gedanken über die Strafbarkeit von Angriffskriegen, die Jacksons Überlegungen nahekommen130 - freilich streng begrenzt auf Aktionen Hitler-Deutschlands; Trainin spricht dabei von »Verbrechen gegen den Frieden«131.
Die Russen werden von Sir David Maxwell Fyfe begrüßt.
»Sprechen Sie mit dem General«, fordert ein Reporter Sir David auf.
Der britische Generalstaatsanwalt sagt »Towarischtsch« - Genosse - das einzige russische Wort, das er kennt.
Ein verklemmtes Lächeln geht über Nikitschenkos Gesicht132 - ein Lächeln, von dem es später heißen wird, es sei das einzige gewesen, das man dem General jemals im Westen habe entlocken können.
(Fußnote: Maxwell Fyfe hat das in seinen Memoiren bestritten; er bescheinigt Nikitschenko sogar einen »trockenen Sinn für Humor136«. Die Amerikaner hatten den gegenteiligen Eindruck; sie bedauerten, daß man mit dem General nicht habe scherzen können wie mit den Briten oder den Franzosen137.)
Sir David eröffnet die Londoner Konferenz am 26. Juni. Zur Debatte steht ein amerikanischer Entwurf. Die Russen haben Gegenvorschläge unterbreitet. Unumstritten ist, daß dem Gericht und der Anklagebehörde Vertreter aller vier Großmächte angehören sollen und daß die Angeklagten sich deutsche Verteidiger nehmen dürfen.
Jackson erwartet Schwierigkeiten beim Aushandeln der einzelnen Bestimmungen für die Tätigkeit des Gerichts. Er hält ohnehin nicht viel von der sowjetischen Justiz. So befürchtet er, die Russen könnten vor Gericht mit fragwürdigen Geständnissen und anderem Beweismaterial aufwarten, »das auf eine solche Weise erlangt wurde, daß ich als amerikanischer Richter nur ungern darauf bauen möchte133.«. Dennoch hofft er anfangs, das Gerichtsstatut in einer Woche aushandeln zu können134. Die Briten wollen nicht länger als drei Wochen verhandeln. Sie befürchten, das öffentliche Interesse könne erlahmen135.
Der Amerikaner besteht darauf, die Angeklagten vor allem wegen des Verbrechens eines Angriffskrieges zur Rechenschaft zu ziehen. Das Statut müsse deshalb genau festlegen, was ein verbrecherischer Angriffskrieg sei. General Nikitschenko verweist auf frühere alliierte Erklärungen, in denen die Politik Hitler-Deutschlands und seiner Verbündeten schon als aggressiv gekennzeichnet worden sei: »Für das Tribunal besteht keine Notwendigkeit, sich noch einmal mit dieser Frage zu befassen.«
Jacksons bissige Antwort: »Wenn wir so verfahren wollen, wozu brauchen wir dann überhaupt einen Prozeß?«
Nikitschenko wiederholt: »Die Tatsache, daß die Nazi-Führer Verbrecher sind, steht doch längst fest. Die Aufgabe des Gerichtshofs kann nur sein, das Maß der Schuld der einzelnen Angeklagten zu bestimmen und die notwendigen Strafen zuzumessen.«
»Nehmen Sie zum Beispiel Norwegen«, unterbricht ihn Sir David Maxwell Fyfe, »da haben Sie einen eindeutigen aggressiven Überfall durch die Deutschen. Nach unseren Informationen werden sie einwenden, sie wären nur unseren Maßnahmen zuvorgekommen, mit denen wir die Norweger hätten daran hindern wollen, die Deutschen mit Eisenerz zu versorgen ... Falls wir also den Fall Norwegen vorbringen..., dann öffnen wir den Schwierigkeiten Tor und Tür, wenn wir auf eine genaue Bestimmung [des Begriffs der Aggression] verzichten. Das ist ein Punkt, der mich beunruhigt138.«
Jackson warnt ebenfalls davor, einer Definition des Angriffskrieges auszuweichen: »Sollte es [vor Gericht] zu einer längeren Kontroverse darüber kommen, ob Deutschland den Briten bei der Invasion Norwegens nur um eine Nasenlänge zuvorkam oder ob Frankreich, indem es den Krieg erklärte, zum wahren Angreifer wurde, so könnte dieser Prozeß dem Ansehen beider Länder beim amerikanischen Volk sehr schaden ... Wenn solche Fragen hochkommen, was soll ein Richter dann tun139? «
Die Konferenz kann sich nicht auf eine Definition des Angriffskrieges einigen. Aber die Delegierten schreiben dem Gericht vor, nur über Handlungen der deutschen Angeklagten zu befinden. Die Sowjets wollen sogar die einzelnen Straftaten so speziell formulieren, daß sie nur auf Deutsche und deren Verbündete angewandt werden können und nicht etwa später einmal auch auf die Siegermächte140. Doch damit blitzen sie bei Jackson ab: »Wenn bestimmte Vertragsbrüche Verbrechen sind, dann sind sie Verbrechen, unabhängig davon, ob die Vereinigten Staaten sie begehen oder die Deutschen. Wir sind nicht bereit, Strafgesetze gegen andere zu machen, die wir auf uns selbst nicht angewandt wissen wollen141.«
Nikitschenko läßt sich nicht so rasch davon abbringen: »Ist nun also beabsichtigt, Angriffshandlungen und das Auslösen von Kriegen generell zu verurteilen oder sollen nur speziell die von den Nazis in diesem Krieg begangenen Aggressionen verurteilt werden? Wenn man nach einer generellen Definition sucht, so können wir dem nicht zustimmen142.«
Erst in der letzten Sitzung gibt der Sowjetgeneral seinen Widerstand auf und erklärt sich mit Jacksons Kompromißvorschlag143 einverstanden, daß die Strafdrohung zwar allgemein gehalten werden soll, die Rechtsprechungsgewalt des Tribunals aber auf die Besiegten beschränkt wird. Nikitschenko betont, er erteile diese Zustimmung »auf eigene persönliche Verantwortung«, da er zu diesem Punkt noch keine Instruktionen erhalten habe144. Die Amerikaner vermuten, daß die Sowjets wegen ihres Angriffs auf Finnland und ihrer Beteiligung am deutschen Überfall auf Polen einer genaueren und allgemein gültigen Definition des Angriffskrieges aus dem Weg gehen wollen; vielleicht auch wegen ihrer doktrinären Unterscheidung zwischen »imperialistischen Raubkriegen« und »revolutionären Volkskriegen«145.
Mit den Franzosen hat Jackson ebenfalls Schwierigkeiten. Sie haben Bedenken dagegen, Angeklagte wegen Angriffskrieg zu bestrafen. Dafür gebe es noch keine Sanktion. »Wenn Sie sagen, daß ein Staat durch das Vom-Zaun-Brechen eines Krieges ein Verbrechen begeht, so heißt das doch noch nicht, daß die Führer dieses Staates Verbrecher sind«, sagt Professor André Gros.
Darauf Sir David: »Meinen Sie nicht, daß Männer, die tatsächlich für den Kriegsausbruch persönlich verantwortlich gewesen sind, ein Verbrechen begangen haben?«
»Wir glauben«, antwortet der französische Professor, »daß eine solche Rechtslage moralisch und politisch wünschenswert wäre, daß sie aber nicht dem geltenden Völkerrecht entspricht146.«
Professor Gros' Bedenken sind nicht so leicht zu zerstreuen. Was den deutschen Führern vorzuwerfen sei, kenne man doch seit langer Zeit. Dennoch habe bisher niemand solche Taten zu kriminellen Völkerrechtsverletzungen erklärt. Wenn das jetzt geschähe, so wäre das ein Fall von Ex-post-facto-Gesetzgebung.
(Fußnote: Ex-post-facto-Gesetze sind Strafvorschriften, die erlassen werden, nachdem die Tat begangen worden ist; ihr Verbot in der US-Verfassung entspricht dem von Feuerbach formulierten Grundsatz »Nullum crimen, nulla poena sine lege« - kein Verbrechen, keine Strafe, wenn nicht ein zuvor verabschiedetes Gesetz es bestimmt.)
Jackson entgegnet: »Nach meinem Eindruck ... ist Professor Trainin anderer Meinung. Wenn ich es recht verstehe, heißt es in Professor Trainins Buch, daß ein Angriffskrieg oder das Auslösen eines Krieges unter Verletzung von Verträgen ein internationales Verbrechen ist.«
Der sowjetische Professor bestätigt es.
Aber sein französischer Kollege beharrt auf dem Unterschied zwischen Völkerrechtsverletzungen und internationalen Verbrechen. Ginge die Konferenz über diesen Unterschied hinweg, so entscheide sie eigenmächtig eine seit Jahren diskutierte Streitfrage, als ob sie eine gesetzgebende Versammlung sei.
»Aber für diesen Prozeß sind wir eine gesetzgebende Kommission«, hält ihm Jackson entgegen. - Er glaubt aber keineswegs, neues Recht zu kodifizieren, sondern nur bestehendes Recht deutlicher auszusprechen.
Professor Gros weist noch auf eine andere Schwierigkeit hin: ». wenn Sie sagen, das Vom-Zaune-Brechen eines Angriffskrieges sei eine kriminelle Rechtsverletzung, so dürfen Sie deshalb noch lange nicht die für solche Verbrechen verantwortlichen Leute aburteilen und verdammen, wenn Sie nicht auch sagen, daß diese verantwortlich sind147.«
Die Verantwortlichkeitsklausel wird in das Statut aufgenommen. Die Franzosen machen keine weiteren Bedenken geltend148.
Die Meinungsverschiedenheiten zwischen Amerikanern und Russen wurzeln tiefer, im Grundsätzlichen. Für Nikitschenko steht nicht nur längst fest, daß die Deutschen die Angreifer gewesen sind, er geht auch davon aus, daß über die Schuld der anzuklagenden deutschen Führer gar nicht mehr verhandelt zu werden braucht: »Wir haben es hier mit den Hauptkriegsverbrechern zu tun, die schon verurteilt worden sind, und deren Verurteilung die Staatsoberhäupter in den Erklärungen von Moskau und Jalta schon angekündigt haben ...149.« Genauso äußert sich der General über die Nazi-Organisationen, die nach dem amerikanischen Plan wegen ihres angeblich verbrecherischen Charakters angeklagt werden sollen: »Wir können uns keine Situation vorstellen, in der das Gericht möglicherweise dahingehend entscheiden könnte, daß eine dieser Organisationen nicht verbrecherisch sei, obwohl sie von den Regierungen mit aller Bestimmtheit als verbrecherisch gekennzeichnet worden ist150.«
Jackson belehrt den Russen über die Machtgrenzen eines demokratischen Staatsoberhaupts: »Der Präsident der Vereinigten Staaten hat nicht die Befugnis, irgend jemanden zu verurteilen. Er kann allenfalls anklagen ... Diese Erklärungen [von Moskau und Jalta] sind eine Anklage und kein Urteil ... Deshalb können wir uns nicht an der Bildung eines - bloß der äußeren Form nach - gerichtlichen Gremiums beteiligen, das nur dazu da wäre, eine politische Entscheidung zu ratifizieren. Die Richter werden das Beweismaterial untersuchen und zu einem unabhängigen Urteil kommen müssen ... Ich habe mit diesen Leuten keine Sympathie, aber wenn wir einen Prozeß machen wollen, dann muß es ein wirklicher Prozeß sein ...151.«
Entschieden wehrt sich Jackson auch dagegen, dem Gericht die Befugnis zu geben, als Nebenstrafe das gesamte Vermögen eines Angeklagten einzuziehen: »Nach unserer Ansicht könnte eine Geldstrafe in bestimmter Höhe festgesetzt werden. Aber wenn man das Vermögen eines zum Tode Verurteilten konfisziert, würde damit nur seine Familie bestraft und nicht er. Das ist bei uns nicht üblich152.«
Jackson kommt den Russen auch in Nebensächlichkeiten nicht immer gleich entgegen. General Nikitschenko schlägt vor, das Konferenzergebnis nicht in einem Dokument, sondern in zwei Papieren festzuhalten, einem Regierungsabkommen über die Einrichtung des Tribunals und einem Statut für den Internationalen Gerichtshof153. Aber Jackson stimmt dem zweifellos vernünftigen Vorschlag154 nicht sofort zu.
Als ihn seine Sekretärin, Mrs. Douglas, fragt, warum er in einer solchen Formfrage zögere, antwortet er: »Nun, ich halte es für besser, in nichts nachzugeben, bevor sie nicht alle Forderungen auf den Tisch gelegt haben. Selbstverständlich spielt es keine Rolle, ob das, worauf wir uns einigen, in einem Dokument niedergelegt wird oder in zweien. Und wenn der Augenblick da ist, in dem etwas dabei herauskommt, werde ich mich schon mit den Sowjets einigen. Vielleicht kann ich dabei eine Gegenleistung herausholen. Wichtig ist, daß wir diesen Leuten nicht zu rasch nachgeben; denn dann denken sie sich nur neue Forderungen aus155. «
Jackson, der seine diplomatischen Fähigkeiten selber nicht besonders hoch einschätzt156, gibt in diesem Punkt dann doch rascher nach, als er zunächst wollte157. Er ist das internationale Pflaster nicht gewöhnt und findet nicht immer den richtigen Ton beim Umgang mit Ausländern158. Aber, unterstützt von der britischen Delegation, setzt er Schritt für Schritt die wesentlichen amerikanischen Vorschläge durch. Die Russen verhandeln zäh. Besonders die Frage, ob und wie den Nazi-Organisationen der Prozeß gemacht werden soll, steht einer Einigung lange Zeit im Wege; ebenso schwer fällt es den Amerikanern, den Sowjets und den Franzosen die Vorteile einer Verschwörungsanklage begreiflich zu machen. Jackson wird ungeduldig, droht mehrmals sogar mit dem Abbruch der Verhandlungen: Die Amerikaner könnten ihre Gefangenen auch allein aburteilen; dann könnten die anderen drei Mächte tun, was sie wollten.
Briten und Franzosen erschrecken, als Jackson recht undiplomatisch die Glacehandschuhe auszieht. Aber die sowjetischen Realisten verstehen diese Sprache159. Sie vergessen nicht, daß die Amerikaner die meisten deutschen Minister, Parteiführer und Militärs in ihrem Gewahrsam haben. Die Russen könnten für sich allein nur zwei Männer als Hauptkriegsverbrecher anklagen; in ihrer Hand befinden sich nur Großadmiral Raeder und der weniger prominente Rundfunkkommentator Hans Fritzsche. Diese Verteilung der Gefangenen und das starke Interesse der Russen an einem gemeinsamen Prozeß sichern Jackson eine starke Verhandlungsposition. Dennoch bleiben die Russen bei ihrer hinhaltenden Taktik.
Die Frage, wo gegen die Hauptkriegsverbrecher prozessiert werden soll, ist für die sowjetische Delegation eine Prestigefrage. Die Russen schlagen Berlin vor. Sie wissen nicht, daß sich Jackson schon vor Beginn der Konferenz mit den Briten geeinigt hat: Wenn in Deutschland verhandelt wird, kommt nur eine Stadt in der amerikanischen oder britischen Besatzungszone in Frage160. Die Amerikaner halten Nürnberg für den geeigneten Ort. In der zerstörten Stadt gibt es ein unzerstörtes, leicht zu bewachendes Gefängnis direkt neben einem nur leicht beschädigten Justizgebäude.
Also drängt Jackson die Russen, Nürnberg als Gerichtsort zu akzeptieren. Man dürfe keine Zeit verlieren; auch die Heizungsanlage im Justizgebäude müsse noch in Ordnung gebracht werden.
»Die kalte Witterung dürfte wohl kaum einsetzen, bevor der Prozeß beginnt«, entgegnet General Nikitschenko.
»Ich kann nur hoffen, daß General Nikitschenko recht behält«, sagt Jackson, »aber ich glaube, wir können morgens ein bißchen Wärme gut vertragen161«
Der amerikanische Hauptankläger lädt die Konferenzteilnehmer zu einem Besichtigungsflug nach Nürnberg ein. Die Russen sagen zunächst zu, ziehen dann aber - offenbar nach Moskauer Instruktionen162 - ihre Zusage wieder zurück. Erst gegen Ende der Konferenz erklären sie sich mit Nürnberg einverstanden, setzten aber durch, daß Berlin als Sitz des Gerichtshofs gilt; in Berlin sollen Richter und Hauptankläger auch zur ersten Sitzung zusammentreffen163.
Am 26. Juli - man verhandelt schon einen Monat lang - fliegt Jackson nach Berlin. Er will mit Außenminister Byrnes sprechen, der an der Potsdamer Deutschlandkonferenz der Sieger teilnimmt. (James Francis Byrnes wurde am 1. Juli 1945 Stettinius' Nachfolger.) Der amerikanische Hauptankläger befürchtet, die Großen Drei könnten seine Londoner Verhandlungstaktik durchkreuzen. Eine - hinsichtlich der Hauptkriegsverbrecher - zu weitgehende Einigung in Potsdam könnte seine sowjetischen Verhandlungspartner in London zu weiteren Forderungen animieren und damit das Abkommen weiter hinauszögern. Er könnte dann nicht mehr damit drohen, daß die vier Siegermächte die in ihrem Gewahrsam befindlichen deutschen Führer in getrennten Verfahren aburteilen müßten. Denn ein Beschluß der Großen Drei über einen gemeinsamen Prozeß würde eine Einigung in London überflüssig machen und Jackson seines wirksamsten Druckmittels berauben, mit dem er die Sowjets notfalls zu Zugeständnissen beim Aushandeln des Gerichtsstatuts nötigen kann.
Schon vor Beginn der Konferenz der Großen Drei hat Jackson diese Gefahr gesehen, als ihm das US-Außenministerium Anfang Juli nach London kabelte, die britische Regierung wolle in Potsdam über die Kriegsverbrecher diskutieren. Seine »Top-secret«-Antwort an Außenminister Byrnes spiegelt die Enttäuschung Jacksons nach der ersten Londoner Konferenzwoche:
»Verhandlungen über Abkommen Hauptkriegsverbrecher-Prozeß gehen schleppend. Russen haben Schwierigkeiten, unser Rechtssystem zu verstehen, wir haben Schwierigkeiten, ihres zu begreifen ... Bin ziemlich entsetzt über Gedanken, Große Drei könnten so technische Dinge diskutieren..., bei denen Einzelheiten so wichtig ... Wenn Große Drei doch Diskussion darüber beginnen, scheint es wichtig, daß ich Präsident und Sie über gewisse Einzelheiten informiere, denn wichtige Streitpunkte stecken hinter unscheinbaren Formulierungen164.«
Die Antwort des Außenministers kam von Bord der »Augusta«, auf der Truman und Byrnes mit ihrem Konferenzstab nach Europa reisten: »Stimme Ihnen zu, daß Thema für Einzeldiskussion der Großen Drei zu technisch. Wenn ich aber Diskussion nicht ausweichen kann, werde ich versuchen, Sie für Besprechung mit Präsident und mir rechtzeitig zu benachrichtigenr165.«
Bei der Unterredung im Berliner Konferenzbüro des US-Außenministers am 26. Juli gegen 22 Uhr fordert Byrnes dann - laut Protokoll - den amerikanischen Hauptankläger auf, in London nicht nachzugeben: »Mr. Justice Jackson solle in bezug auf Prozeßort, Verfahrensrecht und Definition der Straftatbestände von den [amerikanischen] Prinzipien weder etwas preisgeben, noch von ihnen abweichen. Er solle kein Abkommen schließen, von dem er den Eindruck habe, es verletze in irgendeiner Weise die Grundsätze der Gerechtigkeit. Er solle vertretbare Versuche unternehmen, um auf vernünftiger Grundlage ein Abkommen zu schließen, das die Beteiligung der Russen sichert. Falls er es für unmöglich halte, in verhältnismäßig kurzer Zeit ein ihn befriedigendes Abkommen durchzusetzen, wäre der Außenminister auch damit einverstanden, wenn er [Jackson] mit den Russen und den anderen, oder einigen anderen, am besten aber einschließlich der Russen, eine Abmachung treffen könnte, die die abzuurteilenden Straftaten in allgemeinen Begriffen definiert und Prozesse der einzelnen Staaten (oder einer Gruppe einiger dieser vier Staaten) gegen die in ihrem Gewahrsam befindlichen Verbrecher vorsieht - in einer Form, die dem Verfahrensrecht der prozeßführenden Staaten entspricht166.«
Außenminister Byrnes hat sogar schon drei Argumente parat, die man beim Scheitern des gemeinsamen Prozeßprojektes der Öffentlichkeit vorsetzen könne167:
- Administrative Schwierigkeiten eines Vier-Mächte-Prozesses (Sprache, unterschiedliche Rechtsauffassungen etc.);
- unvermeidliche Verzögerungen beim Aushandeln eines Vier-Mächte-Abkommens; und
- Unmöglichkeit, einen Vier-Mächte-Prozeß mit dem - bei aller Fairneß - notwendigen Tempo durchzuführen.
Als Jackson in der Nacht zum 29. Juli wieder in London landet, beherrscht die Wahlniederlage Churchills noch die Schlagzeilen. Der Amerikaner befürchtet, die Regierungsübernahme durch die Labour-Party könne seine Verhandlungen verzögern. Er rechnet mit Umbesetzungen der britischen Delegation168. Aber weit mehr Sorgen macht ihm die Haltung der Sowjets.
Noch in der gleichen Nacht spricht er mit seinem Mitarbeiter Robert G. Storey. Jackson berichtet über seine Potsdamer Gespräche mit dem Präsidenten und mit dem Außenminister; beide hätten ihm freie Hand gelassen, die Verhandlungen möglichst schnell zu Ende zu bringen. Morgen wolle er eine Entscheidung der Sowjets erzwingen: Sie müßten endlich Abkommen und Statut unterzeichnen oder die anderen drei Mächte würden sogleich ohne sowjetische Beteiligung vorgehen.
»Wenn Sie es ihnen deutlich genug klarmachen, dann werden sie unterschreiben«, sagt Storey voraus169.
Das Londoner Büro der »New York Times« meldet am 30. Juli, Jackson wolle die Konferenz verlassen, falls die Verhandlungen in dieser Woche nicht abgeschlossen würden170. Den Russen ist damit ein Ultimatum gestellt.
Die Wirkung zeigt sich schon am selben Tag in Potsdam. Der sowjetische Außenminister Molotow verblüfft seine westlichen Kollegen mit einem Zugeständnis: Die Londoner Schwierigkeiten in der Kriegsverbrecher-Frage seien doch leicht zu überwinden. Es gebe nur noch wenige Streitpunkte. Einer davon sei der Gerichtsort: Berlin oder Nürnberg. Die Sowjetunion sei mit jeder der beiden Städte einverstanden.
Ernest Bevin, der den Konferenzstuhl seines konservativen Vorgängers Eden eingenommen hat, freut sich über Molotows Entgegenkommen. Die Briten sind schon lange für Nürnberg. Dann wendet sich Bevin gegen den sowjetischen Vorschlag, die Namen jener deutschen Führer zu veröffentlichen, die man als Hauptkriegsverbrecher anklagen wolle. Die Briten hätten auch eine solche Liste, aber er halte es nicht für nötig, sie bekanntzumachen.
(Fußnote: Die Briten haben am 17. Juli 1945 der Londoner Konferenz eine Liste mit zehn Namen vorgelegt: Göring, Heß, Ribbentrop, Ley, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg, Hans Frank, Frick und Streicher. Die erste von den Russen am 30. Juli in Potsdam den Amerikanern übergebene Liste nennt Göring, Heß, Ribbentrop, Ley, Keitel, Dönitz, Kaltenbrunner, Frick, Streicher und Krupp; für die Nachmittagssitzung der Außenminister vom gleichen Tage setzen die Russen noch zwei weitere Namen auf ihre Liste: von Papen und Schacht173. - Die Sowjets ziehen also den Kreis der Hauptkriegsverbrecher weiter: Sie wollen auch Diplomatie, Industrie und Kriegsmarine auf die Anklagebank bringen. Ihr Interesse an einem Angeklagten Schacht teilen sie mit Jackson.)
Molotow widerspricht: Namen seien für alle von Interesse.
Byrnes wendet ein, die Existenz zweier verschiedener Listen beweise, daß man in diesem Punkt geteilter Meinung sein könne. Man solle das doch den dafür ausgewählten Fachleuten überlassen. Er halte die britische Liste für besser als die sowjetische. Aber jeder habe nun einmal seine Lieblings-Kriegsverbrecher171.
In London macht tags darauf die amerikanische Delegation ihre letzten Vorschläge, wieder verbunden mit der Drohung, jede der Siegermächte könne ja auch allein vorgehen; dadurch würde man das Verfahren abkürzen, weil - anders als bei einem viersprachig geführten Prozeß - das zeitraubende Dolmetschen entfiele172.
Am Nachmittag dieses letzten Julitages besprechen die Großen Drei in Potsdam, was sie der Weltöffentlichkeit zum Thema Kriegsverbrecher mitteilen wollen. Die Sowjets möchten im Kommunique zum Ausdruck bringen, daß man den Hauptkriegsverbrechern »wie Göring, Heß, Rosenberg, Ribbentrop usw.« möglichst schnell den Prozeß machen wolle.
Premierminister Attlee, Churchills Nachfolger, vermag nicht einzusehen, daß Namen dem Abschlußkommuniqué mehr Gewicht verleihen könnten. Die Briten weisen dann darauf hin, manche Leute zweifelten an Hitlers Tod; deshalb könne die Frage auftauchen, warum sein Name nicht auf der Liste stehe.
Stalin sagt vieldeutig, Hitler stehe nicht zur Verfügung. Er sei selbstverständlich sehr dafür, daß Hitler gehängt werde. Der Marschall erklärt dann, er sei zu einer Konzession bereit: Man solle Hitler ruhig mit auf die Liste setzen.
»Die Welt kennt doch die Hauptverbrecher nur zu gut«, wehrt Attlee ab.
Stalin gibt ihm recht, weist aber darauf hin, daß die Welt glauben könne, die Sieger wollten die Hauptverbrecher schonen, wenn diese nicht genannt würden, und man sei nur hinter den Kleinen her.
Byrnes berichtet daraufhin von seinem Telefongespräch, das er morgens mit London geführt hat. Jackson hoffe, daß sich die Londoner Konferenz noch an diesem Nachmittag oder am nächsten Morgen über die Bildung eines Internationalen Gerichtshofs einigen werde. Wenn der Marschall seine Londoner Vertreter drängen könnte, abzuschließen, könne man die Einigung mitteilen. Eine solche Ankündigung wäre eine gute Nachricht für alle, die einen zügigen Prozeß wünschen.
Diese Anspielung auf die hinhaltende Verhandlungstaktik seiner Londoner Unterhändler ist Stalin offenbar unangenehm. »Das ist eine andere Sache«, meint er ausweichend.
Byrnes findet das nicht: »Wir könnten das [die Tatsache einer Londoner Einigung] in unsere Erklärung aufnehmen.«
Stalin beharrt darauf, Roß und Reiter zu nennen: »Wenn wir Verbrecher, die alle Welt kennt, nicht namentlich erwähnen, wird unsere Arbeit weniger Wert haben ...«
Präsident Truman bricht die Kriegsverbrecher-Diskussion mit dem Hinweis ab, er erwarte neue Nachricht aus London, und man könne dann weiter darüber sprechen174.
In London sorgt unterdessen der Regierungswechsel für eine nochmalige Verzögerung. Die für den 1. August angesetzte Sitzung der Kriegsverbrecher-Konferenz muß abgesagt werden, weil an diesem Tag das neugewählte Unterhaus zum erstenmal zusammentritt. Jackson versucht, Außenminister Byrnes in Potsdam anzurufen175, kann ihn aber nicht erreichen; die Außenminister konferieren. Sie streiten sich immer noch darüber, ob bei Abschluß der Potsdamer Konferenz eine Angeklagtenliste veröffentlicht werden soll. Byrnes und Bevin erklären Molotow, warum sie dagegen sind.
Bevin: Wenn man Namen nennt, bevor das Gericht zusammengetreten ist, so widerspricht das den Grundsätzen der britischen Justiz.
Byrnes: Nach amerikanischer Ansicht ist es Sache der zu diesem Zweck ernannten Ankläger, selber die Männer auszuwählen, die sie vor Gericht bringen wollen.
Molotow empfiehlt, die Sache von den Regierungschefs entscheiden zu lassen176.
Jackson läßt sich inzwischen mit Samuel Rosenman verbinden. In einem langen Telefongespräch gibt er dem Sonderberater des Präsidenten einen pessimistischen Bericht vom Stand der Dinge in London; die nächste Sitzung werde erst am nächsten Tag stattfinden. Rosenman berichtet, die Großen Drei würden am Nachmittag endgültig über eine Erklärung zur Kriegsverbrecherfrage entscheiden. Jackson bittet daraufhin Rosenman, dem Außenminister zwei Warnungen auszurichten:
- Die Amerikaner sollten sich entschieden dagegen wehren, daß irgendeiner der Kriegsverbrecher namentlich genannt werde.
- Sie sollten sich in Potsdam noch nicht auf ein internationales Tribunal zur Aburteilung der Kriegsverbrecher festlegen.
Den zweiten Punkt betont Jackson jetzt nicht mehr allein aus taktischen Gründen. Ihm seien inzwischen starke Bedenken gegen ein gemeinsames Tribunal gekommen, sagt er zu Rosenman am Telefon; die Zusammenarbeit mit den Russen in einem Prozeß werde schwierig werden. Andererseits müsse er natürlich einem gemeinsamen Gerichtshof dann zustimmen, wenn die Russen in London die verschiedenen Vorschläge der Amerikaner akzeptierten.
Wenn sie aber auf die amerikanischen Wünsche - etwa bei der Definition der Verbrechen - nicht eingingen, dann könnten Amerikaner, Briten und Franzosen notfalls einen Dreier-Prozeß ohne die Russen machen. Rosenman erschrickt und sagt, ein solcher Vorschlag müsse auf die Sowjets wie eine Ohrfeige wirken. Sie würden darauf sicherlich mit Gegenvorwürfen reagieren. Dann sei es schon besser, wenn jedes Land für sich seine Gefangenen aburteile177.
Als am Nachmittag die Großen Drei in Potsdam wieder zusammentreten, hat Rosenman den Außenminister von Jacksons Anruf unterrichtet. Auch der Präsident weiß offenbar Bescheid178.
Stalin drängt noch einmal darauf, Namen von Kriegsverbrechern zu nennen. Wenn man gewisse deutsche Industrielle vor Gericht stellen wolle, so müsse man das auch sagen. Die Sowjets hätten deshalb den Namen Krupp mit aufgeführt. Wenn man einen anderen Industriellen nennen wolle, so habe er nichts dagegen.
Truman sagt, er habe für alle diese Leute nichts übrig, glaube aber, wenn man einige nenne, könnten die anderen daraus schließen, man wolle sie ungeschoren lassen.
Stalin entgegnet, man wolle sie nur als Beispiele erwähnen. Die öffentliche Meinung sei daran interessiert. Man müsse sich auch wundern, warum Heß so gut verpflegt und betreut werde.
»Das braucht Sie nicht zu beunruhigen«, erwidert Attlee. Bevin sagt, was Heß angehe, so könne er versprechen: der Mann werde ausgeliefert. Eine Rechnung für die Kosten seiner Unterbringung werde gleich mitgeschickt, setzt er bissig hinzu.
Stalin verlangt aber Vorauslieferung.
Attlee antwortet ironisch, einige seien ja schon geliefert. Der Marschall habe doch Goebbels . . .
Stalin entgegnet beharrlich, man brauche ihm die Auslieferung von Heß nicht extra zu versprechen; ihm liege nur daran, die öffentliche Meinung zufriedenzustellen.
Jetzt wird es Truman zu viel. Die Vereinigten Staaten, erklärt er, hätten - wie Mr. Stalin wisse - einen ihrer fähigsten Juristen mit der Vorbereitung des Prozesses beauftragt. Justice Jackson habe ihm sagen lassen, es würde seine Arbeit erschweren, wenn man bestimmte Angeklagte benenne, bevor die Anklagebehörde in der Lage sei, sie vor Gericht zu bringen. Jackson rechne damit, in dreißig Tagen soweit zu sein. Alle diese Leute würden dann in der Anklageschrift genannt. Der Marschall solle sich keine Sorgen machen; sie würden abgeurteilt und bestraft werden.
Stalin gibt ein wenig nach: Drei Namen würden ihm genügen.
Attlee kommt sofort wieder mit Hitler.
Stalin wiederholt, Hitler stehe nicht zur Verfügung, er habe aber nichts dagegen, ihn zu nennen. Dann schwenkt er auf einmal um und schlägt vor, daß die Konferenz ankündigen könne, innerhalb eines Monats werde die erste Kriegsverbrecherliste veröffentlicht.
Genauso wird es beschlossen179.
Während in Potsdam nach seinen Ratschlägen verfahren wird, unterrichtet Jackson in London den neuen Lordkanzler [Justizminister], Sir William Jowitt, über den Stand der Verhandlungen zur Vorbereitung des Hauptkriegsverbrecherprozesses. Der Lordkanzler teilt ihm mit, daß er anstelle des bisherigen Generalstaatsanwalts Sir David Maxwell Fyfe die Leitung der britischen Verhandlungsdelegation übernehmen werde. Sir Hartley Shawcross, der neuernannte Generalstaatsanwalt, werde zum britischen Hauptankläger für den Prozeß, dessen Vorgänger, Sir David, zu seinem ersten Stellvertreter berufen. London unterstütze auch weiterhin die amerikanischen Vorschläge180.
Am nächsten Tag veröffentlichen die Großen Drei über ihre in der Nacht verabschiedeten Beschlüsse ein Kommunique; darin heißt es zur Behandlung der Kriegsverbrecher:
»Die drei Regierungen haben von den Besprechungen Kenntnis genommen, die in den letzten Wollen zwischen Vertretern Großbritanniens, der Vereinigten Staaten, der Sowjetunion und Frankreichs geführt worden sind, um ein Abkommen über die Methoden des Gerichtsverfahrens gegen jene Hauptkriegsverbrecher zu erzielen, deren Verbrechen im Sinne der Moskauer Erklärung vom Oktober 1943 räumlich nicht näher begrenzt sind. Die drei Regierungen bekräftigen ihre Absicht, diese Verbrecher einer schnellen und sicheren Justiz zuzuführen. Sie hoffen, daß die Verhandlungen in London zu einer baldigen Einigung führen ... und legen größten Wert darauf, daß der Prozeß gegen diese Hauptkriegsverbrecher zum frühestmöglichen Termin beginnt. Die erste Angeklagtenliste wird vor dem 1. September veröffentlicht werden181.«
Die Juristen, denen diese Ermahnung gilt, versammeln sich am 2. August in London zu ihrer letzten und entscheidenden Sitzung. Lordkanzler Jowitt präsidiert. Der Brite macht den Delegierten klar, daß man sich jetzt, an diesem Tag, entscheiden müsse: für den gemeinsamen Prozeß oder für ein anderes Verfahren. Im Eiltempo werden Abkommen und Gerichtsstatut Artikel für Artikel verabschiedet. Die Russen geben sich kooperativ, lösen keine neuen Grundsatzdiskussionen aus. Jackson, dessen Interesse an einem juristischen Vier-Mächte-Unternehmen sehr nachgelassen hat (s. oben: sein Telefongespräch mit Rosenmann vom 1. August) überrascht die Runde mit mißlaunigen und skeptischen Bemerkungen.
Er beschwert sich darüber, daß die vier Mächte ihre Richter für das Tribunal noch nicht benannt haben, Frankreich und die Sowjetunion noch nicht einmal die Ankläger. Der Lordkanzler beruhigt den Amerikaner: »Die Mehrheit geht doch sicherlich davon aus, daß der französische Ankläger unmittelbar nach unserer Einigung hier ernannt werden wird ...« General Nikitschenko verspricht, auch die Russen würden Ankläger und Richter bestellen, sobald das Abkommen geschlossen sei. »Es wäre doch seltsam«, korrigiert er den sonst so logisch denkenden Amerikaner, »Mitglieder des Gerichtshofes zu ernennen, bevor das Abkommen, über das wir hier verhandeln, unterzeichnet ist; denn vorher gibt es doch den Gerichtshof noch gar nicht182.«
Die alliierten Juristen einigen sich über den Text des Vier-Mächte-Abkommens. Der Internationale Gerichtshof ist beschlossene Sache. Dann diskutieren sie noch die letzten Einzelheiten des aus angelsächsischen und kontinentalen Elementen gemischten Verfahrens. Dem Mann, der sich am meisten für das internationale Gerichtsverfahren eingesetzt hat, scheinen jetzt Zweifel zu kommen. Es ist, als ob ihm unmittelbar vor dem Ziel erst klar wird, worauf er sich eingelassen hat. Dieser Prozeß kann ihn sein Renommee als Jurist kosten. Jackson warnt deshalb davor, unklare Bestimmungen durchgehen zu lassen, die den Prozeß verlängern würden: »Nur mit Schaudern mag ich daran denken, wir könnten dieses Verfahren nicht klar und einfach genug regeln und sogar etwas mechanisch, wenn ich so sagen darf ... Es wäre mir sonst lieber, wir würden uns hier schon vorher darüber einig werden, daß der Prozeß unmöglich sein wird, als später zu demonstrieren, daß er tatsächlich unmöglich ist ... Ich nehme gern zur Kenntnis, daß die Sowjetregierung diese Gefangenen ... in viel kürzerer Zeit als wir alle zusammen aburteilen könnte; und auch wir könnten sie ... viel schneller aburteilen. Aber unser Bemühen, die Systeme zu kombinieren, besonders wenn man die viersprachige Prozeßführung bedenkt, führt zu einem schwerfälligen, beinahe undurchführbaren Verfahren. Das wirft gewichtige Fragen auf: Ob wir wirklich einen förmlichen Prozeß vorbereiten oder uns besser mit einem gemeinsamen Exekutiv-Ausschuß begnügen sollen, der nur die Anklagen gegen diese Leute hört, sie dann zu einer Stellungnahme auffordert, aber nicht in eine Verhandlung eintritt, sondern eine politische Entscheidung ausführt.«
Richter Falco kann das nicht verstehen. Der französische Delegierte erinnert an Jacksons früheren Optimismus; jetzt, kurz vor dem Ziel, sei er auf einmal so pessimistisch.
General Nikitschenko ist regelrecht verstimmt: »Wir wüßten gern, was Herr Oberrichter Jackson meint, wenn er sagt, jede Partei solle für sich die Verbrecher aburteilen. Ich darf doch daran erinnern, daß wir mit dem Auftrag hierhergekommen sind, ein Abkommen über die Errichtung eines internationalen Militärtribunals zu unterzeichnen. Wir sind nicht ermächtigt, ein Abkommen zu unterzeichnen, in dem es heißt, daß wir kein internationales Militärgericht brauchen.«
Der Lordkanzler vermittelt: »Ich glaube, Herr Oberrichter Jackson meint es nicht so. Er weist nur darauf hin, was wir uns vor Augen halten müssen183.«
Da sogar die Russen keine Schwierigkeiten mehr machen, kann auch Jackson nur noch feststellen: »Es scheint, wir haben jetzt alle Streitpunkte geklärt. Als nächstes müssen wir das Abkommen in drei Sprachen ausfertigen ... 184«
Zwei Tage vor Unterzeichnung des Londoner Abkommens, am 6. August 1945, explodiert über Hiroshima die amerikanische Atombombe. Die grauenvolle Wirkung dieser Waffe, die Frage, ob ihre Anwendung zu rechtfertigen ist, bewegt die Menschen in aller Welt. Der Luftkrieg gegen die Zivilbevölkerung, der nach Dresden mit dem Atompilz über Hiroshima seinen schrecklichen Höhepunkt erreicht hat, wird aber nicht Gegenstand des kommenden Kriegsverbrecherprozesses sein. Weder deutsche Bombenangriffe auf Wohnsiedlungen, noch der Einsatz der sogenannten Vergeltungswaffen, der Flugbomben und Raketen, sollen vom gemeinsamen Tribunal der Sieger untersucht werden - das ja für den alliierten Luftterror gegen Deutschland ohnehin nicht zuständig ist. Das Statut rechnet zwar die mutwillige Zerstörung von Städten und Dörfern zu den Kriegsverbrechen (IMT-Statut, Artikel 6 b). Aber Jackson ist nicht glücklich darüber: ». . . ich habe die Dörfer und Städte in Deutschland gesehen. Ich glaube, daß ein solches Ausmaß an Zerstörung - gemessen an den militärischen Notwendigkeiten - nur sehr schwer von jenen Zerstörungen zu unterscheiden ist, die Deutsche verursacht haben. Mir scheint, das fordert Gegenvorwürfe heraus, die im Prozeß nicht nützlich sein würden185.«
Den Einsatz der V-Waffen kann man den dafür verantwortlichen deutschen Führern auch deshalb strafrechtlich nicht vorwerfen, weil die Siegermächte, vor allem Amerikaner und Russen, geradezu ein Wettrennen veranstalten, um sich die Dienste der deutschen Raketentechniker zu sichern. Wer einen Wernher von Braun für sich arbeiten läßt, der scheint - völkerrechtlich betrachtet - die Legalität solcher Waffen anzuerkennen, läßt zumindest durchblicken, daß er die Absicht hat, solche Waffen in künftigen Kriegen anzuwenden186.
Als Abkommen und Statut am B. August endlich unterzeichnet werden, läßt die Konferenz zum ersten und letzten Mal die Presse herein. Jackson und auch sein Mitarbeiter Alderman sind davon überzeugt, daß die Vertraulichkeit der Verhandlungen eine Einigung erleichtert hat; niemand kam in Versuchung, die Verhandlungen für Propagandazwecke zu mißbrauchen187.
Für den nunmehr ins Leben gerufenen gemeinsamen Militärgerichtshof soll jede Signatarmacht einen Richter und einen Stellvertreter berufen. (Die Vereinigten Staaten können ohne Zustimmung des Kongresses keinem internationalen Gremium beitreten. Sie können jedoch ohne parlamentarische Billigung Mitglied eines internationalen Militärgerichtshofs werden, weil der amerikanische Präsident als Oberbefehlshaber der US-Truppen Fragen der Militärgerichtsbarkeit - wie hier durch ein Regierungsabkommen - selbständig regeln kann.) Tribunal und Richter können von den Angeklagten und ihren Verteidigern nicht abgelehnt werden. Die Jurisdiktion erstreckt sich ausschließlich auf Hauptkriegsverbrecher des Deutschen Reiches und seiner europäischen Verbündeten, die folgende Straftaten begangen haben:
- Verbrechen gegen den Frieden: Planen, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen oder Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an einer Verschwörung zur Ausführung der vorgenannten Handlungen;
- Kriegsverbrechen: Verletzung der Kriegsgesetze oder -gebräuche. Solche Verletzungen umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, Mord, Mißhandlungen oder Deportationen zur Sklavenarbeit oder zu irgendeinem anderen Zweck von Angehörigen der Zivilbevölkerung von oder in besetzten Gebieten, Mord oder Mißhandlung von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See, Töten von Geiseln, Plünderung öffentlichen oder privaten Eigentums, die mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten oder Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung;
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation oder andere unmenschliche Handlungen, begangen an irgendeiner Zivilbevölkerung vor oder während des Krieges, Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen, begangen in Ausführung eines Verbrechens oder in Verbindung mit einem Verbrechen, für das der Gerichtshof zuständig ist, und zwar unabhängig davon, ob die Handlung gegen das Recht des Landes verstieß, in dem sie begangen wurde, oder nicht.
Die Strafe kann nicht deswegen ausgeschlossen oder gemildert werden, weil ein Angeklagter als Beamter, Regierungsmitglied oder sonst in amtlicher Stellung gehandelt hat. Wer auf höheren Befehl Verbrechen begangen hat, kann allenfalls auf mildere Strafe rechnen.
Alle Angeklagten dürfen sich durch Anwälte verteidigen lassen. Eine Abschrift der Anklage soll ihnen »in angemessener Zeit« vor Prozeßbeginn zugestellt werden. Der Gerichtshof ist nicht an Beweisregeln gebunden, sondern darf auf alles, was Beweiswert zu haben scheint, zurückgreifen (Hierin folgt das Statut dem kontinentalen Prozeßrecht , z. B. § 244 der deutschen Strafprozessordnung, und nicht den strengen Beweisregeln des angelsächsischen Strafverfahrens.) Dem Urteil ist eine Begründung beizufügen (wird im angelsächsischen Strafprozeßrecht nicht verlangt), es kann aber nicht angefochten werden. Die Richter dürfen die Todesstrafe oder eine andere ihnen gerecht erscheinende Sühne aussprechen. Über die Art der Strafvollstreckung wird der alliierte Kontrollrat für Deutschland entscheiden188.
Home (www.gerdgruendler.de)
7. Vom Palasthotel in die Nürnberger Zelle
Die Männer, denen alle diese Bestimmungen gelten, erfahren so gut wie nichts von den Prozeßvorbereitungen der Alliierten. Die meisten sind seit Monaten im Palasthotel von Bad Mondorf in Luxemburg interniert.
Göring bei seiner Festnahme in Augsburg
Das Leben im Hotel ändert sich allmählich. Die Internierten müssen sich bald Schuhe und Stiefel selber putzen, dürfen sich nicht mehr den ganzen Tag im Leseraum oder Gesellschaftszimmer aufhalten, auf der Terrasse und im stacheldrahtumzäunten Garten ergehen oder stundenlang Schach und Halma spielen. Die Vernehmungen werden schärfer und länger. Die Verpflegung bleibt gut und reichlich. Das hindert Göring nicht daran, eine Kekssuppe mit vielen Rosinen zurückzuweisen: So etwas hätten bei ihm nur die Hunde zu fressen bekommen189. - Die überlebenden deutschen Führer und Militärs essen jedenfalls sehr viel besser als der deutsche Normalverbraucher.
Erst Anfang August dringt in diese scharf bewachte Kur-Idylle das Gerücht, in Nürnberg solle ein Kriegsverbrecherprozeß stattfinden. Als Göring erfährt, daß er tatsächlich vor einen internationalen Gerichtshof gestellt werden soll, malt er sich gleich die Rolle aus, die er vor seinen Richtern spielen möchte. Dr. Ludwig Pflücker, der von den Amerikanern dienstverpflichtete deutsche Arzt der Internierten, beobachtet, daß der einer Entziehungskur ausgesetzte Reichsmarschall dabei »ordentlich in Ekstase« gerät: Bei seinem Auftritt würden die Scheinwerfer aufflammen, meint Göring; und dann wolle er dem Feinde seine Anklagen über den Bombenterror entgegenschleudern190. Er ahnt nicht, daß die alliierten Juristen solchen Absichten einen Riegel vorgeschoben haben.
Für Dr. Pflücker ist die Rauschgiftsucht des zweiten Mannes im Hitler-Staat eine »bittere Erkenntnis« gewesen. Der Arzt glaubt jetzt zu wissen, warum der Reichsmarschall die deutsche Luftherrschaft so falsch eingeschätzt hat:
»Als Morphinist sah Göring alles im rosigen Lichte, verschloß sich gegen die unangenehme Wirklichkeit.«
Dr. Pflücker läßt sich von seinem Patienten die Krankengeschichte erzählen. Göring hat zwei Entziehungskuren angefangen, beide aber - angeblich aus dienstlichen Gründen - abgebrochen. Ein Mann mit einer solchen Machtbefugnis wußte sich der ärztlichen Autorität immer dann zu entziehen, wenn die Behandlung zu anstrengend wurde und sich die unangenehmen Folgen der Kur zeigten. Göring hat eine große Menge Paracodin" in die Gefangenschaft mitgebracht. (Paracodin gehört zur Gruppe der Morphine, es ist ein beruhigendes und schmerzstillendes Mittel, das bei längerem Gebrauch zur Sucht führen kann.) Dr. Pflücker und seine amerikanischen Kollegen setzen die Rauschgift-Dosen rasch herab; wenn Göring zu sehr über Nervenschmerzen klagt, bekommt er ein Schlafmittel. Auch die Eitelkeit des Patienten nutzt Dr. Pflücker für die Entziehungskur; er sagt ihm, eine starke Natur vertrage eben die Folgen der Entwöhnung viel besser als eine schwächliche. Und Göring hört darauf191.
Dr. Pflücker muß noch mehr Patienten behandeln. Generalfeldmarschall Keitel hat einen Nackenkarbunkel. Großadmiral Dönitz klagt über rheumatische Beschwerden. Der Parteiideologe Rosenberg hat sich einen Knöchel verstaucht. Polengouverneur Hans Frank leidet an den Folgen zweier Selbstmordversuche: Erst wollte er sich die Halsschlagader und dann die Pulsader durchschneiden, mit dem einzigen Erfolg, daß einzelne Finger seiner linken Hand gelähmt sind192.
Die Gefangenschaft macht aus den Internierten noch keine Gemeinschaft. Hitlers Vizekanzler Franz v. Papen sieht sich »zu seinem Entsetzen193« in der Gesellschaft von Göring, Außenminister Ribbentrop, Rosenberg und dem antisemitischen Hetzer Julius Streicher, als die unfreiwilligen Mondorfer Kurgäste am 12. August in zwei Flugzeugen nach Nürnberg gebracht werden. Vor allem mit Streicher wollen die übrigen nichts zu tun haben. Dr. Pflücker berichtet, daß Großadmiral Dönitz dem Mondorfer Lagerkommandanten gemeldet haben soll, man könne Streicher nicht in die Gemeinschaft der Internierten aufnehmen, da man ihn und sein Handeln während der Zeit des Dritten Reiches ablehne194.
Reichsbankpräsident a. D. Hjalmar Schacht und Hitlers Rüstungsminister Albert Speer hören erst Ende August, daß sie als Hauptkriegsverbrecher angeklagt werden sollen. Beide sind auf Burg Kransberg im Taunus interniert, als am 29. August im Radio ihre Namen genannt werden195; die Alliierten haben die Liste der Angeklagten für den Nürnberger Prozeß veröffentlicht. Der von den Großen Drei in Potsdam gesetzte Termin ist eingehalten. Auf der Liste stehen 24 Namen: Göring, Heß, v. Ribbentrop, Ley, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg, Hans Frank, Frick, Streicher, Funk, Schacht, Krupp, Dönitz, Raeder, v. Schirach, Sauckel, Jodl, Bormann, v. Papen, Seyß-Inquart, Speer, v. Neurath und Fritzsche.
Nicht über alle Namen haben sich die alliierten Juristen, die inzwischen in London die Anklageschrift vorbereiten, sofort einigen können. Amerikaner und Briten halten es für unklug, Dönitz mit anzuklagen. Die britische Admiralität prüft das Tagebuch des deutschen Großadmirals, kann aber darin nichts Belastendes finden. Nach ihrer Ansicht hat sich die deutsche Seekriegsleitung im allgemeinen an die Kriegsregeln und die Gebote der Ritterlichkeit gehalten. Jacksons Mitarbeiter Alderman erinnert daran, daß der Großadmiral schließlich die bedingungslose Kapitulation angeordnet habe196. Aber Franzosen und Russen wollen Dönitz unbedingt anklagen. Russen und Amerikaner wollen auch, daß Krupp angeklagt wird. Die Sowjets bestehen weiter darauf, den in ihrem Gewahrsam befindlichen Rundfunkkommentator Hans Fritzsche als Hauptkriegsverbrecher vor Gericht zu bringen, obwohl er nur eine untergeordnete Rolle gespielt hat.
Die Ankläger sind sich nicht einig darüber, wo sie die Anklageschrift fertigstellen wollen. Jackson besteht auf Nürnberg; dort hat er ohnehin mit der Prozeßvorbereitung genug zu tun. Der von Moskau ernannte Hauptankläger General Rudenko möchte vorerst in London bleiben, was den Briten nur recht sein kann. Die Amerikaner geben nach; Jackson läßt sich in London durch Alderman vertreten.
Am 21. September trifft Jackson in Nürnberg mit Sir David Maxwell Fyfe und dem französischen Hauptankläger de Menthon zu einer Besprechung zusammen. Auf einer anschließenden Pressekonferenz müssen die drei Ankläger heikle Fragen über sich ergehen lassen.
Wann es denn nun endlich losgehe, will ein Reporter wissen.
»Nicht vor dem 1. November«, lautet Jacksons vorsichtige Antwort.
Der Amerikaner erklärt den Journalisten, daß die Anklage Angriffskriege als Verbrechen gegen das Völkerrecht betrachte. Ein Pressemann fragt, wie denn die Franzosen darüber dächten; nach Zeitungsmeldungen hätten sie Bedenken dagegen. Jackson gibt die unangenehme Frage an seinen französischen Kollegen weiter.
De Menthon tut so, als habe es niemals Streit darüber gegeben: Die französischen Ankläger seien völlig damit einverstanden, daß die Führung eines Angriffskrieges als kriminelle Verletzung des Völkerrechts angesehen werde.
Amerikaner und Briten atmen auf197.
Aber so einmütig man sich in der Öffentlichkeit gibt - so scharf streitet man hinter den Kulissen weiter. Jackson ruft am 2. Oktober seinen Londoner Bevollmächtigten Alderman an: Er solle keiner Anklageschrift zustimmen, die nicht auch den deutschen Generalstab als verbrecherische Organisation unter Anklage stelle (das hat US-Sonderbotschafter Hopkins schon am 28. Mai 1945 im Kreml vorgeschlagen; Stalin war dafür - vorausgesetzt, daß es rechtlich möglich sei). Alderman sieht seine Verhandlungsvollmacht ernstlich beschnitten. In den bisherigen Entwürfen ist nämlich darauf verzichtet worden, weil es bei Generalstab und OKW (Oberkommando der Wehrmacht) an den Merkmalen einer nach Mitgliedschaft und Mitgliederzahl faßbaren Organisation oder Gruppe zu fehlen scheint.
Alderman legt Jacksons Vorschlag am nächsten Tag der Konferenz der Ankläger vor. Er redet eine Stunde lang. Aber er glaubt selber nicht an seine Argumente. Sir Hartley Shawcross, der britische Hauptankläger, tritt Alderman so scharf entgegen, daß sich einige Mitglieder der britischen Delegation später bei dem Amerikaner entschuldigen. Aber Franzosen und Russen lassen sich von Sir Hartley nicht überzeugen. Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht werden zusammen mit SS, Gestapo, SA, dem Korps der politischen Leiter der Hitler-Partei und der Reichsregierung als verbrecherische Organisation angeklagt.
Einen anderen Wunsch seines Chefs kann Alderman nicht durchsetzen. Sir Hartley widerspricht Jacksons Forderung, weitere Industrielle auf die Anklagebank zu bringen. Diesmal wird er von Franzosen und Russen unterstützt. Sie befürchten, eine Erweiterung der Angeklagtenliste werde den Prozeßbeginn noch länger hinauszögern. Unter großem Zeitdruck wird die Anklageschrift fertiggestellt und am 6. Oktober in Berlin von den vier Hauptanklägern unterschrieben198.
Deutschsprechende Mitglieder der Anklagebehörde halten die deutsche Übersetzung für »so lausig«, daß ein Experte von Nürnberg nach Berlin geholt wird, der die deutschen und die englischen juristischen Fachausdrücke beherrscht199.
Anfang Oktober kommen auch die Richter nach Berlin. Präsident Truman hat den von ihm erst im Juni zum Rücktritt aufgeforderten200 Justizminister Francis Biddle zum Richter und den Bundesrichter John J. Parker zum stellvertretenden Richter ernannt. Biddle wollte sich vor seiner Abreise nach Europa vom Chefrichter des Supreme Court, Harlan F. Stone, in Washington vereidigen lassen; aber Stone, der den Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher ablehnt, weigert sich201. Die Briten sind durch Lordrichter Geoffrey Lawrence, Mitglied des Court of Appeals, und Sir Norman Birkett, Richter am High Court, vertreten. Moskau schickt den Mann, der schon bei den Londoner Verhandlungen dabei war: Generalmajor I.. T. Nikitschenko, den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs der Sowjetunion; sein Vertreter ist Oberstleutnant A. F. Woltschkow, Mitglied eines sowjetischen Distrikt-Gerichts. Professor Henri Donnedieu de Vabres, ein namhafter Völkerrechtslehrer von der Sorbonne, kommt im Auftrag der Französischen Republik; sein Stellvertreter, Appellationsgerichtsrat Robert Falco, gehörte schon zur französischen Delegation bei den Londoner Verhandlungen.
Die Richter debattieren in Berlin über Verfahrensfragen und auch darüber, wer von ihnen den Vorsitz übernehmen soll. Sie beschließen, daß Nikitschenko bei der Eröffnungssitzung in Berlin, Lawrence bei der Hauptverhandlung in Nürnberg präsidieren soll. Außerdem diskutieren sie noch die Kleiderordnung des Tribunals.
»Wünscht ein Mitglied zur Kleiderfrage Stellung zu nehmen? « fragt Lawrence.
»Im jetzigen Zeitpunkt habe ich zu diesem speziellen Punkt keine Vorschläge zu machen«, antwortet Nikitschenko vorsichtig.
»Die Kleiderfrage ist unwichtig«, sagt Biddle. »Mir ist jede Kleiderordnung recht, die wir jetzt im voraus treffen können.«
»Was halten Sie von schwarzen Anzügen, wie sie Geschäftsleute tragen?« fragt Nikitschenko.
»Ich bestehe auf einer schwarzen Robe«, sagt Donnedieu de Vabres.
»Ich schlage vor, die Mitglieder des Tribunals ziehen an, was sie wollen«, entgegnet Biddle.
»Ich glaube nicht, daß individuelle Eigenheiten bei einem Militärgericht allzusehr im Vordergrund stehen sollten«, gibt Donnedieu de Vabres zu bedenken. »Zwar bedarf es nicht der Uniform, aber doch einer gewissen Uniformität. Ein Militärgericht braucht ein Mindestmaß an Disziplin. Ich wehre mich dagegen, die Richter in die Gefahr zu bringen, mit irgend jemand verwechselt zu werden
»Ich kann nicht finden, daß die Form der Robe, ihre Machart oder ihr Preis irgend etwas mit der Würde oder mit der Autorität ihres Trägers zu tun hat«, meint Nikitschenko202.
Ergebnis der Debatte: Die beiden Russen erscheinen in Uniform, die sechs westlichen Richter in schwarzen Roben, die bei den Franzosen noch durch Jabots und Spitzenbesatz verziert sind.
Am Vorabend der Berliner Eröffnungssitzung bittet der amerikanische Richter Biddle den Sekretär seines britischen Kollegen Birkett: »Mr. Bowker, Sie haben eine schöne kräftige Stimme. Könnten Sie wohl morgen den Einzug des Gerichts mit dem Ruf 'Achtung' ankündigen, und zwar in drei Sprachen: auf russisch, französisch und - da wir und Sie ungefähr die gleiche Sprache sprechen - auf englisch?«
Mr. Bowker spricht zwar ein bißchen Französisch, aber vom Russischen hat er keine Ahnung. Er fragt zwei Russen. Sie empfehlen ihm ein Wort, das in mitteleuropäischen Ohren wie »moltschat« klingt. Er ruft es zur Übung in den leeren Saal und ist voll mit sich zufrieden.
Freudestrahlend erzählt er dem stellvertretenden sowjetischen Richter Woltschkow, daß er das schwierige Wort gelernt habe, und wiederholt: »Moltschat.«
Auf den Zügen des Russen spiegelt sich blankes Entsetzen. »Nein, nein! Nur das nicht! Das ist vulgär, das heißt ja 'Schnauze halten'. Das richtige russische Wort für 'Achtung' heißt 'Wnimanije'.«
Mr. Bowker wagt sich kaum vorzustellen, was die Russen hätten denken müssen, wenn er beim Einzug der Richter »Schnauze halten!« in den Saal gerufen hättet203.
Am nächsten Tag, am 18. Oktober 1945, um 10.30 Uhr, tritt der Internationale Militärgerichtshof zu seiner ersten öffentlichen Sitzung zusammen. Die vielen Reporter werden enttäuscht. Sie sehen keine Angeklagten, und die Sitzung dauert nur ganze 55 Minuten. Sie findet im gleichen Saal statt, in dem Hitlers Volksgerichtshof unter Roland Freisler ein Jahr zuvor die deutschen Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 in den Tod schickte.
Die Richter werden vereidigt, sie schwören, jeder in seiner eigenen Sprache: »Ich erkläre feierlich, daß ich alle meine Befugnisse und Pflichten als Mitglied des Internationalen Militärgerichtshofes ehrenhaft, unparteiisch und gewissenhaft ausüben werdet204.«
Der Vorsitzende, General Nikitschenko, gibt bekannt, daß die Anklageschrift dem Gericht vorliege und zusammen mit einer Kopie des Gerichtsstatuts und schriftlichen Erläuterungen den Angeklagten übergeben werde. Er fügt hinzu: »Es ist ein Sonderbeamter des Gerichtshofes ernannt worden, um die Angeklagten von ihrem Recht in Kenntnis zu setzen, um von ihnen persönliche Wünsche über die Wahl ihrer Anwälte entgegenzunehmen und allgemein dafür zu sorgen, daß ihnen ihre Verteidigungsrechte zur Kenntnis gelangen205.«
Dieser Sonderbeamte des Gerichtshofes ist der britische Major Airey Neave, der wenige Jahre zuvor unter abenteuerlichen Umständen aus deutscher Kriegsgefangenschaft hatte entfliehen können.
In Nürnberg geht Neave am Nachmittag dieses 18. Oktober zusammen mit dem Generalsekretär des Gerichtshofes, Harold B. Willey, und dem Gefängniskommandanten, Oberst Burton C. Andrus, von Zelle zu Zelle206. Er übergibt jedem Angeklagten ein Exemplar der umfangreichen Anklageschrift.
»Es tut mir leid, daß ich Ihnen nicht einmal einen Stuhl anbieten kann«, empfängt Hermann Göring den Briten.
Neave gibt ihm eine vom Gericht zusammengestellte Liste mit Namen deutscher Anwälte und fragt ihn, ob er sich selber einen Verteidiger aussuchen wolle oder ob der Gerichtshof einen bestellen solle.
»Ich habe niemals mit Anwälten zu tun gehabt«, behauptet Göring. »Sie müssen mir schon einen besorgen. Ich kann mir aber gar nicht vorstellen, daß ein deutscher Anwalt den Mut aufbringt, vor dem alliierten Gerichtshof zu sprechen. Wäre es nicht besser, ich würde mich selber verteidigen?«
»Sie wären sicherlich gut beraten, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen«, meint Neave.
»Für mich sieht es trübe aus«, sagt Göring. »Ich will erst mal die Anklageschrift genau durchlesen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es irgendeine rechtliche Grundlage für die Anklage geben könnte.«
»Darüber sprechen Sie besser mit einem Anwalt«, sagt Neave.
»Bei diesem Prozeß braucht man keine Anwälte«, fängt Göring noch einmal an. »Was hier gebraucht wird, das ist ein guter Dolmetscher. Ich will für den Prozeß einen eigenen Dolmetscher haben.«
»Damit wenden Sie sich lieber an den Gerichtshof«, beendet der Brite das Gespräch.
In der nächsten Zelle sitzt Rudolf Heß. Der frühere »Stellvertreter des Führers« hat wieder einmal Magenkrämpfe, als Neave ihm die Anklage bringt. Heß fragt: »Kann ich mich selber verteidigen?«
»Ja«, antwortet Neave, »nach Artikel 16 des Gerichtsstatuts.«
»Dann möchte ich es auch tun.«
Diese Antwort hat Neave schon befürchtet. Er weiß, daß die Richter der Gedanke plagt, Heß könnte aus der Hauptverhandlung eine Bühnenschau machen, wenn man ihm das Recht auf Selbstverteidigung wirklich zubilligt. Neave will schon die Zelle verlassen, da stellt Heß noch eine Frage: »Werde ich zusammen mit Göring und den anderen Parteigenossen, die hier in den Zellen sitzen, vor Gericht gestellt?« Als Neave bejaht, wendet sich Heß ab und knurrt: »Es paßt mir nicht, zusammen mit Göring vor Gericht zu stehen.«
Die Zellentür fällt zu. Neave schaut durch das Guckloch und sieht, wie sich Heß auf seine Pritsche setzt und anfängt zu lesen. Nicht etwa in der Anklageschrift. Die liegt neben ihm auf dem Bett. Er vertieft sich in einen englischen Roman.
Generaloberst Alfred Jodl, der aller Rangabzeichen und Orden beraubte Chef des Wehrmachtführungsstabes, fragt den Briten, ob er sich einen Völkerrechtsspezialisten oder einen Strafrechtler als Anwalt nehmen solle. Neaves Antwort: »Ich glaube, Sie brauchen einen Spezialisten für beides.«
Großadmiral Dönitz empfängt den Briten mit der Frage: »Weswegen stellt man mich vor Gericht?«
»Bitte, lesen Sie die Anklage, dann werden Sie es schon merken«, sagt Neave.
Dönitz gibt ihm einen Zettel. Darauf steht »Flottenrichter Otto Kranzbühler«. Dieser Mann soll ihn verteidigen. Das Gericht läßt Kranzbühler aus Glückstadt kommen, wo er noch bei einer deutschen Marineeinheit Dienst tut, die unter britischem Kommando Schiffahrtswege von Minen säubert.
Der frühere Wirtschaftsminister Walter Funk fängt an zu weinen, als er die Anklageschrift erhält. »Ich muß sofort meinen Verteidiger sprechen«, verlangt er mit mitleidheischender Stimme. »Ich habe am Ausgang dieses Prozesses allergrößtes Interesse.«
»Das hat die ganze Welt«, schneidet ihm Neave das Wort ab. »So rasch ich kann, werde ich Ihnen einen Verteidiger besorgen.«
Julius Streicher gibt bei der Übergabe der Anklageschrift eine Vorstellung seines Rassenwahns: »Ich will einen Antisemiten als Verteidiger. Ein Jude kann mich gar nicht verteidigen. Die Namen auf der Liste klingen alle jüdisch. Ich habe gehört, daß auch einige der Richter Juden sind.«
Dann schaut er Neave prüfend an und meint: »Der Major ist kein Jude. Er wird mir helfen, einen Anwalt zu finden.«
Alfred Rosenberg, Hitlers Parteiphilosoph und Ostlandminister, überrascht Neave mit der absurden Idee, seine Verteidigung ausgerechnet einem Mitangeklagten zu übertragen: dem früheren Polengouverneur und Führer des NS-Rechtswahrerbundes Hans Frank.
Reichsbankpräsident a. D. Hjalmar Schacht ist ganz sicher, daß man ihn freisprechen werde.
Der frühere Außenminister Joachim v. Ribbentrop verlangt sofort, das Gericht möge mehrere Angehörige des englischen Adels als Entlastungszeugen laden. Viele Lords und Ladies könnten seinen Friedenswillen bezeugen.
»Reichen Sie die Namen beim Generalsekretariat ein«, rät ihm Neave.
Großadmiral Erich Raeder207 und der Rundfunkkommentator Hans Fritzsche208 erhalten die Anklageschrift in Berlin. Die Sowjets haben ihre beiden Angeklagten gerade aus Rußland geholt. Raeder kommt aus einer Datscha bei Moskau, wo er unter verhältnismäßig angenehmen Lebensverhältnissen Niederschriften über die jüngste Vergangenheit anfertigen konnte; Hans Fritzsche direkt aus dem Lubjanka-Gefängnis, wo man ihm nach wochenlangen Verhören die Unterschrift unter ein Vernehmungsprotokoll abgepreßt hat, das schwere Belastungen gegen 22 frühere Nazigrößen enthielt. Belastungen, die er nie ausgesprochen hatte. Hunger und Drohungen hatten ihn weich gemacht. Er wollte endlich in Ruhe gelassen werden und war überzeugt, daß niemand seine angeblichen Aussagen ernst nehmen werdet209.
Jetzt genießt der kostbare Prozeßkandidat Vorzugsbehandlung in einer Villa in Babelsberg210. Er kann ein Bad nehmen, wann er will; die Friseuse fragt ihn, wie er das Haar geschnitten haben möchte; er bekommt Zigaretten, und beim reichlichen Essen fehlt nicht einmal der Mosel. Ein Sowjetgeneral macht mit ihm eine Stadtrundfahrt durch die Berliner Trümmer. Fritzsche kann sogar einen kleinen Spaziergang machen. Aber seinen Mitgefangenen, Großadmiral Raeder, darf er nicht sehen.
Am Abend des 18. Oktober kommen russische Offiziere in sein Zimmer, Fotografen, Dolmetscher und Stenographen. Feierlich wird ihm ein umfangreiches Schriftstück überreicht. Er soll es gleich lesen. Fritzsche bedauert: Man hat ihm in Moskau die Brille abgenommen. Ein russischer Stabsarzt verschafft ihm eine neue.
Schweigend sitzen die Sowjets um ihn herum, als er die Anklageschrift liest. Bei manchen Namen schüttelt er den Kopf. Er versteht vor allem nicht, daß die Alliierten einen Mann wie Schacht aus Hitlers KZ auf die Anklagebank bringen wollen.
Plötzlich lacht Fritzsche hell auf; er liest, was ihm persönlich alles vorgeworfen wird: Der Angeklagte Fritzsche benutzte seine Position und seinen persönlichen Einfluß dazu, um die Grundprinzipien der Naziverschwörer zu verbreiten; er verteidigte die Verübung von Kriegsverbrechen, ermutigte und reizte zu ihrer Verübung auf sowie zu Verbrechen gegen die Humanität, insbesondere zu judenfeindlichen Maßregeln und zur rücksichtslosen Ausbeutung besetzter Gebiete211.
»Wir sind an dieser Formulierung nicht beteiligt«, unterbricht ein russischer Oberst die Stille. »Lachten Sie aus Freude, eine solche Beschuldigung leicht widerlegen zu können?«
»Zu einer solchen Freude hätte ich keinen Grund«, erwidert Fritzsche deprimiert. »Wenn man mich beschuldigt, einen Menschen getötet zu haben, dann kann ich das Gegenteil beweisen ... Wenn man mir aber vorwirft, ein Teufel zu sein, dann gibt es keinen Gegenbeweis. An diesem Mangel starben einst Tausende.«
Der Oberst weiß, daß sein Gefangener die Lubjanka nicht vergessen kann. Beruhigend erklärt er ihm:
»Herr Fritzsche, Sie machen sich Sorgen. Sicher haben Sie Furcht vor der Rückkehr in ein Gefängnis, nachdem Sie eben ein anderes verlassen haben. Ich kann Ihnen versichern, daß Sie russischer Gefangener bleiben, und daß wir Sie nicht wieder in eine Zelle sperren. Sie werden während der Verhandlung bei uns wohnen, so wie Sie hier in Babelsberg bei uns untergebracht sind. Wir werden Sie täglich zu den Sitzungen des Gerichts bringen. Sie haben Angst vor der Fülle der Beschuldigungen in der Anklageschrift. Ich kann Ihnen mitteilen, daß alle diese Punkte Sie nichts angehen. Sie haben sich ausschließlich und allein mit dem auseinanderzusetzen, was in Ihrem Moskauer Protokoll steht. Was auch immer in diesem Protokoll aufgeführt ist - in ihm wird festgelegt, daß Sie alles nur auf Befehl taten. Sie können also ganz beruhigt sein, denn die anderen Angeklagten brauchen Sie nicht zu bekümmern. Wenn Sie zu dem Protokoll stehen, das Sie unterzeichnet haben, kann Ihnen gar nichts passieren. Werden Sie bei diesem Protokoll bleiben?«
Fritzsche läßt sich nicht noch einmal einschüchtern: »Herr Oberst, ich möchte mich präzise ausdrücken. Sie können sich auf zweierlei verlassen. Erstens werde ich eine von mir vollzogene Unterschrift niemals leugnen, tatsächlich geleistet zu haben. Zweitens werde ich in einem öffentlichen Prozeß nicht um ein Jota anders aussagen, als ich das in Moskau tat. Ich werde auch nichts auslassen. Mehr können Sie nicht von mir verlangen212.«
Wenige Tage später wird er nach Nürnberg gebracht - wieder in eine Gefängniszelle. Er hat es nicht anders erwartet.
Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wird die Anklage ans Krankenlager in Österreich zugestellt. Der 75 Jahre alte Rüstungsindustrielle kann gar nicht wahrnehmen, was ihm vorgeworfen wird. Er leidet an hochgradiger Altersschwäche und fortschreitender Gehirnerweichung. Der Zustellbeamte des Gerichts meldet:
»Ich bestätige ... , daß ich den ... Angeklagten auf sein Recht zur Auswahl und Bezeichnung eines Rechtsanwaltes aufmerksam gemacht habe, soweit dies sein Geisteszustand zuließ ... Als Ergebnis ... meiner eigenen Beobachtungen schlage ich vor, daß der Generalsekretär dem Gerichtshof empfiehlt, ein Komitee von Ärzten jeder Nation, vom Gerichtshof zusammengestellt, nach Blühnbach zu schicken, um Krupp von Bohlen gründlich zu untersuchen213.«
Die Anklagen gegen den unauffindbaren Parteisekretär Martin Bormann und gegen die als kriminell verdächtigten Organisationen werden durch Presse, Rundfunk und Plakatanschläge öffentlich bekanntgemacht214.
Bei der Übergabe der Anklageschrift werden die Angeklagten nicht nur über ihre Verteidigungsrechte belehrt. Man teilt ihnen auch mit, wie es weitergehen wird: »Das Verfahren gegen Sie wird im Gerichtsgebäude zu Nürnberg, Deutschland, stattfinden, und zwar nicht vor Ablauf von 30 Tagen nach der Zustellung der Anklage gegen Sie. Der genaue Zeitpunkt wird Ihnen später mitgeteilt215.«
Die Amerikaner, bei denen die Hauptlast der Prozeßvorbereitungen liegt, müssen viele Hilfskräfte einsetzen. Sie wühlen sich durch Berge erbeuteter Dokumente, bauen ein Sekretariat und einen viersprachigen Dolmetscherdienst auf, richten Beratungszimmer für die Richter und deren Assistenten her, erweitern den Schwurgerichtssaal, sorgen für Unterbringung und Verpflegung aller Prozeßbeteiligten und transportieren Zeugen aus ganz Europa heran. Tag für Tag werden Angeklagte und Zeugen stundenlangen Verhören ausgesetzt. Vor allem die Russen bestaunen den technischen Aufwand, mit dem ihr amerikanischer Verbündeter die »Operation Gerechtigkeit« abwickelt.
Die Perfektion der anlaufenden Gerichtsmaschine wirkt in der zerbombten Umgebung beinahe gespenstisch. Nürnberg, einst Stadt der Reichsparteitage und Rassengesetze, wurde von amerikanischen Superfestungen zerstört. Professor Donnedieu de Vabres, der französische Richter, erkennt beim Anblick der Trümmer der mittelalterlichen Stadt, daß »Verbrechen gegen die Menschlichkeit kein Monopol des Nationalsozialismus sind 216«.
Bei einem ersten Rundgang durch die Ruinen läßt der sowjetische Richter Nikitschenko seinem amerikanischen Kollegen Biddle durch den Dolmetscher sagen: »Ich glaube, ihr Bomberpilot hat schon an den Prozeß gedacht, als er ausgerechnet den Justizpalast verschonte. Ihr Amerikaner denkt auch an alles217.«
(Fußnote: 1100 Tonnen Akten, die von »Flotten von Armeelastkraftwagen« in die Sammelstellen transportiert wurden, sind für den Hauptkriegsverbrecherprozeß und die Nürnberger Nachfolgeprozesse allein durch das Personal der amerikanischen Anklagebehörde geprüft worden218.)
© Gerhard E. Gründler u.
Arnim v. Manikowsky